Fiskalpolitik
alle staatlichen Maßnahmen, mit denen über die Veränderung der öffentlichen Einnahmen und öffentlichen Ausgaben die konjunkturelle Entwicklung gelenkt werden soll. Basierend auf den Annahmen der Allgemeinen Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes von JOHN MAYNARD KEYNES (1883 bis 1946), soll der Staat dabei v. a. die gesamtwirtschaftliche Nachfrage beeinflussen, um die Beschäftigung in der Volkswirtschaft zu verbessern. Die Staatsausgaben und Staatseinnahmen sollen deshalb antizyklisch, also entgegen dem Konjunkturverlauf ausgerichtet werden. In einer Rezession muss der Staat durch eine Erhöhung seiner Ausgaben über die Einnahmen die gesamtwirtschaftliche Nachfrage beleben (Deficitspending) und im konjunkturellen Hoch seine Ausgaben verringern und Rücklagen bilden, um die wirtschaftliche Entwicklung zu drosseln.
Diese keynesianische Konjunkturpolitik wurde als Globalsteuerung in der Bundesrepublik von den 1960er- bis Mitte der 1970er-Jahre mit gutem Erfolg betrieben und hat auch seinen Niederschlag im Stabilitätsgesetz gefunden. Spätestens jedoch mit dem Auftreten der Stagflation (sinkendes Wachstum bei steigender Inflation) Mitte der 1970er- Jahre versagten ihre Rezepte.- Siehe auch Angebotspolitik, Konjunktur, Nachfragepolitik.
Fiskus [lat. Korb, Geldkorb] der Staat in seinen vermögensrechtlichen, dem bürgerlichen Recht unterliegenden Beziehungen; wird häufig gleichgesetzt mit den Begriffen Staatskasse und Staatsvermögen.
Fixe Kosten (Fixkosten)
der Teil der Gesamtkosten, der sich mit dem Beschäftigungsgrad nicht ändert im Unterschied zu den variablen Kosten. Absolut fixe Kosten entstehen durch Herstellung der Betriebsbereitschaft, unabhängig davon, ob produziert wird oder nicht. Dazu gehören v. a. Miete, Zinsen und nicht verbrauchsbedingte Abschreibungen. Als Stückkosten verhalten sich die Fixkostenanteile mit zunehmendem Beschäftigungsgrad degressiv (degressive Kosten) und mit abnehmender Produktionsmenge progressiv (progressive Kosten). Die relativ fixen Kosten oder Sprungkosten bleiben bis zu einem bestimmten Beschäftigungsgrad unverändert, springen dann aber nach
oben, um dann treppenförmig immer wieder bis zu einem bestimmten Beschäftigungsgrad fix zu bleiben.