Die Warenkreditversicherung (WKV) Die Bezeichnung Warenkreditversicherung gibt den Risikobereich nicht ganz treffend wieder. Denn versicherbar sind nicht nur Forderungen aus Warenlieferungen, sondern auch aus Dienstleistungen. Im Rahmen der WKV werden fakturierte, einredefreie Forderungen aus Warenlieferung, Werk- und Diensdeistungen gegen Unternehmen mit Sitz in Deutschland abgesichert. Aber auch hier ist die Grenze nicht exakt.
Versicherungsfälle
Wann tritt der Kreditversicherer im Rahmen der inländischen Versicherung ein? Der Anspruch auf Entschädigung entsteht in folgenden Fällen:
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse.
- Feststellung der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes.
- Abschluss eines außergerichtlichen Liquidations- oder Quotenvergleichs.
- Durchgeführte, fruchtlose Zwangsvollstreckung in das Schuldnervermögen.
- Protracted Default (Nichtzahlung).
Die Nichtzahlung ist eine Sondervereinbarung außerhalb der „klassischen“ Schadenfälle. Der Versicherer vereinbart mit seinem Kunden eine Frist nach Fälligkeit der Forderungen, nach deren Ablauf der Versicherungsnehmer (VN) einen so genannten Intervendonsauftrag stellt. Dies ist der Auftrag an den Versicherer, sich um die Forderungen zu kümmern. Er leitet daraufhin Inkasso- Maßnahmen ein. Sind die Forderungen nicht einzutreiben, entschädigt der Versicherer nach einer weiteren Frist, spätestens fünf Monate nach dem Interventionsauftrag.
Abrechnung eines Versicherungsfalles
Beispiel auf Basis einer Gesamtforderung in Höhe von EUR 100.000,- inklusive der Mitversicherung der MwSt. in Höhe von 16 % | ||||
25% | Selbstbeteiligung 30% 35% | 40% | ||
Versicherter Ausfall/ Selbstbeteiligung | 100.000 25.000 | 100.000 30.000 | 100.000 35.000 | 100.000 40.000 |
Entschädigung Allgemeine Kredit Coface | 75.000 | 70.000 | 65.000 | 60.000 |
MwSt.-Erstattung Finanzamt (16 % aus EUR 86.207,-) Gesamt | 13.793 88.793 | 13.793 83.793 | 13.793 78.793 | 13.793 73.793 |
Netto Schaden | 11.207 | 16.207 | 21.207 | 26.207 |
Selbstbeteiligungsquote netto | 11,2 % | 16,2 % | 21,2 % | 16,2 % |
vom versicherten Ausfall |
Rahmenbedingungen
Die WKV trennt „benannte Kunden“ und „unbenannte Kunden“. Als Kunde ist hier der Kunde des Versicherungsnehmers zu verstehen. Bei benannten Kunden liegt die Bonitätsprüfung beim Versicherer. Unbenannte Kunden prüft der Versicherungsnehmer nach vorgegebenen Kriterien. Die Anbietungsgrenze definiert die beiden Gruppen. Darunter wird das maximale Versicherungslimit verstanden, welches von einem Versicherungsnehmer durch die Selbstprüfung versichert werden kann. Die Anbietungsgrenze wird individuell je nach Kundenstruktur festgelegt.
Prämiensatz
In der WKV wird die Prämie meist auf Basis der monatlichen Salden (offenen Posten) berechnet. Hierzu wird im Vertrag ein Prämiensatz festgelegt. Er liegt im Promille-Bereich der betreffenden Salden. Der Prämiensatz wird mit den zum Monatsende offenen, versicherten Salden multipliziert. Daraus ergibt sich die zu zahlende Prämie. In seltenen Fällen kann auch eine Umsatzprämie Anwendung finden.
Prüfgebühren
Der Kreditversicherer prüft vor dem Erstgeschäft und dann fortlaufend dessen Abnehmer. Dazu stellt der Versicherungsnehmer einen Kreditantrag. Für jedes beantragte Versicherungslimitantrag hat der Versicherungsnehmer eine Gebühr zu bezahlen. Eine Ratingvergabe (z.B. @rating) für jedes geführte Risiko — das sind die Abnehmer — ermöglicht eine für den Versicherungsnehmer vergünstigte Prüfung der Versicherungslimite per Internet.
Selbstbeteiligung
An jedem versicherten Ausfall ist der Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Prozentsatz beteiligt. Dieser Prozentsatz ist abhängig vom Ausfallrisiko der Kunden und liegt meist zwischen 20 und 30 Prozent – je nachdem, ob die Mehrwertsteuer im Rahmen der Versicherung mitentschädigt wird oder nicht. Äußerstes Kreditziel Jeder Kunde des Versicherungsnehmers muss nach einem im Vertrag vereinbarten Zeitraum bezahlt haben. Wird dieses äußerste Kreditziel überschritten, ist eine Meldung durch den Versicherungsnehmer an den Versicherer nötig. Diese Kreditzielüberschreitungsmeldung ist ein wichtiges Kriterium für die Kreditprüfer.
Höchstentschädigung
Jeder Kreditversicherungsvertrag enthält eine maximale Entschädigung pro Jahr, welche üblicherweise zwischen dem 20- bis 30fachen der tatsächlich geflossenen Prämie liegt.
