Information und News über die Aktien – Unternehmensinformationen

Jede Aktiengesellschaft ist verpflichtet, Unternehmensinformationen zu veröffentlichen. Diese so genannte Publizitätspflicht bezieht sich in erster Linie auf den Jahresabschluss, der neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung den Anhang und den Lagebericht umfasst. Darüber hinaus müssen Aktiengesellschaften auch kursrelevante Neuigkeiten unverzüglich publizieren; man nennt diese Nachrichten Ad-hoc-Mitteilungen.
Unternehmen, die aus welchen Gründen auch immer nicht möchten, dass die Öffentlichkeit sämtliche Umsätze, Gewinne und andere Daten des Unternehmens erfährt, ziehen es häufig vor, als Personengesellschaft zu firmieren, da für diese die Publizitätsvorschriften nicht so streng sind. Viele Lebensmitteldiscounter sind beispielsweise Personengesellschaften. Viele Familienunternehmen scheuen deshalb auch den Weg an die Börse, weil sie dadurch den Aktionären ein weitgehendes Mitspracherecht einräumen und zudem die Finanz- und Ertragslage detailliert offenlegen müssen.
Für den Aktionär hat diese strenge Publizitätspflicht natürlich erhebliche Vorteile, denn dadurch kann man anhand des Jahresabschlusses bis in die Einzelheiten zurückverfolgen, welche Umsätze und Gewinne ein Unternehmen erzielt hat. Aus dem Jahresabschluss geht beispielsweise hervor, wie hoch die Personalkosten waren, ob die Investitionen gestiegen sind oder ob es Sonderabschreibungen für einzelne Maschinen gab.

Der Geschäftsbericht
Wenn Sie sich als Aktionär besonders gründlich über Ihr Unternehmen informieren wollen, ist der Geschäftsbericht ein wichtige Lektüre für Sie. Allerdings ist das seltsame Kauderwelsch häufig nur für Betriebswirte verständlich, da Sie über enorme Vorkenntnisse verfügen müssen, um überhaupt den Aufbau und die Zusammensetzung einer Bilanz zu verstehen. Viele Investor-Relations- Abteilungen verfassen den Geschäftsbericht immer noch so, als wären Aktionäre ausschließlich Banken, Pensionsfonds und Versicherungen. Wenn Sie dennoch den Geschäftsbericht ausführlich studieren möchten, sollten Sie sich zumindest in die Grundlagen der Bilanzanalyse einarbeiten. Zur Veranschaulichung veröffentlichen viele Unternehmen in der Einleitung eine Übersicht mit den wichtigsten Bilanzkennzahlen.

In der Aktienanalyse nennt man die Richtung, die sich mit der Auswertung von Bilanzkennzahlen für prognostische Zwecke befasst, Fundamentalanalyse. Doch auch hier sollten Sie eine gewisse Skepsis walten lassen. Natürlich müssen Unternehmen korrekte Zahlen veröffentlichen, denn ein beauftragter Wirtschaftsprüfer untersucht das Zahlenwerk sorgfältig. In den USA finden manche Aktiengesellschaften keinen Wirtschaftsprüfer mehr, der ihnen ein so genanntes Testat ausstellt, also die Bestätigung, dass die Zahlen in Ordnung sind. Der Grund dafür ist, dass Anleger, die aufgrund unrichtiger Bilanzen die Aktie gekauft haben, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Schadensersatz verklagen können.
Von betrügerischen Machenschaften abgesehen, wie sie bei dem Energiekonzern Enron für Schlagzeilen sorgten, müssen die meisten Aktiengesellschaften gar nicht erst zu solchen Tricks greifen; denn allein die Aufstellung des Jahresabschlusses bietet viele Spielräume, die man als Bilanzpolitik bezeichnet.

Die Zahl der Wahl- und Ansatzrechte in der Bilanzierung ist groß, und viele Anleger unterschätzen bei weitem die Möglichkeiten, die die Unternehmen haben. Wenn beispielsweise eine Aktiengesellschaft einen Riesenverlust ausweisen müsste, kann sie durch den Verkauf einer Beteiligung noch einen Gewinn vorzeigen. Deshalb sollten Sie als Anleger den Geschäftsbericht sorgfältig lesen; nicht jeder Gewinn ist wirklich einer, da es viele Methoden gibt, durch kurzfristige Veräußerungen eine desolate Situation zu verschleiern. Umgekehrt sind viele Unternehmen reicher, als man gemeinhin annimmt. Beispielsweise gibt es bei Immobilien häufig einen großen Unterschied zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert, der in Innenstadtlagen wie in Frankfurt am Main oder München beträchtlich sein kann, und dem bilanzierten Wert nach einer jahrzehntelangen Abschreibung. Man nennt dieses Phänomen stille Reserven. Die stillen Reserven vieler Aktiengesellschaften sind beachtlich. Auch die Abschreibungen bieten eine Reihe von Möglichkeiten, die wahre Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmen geschickt zurechtzurücken. Die meisten Unternehmen machen von diesen legalen Möglichkeiten, das Unternehmensergebnis im Rahmen der Bilanzpolitik zu schönen, Gebrauch. Überhaupt gibt es keine Norm- oder Standardbilanz, da die vielen Wahlrechte jedes Unternehmen vor eine Entscheidung stellen. Stellen Sie sich deshalb die Bilanzierung wie ein Rahmenwerk vor, innerhalb dessen Grenzen die Unternehmen einen großen Freiraum haben.
Erschwerend kommt hinzu, dass es mehrere so genannte Rechnungslegungsstandards gibt. Ein Rechnungslegungsstandard definiert gleichsam die Grundregeln, nach denen eine Bilanz erstellt wird. In Deutschland mussten die Unternehmen bislang nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, das bereits im 19. Jahrhundert in Kraft trat. Seit einigen Jahren müssen nun Aktiengesellschaften ihre Konzernbilanz nach einem in der EU gültigen europäischen Standard erstellen, den man IFRS – International Financial Reporting Standard – nennt. Früher bezeichnete man ihn auch als IAS (International Accounting Standards). Jedes Einzelunternehmen ist aber weiterhin verpflichtet, eine Bilanz nach HGB vorzulegen.

