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Börse für Anfänger – TÜV für Börsentauglichkeit

Zur Börse drängt es noch immer viele Unternehmen. Trotz Ernüchterung im Schockjahr 2000 und massivem Liebensentzug der Anleger. Aber der Zug der Lemminge ist nicht mehr so groß. Und schon wieder droht neue Unbill. Denn zwei Drittel der Aspiranten, so eine Untersuchung der Prüfungsgesellschaft Arthur Andersen bei 430 Unternehmen, seien nicht börsentauglich. Nur ein Drittel dürfte dabei sein. Nicht zu glauben!

Defizite finden sich ausgerechnet bei der Unternehmensplanung und im Rechnungswesen. Rund ein Viertel der Firmen hat noch keine vollständigen Planabschlüsse, obwohl die Zulassung am Neuen Markt verlangt, dass die Emissionsbanken, die Wirtschaftsprüfer oder die Betreuer (designated Sponsors) den Businessplan auf Plausibilität überprüfen (due diligence). Und ein Fünftel sagt: Nein, ein börsenfähiges Rechnungswesen gibt’s bei uns (noch) nicht. Na fein. Wehret diesen Anfängern!! Wehe, wenn sie zugelassen …

Aber ist es denn bei den schon Notierten ganz anders? Bei manchen nicht Unbekannten am Neuen Markt hört man derzeit fast schamhaft was von schlampiger Buchführung – jetzt, da das Zahlenwerk für 2000 auf den Tisch kommen soll. Arme Aktionäre. Da kommen wohl noch einige Überraschungen. Wenn schon der Finanzchef von Ex-Superstar EM.TV seinen Hut nehmen musste … Aber wie soll schon Max Planck gesagt haben: Die Wissenschaft entwickelt sich von Begräbnis zu Begräbnis weiter.

Aber gibt es nicht nach dem Going-public-Run nun auch den Gegentrend Going private? Immer mehr Unternehmen werden auf eigenen Wunsch de-listed. Bekannte Marken wie Aino (Küchen), Benz (Möbel) oder Grohe (Armaturen) reprivatisierten schon, Mitglieder aus dem M- und S-DAX. Ja, da kommt Stress auf, wenn man als gemütliches Familienunternehmen als AG an die Börse geht. Da weht der Wind schon heftiger.

Ein auf lange Sicht unbefriedigender Kursverlauf, unterschiedliche Auffassungen zwischen Anlegern und Management über langfristige Marktstrategien, stetige Veränderungen der Börsenströmungen oder geringe Erfolgschancen für eine weitere Kapitalerhöhung führen zu einem Umdenken bei der Kosten-Nutzen-Betrachtung, so die Unternehmensberatung Droege & Comp, in Düsseldorf.

Und dann ständig nörgelnde Anleger am Telefon, im Internet oder auf den Hauptversammlungen. Vermögensberater geben sich die Tür in die Hand: Darf ich den Finanzvorstand mal um folgende Auskünfte bitten? Und die ständigen Berichte fürs Quartal, den Monat, das Jahr – natürlich nach IAS und US-GAAP. Muss nicht sein, sagen sich viele. Mach ich nicht mehr. Obwohl die Umwandlung einer börsennotierten Gesellschaft in eine andere Rechtsform hübsch komplex ist, stehen noch mehr auf der Liste des Abflugs von der Börse. 20 bis 25 Prozent aller am Neuen Markt gehandelten Unternehmen kommen angeblich für ein Delisting infrage. Es ist schon paradox: bei der Auswahl will man strenger sein, und die, die notiert werden könnten, haben wegen dieser Strenge keinen Bock mehr.

Der Emissions-Knigge
Beim Börsengang von mittelständischen Unternehmen tragen die emissionsbegleitenden Banken eine besonders große Verantwortung. Diese erstreckt sich nicht nur auf eine erfolgreiche Platzierung, sondern geht weit darüber hinaus. Eine der dringlichsten Aufgaben ist die Vorbereitung und auch die Betreuung des Managements auf eine völlig neue Lebenssituation.

Die Gontard & Metall Bank hat einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der in diesem Zusammenhang schon oft als vorbildliche Guideline zitiert und scherzhaft als Folterkammer tituliert wurde.

