Arbeitsbewertung (Arbeitsplatzbewertung)
Verfahren im Rahmen einer Arbeitsstudie, das eine objektive, d.h. vom einzelnen Arbeitnehmer unabhängige, Erfassung der Anforderungen an einem Arbeitsplatz bezweckt. Der ermittelte Arbeitswert wird dann in einen Lohnsatz umgewandelt (siehe auch Ecklohn).
Es gibt zwei Verfahren:
– Die summarische Arbeitsbewertung bewertet die Arbeitsverrichtung als Ganzes. Beim Rangfolgeverfahren werden sämtliche in einem Betrieb vorkommenden Verrichtungen durch Vergleich nach ihrem
Schwierigkeitsgrad geordnet. Beim Lohngruppenverfahren werden Schwierigkeitsstufen summarisch beschrieben und mit einer bestimmten Lohngruppe verbunden. Diesen Lohngruppen werden die Arbeitsverrichtungen zugeordnet.
– Die analytische Arbeitsbewertung unterteilt die Arbeitsverrichtungen entsprechend dem 1950 entwickelten Genfer Schema in einzelne Anforderungsarten (geistige und körperliche Anforderungen, Umgebungseinflüsse, Verantwortung). Beim Rangreihenverfahren werden nach Anforderungsarten getrennt die verschiedenen Arbeitsverrichtungen verglichen, in eine Rangreihe eingeordnet und entsprechend ihrer Stellung mit einer Wertungszahl (zwischen 0 und 100) versehen. Da die Bedeutung der Anforderungsart bei verschiedenen Verrichtungen unterschiedlich ist, wird die Wertungszahl mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert. Aus der Zusammenfassung der Werte der einzelnen Anforderungsarten ergibt sich der Arbeitswert.
Beim Stufenwertzahlverfahren werden getrennt nach Anforderungsarten die verschiedenen Arbeitsverrichtungen verbal beschriebenen, jeweils mit einer Punktzahl versehenen Anforderungsstufen zugeordnet. Auch hier wird nach der Bedeutung der Anforderungsart für die jeweilige Arbeitsverrichtung die Punktzahl gewichtet. Die Summe der Punktzahlen aller Anforderungsarten einer Arbeitsverrichtung ergibt den Arbeitswert.
Arbeitseinkommen
Gegenleistung des Produktionsfaktors Arbeit für seine wirtschaftliche Leistung im Produktionsprozess, z.B. in Form von Löhnen und Gehältern (Arbeitnehmerentgelte).
Arbeitsentgelt
alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechts-anspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Zu den Einnahmen eines unselbstständig Beschäftigten (Arbeitnehmers) für seine Tätigkeit gehören Lohn oder Gehalt, Provision, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, Essenszuschüsse, Urlaubsgeld, Treueprämien und weitere Zuwendungen.