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Organisationsformen – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

G. bildeten sich zu-nächst nach dem Berufsverbandsprinzip, d. h. die Arbeitnehmer organisieren sich getrennt nach Berufsgruppen, sodass in einem Betrieb mehrere G. vertreten sind, die unabhängig voneinander verhandeln. Dieses Prinzip ist heute noch in Großbritannien und in den USA vorherrschend.

In West- und Mitteleuropa entwickelte sich dagegen bereits um die Jahrhundertwende das Industrieverbandsprinzip, nach dem Arbeitnehmer einer oder mehrerer Branchen sich jeweils in einer Einzelgewerkschaft organisieren. Diesem Prinzip folgen auch die Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Sind G. auf bestimmte weltanschaulichpolitische Strömungen festgelegt, spricht man von Richtungsgewerkschaften. Unterschieden werden hierbei v. a. die freien und die sozialistischen Gewerkschaften, kommunistische, syndikalistische, christliche sowie liberal organisierte Gewerkschaften. Bis 1933 war die Gewerkschaftsbewegung in Deutschland von Richtungsgewerkschaften bestimmt, in Italien und Frankreich ist sie es bis heute. In Deutschland liegt das übergreifende und alle Berufsgruppen umfassende Prinzip der Einheitsgewerkschaft dem DGB zugrunde. Aufbau:

Der in Deutschland 1949 gegründete DGB umfasst heute noch acht nach dem Industrieverbandsprinzip organisierte Einzelgewerkschaften (Mitgliedsgewerkschaften). Größte, d. h. mitgliederstärkste G. ist die 2001 aus vier Einzelgewerkschaften und der Deutschen Angestelltengewerkschaft gebildete Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, gefolgt von der IG Metall. Alle Einzelgewerkschaften des DGB haben jeweils einen eigenen organisatorischen Aufbau von der Orts- bis zur Bundesebene und sind die eigentlichen Träger der gewerkschaftlichen Macht. In den Betrieben stützen sie sich auf die bei ihnen organisierten Betriebsräte und die gewerkschaftlichen Vertrauensleute.

Sie entscheiden selbstständig über ihre Tarifpolitik und Arbeitskampfmaßnahmen wie Urabstimmung und Streik. Neben dem DGB bestehen in Deutschland noch weitere Arbeitnehmerverbände. Ein Beispiel ist der 1949 gegründete Deutsche Beamtenbund (DBB), dem zahlreiche Fachgewerkschaften angehören. Der DBB lehnt ein Streikrecht für Beamte strikt ab. Als christlich-soziale Richtungsgewerkschaft wurde 1959 der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) gegründet. Er umfasst 15 Einzelgewerkschaften. dgb*de