Als erstmals die Umstellung von HGB auf IFRS erfolgte, staunten viele Finanzexperten, denn die Gewinne der Unternehmen unterschieden sich beträchtlich je nachdem, ob nach HGB oder IFRS bilanziert wurde. Die Unterschiede machten bei großen Aktiengesellschaften oft etliche Millionen Euro aus. An solchen Differenzen können Sie erkennen, dass auch eine so scheinbar offenkundige Kennzahl wie der Gewinn erheblich variieren kann. Die Bilanzierung ist für jeden Anleger eine Art Bermuda-Dreieck, und die vermeintlich exakten Zahlen mit zwei Stellen hinter dem Komma sind bei näherer Betrachtung nur ein bilanztechnisches Konstrukt.
Neben der HGB-Bilanzierung und dem IFRS ist auch der US- GAAP, die amerikanische Form der Bilanzierung, verbreitet. US- Unternehmen bilanzieren folglich nach US-GAAR In anderen Ländern wie Japan, China oder Russland gelten eigene Bilanzierungsvorschriften. Insofern sollten Sie die Angaben zu einzelnen Bilanzkennzahlen und zur Gewinnentwicklung immer mit Vorsicht betrachten, denn in jedem Land gelten eigene Regelungen. Was vielleicht in einem Land als Verlust hätte ausgewiesen werden müssen, führt in einem anderen Staat zu deutlichen Gewinnen. Solche Unterschiede ergeben sich beispielsweise daraus, dass Abschreibungen in unterschiedlichem Ausmaß möglich sind, Grundstücke anders bewertet werden und Pensionsrückstellungen anders eingestuft werden. Besonders problematisch ist die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen, die im Englischen die fast schon ironisch anmutende Bezeichnung „in- tangible assets“ (wörtlich: „unberührbare“ oder „unantastbare Vermögensgegenstände“) tragen. In manchen Standards dürfen alle immateriellen Vermögensgegenstände, auch selbst geschaffene oder ein imaginärer Firmenwert, angesetzt werden, in anderen Standards wie beispielsweise der HGB-Bilanzierung sind nur entgeltlich erworbene Firmenwerte zulässig.

Die großen Unterschiede zwischen den Standards ergeben sich aus der Rechtstradition und dem Rechtsverständnis der jeweiligen Länder. In Deutschland liegt der Akzent auf dem Gläubigerschutz, der in dem alles beherrschenden Vorsichtsprinzip zum Ausdruck kommt. Dadurch entstehen große stille Reserven, da man bei einer Liquidation des Unternehmens die Gläubiger zufrieden stellen möchte. Der europäische und der US-amerikanische Standard stellen dagegen den Investorenschutz in den Vordergrund; die Ertrags- und Finanzlage der Unternehmen soll möglichst realistisch bewertet werden, damit der Aktionär jederzeit weiß, wie viel sein Unternehmen tatsächlich wert ist. Beide Ausrichtungen haben ihre Vor- und Nachteile, und man kann nicht wirklich sagen, welcher Standard besser ist, denn die Zielsetzung ist jeweils eine völlig andere.

Als Aktionär sollten Sie auf jeden Fall beachten, dass jede Bilanz nur ein Kompromiss zwischen den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen des Unternehmens ist. Unterschätzen Sie nie den großen Spielraum bilanzpolitischer Maßnahmen, so dass im Extremfall ein deutlicher Verlust durch geschickte und legale Transaktionen in einen Gewinn verwandelt werden kann. Insbesondere Unternehmen, die eine kontinuierliche Dividendenpolitik verfolgen und ihre Aktionäre nicht verärgern möchten, werden eher einige Beteiligungen oder Grundstücke abstoßen oder Abschreibungen niedriger ansetzen, als einen Verlust auszuweisen.
Sie sollten die Gewinne von Unternehmen mit unterschiedlichem Rechnungslegungsstandard gar nicht oder nur mit Vorbehalt vergleichen. Es macht letztlich keinen Sinn, die Kennzahlen von japanischen, amerikanischen oder europäischen Unternehmen zu vergleichen, wenn die zugrundeliegende Bilanzierung deutlich voneinander abweicht. Dasselbe gilt für Unternehmen aus Schwellenländer, so genannten Emerging Markets; in diesen Ländern ist häufig noch nicht einmal die Rechtssicherheit gegeben, so dass die Unternehmen die Zahlen im Zweifelsfall manipulieren können. Zwar versuchen die Regierungen dieser Länder solche Machenschaften zu unterbinden, um ausländische Investoren zu gewinnen, aber ähnlich wie beim Kampf gegen die Korruption ist dies noch ein weiter Weg. Die Bilanzen von Unternehmen aus Emerging Markets sollten Sie daher mit äußerster Vorsicht betrachten.

