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Aufbauorganisation, Aufbau Ost und Aufbewahrungspflicht – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Aufbauorganisation
die Gliederung der betrieblichen Gesamtaufgabe in Hauptaufgaben, Teilaufgaben und Elementaraufgaben und die Bestimmung der organisatorischen Einheiten, in denen die Aufgaben erledigt werden. Der Aufbau wird anhand eines Organisationsplans (Organigramm) dargestellt. Dabei kann grundsätzlich nach den Haupttätigkeiten (funktionale Organisation) oder nach Produktgruppen oder Regionen (divisionale Organisation, Spartenorganisation) vorgegangen werden. Bei der Matrixorganisation wird die Gliederung nach Haupttätigkeiten mit der Gliederung nach Sparten verbunden.

Aufbau Ost
Bezeichnung für alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Anstrengungen, die das Ziel haben, die wirtschaftlichen Lebensverhältnisse in den ostdeutschen Bundesländern an den Westen der Bundesrepublik anzupassen. Das Ziel, den Anschluss an die westdeutsche Wirtschaft zu erreichen, ist noch lange nicht realisiert und bedarf auch in Zukunft weiterer Anstrengungen. Insbesondere hohe Arbeitslosenzahlen im Osten zeigen, dass noch viele Probleme zu lösen sind. Anfang 1999 sind die bis dahin gewährten Sonderabschreibungen entfallen, während die Investitionszulagen für Ostdeutschland, auf die Rechtsanspruch besteht, angehoben wurden. Darüber hinaus können die Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur bis zu 50% der Investitionskosten kleinerer und mittlerer Betriebe und bis zu 35% bei größeren Unternehmen auf Antrag als Zuschuss bewilligen.

Weitere Maßnahmen sind zinsgünstige Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen sowie Kredite aus dem Eigenkapitalhilfe-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Übernahme öffentlicher Bürgschaften sowie die Beteiligungsmöglichkeit von Geldgebern am Kapital von Unternehmen in den neuen Ländern über einen öffentlich geförderten Fonds. Der Finanzierung dient auch der Solidaritätszuschlag.

Aufbewahrungspflicht
Jeder Kaufmann hat Belege laut HGB und Abgabenordnung mit unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Bücher, Inventare, Bilanzen, dazu notwendige Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen und Buchungsbelege (Lohnlisten, Kontoauszüge) sind zehn Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe (Angebote, Bestellungen) und sonstige Besteuerungsunterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren.