Pro-aktive Risiko-Steuerung und -Kontrolle

Eine Schlüsselstelle im gesamten Risiko-Management-Prozess nimmt die Risiko-Steuerung und -Kontrolle ein. Diese Phase zielt darauf ab, die Risiko-Lage des Unternehmens positiv zu verändern bzw. ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ertrag (Chance) und Verlustgefahr (Risiko) zu erreichen. Die Risiko-Steuerung und -Kontrolle umfasst alle Mechanismen und Maßnahmen zur Beeinflussung der Risiko-Situation, entweder durch eine Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder dem Schadensausmaß. Dabei sollte die Risiko-Steuerung und -Kontrolle mit den in der Risiko-Strategie definierten Zielen übereinstimmen. Risiken können vermieden werden, indem wirtschaftliche Aktivitäten aufgegeben (etwa Ausstieg aus einem Projekt) bzw. verändert werden (etwa Entwicklung neuer Technologien). Insbesondere aber auch durch organisatorische (bspw. Notfallplanung) und technische Maßnahmen können Risiken vermindert werden. Risiken können durch Risiko-Überwälzung und Risiko- Streuung begrenzt werden. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen kann die Haftung begrenzt werden; durch die Ausgliederung von Unternehmensfunktionen (etwa Outsourcing) und Leasing können Risiken reduziert werden. Durch regionale, objektbezogene und personenbezogene Streuung kann ein Risiko- Ausgleich bei voneinander unabhängigen Risiken erfolgen. Finanzrisiken können durch Forfaitierung von Forderungen oder durch Hedging reduziert werden. Marktpreisrisiken können mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten verringert werden.

Pro-aktive Risiko-Steuerung und -Kontrolle 1

Der Prozess der Risiko-Steuerun
Im Rahmen der Risikofinanzierung stellt sich die Frage, welche Risiken durch Versicherungslösungen oder ART bzw. ARF (Alternative Risk Transfer/Alternative Risk Financing) Lösungen transferiert werden können. Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte spielen bei der Phase der Steuerung und Kontrolle der Risiken eine wichtige Rolle. Da es sich beim Risiko-Management-Prozess um einen Regelkreis handelt, fließen die Ergebnisse des operativen Risiko- Managements in die Ziele des strategischen Risiko-Managements

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile
Bei einem umfassenden Blick auf das Ganze wird manchmal der größte Baum zu einem Bonsai. Dies gilt auch im Risiko- Management. Nach der Analyse von Unternehmenszusammenbrüchen und Insolvenzursachen wird man erkennen, dass Risiko- Kategorien nicht losgelöst voneinander erfasst werden können, sondern vielmehr durch positive und negative Rückkoppelungen miteinander verbunden sind. Sehr häufig ist ein ganzes Bündel von unterschiedlichen Risiko-Kategorien für den Zusammenbruch eines Unternehmens verantwortlich. In der Praxis der Unternehmen (insbesondere bei Banken und Versicherungsunternehmen) wird man jedoch erkennen, dass Risiken in einzelnen Silos (Marktrisiko, Kreditrisiko, Operationelle Risiken, versicherungstechnische Risiken etc.) analysiert und gesteuert werden. Die Ursache hierfür liegt u.a. an den siloorientierten Organisationsstrukturen sowie den daran ausgerichteten Problemlösungswerkzeugen. Vor diesem Hintergrund ist systemisches Denken im Risiko-Management besonders wichtig. Hierbei steht der Gedanke im Vordergrund, die Komplexität zu reduzieren und gleichzeitig die Risiko-Landkarte als Ganzes zu betrachten (quasi aus der Vogelperspektive). Die Risiko-Situation eines Unternehmens kann nur dann umfassend erfasst werden, wenn man die Komplexität der Vernetztheit sowie das System als Ganzes analysiert. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass die Details vernachlässigt werden dürfen. Die Risiko-Ursachen sind sehr oft in den Details (beispielsweise der Prozesse) zu finden. Bei der Bewertung der Gesamtrisikolage („Risk Exposure“) ist zu berücksichtigen, dass kompensatorische bzw. kumulative Effekte der Einzelrisiken dazu führen, dass das Gesamtrisiko nicht identisch mit der Summe der Einzelrisiken ist. Diese Tatsache wird in der betrieblichen Praxis ebenso vernachlässigt wie die Frage, welche relative Bedeutung Einzelrisiken für die Gesamtrisikolage haben (Sensitivitätsanalyse). Möglicherweise sind bestimmte Einzelrisiken isoliert betrachtet von nachrangiger Bedeutung, während sie kumulativ ein bestandsgefahrdendes Risiko darstellen. Um am Markt überleben zu können, müssen Unternehmen Chancen und Risiken in ihrer Unternehmenssteuerung zeitnah berücksichtigen und ihr Risiko-Chancen-Profil optimieren, um den Unternehmenswert zu maximieren. Bereits heute fordern insbesondere die Finanzmärkte ein effizientes Risiko-Management und eine Transparenz der Wert- und Risikotreiber in einem Unternehmen.

Risiko-Kultur als permanenter Prozess

Zunächst einmal sind der Aufbau, die Verankerung und die Stärkung der Risiko-Kultur — analog der Entwicklung einer adäquaten Unternehmenskultur — permanente Prozesse, die wohl niemals abgeschlossen sein werden. Dementsprechend reicht es bei weitem nicht aus, die Ziele und Grundlagen eines ganzheitlichen Chancen- und Risiko-Managements einmalig gegenüber den Mitarbeitern zu kommunizieren. Vielmehr müssen diese Prinzipien wieder und wieder betont werden, um auch tatsächlich eine nachhaltige Wirkung entfalten zu können. Im Gegensatz zum Wunschdenken vieler Unternehmen, dass sich die so genannte „Risk Awareness“ im Laufe der Zeit quasi automatisch herausbildet und im Denken und Handeln der Mitarbeiter, verankert wird, zeigt die Erfahrung, dass in der Praxis ganz konkrete Prozesse und Handlungsanweisungen erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Prozesse und Handlungsanweisungen, deren Umsetzung (oder Ignoranz) konsequenterweise auch in die Leistungsbeurteilung des jeweiligen Mitarbeiters mit einfließen sollten. Eine wesentliche Komponente hierbei sind natürlich adäquate Ausbildungs- und Trainingsprogramme. Diese sollten allerdings nicht nur „hartes“ Risiko-Management-Know-how, wie beispielsweise die wirkungsvolle Einrichtung einer Firewall zur Abwehr von Hackerangriffen und Computerviren, die Anwendung statistischer und finanzmathematischer Methoden zur Prognose des Kreditausfallrisikos oder ähnliches Faktenwissen, beinhalten. Mindestens ebenso große Aufmerksamkeit sollte vielmehr darauf gelegt werden, die Fähigkeiten der Mitarbeiter zum ganzheitlichen, interdisziplinären Denken und Handeln zu fördern. Schließlich werden sie erst durch den berühmten „Blick über den Tellerrand“ in die Lage versetzt, Risiken nicht nur in ihrem eigenen Bereich zu suchen (und hoffentlich auch zu finden), sondern können gleichzeitig auch einschätzen, ob bzw. inwieweit diese auch Auswirkungen in anderen Abteilungen und Unternehmensfunktionen entfalten.

Risiko-Management ist ein wertschöpfender Prozess
In vielen Unternehmen wird vor allem die negative Seite des Risikos betrachtet. Doch es gilt nach wie vor der Satz: „Risk is the sugar and salt of life“. Um eine angemessene Risiko-Kultur zu etablieren, ist es daher zu allererst erforderlich, auch die „süße“ Seite des Risikos deutlich zu machen. Schließlich gäbe es ohne Risiken auch keinerlei Chancen und der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken stellt in Wirklichkeit einen wesentlichen Werttreiber für das Unternehmen und damit auch für alle seine Stakeholder dar. Wenn die Mitarbeiter erst einmal verstanden haben, welch überragende Bedeutung dem Risiko-Management im heutigen Wettbewerbsumfeld zukommt, werden sie mit Sicherheit auch eher bereit sein, mit den verantwortlichen Risiko-Managern zu kooperieren und ihnen die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dieser Prozess kann ebenfalls durch ein geeignetes Anreizsystem beschleunigt und verbessert werden. Effektives und effizientes Risiko- Management stellt allerdings nicht nur für das Unternehmen insgesamt einen wertschöpfenden Prozess dar, sondern muss sich auch für den einzelnen Mitarbeiter oder zumindest die einzelne Abteilung auszahlen. Was spricht dagegen, wenn ein Unternehmen einen Teil der Kosteneinsparungen, die es durch das risikobewusste Verhalten seiner Mitarbeiter realisieren kann, auch an diese weitergibt? Anstatt die Vergütung eines Mitarbeiters bzw. Abteilungsleiters oder das Budget eines Unternehmensbereichs ausschließlich am Ergebnis festzumachen, sollte auch überlegt werden, welche Risiken zur Erreichung dieses Ergebnisses eingegangen werden müssen. Insgesamt kann ein Vergütungssystem (oder zumindest einige seiner Komponenten) durchaus in einer Art und Weise strukturiert werden, so dass es sich nicht an der absoluten, sondern an der risikoadjustierten Performance des Einzelnen bzw. der gesamten Abteilung orientiert. Auf diese Weise werden der vernünftige Umgang mit Risiken belohnt und das Eingehen oder die Inkaufnahme von (aus Sicht des Gesamtunternehmens) unerwünschten oder inakzeptablen Risiken gleichzeitig sanktioniert, selbst wenn letztere Strategie auf Grund glücklicher Umstände letztlich doch zu den gewünschten Erfolgen führen sollte. In der Praxis lässt sich eine solche „Bestrafung“ beispielsweise dadurch erreichen, dass bei fortgesetzter Missachtung von Sicherheits-Bestimmungen oder internen Vorgaben bzw. Policies (etwa der Verzicht auf die erforderlichen Schulungen zum Thema Bonitätsprüfung oder der Aufbau einer unzureichenden technischen Infrastruktur, um das Budget der Abteilung zu schonen) adäquate finanzielle Sanktionen folgen. Erfahrungsgemäß müssen derartige Konsequenzen aber auch rigoros durchgesetzt werden, damit das Thema „Risiko-Management“ wirklich ernst genommen wird. Eine gute Risiko-Kultur ist immer auch eine „wehrhafte“ Risiko-Kultur.

Kreditprüfung und Kreditentscheidung – Teil 2

Informationsbewertung
Im Rahmen des Prüfungsprozesses werden die vorliegenden Informationen in der Akte eines Unternehmens zusammengeführt. Stellt nun ein Versicherungsnehmer einen Antrag, so ruft sich der Kreditprüfer die Akte des Risikos auf und überprüft im ersten Schritt, ob alle Informationen, die benötigt werden, um diesen Antrag zu entscheiden, vorhanden sind. Hierbei spielt die Höhe des Antrags eine wichtige Rolle. Je höher der Kreditantrag, desto mehr Informationen werden benötigt, da das Risiko der Versicherung bei einer Zeichnung mit der Höhe des Antrages steigt. Die Grenzen für die Beschaffung weiterer Informationen werden durch die Geschäftsleitung der Allgemeinen Kreditversicherung Coface AG festgelegt. Diese Grenzen sind veränderbar und stellen Richtlinien dar, die nicht automatisch eine Höchstgrenze setzen, sondern dem Kreditprüfer nach seinem eigenen Ermessen Spielraum lassen. Ausgerichtet werden die Grenzen in der Regel an der generellen wirtschaftlichen Lage sowie der Lage innerhalb einer bestimmten Branche. Sind die Informationen unvollständig oder werden noch Informationen für einen größeren Antrag benötigt, so werden diese angefordert. Die einzelnen Informationen werden nun geprüft und bewertet. Jetzt geht es um den wichtigsten Teil der Kreditprüfung: die Schadenverhütung. Das bedeutet, dass der Kreditprüfer aus der Vielzahl an Informationen Schlüsse ziehen muss, ob ein Engagement unkritisch ist oder Risiken frühzeitig zu erkennen sind.

Wirtschaftsauskünfte
Als erste Informationsquelle wird die Auskunftei-Information geprüft. Wichtige Rahmendaten sind dabei die Anschrift und Handelsregisternummer. Hierbei muss geprüft werden, ob es sich bei dem angefragten Unternehmen tatsächlich um das gewünschte Unternehmen handelt. Eine Verwechslung und damit verbunden ein Versicherungsschutz auf das falsche Unternehmen bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall ohne Ersatz für seine ausgefallene Forderung bleibt. Geprüft wird zudem die Rechtsform: Uber die Rechtsform wird gleichzeitig die Haftungsbasis des Unternehmens definiert. Dabei ist zu klären, ob es sich hierbei um einen Gewerbebetrieb, bei dem der Inhaber mit seinem gesamten , Vermögen haftet, oder um eine GmbH, die als Basis nur die Einlage der Gesellschafter hat, handelt. Darüber hinaus wird das Gründungsdatum erhoben: Handelt es sich hierbei um ein alt eingesessenes Unternehmen oder ist es eine Neugründung? Ein Unternehmen, das bereits in der zweiten Generation am Markt vertreten ist, hat zwangsläufig einen größeren Kundenstamm als ein Unternehmen, das sich in seinem Gründungsjahr befindet. Normalerweise werden Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach ihrer Gründung nicht versichert. Der Grund hierfür ist die fehlende Erfahrung in der Unternehmensleitung, der fehlende Kundenstamm und die Schwierigkeit, an aussagekräftige Informationen des Unternehmens zu gelangen. Ausnahmen existieren unter anderem bei Neugründung und einer damit verbundenen Übernahme eines Vorgängergeschäftes oder bei Gründung einer Tochtergesellschaft innerhalb eines großen Konzerns sowie bei nachgewiesener Erfahrung der Unternehmensleitung innerhalb des Geschäftsumfeldes.

Unternehmenszweck und Geschäftsführer
Beim Unternehmenszweck wird die Frage gestellt, welcher Branche das Unternehmen angehört. Ist es eine sensible Branche, die derzeit mit einer hohen Insolvenzrate kämpfen muss, zum Beispiel der Baubereich, oder ist die Branche relativ krisensicher? Auswirkungen auf die Kreditentscheidung hat eine derartige Branchenzugehörigkeit in der Regel mit der Zeichnung kleinerer Linien und mit einer genaueren Prüfung. Dann wird in der Regel der Geschäftsführer unter die Lupe genommen, denn ein wichtiger Punkt, der aus Informationen einer Auskunftei hervorgeht, sind die handelnden Personen. Anhand der Informationen der Auskunftei kann erkannt werden, ob die Geschäftsführer bereits Erfahrung in der Branche und in der Leitung eines Unternehmens haben und ob es seitens der Geschäftsführer Verbindungen zu anderen Unternehmen gibt. Sollten diese Verbindungen bestehen, so müssen die anderen Unternehmen ebenfalls überprüft werden, ob es sich um solvente Firmen handelt oder ob Verbindungen zu insolventen Unternehmen bestehen. Ist dies der Fall und es bestehen Verbindungen zu insolventen oder zahlungsunfähigen Unternehmen, handelt es sich hierbei um ein klares Negativmerkmal.

Gesellschafter
Mit den Daten über die Gesellschafter werden zwei wichtige Punkte geklärt. Zum einen kann aus dem Wissen, wer die Gesellschafter sind, abgeleitet werden, ob weitere finanzielle Mittel im Hintergrund vorhanden sind, um dem Unternehmen in einer Notlage zu helfen. Zum anderen kann so der Konzernhintergrund überprüft werden. Handelt es sich bei einem oder mehreren Gesellschaftern um Firmen, so wird das Unternehmen mit diesen verknüpft und somit eine Übersicht über alle zu einem Konzern gehörigen Unternehmen erstellt. Diese Übersicht zeigt nicht nur die Verbindung als solche, sondern auch, mit welchem Prozentsatz die Unternehmen aneinander beteiligt sind. Eine solche Verknüpfung erfolgt auch, wenn Privatleute die Anteile an verschiedenen Unternehmen halten und somit eine Verbindung zwischen beiden Unternehmen angenommen werden muss.

Bonitätsindex
Jede Wirtschaftsauskunftei versieht ihre Information mit einem so genannten Bonitätsindex. Dieser Bonitätsindex stellt eine Beurteilung des Unternehmens anhand der in der Information aufgelisteten Daten dar. Weiterhin finden Erfahrungen über die Zahlweise des Unternehmens Eingang in diesen Bonitätsindex. Der Wert 300 gilt bei der Allgemeinen Kreditversicherung Coface AG als so genannter Grenzwert. Ab diesem Wert wird das Unternehmen genauer überprüft und gegebenenfalls weitere Informationen angefordert. Weitere Informationen sind z.B. Daten zur Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz und sonstige das Unternehmen betreffende Informationen, beispielsweise die Mitteilung über einen Räumungsverkauf oder das Bestehen eines Ergebnisabführungsvertrages. Diese Daten gehen als Rahmendaten in die Prüfung des Unternehmens ein. Der Bonitätsindex wird als eines von vielen Ratings mit berücksichtigt. Zu bemerken bleibt aber, dass diese Informationen in der Regel nur als Basisinformationen dienen. Es besteht ein Nachtragsdienst zwischen Auskunftei und Kreditversicherung, damit Informationen über Änderungen beim Unternehmen auch über diesen Weg schnellstens an die Versicherung berichtet werden. Somit wird auch eine Veränderung der Zahlweise über den Bonitätsindex berichtet.

