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GAAP, Generationenvertrag und Genossenschaft – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Generally Accepted Accounting Principles, GAAP
US-amerikanische Bilanzierungsvorschriften für Unternehmen. Firmen, die an einer amerikanischen Börse notiert sind, müssen ihren Jahresabschluss nach diesen Regeln aufstellen. In Deutschland sind auch die im Prime Standard (Börse) notierten Unternehmen auf die GAAP bzw. vergleichbare internationale Rechnungslegungsstandards verpflichtet. Nach den GAAP können beispielsweise Aufwands-rückstellungen nicht passiviert werden.

Generationenvertrag
Bezeichnung für das wissenschaftliche Erklärungsmodell der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit G. wird der unausgesprochene Vertrag zwischen der beitragszahlenden und der rentenempfangenden Generation bezeichnet. Diese Solidarität zwischen den Generationen beinhaltet die Verpflichtung der arbeitenden Generation zur Beitragszahlung in der Erwartung, dass die ihr nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt.

Genossenschaft
zu den Gesellschafts-unternehmen zählende Unternehmensform mit dem Ziel, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) durch gemeinschaftlichen Betrieb zu fördern. Die Mitglieder bleiben einerseits selbstständig als Bauern, Gewerbetreibende, Handwerker oder Privatpersonen, gehen andererseits einen Zusammenschluss ein, um von einem gemeinsam getragenen Unternehmen Leistungen zu empfangen. Gemeinsam betrieben werden z.B. Einkauf, Lagerung, Maschinenhaltung, Weiterverarbeitung und Verkauf. Beispiele sind u. a. Einkaufsgenossenschaften (Edeka), Verkaufsgenossenschaften (badische Winzergenossenschaft), Kreditgenossenschaften oder Genossenschaftsbanken. Zur Gründung einer G. sind nach dem Genossenschaftsgesetz mindestens sieben Personen erforderlich. Die G. muss eine Firma führen, die vom Gegenstand des Unternehmens entlehnt sein und den Zusatz eingetragene Genossenschaft (eG, e.G.) enthalten muss. Sie entsteht durch Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Genossenschaftsregister.