Die Quartalsberichte
Manche Aktiengesellschaften, die besondere Voraussetzungen erfüllen, müssen zusätzlich Quartalsberichte erstellen – das gilt beispielsweise für alle im DAX gelisteten Unternehmen. Die Quartalberichterstattung ist in den USA schon lange üblich und setzt sich nun auch in Deutschland durch. Für den Anleger hat dies den Vorteil, dass man die Entwicklung des Aktienkurses stets mit der Gewinnsituation und der Umsatzentwicklung in dem betreffenden Unternehmen vergleichen kann. Die vierteljährlichen Termine werden von den Analysten, Investoren und Anlegern sehr genau wahrgenommen und die publizierten Zahlen sofort mit den Erwartungen und Prognosen der Analysten verglichen. Aktiengesellschaften, die diesen Vorhersagen und Analysen nicht gerecht werden oder sogar eine „Gewinnwarnung“ ankündigen müssen, werden an der Börse sehr schnell durch deutliche Kursverluste abgestraft. Ein Quartalsbericht kann so zum Kursrückgang von einigen Prozent führen, wenn das Unternehmen einen Umsatzrückgang, Verluste oder einen Gewinneinbruch meldet. Vielfach reicht es schon, wenn das Unternehmen die von den Analysten prognostizierten Gewinne nur geringfügig verfehlt. Der Begriff „Gewinnwarnung“ hat hier fast schon eine ironische Note, denn damit bezeichnet man nicht etwa die Warnung vor einem eigentlich erfreulichen Gewinn, sondern dass der angepeilte Gewinn verfehlt wurde oder sogar ein Verlust entstanden ist.
Quartalsberichte haben für den Anleger den entscheidenden Vorteil, dass sie die Entwicklung des Unternehmens in vierteljährlichen Abständen akribisch verfolgen können. In Deutschland stieß die Quartalberichterstattung anfangs nur auf wenig Gegenliebe bei den Unternehmen, denn die Vorstände sind nun gezwungen, jedes Quartal beste Leistungen vorzuweisen, sonst sind Anleger sofort geneigt, die Aktie abzustoßen. Andererseits führen diese kurzen Perioden dazu, dass in den Unternehmen die langfristige Planung von einem kurzfristigen Aktionismus abgelöst wird. Unter dem Druck der Quartalberichterstattung benötigt ein Vorstand viel Mut, um langfristige Investitionen durchzusetzen, denn diese führen zumindest vorübergehend zu einem Gewinnrückgang.

Ad-hoc-Mitteilungen
Zu den wichtigen Unternehmensinformationen zählen die Ad- hoc-Mitteilungen, die der Gesetzgeber eingeführt hat, damit Anleger stets über aktuelle kursrelevante Ereignisse unterrichtet sind. Geschehnisse, die den Kurs unmittelbar beeinflussen können, müssen nach dem Wertpapierhandelsgesetz unverzüglich (auf lateinisch: ad hoc) veröffentlicht werden. Natürlich ist es eine Ermessensfrage, was als kursrelevant eingestuft wird, und genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Problematik. Es besteht ein Konsens, dass eine drohende Überschuldung des Unternehmens, die bei Aktiengesellschaften bereits ein sofortiger Insolvenzgrund ist, Zahlungsunfähigkeit oder der Verkauf größerer Unternehmensteile umgehend veröffentlicht werden müssen. Ad-hoc-Mitteilungen erscheinen auf der Webseite des Unternehmens und in überregionalen Tageszeitungen, die von der Börse als Pflichtblatt anerkannt sind. Darüber hinaus muss das Unternehmen die zuständige Aufsichtsbehörde, nämlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Börsenverwaltung unterrichten. In schwerwiegenden Fällen kann die Aufsichtsbehörde – beispielsweise bei einer bevorstehenden Insolvenz – den Kurs vorübergehend aussetzen, um einen Insiderhandel zu verhindern. Denn sonst könnten die bereits informierten Vorstände und Führungskräfte im Unternehmen ihre Aktien rechtzeitig verkaufen, was andere Anleger benachteiligen würde.
Zu Zeiten des Börsenbooms der New Economy, als Internetaktien kometengleich aufstiegen, kamen einige Unternehmen auf die Idee, mit Hilfe von Ad-hoc-Mitteilungen den Kurs in die Höhe zu treiben. Es wurden bereits anstehende Projekte als kursrelevante Nachricht veröffentlicht, obwohl es nur um erste Vorverhandlungen ging. Gelegentlich erhielt das Unternehmen dann doch nicht den Zuschlag, aber durch die Ad-hoc-Mitteilung war der Aktienkurs bereits stark angestiegen. Als durchsickerte, dass der Kunde kein Interesse zeigte, sackte der Aktienkurs wieder ab. Während der Boomjahre der New Economy wurden solche Ad-hoc-Mittellungen regelrecht wie ein Marketinginstrument eingesetzt. Als die Internetblase 2001 platzte und viele der neu gegründeten Technologie- und Internetunternehmen drastische Kurseinbußen verzeichneten, wurden immer mehr Manipulationen offenkundig. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Regeln verschärft. Kursmanipulation wurde strafbar, und Unternehmen, die irreführende, verspätete oder falsche Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen oder wichtige Informationen verschweigen, müssen damit rechnen, dass Aktionäre Schadenersatz geltend machen.

Insiderhandel
Unter Insiderhandel versteht man, dass Personen, die unmittelbar wichtige Erkenntnisse über eine Aktiengesellschaft haben, diese zu ihrem Vorteil nutzen. In der Praxis können dies Vorstände sein, die natürlich einen direkten Einblick in die laufenden Geschäfte haben. Aber auch Aufsichtsratsmitglieder oder Führungskräfte verfügen über den nötigen Zugang zu wichtigen internen Informationen. In Pharmaunternehmen oder anderen forschungsintensiven Branchen können auch die beteiligten Wissenschaftler Insider sein. Wenn beispielsweise Labortests die hohe Wirksamkeit eines neuen Krebsmedikaments oder einer Impfung belegen, dann könnte der Forscher heimlich Aktien an der Börse kaufen, ehe dies der Öffentlichkeit bekannt wird, und von dem anschließenden Kursanstieg enorm profitieren. Solche Insider nennt man Primärinsider, da sie direkt an der Nachrichtenquelle sitzen. Als Sekundärinsider bezeichnet man Personen, die über Umwege Kenntnis von solchen Neuigkeiten erlangen wie etwa die Vorstandssekretärin.