Bankinformation
Die Bankinformation hat, trotz ihrer allgemein gehaltenen Aussagen, einen wichtigen Stellenwert im Rahmen der Kreditprüfung. Über die Bank erhält der Kreditprüfer Informationen über die Kontoführung und über die Kreditierung des Unternehmens durch die Bank, auch wenn diese Informationen nicht mit Zahlen unterlegt sind. Negativmerkmale — etwa Rückscheck oder Lastschriftretoure — müssen in der Auskunft vermerkt sein. Eingehende Bankinformationen werden im EDV-System erfasst und erhalten durch das System automatisch ein Rating, das sich auf die ausgewählten Antworten innerhalb der Bankinformation stützt. Eine „positive Bank“ im Zusammenhang mit einer positiven Auskunftei-Information reicht derzeit aus, um Linien bis zu 200.000 € bereitzustellen.

Jahresabschluss
Werden Limite über die Summe von 200.000 € hinaus benötigt, ist eine Bilanz erforderlich. Bei der Bewertung der Bilanz werden die üblichen Kennzahlen herangezogen. Die Entwicklung der einzelnen Positionen im Laufe der Jahre — abgebildet werden im System die letzten drei Jahre — spielt ebenso eine Rolle wie die absoluten Zahlen. Darunter sind die Größen Eigenkapital mit Eigenkapitalquote, Umsatz, Ergebnis sowie der Liquiditätsgrad zu verstehen, hierbei insbesondere die Liquidität 3. Grades. Steigt das Engagement, gewinnt die Bilanz an Bedeutung. Dieser Stellenwert gilt nicht nur für den Jahresabschluss, sondern auch für unterjährige Zahlen, mit denen sich ein Trend im aktuellen Geschäftsjahr herausfinden lässt. Zur Auswertung und Bewertung von Bilanzen wird ein selbst entwickeltes Bewertungsschema verwendet, das die einzelnen Bilanzpositionen enthält und daraus die betriebswirtschaftlich wichtigen Kennzahlen errechnet. Dieses Schema wird als B2F bezeichnet und ist innerhalb der Coface-Gruppe einheitlich. Zu den Kennzahlen gehören unter anderem die Umsatzentwicklung, die Eigenkapitalquote und die Rentabilität des Unternehmens. Die errechneten Kennzahlen werden bewertet und können zwischen null und sechs Punkten erreichen. Sie werden dann mit einem Schlüssel gewichtet und fließen so in den “Objective Grade“ ein. Dieser soll auf Basis der Zahlen des Jahresabschlusses objektiv verdeutlichen, wie das Unternehmen finanziell aufgestellt ist. Natürlich lassen sowohl inländische als auch ausländische Bilanzen Bewertungsspielräume zu. Einzelne Positionen der Bilanz können unterschiedlichen Bereichen zugeordnet werden. Ein Beispiel hierfür sind die Verbindlichkeiten. Sofern nicht genau angegeben ist, ob diese kurzfristig oder langfristig sind, werden sie den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Dies geschieht aus Gründen der Vorsicht. Möglich sind solche Bewertungsfreiräume dann, wenn ein kompletter Jahresabschluss, in dem auch die Erläuterungen enthalten sind, nicht vorliegt und der B2F-Wert auf Basis der reinen Zahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden muss. Der zweite Teil des B2F besteht aus so genannten „Soft Facts“. Diese weichen Faktoren beinhalten die Bewertung der Branche, das Länderrating und die „subjektiven Korrekturen“. Bei diesen Korrekturen hat der Kreditprüfer die Möglichkeit, weitere Punkte zu vergeben oder abzuziehen. Gehört ein Unternehmen beispielsweise zu 100 Prozent dem Staat, so kann dieses, obwohl es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, über die subjektiven Korrekturen aufgewertet werden. Mit diesen Korrekturen ist es deshalb möglich, Rahmenbedingungen, unter denen das Unternehmen am Markt tätig ist, in die Bewertung einfließen zu lassen. Ist die Bilanz ausgewertet, erhält der Kreditprüfer einen Wert, der sich zwischen 0 (theoretisch möglich) und einem nach oben offenen Wert bewegt. Der Wert 4 ist hierbei als Grenze festgelegt. Werte, die sich über dem Wert 4 befinden, sind als unkritisch zu sehen. Werte, die sich unterhalb der Grenze befinden, werden genauer überprüft und es müssen eventuell Maßnahmen eingeleitet werden. Auch hier ergeben sich natürlich Ermessensspielräume. Vergleicht man Werte von 4,1 und 3,9, so liegen diese auf verschiedenen Seiten der Grenze, obwohl sie nur von 0,2 Punkten getrennt werden. Es ist deshalb in jedem Fall nach der Auswertung der Bilanz und der Erstellung des B2F-Wertes weiter zu prüfen und der ermittelte Wert und die dazugehörigen Zahlen zu analysieren.

Zahlungsanforderungen
Weitere Informationen, die als sehr wichtig zu betrachten sind, stellen die Zahlungserfahrungen der Versicherungsnehmer und der Konzernhintergrund dar. Die Zahlungserfahrungen der Versicherungsnehmer, die dazu verpflichtet sind, jede Verschlechterung der Zahlweise zu melden, wird einbezogen und bei Unregelmäßigkeiten hinterfragt. Handelt es sich um Ratenzahlungen, Vergleichsangebote, Mahnbescheide oder Scheck- bzw. Lastschriftrückgaben, so wird eine Zeichnung unmöglich, da dann ein Liquiditätsproblem befürchtet werden muss. Diese Meldungen werden hinterfragt und als nichtig betrachtet, wenn sich herausstellt, dass es sich um Meldungen handelt, die nicht in einer schlechten Liquidität des Unternehmens begründet sind. Gründe können Reklamationen oder Buchungsfehler einer Bank sein.

Konzerneinbindungen
Der Konzernhintergrund spielt eine ebenso wichtige Rolle. Die meisten Sicherheiten, auf die ein Unternehmen zurückgreifen kann, erhält es von einer Konzernmutter oder einer anderen Gesellschaft innerhalb des Konzerns. Da in diesem Fall auch das Unternehmen überprüft werden muss, das die Sicherheit ausgestellt hat, hilft eine eindeutige Konzerngliederung, die Verflechtungen mit anderen Unternehmen genau zu erkennen. Weiterhin ist ein Unternehmen bei Schwierigkeiten des Gesellschafters oder einer Insolvenz des Gesellschafters selber gefährdet. Auch deshalb wird der Hintergrund genau überprüft, um Beziehungen zu finanziell angeschlagenen oder zahlungsunfähigen Unternehmen sofort ermitteln zu können. Es spielt jedoch nicht nur die Muttergesellschaft eines Unternehmens eine Rolle. Sollte es bei einem der Handlungsträger innerhalb des Unternehmens in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten mit anderen Unternehmen gekommen sein, kann das eine Ablehnung der Zeichnung oder eine Zeichnung in eingeschränktem Rahmen nach sich ziehen. Wenn ein Unternehmen, das wegen eines Kreditantrages eines Lieferanten geprüft wird, seine eigenen Forderungen über eine Kreditversicherung absichert, so ist das ein positiver Aspekt. Hierbei spielt es keine Rolle, wo das Unternehmen seine Forderungen versichert. Eine Kreditversicherung wird deshalb als positiv erachtet, da die Forderungen des Unternehmens damit zu einem großen Teil sicher sind und Schwierigkeiten auf Grund einer Insolvenz eines größeren Kunden nicht zu erwarten sind. Die zuvor im Bereich der Informationsbeschaffung aufgeführten Punkte wirken sich ebenfalls auf die Kreditentscheidung aus, sind jedoch nicht in jedem Fall vorhanden und somit bei einem Großteil der Antragsentscheidungen von untergeordnetem Interesse.

