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Außergewöhnliche Belastungen, Aussperrung, Ausverkauf und Auszubildender – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Außergewöhnliche Belastungen
die Ausgaben eines Steuerpflichtigen, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen. Die Ausgaben z.B. für Krankheit, Körperbehinderung, Pflegeaufwendungen oder Ehescheidung können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn sie den zumutbaren Teil der Belastung übersteigen und nicht von anderer Stelle ersetzt werden. Die sich jährlich ändernden Beträge wirken steuersenkend.

Aussperrung
Maßnahme der Arbeitgeber im Arbeitskampf, bei der die Arbeitnehmer planmäßig von der Arbeit ausgeschlossen werden. Das Arbeitsverhältnis ruht während dieser Zeit, d.h., die Rechte und Pflichten gelten dann nicht. Danach wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Kündigungen wegen Streik oder A. sind nicht möglich. Rechtlich zulässig ist die A. nur als Reaktion auf einen ausgebrochenen Streik oder bei Gefahr eines Streiks (Abwehraussperrung).

Ausverkauf
Sonderveranstaltungen zur Gewährung besonderer Kaufvorteile. Sie werden i. d. R. als Sommer- und Winterschlussverkauf, als Jubiläumsverkäufe (z.B. 25 Jahre Bestehen eines Unternehmens) und als Räumungsverkäufe wegen Schäden, Geschäftsaufgabe oder Umbaus durchgeführt. A. müssen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zeitlich befristet sein. Andernfalls kann auf Unterlassung geklagt werden.

Auszubildender
(Kurzform Azubi; früher Lehrling)
jede Person, die mit einem Ausbildenden einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Im Berufsbildungsgesetz sind die Pflichten des A. ausgeführt: Er hat u. a. die ihm während seiner Ausbildung aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig auszuführen, im Rahmen des dualen Systems (Lernorte sind Betrieb und Berufsschule) die Berufsschule zu besuchen und an den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, das Berichtsheft zu führen und den Weisungen des Ausbildenden, Ausbilders oder anderer weisungsberechtigter Personen zu folgen. Rechte des A. sind v.a. das Recht auf Fürsorge, auf eine Ausbildungsvergütung, auf Urlaub und zum Besuch der Berufsschule. – Siehe auch Berufsausbildung, Berufswahl.