In Deutschland und in den meisten anderen Ländern ist diese Benutzung von internen Informationen, was auch als Frontrunning bezeichnet wird, verboten. Daher prüft die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), ob es vor der Veröffentlichung einer wichtigen Nachricht zu Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten im Verlauf des Aktienkurses kam. Im Zweifelsfall kann die Behörde solche Vorfälle zurückverfolgen. Um eine weitere Transparenz zu ermöglichen, gibt es in manchen Ländern Gesetze, die für einen bestimmten Kreis von Personen Aktiengeschäfte meldepflichtig machen. So müssen Vorstände und Aufsichtsräte, deren (Ehe-) Partner und Verwandte ersten Grades Geschäfte mit den Aktien der jeweiligen Gesellschaft melden, wenn innerhalb eines Monats Aktien für mehr als 25.000 Euro ge – oder verkauft wurden. Solche Geschäfte nennt man mit dem Fachbegriff „Director Dealings“. In den USA werden diese Vorschriften wesentlich strenger gehandhabt, denn dort müssen die Aktiengeschäfte bereits vorher angemeldet werden. In Deutschland hingegen erfolgt die Meldung oft Wochen später; darüber hinaus müssen juristische Personen – also beispielsweise eine GmbH oder ein Verein – gar keine Meldung machen.
Für Sie als Anleger können die „Director Dealings“ ein wichtiger Hinweis auf eine interessante Aktie sein. Sie sollten allerdings die amerikanischen Meldungen heranziehen, da diese aufgrund der strengen Regelungen zuverlässiger sind. Wenn beispielsweise der Vorstand eines Biotechnologieuntemehmens für Hunderttausende von Dollar Aktien des eigenen Unternehmens kauft, dann deutet dies darauf hin, dass das Unternehmen möglicherweise kurz vor einem großen Durchbruch steht. Natürlich handelt es sich hier nicht um Insidergeschäfte, sondern der Vorstand ist nur aufgrund der allgemeinen Situation im Unternehmen der Auffassung, dass das Unternehmen in Zukunft noch stärker prosperiert und gedeiht. Umgekehrt sollten Sie eine Aktie meiden, wenn bekannt wird, dass Vorstände oder Aufsichtsräte größere Aktienpakete verkaufen.

In den USA wurde aus diesen „Director Dealings“ bereits eine Anlagestrategie entwickelt, der sich Investment- und Pensionsfonds bedienen. Aufgrund der strengen Gesetzgebung in den USA werden alle Transaktionen veröffentlicht, und daher können aus Aktienkäufen und -Verkäufen sofort Rückschlüsse auf das Potenzial einer Aktie gezogen werden. Dennoch sollten Sie als Anleger bedenken, dass trotz der Nähe, die Vorstände und Aufsichtsräte haben, manche auch infolge ihrer „Betriebsblindheit“ sich anbahnende Krisen nicht erkennen. Anders als etwa das Marketing haben Vorstände und Aufsichtsräte nicht immer Kundenkontakt und Marktnähe, was schon vielen Unternehmen zum Verhängnis geworden ist.

Information und News über die Aktien – die Tageszeitungen und Zeitschriften

Die Tageszeitungen, die schon früher regelmäßig über Aktien und andere Wertpapiere berichteten und den Kurszettel der Börsen abdruckten, haben in den letzten Jahren eine Schwerpunktbildung eingeleitet. Viele Wirtschaftsredaktionen befürchten immer, in der Beliebtheitsskala der Leser auf dem vorletzten Platz vor dem Feuilleton zu landen. Daher haben die Bemühungen zugenommen, die Leserschaft nicht durch langatmige Unternehmensnachrichten aus der Provinz zu langweilen. Heute im Trend liegen informative Beiträge, die einen großen Kreis von Lesern ansprechen. Zu diesen Themen zählen aktuelle Artikel zur Geldanlage und zur Altersvorsorge.

In Deutschland sind die meisten Tageszeitungen mit einer umfassenden Börsenberichterstattung überregionale Zeitungen, die ein hohes Ansehen genießen, oder reine Wirtschaftszeitungen.

Neben Tageszeitungen erhalten Sie Börseninformationen auch über gängige Wirtschaftsmagazine, die häufig einzelne Aktien, Trends oder Börsen analysieren und den Lesern konkrete Tipps geben. Solche Berichte und Reportagen zeichnen sich vor allem durch ihre fundierte Hintergrundrecherche aus; die meisten Artikel sind bereits, wenn die Zeitschrift erscheint, einige Tage alt, so dass die Zahlen nicht mehr aktuell sind. Dennoch können solche Wirtschaftsmagazine für viele Anleger eine Hilfestellung sein, zumal einige Magazine speziell auf Themen eingehen, die für das Management relevant sind. Hierzu gehören Informationen zur Altersvorsorge, zu Steuerstrategien und zum Vermögensaufbau für Führungskräfte. Viele der in diesen Wirtschaftsmagazinen enthaltenen Börsentipps sind langfristig ausgerichtet und orientieren sich eher an grundlegenden Investmentideen.