Kreditentscheidung
Sind nun alle Informationen ausgewertet, so muss durch den Kreditprüfer eine Entscheidung getroffen werden. Diese Entscheidung bezieht sich auf drei festzulegende Werte. Der erste Wert ist der Gesamtrahmen, der für ein Unternehmen vergeben werden soll. Dieser Rahmen ändert sich mit jeder neuen Information, die bei der Kreditversicherung eingeht. Der Gesamtrahmen legt fest, welchen Gesamtbetrag alle gezeichneten Linien eines Risikos nicht überschreiten dürfen. Die Höhe des Gesamtrahmens richtet sich nach dem Umfang und der Qualität der Informationen, die über das geprüfte Unternehmen vorliegen. Hier ist der Kreditprüfer in seiner Entscheidung frei. Anzumerken bleibt, dass ein Gesamtrahmen über 200.000€ normalerweise nicht ohne Einblick in die Bilanz des Unternehmens gewährt wird. Der zweite Wert legt den Einzelabschnitt fest. Dieser Einzelabschnitt regelt, bis zu welcher Größe Anträge, sofern genug Freiraum im Gesamtrahmen ist, mit Vollzeichnung durch die Automatik entschieden werden. Gleichzeitig regelt dieser Einzelabschnitt die Anzahl der @ für das Produkt @-rating der Coface-Gruppe. Der Einzelabschnitt bewegt sich in der Regel zwischen 0 und 100.000 €. Größere Einzelabschnitte werden nur bei großen Konzernen vergeben. Die dritte Entscheidung bezieht sich dann auf den einzelnen Antrag, sofern dieser nicht durch die Automatik bereits entschieden wurde. Im Rahmen seiner Entscheidung bei einem offenen Antrag hat ein Kreditprüfer verschiedene Möglichkeiten. Der Antrag kann, wie vom Versicherungsnehmer gewünscht, in der vollen Höhe entschieden werden. Diese Vollzeichnung lässt den Versicherungsnehmer im gewünschten Umfang Geschäfte mit seinem Kunden machen. Eine weitere Möglichkeit ist die Ablehnung des Kreditantrags. Degen negative Informationen zu einem Kunden vor, so wird der Antrag abgelehnt und der Versicherungsnehmer sollte dann von einer Belieferung des Kunden Abstand nehmen, wobei der Versicherungsnehmer jederzeit die Möglichkeit hat, den Kunden auf eigenes Risiko zu beliefern.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit hat er jedoch keinen Anspruch auf eine Zahlung seitens der Kreditversicherung. Als Alternative kann der Versicherungsnehmer den Kunden auf Sicherheiten ansprechen. Sollten diese Sicherheiten auf die Versicherung ausgestellt sein, so kann es trotz vorheriger Ablehnung des Versicherungsschutzes doch zu einer Limitzeichnung führen. Die dritte Möglichkeit ist eine Teilzeichnung. Hierbei wird nicht der vom Versicherungsnehmer gewünschte Betrag bereitgestellt, sondern ein Teil davon. Gründe können fehlende Informationen oder die Güte der Informationen sein. Ist ein Risiko in Bezug auf die absoluten Zahlen positiv, jedoch in der Entwicklung bei einem negativen Trend oder sind die Informationen nicht gut genug für eine Vollzeichnung, so kann Der ein Teilbetrag gezeichnet werden, um das Risiko nicht von einer Belieferung durch den Lieferanten auszunehmen. Trifft der Kreditprüfer eine Teilentscheidung oder vergibt er eine Vollzeichnung, hat er zusätzlich die Möglichkeit, seine Entscheidung einzuschränken. So ist es möglich, ein Saisonlimit zu vergeben. Das bedeutet, dass ein Teil einer Linie zeitlich befristet und nach Ablauf dieser Zeit automatisch entzogen wird. Besonders Firmen mit einem stark saisonalen Geschäft sind hiervon betroffen. Weitere Einschränkungsmöglichkeiten bestehen in der Reduzierung des Kreditzieles. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer früher eine Kreditzielüberschreitungsmeldung schicken muss und die Versicherung somit früher über eventuelle Zahlungsverzögerungen informiert wird. Wird Factoring betrieben, so kommt es in der Regel zu einer Reduzierung des Kreditzieles bei allen Lieferanten, da das Unternehmen das Geld für seine Forderungen früher durch das Factoringunternehmen erhält und somit in der Lage sein muss, seine Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen.

Bei diesem Instrument besteht auch die Möglichkeit, das Kreditziel zu verlängern, wenn beispielsweise Forderungen mit einer Valuta fakturiert werden. Die dritte Möglichkeit der Einschränkung besteht in einer Erhöhung des Selbstbehaltes. Der Versicherungsnehmer hat vertraglich einen Selbstbehalt vereinbart. Dieser liegt zwischen 20 und 30 Prozent. Der Selbstbehalt soll bewirken, dass auch der Versicherungsnehmer die nötige Sorgfalt im Umgang mit seinen Kunden walten lässt und sich nicht ausschließlich auf die Kreditversicherung verlässt. Wird nun der Selbstbehalt erhöht, so wird ein Teil des Risikos auf den Versicherungsnehmer übertragen, der entscheiden muss, ob er das Geschäft mit dem Kunden tätigen will, obwohl sein Risiko dabei größer als normal ist. Ist ein Antrag letztlich entschieden und eine Linie gezeichnet, tritt automatisch die so genannte Folgeprüfung in Kraft. Diese Folgeprüfung besagt, dass das Risiko regelmäßig überprüft und seine Bonität fortlaufend neu beurteilt wird. Um diese Folgeprüfung gewährleisten zu können, bestehen Nachtragsaufträge bei einem Teil der Informationsgeber. Oder es werden Wiedervorlagen erstellt, zum Beispiel bei der Bilanzanfrage, um rechtzeitig die Informationen auf den neuesten Stand zu bringen. Ein Engagement muss spätestens nach 12 Monaten neu überprüft werden, sofern zwischenzeitlich keine neuen Daten eingespielt wurden.

Obliegenheiten aus dem Vertrag mit den Kreditversicherungen

Obliegenheiten aus dem Vertrag mit den Kreditversicherungen sind Pflichten des Versicherungsnehmers, die im Vertrag definiert sind und die Voraussetzung sind für die Regulierung von Schäden. Zu diesen Obliegenheiten gehören unter anderem:

  • Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes in seinen Ausprägungen
  • Meldung über Veränderung der Kundenbonität
  • Meldung von Überschreitungen des Höchst- bzw. äußersten Kreditziels
  • Meldung der Überschreitung der Frist für den Protracted Default.
  • Umsatz- bzw. Saldenmeldung
  • Veranlassung von Inkassomaßnahmen
  • Erhöhungsanträge

Wird eine dieser Obliegenheiten nicht erfüllt, kann die Versicherung die Haftung für ein Einzelrisiko ausschließen und die Regulierung eines Schadens verweigern. Nur die Vereinbarung des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehaltes lässt sich in Einzelfällen aus dem Vertrag ausschließen. Bei der Meldung von Überschreitungen des Höchst- bzw. äußersten Kreditziels ist es in der Praxis nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden, diese Obliegenheit ordentlich zu erfüllen. Häufig fehlen in den Unternehmen EDV-Programme, die diese Überschreitungen aus den offenen Posten verlässlich ausselektieren. Wird dieser Obliegenheit nicht fristgerecht nachgekommen, verweigern die Versicherer ggf. die Regulierung eines Schadens. Die Nichtzahlungsmeldung an den Versicherer, wenn also der Kunde des Versicherungsnehmers nicht zahlt, aber noch nicht insolvent ist, muss im Rahmen des Protracted Defaults ebenfalls innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiträume erledigt werden. Und es müssen darüber hinaus weitere Maßnahmen zum Forderungseinzug eingeleitet werden, z.B. die Übergabe an ein Inkassoinstitut oder einen Rechtsanwalt, die Erstellung eines Mahnbescheides usw. Einige Versicherer schreiben dabei vor, das Inkassounternehmen des Kreditversicherers zu nutzen.

Einleitung in Kreditversicherung

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen verharrt weiterhin auf einem hohen Niveau. Eine Tendenz rückläufiger Insolvenzentwicklung hat sich auch im Jahr 2004 nicht erkennbar durchsetzen können. Nach Berechnungen von Creditreform belaufen sich die Schäden, die Insolvenzen in der Volkswirtschaft verursachen, für das Jahr 2004 auf annähernd 40 Milliarden €. Der Öffentlichen Hand fehlen somit fast 12 Milliarden €, private Gläubiger bleiben auf insgesamt 27,5 Milliarden € sitzen. Die Zahl der von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffenen Arbeitnehmer beläuft sich für das Jahr 2004 auf über 600.000. Am Anfang einer Insolvenz steht meist der Zahlungsverzug, wobei die wirtschaftliche Situation in Ostdeutschland noch immer schlechter als im Westen ist. Bei der Zahlungsmoral allerdings hat der Osten die alten Bundesländer inzwischen überholt: 15,4 Tage nach der vereinbarten Zahlungsfrist müssen Unternehmen im Durchschnitt im Westen warten, bis eine Rechnung bezahlt wird.

Im Osten sind es nach Berechnungen einer aktuellen Studie von Intrum Iustitia nur 15,2 Tage. Die Zahlungsmoral hat sich dagegen insgesamt verschlechtert, die Verzugsdauer bei offenen Rechnungen deutlich erhöht. Gegenwärtig liegt sie bei über 15 Tagen. Das Problem: der hohe Zahlungsverzug in Deutschland gefährdet die Liquidität und damit die finanzielle Planbarkeit vieler Unternehmen. Das kann sich vor allem jetzt, da die Wirtschaft allmählich wieder in Fahrt kommt, als ungeahnte Konjunkturbremse erweisen. Die Gründe, die ein Unternehmen in die Knie zwingen, hegen einerseits außerhalb des Einflussbereiches von Unternehmen. Dazu gehören die Branchenkonjunktur oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Interne Ursachen sind andererseits zumeist Managementfehler und Finanzierungsschwierigkeiten. Aus dem Finanzierungsbereich sind als größte Hemmnisse die Forderungs-Kreditversicherung.