  1. Charaktercheck des Managements:

Schon im Vorfeld müssen die Emissionsbanken überprüfen, ob Charakter und Moralvorstellungen der Vorstände und Altaktionäre der emittierenden Gesellschaft den Ansprüchen und Wertmaßstäben der Investoren gerecht werden. Dies beinhaltet unter anderem die Einschätzung, ob die verantwortlichen Personen die Kraft haben, den mit dem Börsengang verbundenen Anforderungen gerecht zu werden. Die Akteure müssen vor allem der Versuchung des schnellen Geldes widerstehen

können! Es ist wichtig, bereits in der Emissionsberatung die Altaktionäre darauf hinzuweisen, dass sich das Leben nach dem Börsengang spürbar ändert. Vorstände und Altaktionäre müssen wissen, dass sie vom Kapitalmarkt abgestraft werden, wenn sie glauben, nun würde das süße Leben beginnen. Das Gegenteil ist der Fall: Investoren wie Analysten haben ein langes Gedächtnis für Versäumnisse. Spätestens bei einer Kapitalerhöhung wird man für die Sünden der Vergangenheit bestraft. Deshalb gehört zu einem disziplinierten Arbeiten ab dem Tag danach ein Sanktionskatalog.

  1. Altaktionäre verzichten auf Bonus/Dividende bei Nichterreichen der Ziele:

Allzu oft werden die Anleger beim IPO-Kandidaten mit der Botschaft konfrontiert, dass nach jahrelanger Durststrecke ausgerechnet in den nächsten zwei Jahren der Gewinn kräftig steigen soll. Dieser Hockeystick-Effekt führt mit einem entsprechenden KGV-Multiplikator schnell zu einer erstaunlich hohen Bewertung der Gesellschaft. Bei den Gontard- &-Metall-Bank-Emissionen wird in diesem Zusammenhang darauf geachtet, dass die Altaktionäre bei einer Dividendenausschüttung auf ihre Zahlung verzichten müssen, wenn sie die ambitionierten Ziele nicht erreichen. Sind Altaktionäre zugleich Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, werden sie durch einen Bonusverzicht daran erinnert, dass sie beim Börsengang höhere Ziele avisiert hatten. Dieser Vorgang ist dem Ereignis vergleichbar, wenn an Weihnachten nur Knecht Ruprecht kommt.

  1. Das Management und die Mitarbeiter werden beteiligt:

Um die Ergebnisziele zu erreichen, wirkt es häufig wie Doping, wenn die Mitarbeiter bereits im Vorfeld zusammen mit dem Management an der Gesellschaft beteiligt werden. Diese Maßnahme stärkt die Gesamtverantwortung der Belegschaft und schärft den unternehmerischen Geist. Hierbei fällt dem Chronisten das Beispiel des hungrigen Hundes ein, der gern und begeistert nach der Wurst springt.

    1. Der IPO-Erlös fließt zu mehr als 75 Prozent dem Unternehmen zu:

Wenn man die Liste der misslungenen Börsengänge analysiert, ist festzustellen, dass sich in diesen Fällen häufig die Altaktionäre schon zum Börsengarig in großem Stil von ihren Papieren getrennt haben. Der neue Aktionär finanziert somit das Abkassieren der Alteigner. Kein Wunder, wenn in der Folge die realen Ergebnisse nicht den Planzahlen entsprechen. Deshalb ist streng darauf zu achten, dass der IPO- Erlös zum überwiegenden Teil dem Unternehmen zufließt. Damit wird gewährleistet, dass die Altaktionäre hungrig bleiben.

  1. Eheverträge sind ein Muss:

Wie eine Seifenblase platzt mancher Traum vom glücklichen Leben zu zweit, wenn nach erfolgtem Börsengang der Depotauszug schwarz auf weiß belegt, wie groß das gemeinsame Vermögen nun ist. Begehrlichkeiten werden geweckt, außerdem ist es häufig leider so, dass mit dem Kontostand der Verstand nicht mitwächst. Der Glaube an die Geldillusion kann Ehen zerbrechen. Um zu vermeiden, dass es durch gescheiterte Ehen zu einem kräftigen Leistungsabfall im Unternehmen kommt, sollten Eheverträge zwingend vorgeschrieben werden. Damit sind die Besitzverhältnisse innerhalb der Familie vertraglich klargestellt, bevor die Gier den Verstand frisst.

