Bilanzpolitik
die Möglichkeit, bei Erstellung des Jahresabschlusses unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften bestimmte Wahlrechte bei der Bilanzierung oder Bewertung auszunutzen. So kann z.B. ein im November angeschaffter Lkw für die restlichen zwei Monate des Jahrs abgeschrieben werden, aber er kann auch für das komplette zweite Halbjahr (sechs Monate) abgeschrieben werden. Allein diese Abschreibungs-möglichkeiten würden den zu verbuchenden Aufwand und somit auch den Gewinn der Rechnungsperiode entsprechend beeinflussen.
Bilanztheorie
in der (früheren) Betriebswirtschaftslehre entwickelte Theorien über das Wesen und die Aufgabe der ordentlichen Bilanzen, die verschiedenen Konzepte der Kapitalerhaltung und die Anforderungen, die an die Gliederungs- und Bewertungsprinzipien zu stellen sind. In den statischen Bilanztheorien wird die Bilanz als stichtagsbezogener Übersichts- und Rechenschaftsbericht über die Verwendung des aufgenommenen Kapitals aufgefasst. Die Vermögensteile sind zum Anschaffungswert auszuweisen, Wertminderungen werden durch Wertberichtigungen auf der Passivseite erfasst. Die Differenz zwischen den Aktiva und den Passiva entspricht dem Gewinn bzw. Verlust. Nach den dynamischen Bilanztheorien ist die Feststellung des periodengerechten Erfolgs die Hauptaufgabe des Jahresabschlusses.
Die Aufgabe der Bilanz ist es, eine zutreffende Gewinn- und-Verlust-Rechnung zu ermöglichen. Die Bilanzpositionen sind wertmäßig so anzusetzen, dass die Erfolge mehrerer Perioden miteinander verglichen werden können. Die organischen Bilanztheorien entstanden aufgrund von Erfahrungen zu Zeiten der Inflation. Die Bilanz dient der Erfolgs- und Vermögensermittlung. Ein Gewinn liegt nur dann vor, wenn unter Berücksichtigung von Kaufkraftänderungen am Schluss der Abrechnungsperiode eine Substanzvermehrung gegenüber dem Anfangsbestand festzustellen ist. Die statischen B. haben überwiegend die Handelsbilanzen beeinflusst, die dynamischen die Steuerbilanzen.
Bildschirmarbeitsverordnung
Die B. definiert für die Computerarbeit Mindestanforderungen an das Bildschirmgerät (Monitor), den Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation und die Softwareausstattung zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nach Grundsätzen der Ergonomie.