Externe Effekte
Wenn durch die Herstellung oder den Verbrauch von Waren oder Leistungen anderen Unternehmen, Haushalten oder der Gesellschaft Kosten (externe Kosten) oder Einsparungen (externe Ersparnisse, externe Nutzen) entstehen und vom Schadenverursacher kein Ausgleich vorgenommen bzw. vom Empfänger eines Vorteils kein Entgelt gezahlt wird, spricht man von e. E, bei denen somit der Preismechanismus versagt und ein Eingreifen des Staates notwendig ist.
Beispiele: Externe Kosten entstehen z.B., wenn von Unternehmen nur die betriebswirtschaftlichen Kosten ihrer Produktion zu kalkulieren sind, die sozialen Kosten der Produktion aber auf die Gesellschaft abgewälzt (externalisiert) werden. Beispiele sind der ungefilterte Ausstoß von Abgasen in die Luft, die Einleitung von umweltbelastendem Produktionsabwasser in Flüsse und Meere oder Lärmbelästigungen für Anwohner von Flughäfen und Bahnlinien. Die Kosten der Umweltbelastung werden in solchen Fällen nicht vom Unternehmen kalkuliert und sind damit nicht im Preis der so hergestellten Produkte enthalten.
Eine solche Situation führt aus volkswirtschaftlicher Sicht zu unerwünschten Auswirkungen. Durch staatliche Auflagen und Vorschriften wie die Verpflichtung zur Einhaltung vonUmweltschutzauflagen (z.B. der Einbau von Abluftfiltern oder die Klärung von Abwasser) soll erreicht werden, dass betroffene Unter-nehmen die gesamten Kosten ihrer Produktion kalkulieren (Internalisierung der e. E.) die sich dann in den Marktpreisen der Produkte widerspiegeln. Externe Ersparnisse entstehen z.B. für einen Imker, dessen Bienen in den Obstanpflanzungen von Obstbauern Nektar sammeln. Externe Ersparnisse hat dabei aber auch der Obstbauer, da er davon profitiert, dass die Bienen des Imkers die Blüten seiner Obstbäume befruchten.