Börsenjournale hingegen stellen einzelne Aktien und Investmentmöglichkeiten vor. Die Wertpapiere werden sehr ausführlich besprochen und erläutert, und häufig enthalten diese Börsenjournale eine Übersicht der in Deutschland gehandelten Aktien mit den jeweiligen Kennzahlen. Für viele Anleger können diese Börsenjournale zur Orientierung nützlich und hilfreich sein. Betrachten Sie aber die oft vorgestellten Musterdepots mit einer gewissen Skepsis. Auch wenn angeblich in der Vergangenheit überdurchschnittlich hohe Renditen erzielt wurden, sollten Sie Vorsicht walten lassen; denn diese Musterdepots werden bisweilen innerhalb kürzester Zeit (wöchentlich oder monatlich) umgeschichtet. Als Privatanleger sollten Sie bedenken, dass so häufige Umschichtungen mit erheblichen Transaktionskosten (Gebühren, Provisionen, Steuern) verbunden sind und die Rendite drastisch schmälern. Nach dem häufigen Wechsel von Wertpapieren bleibt Ihnen unter dem Strich kaum ein nennenswerter Gewinn übrig. Die überdurchschnittlichen Ergebnisse der Börsenjournale kommen bisweilen auch dadurch zustande, dass nur über die erfolgreichen Investments berichtet wird und Verlierer weggelassen werden. In letzter Zeit bemühen sich einige Börsenjournale, mehr Transparenz zu zeigen, und listen sowohl Gewinner als auch Verlierer auf. Dennoch kann es auch andere Probleme bei der Umsetzung solcher vermeintlich lukrativer Musterdepots geben. Wenn beispielsweise ein Stoppkurs festgelegt wird, der 10 Prozent unter dem Einstandspreis liegt, dann können Sie als Anleger nicht davon ausgehen, dass in einer Krisensituation die Bank Ihre Wertpapiere entsprechend Ihrer Stop-Loss-Order zu diesem Preis verkauft. Wenn die Kurse plötzlich absacken, kann ein Verkaufsauftrag auch erst nach einem Verlust von 15, 20 oder mehr Prozent zustande kommen. Überhaupt sind die in vielen Börsenjournalen angegebenen Ziel- und Stoppkurse eine Illusion, da niemand vorhersagen kann, ob die Aktie wirklich den Zielkurs erreichen wird. Lassen Sie sich also nicht von den scheinbar exakten Zieldaten beeindrucken; in der Realität hält sich kein Aktienkurs daran. Untersuchungen haben ohnehin ergeben, dass die rührigen Redaktionen genauso oft in ihrer Kursprognose daneben liegen wie Banken und Analysten. Je reißerischer ein Artikel geschrieben ist, um so nachdenklicher sollten Sie werden.

Dies gilt auch für Börseninformationsdienste, die häufig als Abonnement an Anleger vertrieben werden. Diese Dienste, die oft mit überdurchschnittlichen Erfolgschancen und einer Rendite von mehreren hundert Prozent werben, sind relativ teuer, und ob die Tipps und vermeintlichen „Hot Stocks“ wirklich zu den Stars zählen, sollten Sie eher skeptisch beurteilen. Nur ein Börseninformationsdienst, der Ihnen eine lückenlose Erfolgsstory präsentiert, wäre sein Geld wert. Aber selbst dann sollten Sie beachten, dass es keinen Sinn macht, eine Aktie eine Woche zu halten und dann wieder abzustoßen. Die Transaktionskosten und die Steuern, die Sie dann zahlen müssen, steigen ins Unermessliche, so dass Ihre Rendite sehr schnell schrumpft. Seien Sie also vorsichtig, wenn Börseninformationsdienste mit gigantischen Renditen oder außergewöhnlichen Erfolgschancen werben. Dasselbe lässt sich für Hotlines und E-Mail-Abonnements sagen.

Information und News über die Aktien – die Fernsehsender

Während in früheren Jahrzehnten nur spärliche Informationen über die Börse zu erhalten waren und selbst in der Tagesschau nicht darüber berichtet wurde, hat sich dies in den 1990er Jahren erheblich geändert. Inzwischen wird in jeder Nachrichtensendung ausführlich über die Entwicklung des DAX informiert und auch Unternehmensnachrichten werden behandelt und kommentiert.

Die Fernsehsender
ln den Letzten Jahren sind eigene Fernsehsender entstanden – wie ntv und N24, die umfassend über das Börsengeschehen berichten und eigene Sendungen haben, die Anleger beraten und informieren. Im Ausland und vor allem in den USA gibt es diese ausführliche Börsenberichterstattung schon länger, und so verwundert es nicht, dass CNN, BBC und CNBC in aller Breite Nachrichten über die Börse bringen und Analysten zu Wort kommen lassen. Einige Fernsehsender wie Bloomberg berichten rund um die Uhr in aktuellen Nachrichtensendungen über das Geschehen an den internationalen Wertpapiermärkten.
Besonders vorteilhaft ist auch das sehr reichhaltige Videotext- Angebot bei n-tv, das die Kurse aller deutschen Aktien und eines Großteils der Derivate (Optionsscheine, Zertifikate) ebenso umfasst wie die wichtigsten ausländischen Aktien und die meisten Investmentfonds. Während Sie beispielsweise die Nachrichten ansehen, können Sie so geschickt den Videotext aufrufen und nebenher die aktuellen Kurse erfahren. Auch wenn der Videotext gegenüber dem Internet ein veraltetes und relativ langsames Medium ist, können Sie sich auf diese Weise schnell über die aktuellen Kurse und die Börsentendenzen informieren, ohne dass Sie erst Ihren PC hochfahren müssen.

Information und News über die Aktien – Börseninformationen über das Internet

Es gibt geradezu eine wahre Flut von Börseninformationen. Dank des Internets können Sie heute aktuelle Börsenkurse selbst von exotischen chinesischen Aktien abfragen, oder einen Börsendienst in Nebraska zu Rate ziehen. Die Informationsvielfalt, die das World Wide Web bietet, ist nahezu unbegrenzt und wächst ständig exponenziell. Während früher die Anleger nur ein paar spärliche Informationen aus Tageszeitungen und Börsenjournalen erhielten, kann man heutzutage eine Vielzahl von Nachrichten, Analysen und Meldungen kostenlos im Internet abrufen und verwerten.

