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Besichtigungen von Immobilien

Der Kauf einer Immobilie ist wahrscheinlich eines der größten finanziellen Vorhaben in Ihrem Leben. Wenn Sie nicht schon Häuser gebaut haben, andere Objekte erworben und selbst handwerkliche Arbeiten ausgeführt haben, dann wissen Sie wahrscheinlich nicht, was auf Sie zukommt, wenn Sie es mit Mängeln an einem Objekt zu tun haben.
Das Geld und die Zeit lohnt sich, wenn Sie Sachverständige und andere Experten beauftragen, die wichtigsten Anlagen und möglichen Problembereiche eines Hauses zu begutachten. Sie können sich nicht unbedingt auf die Zusage eines Verkäufers verlassen. Und deshalb empfehle ich Ihnen, Untersuchungen durch Sachverständige durchführen zu lassen und die Behebung der Mängel durch den Verkäufer im Kaufvertrag festzuhalten.

Bei der Inspektion der folgenden Bereiche sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen:
✓Der allgemeine Zustand des Objekts. Blättert beispielsweise die Farbe des Außenanstrichs, sind die Böden eben, funktionieren die eventuell mit verkauften Haushaltsgeräte, und so weiter?
✓Sind die elektrischen Anlagen, die Heizung und die sanitäre Installation in Ordnung?
✓Ist das Fundament in Ordnung oder ist der Keller feucht?
✓Ist das in Dach in Ordnung (besondere Vorsicht sollten Sie bei Flachdächern walten lassen)?
✓Ist das Haus frei von Ungeziefer?

Das Honorar für Sachverständige macht sich sehr oft bezahlt. Wenn sie Probleme aufdecken, deren Sie sich nicht bewusst waren, als Sie den Kaufpreis aushandelten, dann kann Ihnen der Sachverständige die Informationen geben, mit denen Sie zum Verkäufer gehen können, damit er die Probleme beseitigt oder den Kaufpreis des Objekts reduziert.
Akzeptieren Sie nie den Sachverständigenbericht eines Verkäufers als einzige Informationsquelle. Wenn der Verkäufer einen Sachverständigen beauftragt, dann wird er das Objekt sicher nicht so gründlich und kritisch betrachten. Lesen Sie den Sachverständigenbericht des Verkäufers aber beauftragen Sie selbst ebenfalls einen Sachverständigen. Hüten Sie sich vor Sachverständigen, die bei Immobilienmaklern beliebt sind. Vielleicht sind sie deshalb so beliebt, weil sie nicht besonders kritisch sind und nicht alle Probleme eines Objekts aufzeigen.
Auf alle Fälle sollten Sie verschiedene Sachverständige ansprechen. Fragen Sie nach, wie ausführlich der Bericht sein wird. Bitten Sie auch um Referenzen und um ein Beispiel eines Berichts.
Am Tag vor der Beurkundung sollten Sie noch einmal durch Ihr künftiges Haus gehen um sicherzustellen, dass es in dem Zustand ist, in dem es bei der Besichtigung war, und dass alle Geräte und Gegenstände, die im Kaufvertrag aufgeführt sind (und für die Sie bezahlen), immer noch im Haus sind. Es kam schon vor, dass Verkäufer sich plötzlich nicht mehr erinnern konnte, was im Haus bleiben sollte, oder dass die Möbelpacker beim Auszug die Geräte mitgenommen haben.

Auflassungsvormerkung und Notargebühren
Hypothekenbanken verlangen eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch, um sich davor zu schützen, dass ein anderer rechtmäßig Anspruch auf Ihr Anwesen anmelden kann. Dies kann beispielsweise Vorkommen, wenn sich ein Ehepaar trennt und derjenige, der im Haus bleibt, sich entscheidet zu verkaufen und mit dem Geld durchbrennen will. Wenn beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, dann hat derjenige, der das Objekt verkauft (möglicherweise indem er die Unterschrift des anderen Ehepartners fälscht) kein Recht, dies zu tun. Der andere Ehepartner könnte zurückkommen und seine Rechte auf das Objekt geltend machen. Wurde der Kaufpreis schon bezahlt, dann stehen Sie und der Kreditgeber mit leeren Händen da.
Die Kosten für die Eintragung im Grundbuch, sowohl die Auflassungsvormerkung als auch die Eintragung als Eigentümer, ist gebührenpflichtig. Auch der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, verlangt eine bestimmte Gebühr. Dabei ist es völlig gleich, welcher Notar den Kaufvertrag beurkundet – die Gebühren bleiben immer gleich. Sie brauchen also nicht herumzulaufen und einen möglichst preisgünstigen Notar zu suchen. Das Honorar der Notare ist in einer Gebührenordnung festgehalten.