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Bankgeheimnis, Bankkonto und Bankleitzahl – Wirtschaftsbegriffe Liste

Bankgeheimnis
die Pflicht der Kredit-institute zur Verschwiegenheit über die persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden gegenüber Außenstehenden (z.B. Eltern, Betrieb, Finanzamt) wie auch das Recht zur Auskunftsverweigerung über Belange ihrer Kunden. Die Kreditinstitute erteilen nur dann Auskunft, wenn es der Kunde ausdrücklich wünscht (etwa als Referenz) oder wenn dies zwingende gesetzliche Vorschriften fordern, beispielsweise in Strafverfahren. Ähnliche Grundsätze gelten in den Fällen der Auskunftspflicht des Kreditinstituts gegenüber dem Finanzamt. Diese besteht im Besteuerungsverfahren, wenn die direkten Verhandlungen des Finanzamts mit dem Steuerpflichtigen nicht zum Ziel führen, und im Steuerstrafverfahren. Weiter sind die Kreditinstitute verpflichtet, beim Tod eines Kunden dem Finanzamt Anzeige über das in ihrem Gewahrsam befindliche Nachlassvermögen zu erstatten. Besonders geregelt ist die Meldepflicht der Kreditinstitute an die Bundesbank (Millionenkredit).

Bankkonto
Konto für die Aufzeichnung aller Zahlungsvorgänge und der daraus resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen dem Kunden und seiner Bank. Das B. ist laut HGB ein Handelsbuch, das die Geschäftsbeziehungen zwischen Kreditinstitut und Kontoinhaber zahlenmäßig erfasst. Es zeigt Bestände und erläutert die jeweiligen Veränderungen dieser Bestände aufgrund von Gutschriften und Belastungen. Für die Abwicklung der einzelnen Bank-geschäfte werden verschiedene Arten von Konten errichtet: Kontokorrentkonten, Girokonten, Konten für Spareinlagen (Sparkonten) und Termineinlagen (Termingeldkonten) sowie Depotkonten für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Kredit- oder Darlehenskonten für die Erfassung von Krediten und Darlehen.

Bankleitzahl
von der Deutschen Bundesbank in Abstimmung mit der Kreditwirtschaft entwickeltes und 1970 eingeführtes Nummernsystem, das jedem selbstständigen Kreditinstitut bzw. größeren Niederlassungen eine eigene zuordnet. Dieses Nummernsystem ermöglicht die Abwicklung des zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehrs innerhalb der deutschen Kreditwirtschaft auf der Basis der elektronischen Datenverarbeitung. Im Rahmen des Europäischen Binnenmarktes und der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wird zz. an einem EU-weiten System der B. gearbeitet.