Angesichts dieser Fülle ist das Geldanlegen heute besser geworden, denn Sie haben auf alle wichtigen Informationen Zugriff. Musste man sich früher den Geschäftsbericht per Post zusenden lassen, können Sie ihn heute mit wenigen Mausklicks herunter
laden. Ihnen stehen nun die neuesten Analystengutachten aus New York zur Verfügung; Sie können das Handelsblatt ebenso konsultieren wie das Wall Street Journal oder einen chinesischen Fachjournalisten. Allerdings hat diese Informationsflut auch Nachteile: Die Fülle führt dazu, dass neben vielen relevanten und wichtigen Daten auch andere Informationen verbreitet werden. Je mehr Analystengutachten Sie lesen, desto verwirrter werden Sie am Ende sein. Denn häufig widersprechen sich die Beurteilungen einer Aktie. Es ist ein offenes Geheimnis, dass qualitativ hochwertige Informationen auch im Internet selten sind.
Lesen Sie daher Informationen aus dem Internet kritisch, und versuchen Sie, sich ein eigenes Bild von der Sachlage zu machen. Vertrauen Sie bitte niemals irgendwelchen „Geheimtipps“. In den meisten Fällen wird es sich um Leute handeln, die sich nur wichtig machen wollen. Seien Sie immer skeptisch, denn es geht letztlich um Ihr Geld.

Eine wichtige Informationsquelle im Internet sind die Finanzportale, die neben aktuellen Aktienkursen auch eine Fülle von Zusatzinformationen bieten. Dazu gehören ein Unternehmensprofil, die wichtigsten Bilanzkennzahlen, eine technische Analyse, die neuesten Pressemitteilungen, die Termine der Hauptversammlung und Analystengutachten. Geschäfts- und Quartalsberichte können häufig direkt heruntergeladen werden, oder ein Link führt Sie zu der entsprechenden Unternehmensseite. Wenn Sie eine Aktie kaufen möchten, sollten Sie sich vorher in einem Finanzportal über die wichtigsten Merkmale dieser Aktie und die Unternehmensdaten informieren. Manche Dienstleister bieten auch ein kostenloses Musterdepot an.

Falls Sie zum ersten Mal Wertpapiere kaufen, sollten Sie vorher ein solches Musterdepot anlegen und erst spielerisch in das Wertpapiergeschäft einsteigen. In einem solchen virtuellen Depot können Sie die Aktien und andere Wertpapiere in ihrer Wertentwicklung verfolgen und sehr schnell feststellen, welche Rendite Sie mit Ihrer Aktienauswahl erzielt hätten. Dieses Vorgehen ist für alle Neueinsteiger äußerst empfehlenswert, denn in einem solchen virtuellen Depot erwerben Sie ein Gespür für den Aktienmarkt, ohne dass Sie selbst Geld investieren müssen. Es ist sinnvoll, wenn Sie ein solches Musterdepot mehrere Wochen vor Ihrem eigentlichen ersten Aktienkauf führen, damit Sie die Wertschwankungen und die Renditechancen richtig einschätzen können. Viele Neueinsteiger sind beim ersten Aktienkauf ziemlich nervös und etwas beunruhigt, da sie sich noch nicht an die ständigen Kursschwankungen gewöhnt haben. Das führt dazu, dass manche Neulinge den Kurs ihrer Aktie gleich mehrmals am Tag abrufen, und selbst in der Mittagspause noch schnell den neuen Stand abfragen. Wenn Sie bei Ihrem virtuellen Depot das Gefühl haben, dass Sie solche Schwankungen nicht verkraften können, dann sollten Sie keine Aktien kaufen. Auch mit Anleihen lässt sich eine, wenn auch geringere, Rendite erwirtschaften. Das Musterdepot ist gleichsam Ihr Experimentierfeld, das Ihnen aufzeigt, welche Risiken und welche Chancen die Aktienanlage mit sich bringt. Zwar können Sie nicht jahrelang vorher Ihre Aktienstrategien erproben, aber einige Wochen vermitteln Ihnen zumindest eine erste Vorstellung von den Vorgängen an der Börse.

Die meisten virtuellen Depots gestatten es Ihnen, mehrere Unterdepots anzulegen, so dass Sie verschiedene Strategien und Vorgehensweisen testen können. Beispielsweise können Sie jeweils ein eigenes Depot für Aktien, Anleihen und Zertifikate anlegen, oder Sie untergliedern Ihre Wertpapiere nach in- und ausländischen Aktien. Darüber hinaus können Sie in einem solchen virtuellen Depot Charts abrufen und technische Analysen mit Vergleichsindizes durchführen. Ein sehr komfortables Musterdepot können Sie beispielsweise bei comdirect (comdirect*de) kostenlos anlegen.

