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Anschaffungskosten, Antidumpingzoll und Antizipative Posten und was das bedeutet – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Anschaffungskosten
alle Aufwendungen, die zu leisten sind, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu sind dem Anschaffungspreis alle Nebenkosten hinzuzurechnen und Preisminderungen abzuziehen. Beispiel: Ein Unternehmer bezieht eine Maschine von 20 000 € netto mit 10% Rabatt und Transport- und Montagekosten von 3 000 € netto; die angebotenen 2% Skonto auf den Anschaffungspreis werden ausgenutzt, sodass A. von 20 640 € entstehen; die in den Rechnungen ausgewiesenen 16 % Umsatzsteuer werden nicht einbezogen. Die errechneten A. sind in der Bilanzposition Maschine zu aktivieren. Ansparabschreibung: Regelung für kleine und mittlere Unternehmen (Eigenkapital bis 400 000 Euro), die für geplante Investitionen bis zu 300 000 € (maximal 50% der Investitionssumme) in eine Steuern sparende Rücklage stellen dürfen. Für Existenzgründer beträgt der Höchstbetrag 600 000 €.

Antidumpingzoll
spezieller Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu niedrigeren Preisen (Dumpingpreisen) eingeführt werden, als sie auf dem heimischen Markt des Exportlands erzielen. Werden Waren im Exportland durch Subventionen gestützt, erhebt man einen Ausgleichszoll. Beide Zölle haben durch den Zollabbau in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Voraussetzung für ihre Erhebung ist die wettbewerbsverzerrende Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Wirtschaftszweige.

Antizipative Posten
Erträge (antizipative Aktiva) und Aufwendungen (antizipative Passiva), die wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, obwohl die Zahlung noch aussteht. Sie werden solange auf die Konten sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten verbucht, bis die Ein-nahmen und Ausgaben tatsächlich erfolgt sind. – Siehe auch transitorische Posten.