Kreditrisikomanagement – Von der Geschäftspartnerauswahl zum Forderungsmanagement

Kunden- und Forderungsmanagement im Umbruch
Die Entwicklung der Insolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland zeigt seit dem Jahr 2000 einen sehr deutlichen Anstieg, begründet durch die zunehmende Anzahl der Verbraucherinsolvenzen. Insgesamt wurden im Jahr 2004 115.7001 Insolvenzen angemeldet, davon 39.6001 Unternehmensinsolvenzen. 15.800 Insolvenzverfahren wurden gar nicht erst eröffnet, sondern mangels Masse abgelehnt. In diesen Fällen hatten die Gläubiger keine Chance, ihre Forderungen zu realisieren. Insgesamt sind im Jahr 2004 aus Insolvenzen volkswirtschaftliche Vermögensschäden in Höhe von 39,4 Mrd. € entstanden. Aber nicht nur die Entwicklung der Insolvenzen verdeutlicht die Notwendigkeit einer Kreditrisikoprüfung. Die starken Bewegungen in der Unternehmenslandschaft durch Gründungen und Löschungen bedingen es, sich über neu gegründete Unternehmen Informationen über die Gesellschafter, Geschäftsführer und weitere handlungsbevollmächtigte Unternehmensvertreter zu verschaffen. Allein im Jahr 2004 wurden 928.000 Unternehmen gegründet und rund 666.000 Unternehmen gelöscht.

Charakterisierung von Unternehmensinsolvenzen Beschäftigtenzahl
Besonders kleine Unternehmen sind insolvenzgefährdet. So entfallen 73,6 Prozent aller Insolvenzen auf Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigen, weitere 11,7 Prozent auf Unternehmen mit 6 bis 10 Personen. Somit entfallen fast 86 Prozent aller Insolvenzen auf Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Rechtsformen Bei der Auswertung der Insolvenzstatistik nach Rechtsformen ist zu erkennen, dass 48,5 Prozent der Insolvenzen auf Unternehmen der Rechtform „freie Berufe/Gewerbebetriebe“ entfallen, dicht gefolgt von der Rechtsform GmbH, auf die knapp 40 Prozent aller Insolvenzen in Deutschland entfallen Insolvenzverteilung 2004 nach Rechtsform

Rechtsform                                                      Insolvenzen           Unternehmen
freie Berufe/Gewerbebetrieb 48,5 (45,8) 57,08
Einzelfirma 4,0 (4,1) 4,08
OHG 0,4 (0,3) 0,65
KG/GmbH & Co. KG 4,6 (4,8) 4,44
GmbH 39,8 (41,9) 22,69
AG 0,9 (1,1 0,43
sonstige 2,0 (0,1) 10,63
Quelle: Credltreform-Datenbank; alle Angaben in Prozent

Insolvenzursache
Die Gründe, die ein Unternehmen in die Insolvenz zwingen, sind oft vielschichtig und lassen sich grob in zwei Hauptursachen unterteilen: externe und interne Ursachen. Bei einer Befragung von 56 Insolvenzverwaltern im Rahmen eines Forschungsprojektes waren häufig die gleichen Gründe für einen Zusammenbruch der Unternehmen verantwortlich. Im Finanzierungsbereich sind neben einem mangelhaften Rechnungswesen oder einer vollkommen fehlenden Buchführung und einer schlechten Finanzplanung insbesondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Fremdfinanzierungsmitteln zu nennen. Eine ungenügende Eigenkapitalausstattung oder schlechtes Cash- Management, eine zu hohe Eigenkapitalbindung oder ein zu hohes Nettoumlaufvermögen gehören ebenfalls zu den häufigen Insolvenzgründen.

Häufigste Insolvenzursachen

Insolvenzursachen Unternehmen
1. Finanzierung 20,2
1.1 Fremdfinanzierung 12,1
1.2 Eigenkapital/Finanzplanung 8,1
2. Managementfehler 71,4
2.1 Organisationsfehler 26,7
2.2 Planungsfehler 19,6
2.3 Investitionspolitik 12,5
2.4 Mängel der Produkte/Arbeiten 12,6
3. Auswirkungen fremder Schwierigkeiten 19,1
4. Absatz, Auftragslage, Konkurrenz 34,4
5. Sonstige Insolvenzgründe 36,8
Quelle: Ergebnisse einer Befragung von 56 Insolvenzverwaltern; Angaben in Prozent; Mehrfachnennungen möglich

Eigenkapitalausstattung
Betrachtet man die Eigenkapitalstruktur, so wird deutlich, dass ein großer Anteil der mittelständischen Unternehmen in Deutschland zu wenig Substanz in Form von Eigenkapital hat, um Krisensituationen wie Konjunkturverschlechterung oder Forderungsausfälle unbeschadet zu überstehen. Von einer ausreichenden Eigenkapitalisierung kann gesprochen werden, wenn ein Unternehmen mehr als 30 Prozent Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme aufweisen kann. Gerade einmal 19,9 Prozent (Vorjahr: 18,3 Prozent) der mittelständischen Unternehmen verfügen über mehr als 30 Prozent Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme und sind damit ausreichend kapitalisiert. Dagegen stehen 36,0 Prozent, die mit weniger als 10 Prozent haftendem Eigenkapital unterkapitalisiert sind. Dieser Wert stieg im Jahresverlauf um 0,3 Prozentpunkte.

Eigenkapitalausstattung des deutschen Mittelstandes

bis 10 % 36,0 (35,7)
bis 20 % 26,8 (27,0)
bis 30 % 17,4 (18,9)
über 30 % 19,9 (18,3)
Angaben in Prozent der Befragten, Rest o. A., ( )

Internationaler Bilanzkennzahlenvergleich

                                   A                     D                    F                   NL             USA
                                  Kleinere Unternehmen
Eigenmittel 15,9 7,5 33,9 34,6 44,9
Rückstellungen 8,5 8,0 2,8 12,0 2,3
Fremdmittel 75,6 84,5 63,3 53,4 52,8
davon Bank 20,1 26,9 126,0 15,6 20,4
                                   Große Unternehmen
Eigenmittel 23,6 25,0 35,2 48,8 37,4
Rückstellungen 12,5 28,0 6,0 4,9 15,5
Fremdmittel 63,9 47,0 58,8 46,3 47,1
davon Bank 12,2 9,1 7,5 8,4 9,0
Quelle: Credltreform, Deutsche Bundesbank, Datenbank BACH Europäische Kommission, österreichische Nationalbank (OeNB); Kleinere Unternehmen bis 50 Mio. € Jahresumsatz

Internationaler Vergleich
Im internationalen Vergleich wird die problematische Situation in Deutschland besonders deutlich. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. € haben in Deutschland im Durchschnitt eine Eigenkapitalausstattung von 7,5 Prozent. In Frankreich liegt die Eigenmittelausstattung bei durchschnittlich 33,9 Prozent. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei mittelständischen Unternehmen aus Steuer- und haftungsrechtlichen Gründen maßgebliche Vermögensteile im Privatvermögen der Unternehmenseigner gehalten werden. Dieser Umstand erhöht die Anforderungen an das Kredit-Management und die Kreditsicherung speziell beim Lieferantenkredit.

Forderungsbestände
Forderungsbestände bedeuten Umsatz ohne Finanzmittelzufluss und zugleich risikobehaftetes Kapital, das im Umlaufvermögen gebunden ist. Zudem beeinträchtigen die Finanzierungskosten die Rendite. Umso bedenklicher sind nachfolgende Angaben: Im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank 04/2003 wurden die Forderungsbestände je Branche verglichen. Im verarbeitenden Gewerbe liegen die kurzfristigen Forderungen gegenüber Kunden aus Lieferungen und Leistungen bei 31,5 Prozent, im Maschinenbau bei 37,0 Prozent und im Bereich Elektrotechnik bei 34,0 Prozent. Das Verlags- und Druckgewerbe weist eine Quote von 36,5 Prozent, der Großhandel und Handelsvermittlung eine Quote von sogar 42,0 Prozent auf. Der hohe Anteil in kurzfristigen Forderungen gebundenen Kaptitals verdeutlicht das Risiko-Potenzial und die zunehmende Bedeutung des Lieferantenkredits als Finanzierungsquelle der Kunden im Absatzmarkt.