  1. Die Lock-up-Frist wird verlängert:

Zur Verstärkung der oben genannten Gebote dient die Erweiterung der Marktschutzklausel. Damit signalisieren die Altaktionäre dem Anleger, dass sie sich langfristig mit ihrem Unternehmen identifizieren. Zugleich wird den Emittenten der Wind aus den Segeln genommen, die behaupten, der Emissionspreis sei zu niedrig. Wo sonst als im eigenen Unternehmen kann Geld mehr verdienen? Die von der Gontard & Metall Bank konzipierte Management- beziehungsweise Mitarbeiterbeteiligung sieht beispielsweise Sperren bis zu drei Jahren vor. Herausragend ist die Heyde AG, bei der sich die Altaktionäre bis zu 10 Jahre an das Unternehmen gebunden haben. Ein echter Lockruf des Geldes!

  1. Der Aufsichtsrat wird durch erfahrene Manager der Wirtschaft besetzt: Häufig neigen mittelständische Unternehmer dazu, die Aufsichtsratspositionen mit ihren Freunden aus dem Tennisclub zu besetzen. Irritierend ist auch die Feststellung, dass der Wirtschaftsprüfer aus Vereinfachungsgründen gleich mit in den Aufsichtsrat einzieht. Dies hat natürlich zur Folge, dass er letztlich sich selbst prüft. Die Selbstkontrahierung wird dadurch unterbunden, dass dem Vorstand erfahrene Haudegen als Aufsicht, aber auch mit Rat und Tat zur Seite gestellt werden.
  2. Der Emittent wird zur Durchführung einer Post-Due-Diligence in den Folgejahren verpflichtet:

Der bisher beschriebene Maßnahmenkatalog wird gekrönt durch die Verpflichtung, auch zwölf beziehungsweise 24 Monate nach dem Börsengang den Due-Diligence-Prüfer zu bestellen. Damit wird unter anderem erreicht, dass der Vorstand im Falle einer Zielverfehlung diese offiziell auch bestätigt bekommt. Damit schließt sich der Kreis und die zuvor genannten Sanktionen dürften zu wirken beginnen.

  1. Corporate Governance Commitment:

Es wird künftig zur Pflichtübung der Emissionshäuser werden, ihre Börsenneulinge behutsam an die Inhalte und die Bedeutung von Corporate Governance heranzuführen, damit diese im harten Wettbewerb um Eigenkapital langfristig bestehen können. Corporate Governance ist die langfristig ausgerichtete erfolgsorientierte Unternehmensleitung und verantwortliche Unternehmensüberwachung. Es betrachtet demnach Kompetenzen, Kommunikation und Kontrolle von Entscheidungsgremien börsennotierter Unternehmen. Zielsetzung ist ein Transparenz- und Vertrauensgewinn bei Mitarbeitern, der interessierten Öffentlichkeit und natürlich Investoren, die eine Wertsteigerung ihres Vermögens erwarten.

  1. Börsengang nicht verschieben:

Schwarzer Oktober: Ein Drittel aller Neuemissionen abgesagt – Ausgelassene Stimmung weicht Katerstimmung. So zog Die Welt am 2. November 2000 eine Monatsbilanz. Anstatt der geplanten zwölf wagten nur acht Gesellschaften ihr Börsendebüt. Die Verschiebung eines IPOs entspricht nicht der Philosophie der Gontard & Metall Bank, denn diese Verzögerung verursacht nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch einen erheblichen Imageschaden – bei Investoren, Kunden und Mitarbeitern des Emittenten. Der Dampf ist raus und nur schwer wieder in die Gesellschaft hineinzubringen. Da ist es besser, in trüber Stimmung durchzumarschieren und Preisabschläge hinzunehmen. Dies lässt Chancen für eine überzeugende und stetige Kursentwicklung.

  1. Langfristiges Commitment der Betreuer:

Das Commitment der Konsortialbank endet nicht mit der Erstnotierung der Aktie. Die Gontard & Metall Bank verpflichtet sich dazu, die Funktion des Designated Sponsor für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zu übernehmen. Diese Funktion beinhaltet darüber hinaus zwingend die Erstellung von Researchstudien. Es darf nicht passieren, dass die Bank als Erste durch den Notausgang verschwindet, wenn sie merkt, dass die Luft dünn wird.

