Binnenmarkt und Außenhandel
Der unstreitige Erfolg der Gemeinschaft war die Realisierung der verschiedenen Stufen wirtschaftlicher Integration selbstständiger Staaten – von der Zollunion über die gemeinsame Handelspoltik bis zur Schaffung des gemeinsamen Europäischen Binnenmarkts. Dieser Markt ist durch die vier Grundfreiheiten gekennzeichnet: den uneinge schränkten Austausch von Waren (freier Warenverkehr), die Möglichkeit, in allen Mitgliedsländern ohne Beschränkungen zu arbeiten (Freizügigkeit für Arbeitnehmer) oder ein Geschäft zu eröffnen (Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit), und schließlich den freien Kapitalverkehr. Ein weiteres zentrales Element bei der Konstruktion des Binnenmarkts war die Schaffung einer einheitlichen Währung, des Euro, durch die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EW- WU), die den wirtschaftlichen Austausch zwischen den Teilnehmerländern an der EWWU weiter erleichterte. Gleichzeitig soll der Euro auch die politische Integration der EU befördern. Die EU-Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, sind mit ihren nationalen Währungen eng an ihn gekoppelt. Mit dem Übergang der geldpolitischen Kompetenzen an die Europäische Zentralbank (EZB) am 1. 1. 1999 verzichteten die teilnehmenden Staaten auf einen wesentlichen Teil staatlichen Souveränität im Bereich der Geld- und Währungspolitik.
Der Binnenmarkt und die gemeinsame Währung haben die Mitgliedstaaten sehr eng miteinander verflochten. Die Offenheit der Volkswirtschaften innerhalb der EU spiegelt sich in den hohen Anteilen der Ex- und Importe am einzelstaatlichen Außenhandel wieder. So exportierten die Staaten im Durchschnitt knapp zwei Drittel ihrer Ausfuhren in Mitgliedsländer, bei den Importen lag der Anteil aus Mitgliedsländern geringfügig niedriger. Nach außen handelt die EU gemeinsam. Dazu ist sie in vielen internationalen Organisationen und Gremien vertreten; der Präsident der Europäischen Kommission ist z.B. fester Teilnehmer der jährlichen Weltwirtschaftsgipfel der G 8. Bereits seit der Kennedy-Runde des GATT in den 1960er-Jahren trat die Gemeinschaft stellvertretend für die einzelnen Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen zur Liberalisierung des Welthandels an.
Die Handelspolitik stellt somit einen Politikbereich dar, in dem die Mitgliedstaaten schon sehr früh auf ihre einzelstaatliche Souveränität verzichteten. Eine Erweiterung nach außen erfährt der Binnenmarkt durch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dieser entstand 1994 durch Abkommen mit der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), deren Mitgliedstaaten weitgehend in den gemeinsamen Markt integriert wurden.
Die vier Freiheiten im Binnenmarkt
Europäische Union
freier Personenverkehr | freier Dienstleistungsverkehr | ||
-Wegfall der Grenzkontrollen
-Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen- und Drogengesetze -Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit für EG-Bürger -verstärkte Außenkontrollen |
-Liberalisierung der Finanzdienste
-Öffnung der Transport- und Telekommunikationsmärkte -Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht |
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freier Warenverkehr | freier Kapitalverkehr | ||
-Wegfall der Grenzkontrollen
-Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften |
-größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen
-Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzleistungen -Liberalisierung des Wertpapierverkehrs |