Bedeutung von Forderungsausfällen
Renditehebel Forderungen (Rechen Beispiel Forderungsrate) Nachfolgendes Rechenbeispiel zeigt auf, wie sich einzelne Einflussfaktoren auf das Unternehmensergebnis auswirken. Ein Unternehmen hat einen Forderungsbestand in Höhe von 1,5 Mio. €, ein Jahresumsatz von 11,6 Mio. € und eine durchschnittliche Außenstandsdauer von 50 Tagen mit einem Zinssatz von 7 Prozent. Schafft es nun dieses Unternehmen, die durchschnittliche Außenstandsdauer von 50 Tagen um 3 Arbeitstage auf 47 Tage zu verringern, so ergibt sich ein einmaliger Liquiditätseffekt von 133.500 € und eine Reduzierung der Finanzierungskosten (Zinsverbesserung) in Höhe von 9.340 €.

Ergebniswirkung von Forderungsausfällen
Erzielt dieses Unternehmen mit 11,6 Mio. € Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von 5,8 Mio. € nun eine Umsatzrendite von 3 Prozent, macht es einen Gewinn in Höhe von 348.000 €. Bei einer Eigenkapitalausstattung in Höhe von 30 Prozent = 1,47 Mio. € entspricht dieser Gewinn einer Rendite von 20 Prozent.

Auswirkung von Forderungsverlusten/Forderungsausfällen
Nehmen wir einen Forderungsausfall in Höhe von 0,8 Prozent vom Umsatz an, so beläuft sich dieser bei dem im Beispiel genannten Unternehmen auf einen Betrag in Höhe von 92.800 €. Der Gewinn in Höhe von 348.000 € reduziert sich entsprechend auf 255.200 €. Damit sinkt die Kapitalverzinsung auf 14,7 Prozent.

Notwendiger Mehrumsatz zum Forderungsausgleich
Teilt man diesen Forderungsverlust in Höhe von 92.800 € durch 3 Prozent Umsatzrendite, so erhält man den erforderlichen Mehrumsatz. Er entspricht 3,1 Mio. €. Im Verhältnis zu dem Jahresumsatz von 11,6 Mio. € bedeutet dies eine erforderliche Ausweitung um rund 27 Prozent. Der Leser mag beurteilen, inwieweit ein derart organisches Wachstum in wettbewerbsstarken Märkten überhaupt realistisch ist. Hier wird deutlich, wie hoch der Renditehebel ist, wenn die Forderungsausfälle durch ein effektives Kreditrisikomanagement auf ein Minimum reduziert würden.

Kreditrisikomanagement
Soll ein effektives Kreditrisikomanagement im Unternehmen realisiert werden, muss der „Marketing-to-Order-to-Cash“-Kunden- Prozess sowie die einzelnen Kreditrisikomanagement-Schritte in die Betrachtung einbezogen werden. Am Anfang der Prozesskette des Kreditrisikomanagements steht die Kreditwürdigkeitsprüfung.

Kreditrisikomanagement - Von der Geschäftspartnerauswahl zum Forderungsmanagement 1

Mit dem Ziel, riskante Engagements zu identifizieren, müssen externe und interne Finanzinformationen bereitgestellt und analysiert werden. An die Kreditwürdigkeitsprüfung schließt sich die Kreditentscheidung an.

Kredit-Management
Für die adressbezogene Risiko-Steuerung bedarf es der Einteilung der Einzelengagements zu Risiko-Klassen sowie der Vergabe von Kreditlimits und der Festlegung von Zahlungsbedingungen. Die Kreditsicherung hat die Aufgabe, die Beschaffung und die Bewertung von Sicherheiten zu unterstützen. Hierbei geht es um die optimale Kombination von eigenverantwortlichem Kredit-Management und der Absicherung von Existenz bedrohenden Risiken mittels Kreditversicherung. Der Kreditüberwachung obliegt die Steuerung der festgelegten Maßnahmen, um die Außenstände und Forderungsausfälle möglichst gering zu halten. Der Kreditrisikomanagement-Prozess wird durch die Kontrolle des Zahlungseingangs fortgesetzt. Mit dem Ziel, den Forderungseinzug insgesamt zu optimieren, muss ein strukturiertes Mahn- und Inkassowesen mit einer anschließenden Insolvenzab-wicklung umgesetzt werden. Die Kreditrisikosteuerung beschäftigt sich mit der klassischen Fragestellung: Welche Geschäfte können mit welchen Kunden, über welchen Vertriebsweg, zu welchen Bedingungen gemacht werden?

Marketing-to-Order-to-Cash Kunden-Prozess
Im gesamten „Marketing-to-Order-to-cash“-Kunden-Prozess sind die einzelnen Schritte des Kreditrisikomanagements von der Zielgruppendefinition über die Neukundenansprache bis zum Zahlungseingang von Bestandskunden umzusetzen.

Kreditrisikomanagement - Von der Geschäftspartnerauswahl zum Forderungsmanagement 2

Kreditrisikomanagement
Im Folgenden werden die Stufen sowie die Aufgaben und Maßnahmen je Prozessstufe vorgestellt:

Marketing-Management (Kunden finden und identifizieren)
Das Marketing-Management beschäftigt sich mit der Kundengewinnung und Identifizierung, also mit der Auswahl und Ansprache möglichst lukrativer Kunden. Bei der Neukundengewinnung lassen sich Marketing- und Vertriebskosten im großen Umfang einsparen, wenn im Rahmen der Zielgruppenauswahl (Neukundenselektion/Adressmanagement) die Bonität des potenziellen Kunden, seine Zahlungsfähigkeit, seine wirtschaftliche Aktivität sowie die aktuelle Adresse und die juristisch korrekte Firmierung im Vorfeld der Kundenakquise überprüft werden. Entwickelt sich aus der Kundenansprache ein Auftrag, kann mit Hilfe der eindeutigen Creditreform Unternehmensnummer problemlos eine Auskunft über die Bonität des Kunden angefordert werden. Die Informationen aus der Wirtschaftsauskunft können mit Einsatz eines Online-Kommunikationssystems automatisch und in korrekter Form unternehmensseitig in das Warenwirtschafts- oder das Debitorenbuchhaltungssystem übernommen werden. Mit der Übertragung der juristisch einwandfreien Adresse des Unternehmens sowie der haftenden Vertreter ist die Voraussetzung zur Durchsetzung späterer Forderungen erfüllt.

Kredit-Management (Kunden bewerten und Kredite entscheiden)
Das klassische Kredit-Management schließt die Bewertung des Kunden sowie die Kreditentscheidung ein. Bei der Bewertung geht es um die Frage der Bonitätsprüfung und Ermittlung einer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeit mittels Regelwerken, Scoring- oder Rating-Verfahren. Liegen für die Bewertung alle erforderlichen und verfügbaren Informationen vor, müssen diese Informationen zu Steuerparametern verdichtet werden. Beispielsweise werden Risiko- Klassen oder Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt.

Scoring- Verfahren
Das Grundprinzip eines Scoringsystems besteht darin, auf Basis aktueller und historischer Daten mit Hilfe von mathematischen und statistischen Verfahren eine Prognose über das zukünftige Kundenverhalten zu ermitteln. Scoringverfahren werden für unterschiedliche Aufgabenstellungen herangezogen:

  • Antragsscoring: Bewertung von Neugeschäft
  • Verhaltensscoring: Bewertung von laufenden Kundenbeständen
  • Marketingscoring: Bewertung von Kauf-, Produkt- oder Verhaltensaffinitäten und Segmentierung homogener Kundengruppen gleichen Verhaltens
  • Inkassoscoring: Optimierung von Beitreibungsmaßnahmen

Als Grundlage für die Entwicklung von Scoring werden unterschiedliche Daten und Informationen genutzt. Aus dem Bereich von Antrags- und Bestandsdaten werden u.a. folgende Informationen verwendet:

  • Branche
  • Kundenbeziehung seit
  • Alt-/Neu-Kunde
  • Auftragswert/Kreditbetrag
  • Vertragsart
  • Gesamtbetrag des Risikos
  • Zahlungskonditionen

Des Weiteren werden Auskunftsdaten, Bonitätsindex, Alter der Firma, Alter der Geschäftsführer, Kapitaleinlage, Auftragslage, Unternehmensentwicklung, Anzahl Mitarbeiter, Umsatz, Krediturteil sowie allgemeine Daten zu Risikoprofilen wie beispielsweise das Branchenrisiko und Insolvenzrisiko der Rechtsform oder das Insolvenzrisiko der Umsatzgrößenklassen für die Scoreermittlung herangezogen. Die Scorekarte basiert auf der Unterscheidung und Definition von guten und schlechten Krediten. Es gilt festzulegen, welche Kriterien einen guten und welche Kriterien einen schlechten Kredit charakterisieren. Insbesondere gilt es zu bewerten, welches Ergebnis oder welchen Deckungsbeitrag bringt ein guter Kredit (ein guter Kunde) und was kostet ein schlechter Kredit. Das Verhalten von Kunden in der Vergangenheit wird für die Prognose über das zukünftige Kundenverhalten zu Grunde gelegt. Zur Fesdegung des optimalen trennenden Scorewertes (Cut Off) zieht man eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Grundlage der zuvor festgelegten Kosten eines schlechten Kunden und des Nutzens eines guten Kunden heran. Bis zu dem Trennwert werden alle Geschäfte abgelehnt oder mit Sicherungsmaßnahmen unterlegt. Liegt der ermittelte Scorwert über dem Cut Off, werden alle Geschäfte angenommen. Entsprechend der Risiko-Strategie des Unternehmens wird der gewinnoptimale Trennwert festgelegt.