Viele Finanzportale bieten zusätzlich Diskussionsforen und Chatrooms an, die für den kommunikativen Austausch gedacht sind. In solchen Chats lernen Sie andere Anleger und deren Meinungen zum Börsengeschehen kennen. In den Diskussionsforen werden häufig auch Anlagetipps, Trends oder Einschätzungen weitergegeben. Seien Sie aber stets kritisch, denn auch vermeintliche Experten, die dort unter einem Pseudonym scheinbar sachkundige Expertisen verbreiten, könnten sich schnell als Möchtegern-Experten entpuppen. In den USA gab es bereits mehrfach Fälle, dass bestimmte Aktien in einigen Foren massiv empfohlen wurden, um den Kurs in die Höhe zu treiben. Im Börsenjargon nennt man ein solches Vorgehen „Scalping“, was so viel wie „das Fell über die Ohren ziehen“ bedeutet. Die selbst ernannten Experten hatten sich zuvor mit den Aktien eingedeckt und stoßen sie ab, sobald der Kurs einen Gipfel erklimmt. Daraufhin fällt das Papier meist drastisch wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Solche Kursmanipulationen sind besonders bei Aktien mit niedriger Marktkapitalisierung (also Small Caps) möglich. Einige gingen sogar so weit, Pressemitteilungen in einigen Foren vorzutäuschen, die ein starkes Gewinnwachstum suggerierten. Zwar haben die betroffenen Unternehmen sofort dementiert und die falsche Presseinformation auffliegen lassen, aber bis dahin war der Aktienkurs oft schon innerhalb von Minuten deutlich angestiegen. Die amerikanische Börsenaufsicht, die SEC (Securities Exchange Commission), ahndet solche rechtswidrigen Manipulationen mit harten Strafen. Seien Sie also vorsichtig, wenn Ihnen in einem solchen Chat oder Diskussionsforum eine Aktie nachhaltig empfohlen wird. In fast allen Fällen sind solche vermeintlich sicheren Tipps nichts wert. Auch wenn jemand wirklich Insiderinformationen vom Vorstand der Aktiengesellschaft besäße, würde er Ihnen diesen heißen Tipp wohl kaum anvertrauen, zumal Insiderhandel in vielen Ländern unter Strafe steht. Die Börsenaufsichtsbehörden können beispielsweise nach einer Unternehmensnachricht, die vorher nur dem Vorstand bekannt war, überprüfen, ob die Börsenumsätze dieser Aktie Unregelmäßigkeiten oder Besonderheiten aufweisen. Betrachten Sie also Empfehlungen und Tipps als das, was sie sind: reine Vermutungen. In der Finanzmarktforschung vertreten viele Wissenschaftler gar die Ansicht, dass es unmöglich sei, Aktienkurse auch nur ungefähr vorherzusagen. Seien Sie also vorsichtig und nehmen Sie Chats und Diskussionsforen nur als einen kurzweiligen Zeitvertreib, um mit anderen Anlegern zu plaudern. Ignorieren Sie aber vermeintlich sichere Empfehlungen oder heiße Tipps.

Neben diesen kostenlosen Finanzportalen, die sich durch Werbung finanzieren, gibt es eine Reihe professioneller Dienstleister, die Finanzdaten systematisch sammeln und aufbereiten. Da auch Finanzportale größtenteils Echtzeitdaten kostenlos liefern, ist die Notwendigkeit, solche kostenpflichtigen Angebote in Anspruch zu nehmen, deutlich gesunken. Für professionelle Investoren bieten diese Agenturen zumindest ein umfangreiches Datenmaterial zu ausländischen Aktien und Rohstoffen. Viele dieser Dienstleister sind aus einer herkömmlichen Presseagentur hervorgegangen.

Information und News über die Aktien – Investor Relations

Sie können sich über die Webseite Ihrer Aktiengesellschaft die neuesten Informationen, Pressemitteilungen, Analystengutachten, aktuelle Aktiencharts und Geschäftsberichte besorgen. Dadurch sind Sie stets auf dem Laufenden und wissen über Ihr Unternehmen Bescheid. In den USA ist es sogar Gesetz, dass Analysten keine privilegierten Informationen erhalten dürfen; alle wichtigen und relevanten Neuigkeiten müssen zeitgleich auch der allgemeinen Öffentlichkeit und den Privatanlegern bekannt gegeben werden. Die Webseite Ihrer Aktiengesellschaft ist daher für Sie eine äußerst wichtige Informationsquelle, die Sie nutzen sollten.
Bevor Sie eine bestimmte Aktie kaufen, schauen Sie sich die Webseite Ihres Unternehmens sorgfältig an. Dabei sollten Sie nicht nur die für Aktionäre bestimmten Informationen lesen, sondern auch die anderen Seiten durchgehen. Welche Produkte bietet Ihr Unternehmen an? Welche Marken gibt es? Welchen Eindruck macht die Qualität der Produkte und Dienstleistungen auf Sie? Informieren Sie sich auch über andere Fakten. Welche Niederlassungen hat das Unternehmen? Wird der größte Umsatz in Deutschland, in der EU oder in anderen Ländern erzielt? Welche Kooperationen und Joint Ventures gibt es?

Danach sollten Sie sich die speziellen Informationen für Aktionäre heraussuchen. Im modernen Jargon wird diese Abteilung der Unternehmenskommunikation als Investor Relations bezeichnet. Während in Deutschland früher die Anteilseigner eher stiefmütterlich behandelt wurden, hat sich dies in den letzten Jahren nach US-amerikanischem Vorbild deutlich gewandelt. Inzwischen finden Sie den Menüpunkt „Investor Relations“ bereits an prominenter Stelle auf der Eingangsseite.
Unternehmen, die meinen, die Informationen für Aktionäre verstecken zu müssen, sollten sich fragen, ob sie sich ein solches Image leisten können. Tatsächlich gibt es auch fragwürdige Präsentationen, bei denen sich die Aktionäre und Anleger erst durch eine Vielzahl von Seiten klicken müssen, bis sie die relevanten Informationen gefunden haben. Als Anleger sollten Sie eine solch nachlässige Informationspolitik nicht akzeptieren, denn schließlich sind Sie als Aktionär, auch wenn Sie nur eine einzige Aktie besitzen, Miteigentümer des Unternehmens.
Wenn Sie Fragen haben und diese per E-Mail an die Investor- Relations-Abteilung richten, sollten Sie prompt und zuverlässig eine sachkundige Antwort erhalten.

