Infrastruktur
alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung eines Raums als erforderlich gelten. Die I. wird meist unterteilt in technische Infrastruktur (z.B. Einrichtungen der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung, der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung) und soziale Infrastruktur (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeit-anlagen, Einkaufsstätten, kulturelle Ein-richtungen).
Inhaberaktie
Aktie, bei der die AG die damit verbundenen Leistungen (z.B. Dividendenzahlung) allein dem jeweiligen Inhaber, nicht aber einer bestimmten Person (wie bei der Namensaktie) gewährt.
Inhaberpapier
ein Wertpapier, dessen verbrieftes Recht der Inhaber des Wertpapiers geltend machen kann. Es wird wie bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe weitergegeben. I. sind z.B. Inhaberaktie und Inhaber-(Überbringer-)scheck.
Inkasso
der Einzug von Forderungen insbesondere von Schecks und Wechseln. Der Zahlungsempfänger reicht den ihm vom Aussteller übergebenen Scheck zur Gutschrift bei seinem Kreditinstitut ein. Das Kreditinstitut, das im Scheckeinzugsverkehr als erste Inkassostelle (Bank des Zahlungsempfängers) bezeichnet wird, wandelt den Scheckbeleg in einen Datensatz um und legt diesen dem bezogenen Kreditinstitut, der Zahlstelle (Bank des Zahlungspflichtigen), auf dem Verrechnungsweg zur Einlösung vor.