Insolvenzentwicklung in Europa

Unternehmen investieren EU-weit oder weltweit und gründen Zweigniederlassungen in verschiedenen Staaten. Privatpersonen eröffnen Bankkonten in Luxemburg oder kaufen Ferienhäuser an der Costa Brava. Sie bilden Vermögenswerte im Ausland. Was passiert mit diesem Vermögen im Insolvenzfall? Welches Recht ist anwendbar oder welche Befugnisse hat der Insolvenzverwalter? Diese und weitere Fragen klärt das Internationale Insolvenzrecht. Die „Europäische Verordnung über Insolvenzverfahren“ (EUInsVO), die am 31.5.2002 in Kraft trat, regelt die Verhältnisse von Insolvenzverfahren innerhalb der EU-Staaten (außer Dänemark) und ist unmittelbar geltendes Recht. Das Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts, das am 20.3.2003 in Kraft getreten ist, vereinfacht grenzüberschreitende Insolvenzverfahren. Mit der Neuregelung erfasst das Insolvenzverfahren in Übereinstimmung mit europarechtlichen Vorgaben das gesamte Vermögen des Schuldners, also auch das im Ausland. Im Grundsatz gilt das Recht des Staates, in dem das Verfahren eröffnet wurde. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es etwa zum Schutz von Arbeitnehmern und Gläubigern. Diese sollen sich auf das ihnen vertraute Recht berufen dürfen. In Europa gibt es aber nach wie vor kein vereinheitlichtes materielles Insolvenzrecht, sondern nur vereinheitlichende Kollisionsregeln. Die Vereinheitlichung des materiellen Insolvenzrechts ist wegen der großen Komplexität der Aufgabe und der teilweise erheblichen nationalen Unterschiede von der EU bisher nicht in Angriff genommen worden. Daraus resultiert, dass die Vergleichbarkeit der Insolvenzzahlen der europäischen Länder nur bedingt aussagekräftig ist. Allerdings lässt die Entwicklung der Insolvenzen Aussagen zu Veränderungen in der Unternehmenslandschaft, zur Konjunktur oder zur Finanzierungssituation in den einzelnen Staaten erkennen.

Insolvenzentwicklung in Westeuropa
Die Zahl der Gesamtinsolvenzen der Europäischen Union ohne die osteuropäischen Beitrittskandidaten plus der Schweiz und Norwegen betrug im Jahr 2003 269.800 Fälle, was einer Zunahme gegenüber 2002 von 10,3 Prozent entspricht (Vorjahr: 244.578). Innerhalb der letzten fünf Jahre stieg die Zahl der Insolvenzen von 190.700 Fällen im Jahr 1998 auf nunmehr fast 270.000 Insolvenzen. Verantwortlich für den Zuwachs sind maßgeblich die Länder Deutschland und Großbritannien: In Deutschland verzeichnete man 2003 einen Anstieg der Gesamtinsolvenzen um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in Großbritannien waren es immerhin 5,4 Prozent. Grund für den enormen Anstieg der Gesamtinsolvenzen in Deutschland war die Zunahme der Privatpersoneninsolvenzen. Seit 1999 ist es möglich, sich als Privatperson zu entschulden. 2001 wurde die Insolvenzordnung reformiert und weitere Erleichterungen für Privatpersonen verabschiedet. Seitdem ist ein massiver Anstieg der Privatpersoneninsolvenzen zu verzeichnen: 2003 gab es über 60.000 Insolvenzen in diesem Segment. Nicht alle europäischen Länder besitzen ein Insolvenzverfahren für Privatpersonen. Nimmt man nur die Unternehmensinsolvenzen der europäischen Länder, ergibt sich für das Jahr 2003 eine Zahl von knapp 157.100 Insolvenzen. 2002 waren es noch 151.250. Die höchsten relativen Zuwächse an Firmenpleiten verzeichnet Portugal: Um 42,2 Prozent auf 2.980 insolvente Betriebe stieg hier der Wert binnen Jahresfrist. Auf Grund der schwachen Binnennachfrage in Portugal — seit 2001 ist die Binnennachfrage in Portugal rückläufig — zogen sich immer mehr Unternehmen aus dem Markt zurück. Auf Platz zwei der Länder mit den höchsten Zuwachsraten lag 2003 Norwegen. Um über 18 Prozent auf 3.000 betroffene Betriebe stieg hier der Anteil der Insolvenzen. Grund war die – bis ins dritte Quartal 2003 andauernde – Rezession des großen Erdölexporteurs. Auch im zweistelligen Zuwachsbereich der Unternehmensinsolvenzen liegt die Schweiz: Über 4.500 Betriebe mussten hier den Gang zum Insolvenzgericht antreten, 13,4 Prozent mehr als noch 2002.

                                               2003                                  2002               Veränderung in Prozent
Belgien 7.463 7.222 + 3,3
Dänemark 2465 2.469 -0,2
Deutschland 39.470 37.620 + 4,9
Finnland 2.810 2.885 -2,6
Frankreich 40.472 37.987 + 6,5
Griechenland 480 489 – 1,8
Großbritannien 15.667 17.094 -8,3
Irland 316 379 – 16,6
Italien 16.000 15.500 + 3,2
Luxemburg 641 695 -7,8
Niederlande 6.355 6.489 -2,1
Norwegen 3.080 2.603 + 18,3
Österreich 5.564 5.281 + 5,4
Portugal 2.980 2.092 + 42,4
Schweden 8.061 7.819 + 3,1
Schweiz 4.539 4.002 + 13,4
Spanien 545 629 – 13,4
Gesamt 156.980 151.255 + 3,7

Ganz anders dagegen Irland, der Sieger im Insolvenzranking: Die grüne Insel konnte ihre Unternehmensinsolvenzen um 16,6 Prozent auf 316 Fälle reduzieren. Zum Vergleich eine deutsche Dimension: In Düsseldorf gingen im Jahre 2003 480 Betriebe in die Insolvenz. Irland machte innerhalb der letzten 30 Jahre eine erstaunliche Entwicklung durch: vom ärmsten Land der EU zu einem der beliebtesten Standorte deutscher Firmen. Grund dafür: Die private Einkommensteuer hat nur zwei Stufen: 22 und 41 Prozent, die Kapitalertragssteuer wurde um die Hälfte auf 20 Prozent gekürzt und die für Investoren wichtige Körperschaftsteuer liegt bei 12,5 Prozent. Die großen fünf westeuropäischen Nationen wiesen unterschiedliche Tendenzen in der Unternehmensinsolvenzentwicklung des Jahres 2003 auf: Während Deutschland (plus 4,9 Prozent), Frankreich (plus 6,5 Prozent) und Italien (plus 3,2 Prozent) eine Zunahme der Unternehmenskonkurse verzeichneten, sind die Insolvenzen in Großbritannien (minus 8,3 Prozent) und Spanien (minus 13,4 Prozent) rückläufig. Setzt man die Zahl der Insolvenzen ins Verhältnis zur Zahl der existenten Unternehmen, erhält man die relative Insolvenzquote der einzelnen Länder. Spanien belegt hier die Spitzenposition — mit 2 Insolvenzen pro 10.000 Betrieben —, was aber mit der Ausgestaltung des spanischen Insolvenzrechtes zu erklären ist.

