Betriebsnotwendiges Kapital
das Eigen- und Fremdkapital, das zur Erreichung der Betriebsziele notwendig ist. Das gesamte Betriebsvermögen wird um alle nicht betriebsnotwendigen Teile bereinigt (z.B. Privatfahrzeuge). Das b. K. ist die Berechnungsgrundlage für die kalkulatorischen Zinsen als Teil der
kalkulatorischen Kosten.
Betriebsorganisation
die planvolle Gestaltung des inneren Betriebsgeschehens nach bestimmten Ordnungsprinzipien. Zum organisatorischen Aufbau eines Betriebs gehören einerseits die Zuordnung der betrieblichen Funktionen zu Abteilungen und Arbeitsplätzen bzw. Stellen – die Kompetenzabgrenzung im funktionalen Sinn -, andererseits auch Regelungen der Leitungsbefugnisse, Delegations-, Mitsprache-, Mitbestimmungs- und Vorschlagsrechte sowie Informationsansprüche (Betriebshierarchie). Ohne eine entsprechende B. sind die Unternehmensziele nicht oder nur sehr schwer erreichbar. Ein wichtiges Teilgebiet ist die Abstimmung von menschlichen Bedürfnissen und technischen Erfordernissen, sodass die optimale Kombination aller eingesetzten Produktionsfaktoren erreicht wird.
Betriebsprüfung
Die B., von den Finanzbehörden Außenprüfung genannt, dient der Nachprüfung der Angaben der Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht nur im Finanzamt, sondern an Ort und Stelle, also im Betrieb. Laut Statistik werden Kleinbetriebe etwa alle 30, Mittelbetriebe alle 14 und Großbetriebe alle fünf Jahre geprüft.