  1. Krisenmanagement:

Die Verantwortung der Emissionsbank kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die Gesellschaft in eine Schieflage gerät. Sollte sich die Gontard & Metall Bank AG tatsächlich in einem Unternehmen oder einem Unternehmer getäuscht haben, muss sie rasch handeln. So hat die Bank die Ablösung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von DataDesign herbeigeführt, nachdem erkennbar war, dass Prognosen nicht erreicht würden. Auch bei Prodacta hat die Bank ein neues Ma

nagement installiert. Inzwischen sind beide Gesellschaften Musterbeispiele eines Turnaround-Unternehmens.

Entgegen der verbreiteten Meinung, dass dieser -Knigge- Geschäfte verhindere, wird der Leitfaden in der Zwischenzeit vielmehr als Qualitätssiegel von Anlegern und Emittenten sehr geschätzt und hat eine Vorbildfunktion erlangt.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hat als erste Institution ihrer Art die Verlängerung der Lock-up-Fristen in den eigenen Forderungskatalog übernommen. Auch die Zulassungsstelle der Deutsche Börse AG dreht berechtigterweise inzwischen an verschiedenen Stellschrauben, um dem Missbrauch des Marktes vorzubeugen. Viele Emissionsdienstleister nehmen mittlerweile dem Emissions-Knigge ähnliche – über die Anforderungen des Neuen Marktes hinausgehende – Regeln in ihre Bedingungen für Emittenten auf, um dem potenziellen Investor die Anlageentscheidung zu erleichtern.

Jobmaschine Neuer Markt
Obwohl der Neue Markt durch Pleiten stark in Verruf geraten ist, auch Vertrauen durch Machenschaften verspielt wurde, sollte eines nicht unterschätzt werden: Die Börse der jungen, wilden, innovativen Unternehmen ist eine richtige Jobmaschine. Seit ihrem Start (10. März 1997) ist eine Reihe von Arbeitsplätzen generiert worden. Börsenboss Seifert ging gern mit der Zahl 50 000 hausieren.

Eine zum Jahresende 2000 veröffentlichte Umfrage unter den im Nemax 50 enthaltenen Unternehmen hat ergeben, dass die große Mehrheit der Firmen, knapp 84 Prozent, im vergangenen Jahr neue Mitarbeiter eingestellt hat. Mehr als 30 Prozent verdoppelten sogar ihre Beschäftigtenzahl. Darunter sind allerdings nicht nur Neueinstellungen, sondern auch Mitarbeiter aus Unternehmen, die zugekauft wurden.

Auch im Jahr 2001 suchen die Neuer-Markt-Firmen noch weiter Mitarbeiter, vor allem Softwareentwickler und technische Berater. Branchenkenner sehen in erster Linie bei den Biotech- und Logistikfirmen weiteres Beschäftigungswachstum.

Neben den direkt von den Unternehmen im Neuen Markt geschaffenen Arbeitsplätzen darf man die indirekten Effekte auf das Umfeld nicht vergessen, das heißt die Ankurbelung der Beschäftigung bei den Banken, Börsen, Wirtschaftsprüfern, Medien und vor allem im Internet. Ein regelrechter

Boom ist bei Public-Relations- und Investor-Relations-Agenturen ausgebrochen.

Klar ist: Hätte es den Neuen Markt nicht gegeben, wären viele gute, zukunftsträchtige Ideen weiter in den Schubladen geblieben, und der Anschluss an das Weltniveau, gerade bei den neuen Technologien, von Biotech bis Gentech und Telekommunikation, wäre verpasst worden … Wer als Bittsteller bei Bank oder Sparkasse um einen Kredit für seine Geschäftsidee nachsuchte, der musste doch gleich das berühmte Häuschen von der Oma als Sicherheit mitbringen. Mit dem Neuen Markt ist eine neue und unabhängige Geldquelle erschlossen worden.

Auch für bisher unbekannte Größen in der Medien- und weiten Filmlandschaft. Wer gab diesen Künstlern“ schon Kredit … Und die gerieten durch diese Kapitalnot in völlige Abhängigkeit von den Amerikanern. Beispiele wie Constantin, Senator, Das Werk, aber auch die viel kritisierte EM.TV zeigen, dass deutsche Unternehmen mit den Großen dieser schillernden Welt nicht nur mithalten können, sondern auch Trends setzen.

Auch der Wissenstransfer von den Universitäten, der immer so heftig eingeklagt wurde, ist durch Ausgründungen und den Gang an die Börse gottlob breiter geworden. Vor der Ära des Neuen Marktes undenkbar!