Das sind die Merkmale sehr guter Investor Relations:
• Schon auf der Eingangsseite befindet sich ein deutlich sichtbarer Link im Hauptmenü, der Sie zur Abteilung Investor Relations führt. Gut aufgemachte Seite präsentieren bereits im Eingangsportal einige Pressemitteilungen oder einen Aktienchart.
• Ein detailliertes Unternehmensprofil, das alle Bereiche des Unternehmens darstellt und die Produkte und Dienstleistungen ausführlich beschreibt. Im Profil sollte auch ein kurzer Abriss der Unternehmensgeschichte enthalten sein.
• Ein aktueller Börsenkurs in Echtzeit, eventuell auch Kurse von Auslandsbörsen, wenn das Unternehmen dort eine Notierung hat. Darüber hinaus sollte ein Aktienchart abrufbar sein, der für verschiedene Zeiträume ausgewählt werden kann; die Aktienkurse sollten mindestens fünf oder besser noch zehn Jahre zurückgehen. Bei besonders guter Darstellung hat der Betrachter die Möglichkeit, einen Vergleichsindex wie beispielsweise den DAX in die Darstellung zu projizieren. Tools der technischen Analyse wie gleitende Durchschnitte sollten abrufbar sein.
• Alle Geschäfts- und Quartalsberichte der letzten fünf oder gar zehn Jahre stehen zum Download in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Auf Wunsch sind die wichtigsten Berichte auch in englischer Sprache erhältlich.
• Ein umfassender, stets aktueller Börsenkalender gibt eine Vorschau aller wichtigen Termine für die nächsten 6 oder 12 Monate. Die Termine beziehen sich auf die Veröffentlichung von Quartals- und Geschäftsberichten, die Hauptversammlung, Analystenkonferenzen, besonderen Veranstaltungen für Aktionäre, Roadshows (so nennt man die Präsentation der Unternehmensdaten bei einzelnen Analysten) und die anberaumten Online Chats für Anleger. Auch ein Tag der offenen Tür oder eine öffentlich zugängliche Jubiläumsveranstaltung sollten im Börsenkalender vermerkt sein.
• Darüber hinaus sollten die Investor-Relations-Seiten ein vollständiges Archiv aller Pressemitteilungen enthalten, wobei die für die Aktionäre relevanten Presseinformationen in einer eigenen Rubrik gespeichert sein sollten. Neben der eigentlichen Pressemitteilungen sollten auch die Ad-hoc-Meldungen gesondert abrufbar sein.
• Das Management und der Vorstand können in die Präsentation mit einbezogen werden; dann erhält jeder Vorstand eine eigene Seite, die eine kurze Vita umfasst und alle für die Anteilseigner wichtigen Daten. An dieser Stelle können auch strategische Vorstellungen und Ausrichtungen mit einbezogen werden. Diese Informationen können deshalb von erheblicher Bedeutung sein, da viele Analysten die Erfolgschancen eines Unternehmens am Managementstil ausmachen.
• Ein weiterer wichtiger Punkt bei einer gut gemachten Investor- Relations-Abteilung sind einzelne Studien und Analystengutachten, die zum Download bereitstehen sollten. Auch Börseninformationsdienste mit kurzen Statements können mit einbezogen werden.
• Zusätzlich geben manche Investor-Relations-Seiten auch Informationen zur Selbstverpflichtung einer Aktiengesellschaft (der so genannten Corporate Governance) heraus. Solche Informationen beziehen sich darauf, inwieweit sich das Unternehmen ethisch verpflichtet fühlt, freiwillige Informationen zu publizieren und für Transparenz zu sorgen.
• Zu guter Letzt zeichnet sich eine sehr gute Investor-Relations- Seite durch Interaktivität aus, d.h. der Aktionär erhält die Möglichkeit selbst ein Feedback zu geben oder Fragen zu stellen. Hierzu dienen Online Chats mit wichtigen Vorständen oder die Möglichkeit, beispielsweise weitere Kennzahlen über E-Mail anzufordem. Ein besonders wichtiges Instrument der Investor Relations ist ein Newsletter, der auf die im Börsenkalender ver- zeichneten Ereignisse und Events eingeht und den Abonnenten rechtzeitig an den Termin erinnert. Außerdem sollte es einen Newsletter geben, der Pressemitteilungen für Aktionäre versendet. Die Online-Übertragung der Hauptversammlung ist weiteres wichtiges Feature einer gut gemachten Webseite.

Denken Sie daran, dass die Arbeit der Unternehmenskommunikation auch ein Aushängeschild für das Unternehmen ist und die Corporate Identity widerspiegeln sollte. Nachlässigkeit lässt zumindest teilweise Rückschlüsse auf die gesamte Unternehmens- Organisation zu. Bevor Sie also ein Unternehmen kaufen, sollten Sie sich sorgfältig die Webseite ansehen.

Information und News über die Aktien – das Internet

Kaum ein anderes Medium hat die Finanzmärkte so revolutioniert und drastisch verändert wie das Internet. Man könnte auch von einem Zeitalter vor und nach der Erfindung des Internets sprechen, denn durch das neue Medium wurden auch die Finanzmärkte demokratisiert. Während früher einzig und allein die Börsenmakler den Zugang zu den Aktienmärkten ermöglichten, können heute Aktien über den Computerhandel erworben werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es einen weltweiten 24- Stunden-Handel mit Wertpapieren gibt. Schon jetzt wachsen die Börsen zusammen und sind zu Kooperationen gezwungen.
Besonders eindrucksvoll hat das Internet auch die Informationslage verändert. Während früher Anleger noch auf Printmedien und den Kursteil vom Vortag angewiesen waren, haben sie heute die Möglichkeit, rund um die Uhr Informationen aus dem Internet zu beziehen, die stets aktuell und umfassend sind.