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Börsensegmente, Börsenaufträge – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Börsensegmente, Börsenaufträge
Bevor ein Wertpapier an der Börse gehandelt werden kann, muss es ein förmliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Es soll sicherstellen, dass die Anleger die laut Börsengesetz und Börsenzulassungs-Verordnung vorgeschriebenen Informationen erhalten. Nach Umfang und Strenge der Zulassungsbedingungen wird der Wertpapierbörsenhandel in den amtlichen Handel, den geregelten Markt und den Freiverkehr unterteilt. Während der amtliche Handel und der geregelte Markt gesetzlich geregelt sind, ist der Freiverkehr ein privatrechtlich organisiertes Börsensegment. Im April 1997 wurde an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) mit dem Neuen Markt ein neues Handelssegment geschaffen, das Mitte 2003 wieder eingestellt wurde. Die Emittenten waren hier kleine und mittelgroße, innovative Wachstumsunternehmen, die eine Zulassung zum geregelten Markt beantragen mussten, aber zusätzliche Zulassungsbedingungen (z.B. bei der Publizitätspflicht) zu erfüllen hatten.

2003 wurde der Handel an der FWB neu geordnet. Seitdem gibt es sowohl im amtlichen Handel als auch im geregelten Markt unter der Bezeichnung Prime Standard ein Segment mit verschärften Zulassungsfolgepflichten. Hier werden die wichtigen Aktienindizes geführt. Wertpapiere, die den geforderten Bedingungen nicht genügen, werden im Segment General Standard gehandelt. Im Parketthandel werden die Kundenaufträge zum Kauf bzw. Verkauf von
Wertpapieren über die Banken mithilfe eines elektronischen Auftragsübermittlungssystems direkt in die Orderbücher der amtlichen Kursmakler übermittelt. Der Börsenpreis (Kurs) wird vom Kursmakler aus der Gegenüberstellung der ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge ermittelt und zwar so, dass die größtmögliche Zahl an Wertpapieren gehandelt werden kann (Meistausführungsprinzip). Für jedes börsennotierte Wertpapier wird einmal börsentäglich ein Einheitskurs festgestellt. Für umsatzstärkere Wertpapiere (v. a. Standardwerte oder Bluechips) werden im variablen Handel zusätzlich fortlaufend Kurse ermittelt (fortlaufende Notierung).

Die Kurse werden im Kurszettel veröffentlicht und dabei mit entsprechenden Kurszusätzen versehen. Neben dem Parketthandel wird seit 1997 ein vollelektronischer Wertpapierhandel ohne Zwischenschaltung von Kursmaklern auf Basis des elektronischen Handelssystems Xetra® (Exchange Electronic Trading) der Deutschen Börse AG durchgeführt. Direkt an dieser Computerbörse dürfen nur die zum Xetra-Handel zugelassenen Institute sowie deren Händler teilnehmen. Bei den Orders (Börsenaufträge) werden zunächst limitierte und unlimitierte Orders unterschieden. Bei limitierten Orders wird beim Kauf eine Obergrenze und beim Verkauf eine Untergrenze festgelegt, bis zu der ein Auftrag ausgeführt werden soll. Eine unlimitierte Order gewährt dem Vermittler volle Freiheit bei Abschluss über den Preis, soll aber nicht gegen die Interessen des Auftraggebers verstoßen, erfolgt also bestens, bestmöglich oder billigst.

Zusätzlich gibt es die Stop-Loss-Order: Ein Verkaufsauftrag, der bestens ausgeführt wird, sobald der Preis ein vom Anleger gesetztes Limit erreicht oder unterschreitet. Entsprechend verhält es sich bei der Stop-Buy-Order, nur dass es sich um einen Kaufauftrag handelt. Ein unlimitierter Auftrag ist einen Börsentag gültig, ein limitierter Auftrag bis zum letzten Börsentag des jeweils laufenden Monats (ultimo).