Vertragliche Verpflichtungen des Versicherungsnehmers
Eine Warenkreditversicherung ist im Gegensatz zu den meisten Sachversicherungen eine kontaktintensive Versicherung. Und so sind einige Rückmeldungen des Versicherungsnehmers zur Risiko- Einschätzung wichtig. Somit hat der Versicherungsnehmer folgende Verpflichtungen zu erfüllen: Anbietungspflicht Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, für jeden Kunden mit einem Forderungsvolumen oberhalb der Anbietungsgrenze ein Versicherungslimit zu beantragen.
Kreditzielüberschreitung
Hat ein Kunde den maximalen Zahlungszeitraum (Äußerstes Kreditziel) überschritten, muss dies dem Versicherer gemeldet werden. Diese Meldung bietet dem Versicherer einen direkten Einblick in das Zahlungsverhalten verschiedener Unternehmen. Schadenmeldung Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist eine Schadenmeldung abzugeben. Sollten dem Versicherungsnehmer Gefahr erhöhende Umstände über seinen Kunden bekannt werden, muss er diese in einer vorsorglichen Schadenmeldung an den Versicherer melden.
Saldenmeldung
Basis der Prämienberechnung ist bei der Saldenprämie die monatliche Liste offener Posten der versicherten Kunden. Zu melden sind alle versicherten, offenen Forderungen in einer Summe.
Eigentumsvorbehalt
Der Versicherungsnehmer muss laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in seinen Lieferverträgen mit seinen Kunden vorsorglich die verschiedenen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt einbauen.
Formen der Warenkreditversicherung (bei der AKC) Grundsätzlich wird bei der AKC zwischen folgenden Formen der Warenkreditversicherung unterschieden: WKV mit Annex: Für den Fall, dass ein kleiner Anteil Auslandsforderungen mitversichert werden soll, können diese mit einem Annex eingeschlossen werden. WKV-Plus: WKV mit Einschluss des Versicherungsfalls Protracted Default. WKV-Kompakt: Standardisierte Police für kleinere Unternehmen bis 5 Millionen € Umsatz.
Ausfuhrkreditversicherung (AKV) Risikobereich Im Rahmen der Ausfuhrkreditversicherung werden fakturierte, einredefreie Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland abgesichert.
Versicherungsfälle In der Ausfuhrkreditversicherung gelten grundsätzlich die gleichen Versicherungsfälle wie in der Warenkreditversicherung. Es gibt allerdings einige zusätzliche Schadenfälle:
- Den WKV-Versicherungsfällen vergleichbare Umstände, die sich aus den im Land des versicherten Kunden geltenden Gesetzen ergeben.
- Nachgewiesene „ungünstige Umstände“, so dass weitere Maßnahmen bei diesem Kunden des VN keinen Sinn ergeben.
- Mindererlös: Wenn der VN im Falle einer Bonitätsverschlechterung seines Kunden die Ware nicht mehr ausliefert, sondern diese anderweitig verwertet, wird der daraus entstandene Mindererlös entschädigt.
Rahmenbedingungen
Die Anbietungsgrenze ist identisch zur Warenkreditversicherung. Dies gilt auch für die Prüfgebühren, das äußerste Kreditziel und die Höchstentschädigung. Hinsichtlich des Prämiensatzes wird in der Ausfuhrkreditversicherung die Prämie meist auf Basis des monatlichen Umsatzes für 60 bis 120 Tage berechnet. Hierzu wird im Vertrag ein Prämiensatz im Prozent-Bereich (0,x%) festgelegt, welcher mit dem im jeweiligen Monat generierten Umsatz multipliziert wird. Bei der Selbstbeteiligung bleibt auch im Ausfuhrgeschäft der Versicherungsnehmer mit im Risiko. Ein Unterschied ist lediglich, dass im Ausland immer exklusive Mehrwertsteuer versichert wird.
Vertragliche Verpflichtungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer hat folgende Verpflichtungen (Obliegenheiten) zu erfüllen:
- Anbietungspflicht: identisch WKV.
- Kreditzielüberschreitung: identisch WKV.
- Schadenmeldung: identisch WKV.
- Umsatzmeldung: Basis der Prämienberechnung ist der monatliche Umsatz mit versicherten Kunden. Zu melden sind alle versicherten Umsätze in einer Summe.
Formen der Ausfuhrkreditversicherung Ausfuhrkreditversicherung mit Annex Für den Fall, dass ein kleiner Anteil Inlandsforderungen mitversichert werden soll, können diese mit einem Annex in den Vertrag eingeschlossen werden. Das Produkt AKV-Plus ist identisch mit dem Produkt WKV-Plus, also mit Protracted Default. Neben den klassischen Varianten der Warenkreditversicherung und Ausfuhrkreditversicherung gibt es eine ganze Reihe spezieller Angebote. Mit der Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) sind auch langfristige Geschäfte im Inland und Ausland versicherbar. Für international agierende Konzerne gib es den Globalüance Contract. Besondere Risiken im Außenhandel können mit Single Risk Cover abgesichert werden. Bei diesen komplexen Anforderungen ist unbedingt eine intensive Beratung durch den Kreditversicherer notwendig. Des Weiteren gibt es Lösungen, bei denen die Kreditversicherung (WKV oder AKV) mit Bonitätsbewertungen (@rating der Coface) und Inkasso kombinierbar sind.