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Arbeitsschutz und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

im weiteren Sinn alle Maßnahmen gegen eine physische, seelische, geistige und sittliche Gefährdung des Menschen durch seine Berufstätigkeit. Die Regelungen zum legen dem Arbeitgeber öffentlich-rechtliche Pflichten zum Schutz der Arbeitnehmer auf. Die Bestimmungen sind zwingend. Bei schuldhafter Verletzung der Normen ist der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet. Die Einhaltung der Arbeits-schutzgesetze wird von der Gewerbeaufsicht, den Berufsgenossenschaften und den Technischen Überwachungsvereinen überprüft sowie von den Betriebsräten überwacht. Seit September 1996 gilt ein neues Arbeitsschutzgesetz, das allgemeine Verhaltensvorschriften für den betrieblichen A. enthält; es setzt europäische Rahmenrichtlinien in deutsches Recht um. Der A. ist bedeutsam für die Gesamtheit der Arbeitsverhältnisse eines Betriebs.

Die Regelungen reichen von der Unfallverhütung durch technische Einrichtungen bis hin zu Fragen der Arbeitsorganisation, vom Umgang mit Gefahrstoffen bis zur Softwaregestaltung an Bildschirmarbeitsplätzen. A. soll auch körperliche Belastungen durch Heben und Tragen sowie zu starke Beanspruchung durch Stress vermeiden oder mindern. Geschlechtsspezifische Regelungen am Arbeitsplatz sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist. Besondere Bedeutung hat der Jugendarbeitsschutz. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) enthält Schutzvorschriften für alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen. Im Gesetz sind folgende Regelungen enthalten:
• Die Beschäftigung von Kindern (Jugendliche unter 15 Jahren) ist grundsätzlich verboten; das JArbSchG gilt für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren;
• Beschäftigungsverbot für Jugendliche zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahmeregelung für Bäcker u.a.);
• grundsätzliches Samstags- und Sonntagsarbeitsverbot; bei Ausnahmefällen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein; jeder zweite Sonntag soll, zwei Sonntage im Monat müssen arbeitsfrei bleiben;
• die Fünftagewoche ist Regelfall mit nicht mehr als 40 Stunden Arbeit pro Woche und nicht mehr als acht Stunden täglich. Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit weniger als acht Stunden beträgt, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden;
• regelmäßige Ruhepausen von mindestens 15 Minuten, mindestens 30 Minuten Pause bei viereinhalb bis sechs Stunden, mindestens 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden Beschäftigung werden vorgeschrieben;
• eine Urlaubsregelung mit mindestens 30 Werktagen für 15-jährige, 27 Werktagen für 16-jährige, 25 Werktagen für 17-jährige Arbeitnehmer;
• grundsätzliches Verbot der Akkord- und Fließbandarbeit;
• Freistellung für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, z.B. Lehrgänge der IHK oder HWK;
• ärztliche Untersuchung vor Beschäftigungsbeginn (Erstuntersuchung mindestens 14 Monate vorher) und eine Nachuntersuchung des Jugendlichen ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung; dem Arbeitgeber sind entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.

Ähnliche Vorschriften gelten in Österreich (Jugendbeschäftigungsgesetz von 1987); in der Schweiz ist der Jugendschutz teils durch Bundes-, teils durch kantonale Gesetze geregelt.

Arbeitssicherheit: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind Betriebe verpflichtet, Fachkräfte für A. sowie Betriebsärzte bzw. Betriebsärztinnen zu bestellen. Sie sollen die Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten, sicherheitstechnische Überprüfungen von Maschinen, Geräten usw. vornehmen, die vom Betrieb getroffenen Maßnahmen beobachten, Missstände ansprechen und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitwirken. Betriebsärzte sollen zusätzlich die Beschäftigten arbeitsmedizinisch betreuen und bei der Einsatzplanung/Schulung der Helfer in erster Hilfe sowie des medizinischen Hilfspersonals mitwirken.