Spaniens Insolvenzzahlen liegen weit hinter denen der anderen europäischen Großnationen: 2003 meldeten lediglich 545 Firmen Konkurs an, was auch daran liegt, dass in Spanien eine der GmbH ähnliche Rechtsform ohne großes finanzielles Aufkommen gegründet werden kann. Geht ein solches Unternehmen insolvent, lohnt es sich nicht, ein Abwicklungsverfahren zu betreiben — vielmehr bleibt das Unternehmen als „Ruine“ in den Registern. Griechenland belegt mit 6 Insolvenzen pro 10.000 Unternehmen Platz zwei der relativen Insolvenzbetroffenheit. Irland folgt auf dem dritten Platz: Hier waren 33 von 10.000 Unternehmen insolvent. Am unteren Ende der Skala rangiert Luxemburg mit 321 Insolvenzen pro 10.000 existenten Betrieben. Deutschland liegt im Mittelfeld der westeuropäischen Länder. 136 von 10.000 Unternehmen gingen in Konkurs. 2003 lag die Arbeitslosenquote der EU bei 8,4 Prozent. 1,7 Millionen Arbeitsplätze waren bedroht, weil ein Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste (2002: 1,6 Millionen). Der größte Anteil an Insolvenzen kommt traditionell aus dem Dienstleistungssektor: 2003 stellte diese Branche 42,9 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen in Europa. Dieser Wert nahm außerdem binnen Jahresfrist um 2,3 Prozentpunkte zu. Der Insolvenzsituation entspricht der bis November 2003 anhaltende Stellenabbau im Dienstieistungsbereich: Seit dem Sommer 2002 wurden durchgängig mehr Mitarbeiter entlassen als neu eingestellt. Dagegen konnten Handel und Bauwirtschaft ihren Anteil am Insolvenzaufkommen verringern: Ein Viertel aller Insolvenzen (25,3 Prozent; 2002: 25,6 Prozent) kommt aus dem Handel, und ein gutes Fünftel aus der Dienstleistungsbranche (20,6 Prozent; Vorjahr: 21,4 Prozent). Parallel zur Zunahme der Fertigung und Auftragseingänge im Jahre 2003 nahm der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am Insolvenzaufkommen ab und lag bei lediglich 11,2 Prozent (Vorjahr: 12,4 Prozent).

Insolvenzentwicklung in Osteuropa
Mit der EU-Osterweiterung wuchs die Europäische Union um zehn Länder: Polen, Ungarn, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern traten zum ersten Mai 2004 der Gemeinschaft bei. Damit stießen 74^6 Millionen Bürger zur Europäischen Union, doch die Länder sind denkbar unterschiedlich entwickelt, der Abstand zum EU-Durchschnitt mitunter sehr groß: Die Pro-Kopf-Einkommen reichen von knapp 17.000 € in Zypern bis 3.760 € in Lettland, die Arbeitslosigkeit in Polen und der Slowakei liegt nur wenig unter 20 Prozent.

Unternehmensinsolvenzen der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer

                                   2003                           2002                            Veränderung %
Polen 1.076 1.238 – 13,1
Slowakei 5.554 6.263 -11,3
Slowenien 1.555 1.408 + 10,4
Tschechien 4.000 4.002 -0,05
Ungarn 7.718 6.240 + 23,7
Lettland 986 902 + 9,3
Litauen 589 798 -26,7
Gesamt 21.478 20.851 + 3,0

Zwar werden alle zehn Länder von der EU als funktionsfähige Marktwirtschaften bezeichnet, doch müssen die Reformbemühungen noch weiter vorangetrieben werden, da viele gesetzliche Regelungen nach dem Systemwechsel noch unklar sind. Marktwirtschaft und Demokratie erreichen noch nicht dieselbe Effektivität wie im Westen. Verwaltung und Justiz sind vielfach unterentwickelt und nicht imstande, Gesetzesverstöße zu kontrollieren und entsprechend zu bestrafen. In den meisten Ländern existiert noch kein funktionierendes Insolvenzrecht mit einem entsprechenden rechtsstaatlichen Unterbau an Behörden. Verstöße gegen insolvenzrechtliche Änderungen werden selten geahndet. Dementsprechend existieren in den mittel- und osteuropäischen Ländern zahlreiche insolvente Unternehmen, die noch am Markt tätig sind und jeden Tag Forderungsausfälle mit sich bringen können. Die Zahl der Insolvenzen in den Beitrittsländern (mit Ausnahme von Zypern, Malta und Estland, hier waren keine Zahlen erhältlich) hat im Verlauf von Januar 2002 bis 2003 um 3,0 Prozent zugenommen und ist damit ähnlich wie die Kurve der Unternehmensinsolvenzen in Westdeutschland verlaufen. Insgesamt waren 21.478 Insolvenzen zu verzeichnen — auf Grund des noch nicht optimal funktionierenden Insolvenzrechtes vieler Staaten dürfte die Zahl der zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen indes um einiges größer sein. Vor allem Ungarn ist für den Anstieg verantwortlich: Hier nahmen die Insolvenzen um 23,7 Prozent auf 7.718 Fälle zu. In Ungarn verschlechterte sich im Laufe des Jahres 2003 das BIP-Wachstum von 3,3 im Jahre 2002 auf 2,6 Prozent. Um der schwächeren Wirtschaftsentwicklung entgegenzuwirken, wurden Zinssenkungen der Nationalbank beschlossen, das öffentliche Defizit reduziert und die Lohnsteigerungen zurückhaltender.

Den größten Rückgang der Insolvenzen verzeichnet Litauen: Um 26,2 Prozent auf 589 Fälle schrumpfte das Insolvenzaufkommen des Baltikumstaates. Litauen (8 Prozent) weist die höchsten Wirtschaftswachstumsraten der Beitrittsländer aus. Das Baltikum ist durch weit gehend ausgeglichene Staatshaushalte sowie hohe Leistungsbilanzdefizite gekennzeichnet. Obwohl gerade in Litauen das das politische Bild von Korruptionsskandalen und politischen Rivalitäten geprägt ist, kam es in der Vergangenheit zu tief greifenden Strukturreformen. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums ist der Marktaustritt für Unternehmen insbesondere in Tschechien und Slowenien unzulänglich geregelt. Ungarn, Estland und Polen werden in dieser Hinsicht noch als führend angesehen. Allerdings relativiert sich diese Aussage bei Betrachtung der relativen Insolvenzbetroffenheit, etwa der polnischen Unternehmen: Von 10.000 existenten Betrieben in Polen gehen, laut Statistik, gerade einmal drei in Konkurs. Zum Vergleich: In Deutschland sind es 135. Polen hat aber zum ersten Oktober 2003 ein neues Insolvenzrecht verabschiedet, das die ordnungsgemäße Abwicklung von Unternehmen stärken soll. Die höchste relative Insolvenzbetroffenheit der Beitrittsländer ist in Slowenien zu finden: Hier melden von 10.000 Betrieben 243 Insolvenz an. Der Durchschnitt der osteuropäischen Länder liegt bei 29 Insolvenzen pro 10.000 aktiven Unternehmen.

Fazit
Die Insolvenzen der europäischen Länder weichen teilweise — auch auf Grund unterschiedlicher gesetzlicher Gegebenheiten — stark voneinander ab. Eine Vergleichbarkeit der westeuropäischen Länder mit den osteuropäischen Beitrittsstaaten ist auf Grund der teilweise noch sehr ungefestigten Verhältnisse in den MOE-Staaten nur bedingt gegeben. Jedoch können die Entwicklungstendenzen der Unternehmensinsolvenzen Aufschluss über die Reformfortschritte und das Funktionieren der beschlossenen Gesetze in den einzelnen neuen Mitgliedstaaten geben.

Kredit-Management und Kreditversicherung

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen beläuft sich für das Jahr 2004 auf 39.600 Fälle und liegt damit 0,3 % höher als im Jahr zuvor (39.470). Eine Tendenz rückläufiger Insolvenzentwicklung setzte sich nicht durch. Dieser Trend steht in der verhängnisvollen Tradition der letzten Jahre, in denen Deutschland mit bislang unerreichten Höhen bei Insolvenzen konfrontiert wurde, und — wie die aktuellen Zahlen zeigen — diesem Problem wohl noch auf absehbare Zeit gegenüber stehen wird. Erst durch einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung besteht die realistische Chance, dieses hohe Niveau wieder zu verlassen. In der Vergangenheit ist bei Beginn einer konjunkturellen Hochphase stets erst eine Steigerung der Insolvenzen zu konstatieren gewesen. Ob die lang anhaltende Bereinigung der Unternehmenslandschaft dieses Phänomen aussetzt, scheint eher fraglich. Basierend auf diesem Umfeld bewegt sich das Kredit-Management im Unternehmen weiterhin in einer schwierigen Phase. Forderungsausfälle sind auch in Zukunft in verstärktem Maße zu erwarten. Oft ergibt sich daraus eine bestandsgefährdende Entwicklung für das Kredit gebende Unternehmen, das durch fehlende Liquidität seine Verbindlichkeiten nicht oder nur ungenügend bedienen kann. Eine Möglichkeit der Forderungsabsicherung besteht in dem Abschluss einer Kreditversicherung. Die Kreditversicherung erstattet im Schadenfall — unter Voraussetzung der Erfüllung von Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers — einen Großteil der ausgefallenen Forderung. Der Versicherungsnehmer wiederum zahlt für diese Versicherung eine Prämie, die im Wesentlichen auf Basis des Risiko- Portfolios kalkuliert wird. Dabei werden u.a. Kunden, Branche und die Organisation des Versicherungsnehmers betrachtet. Das Vorhandensein eines effizienten Kredit-Managements, belegt durch niedrige Ausfallquoten, sollte sich in der Regel Prämien mindernd auswirken. Das Kredit-Management und die Kreditversicherung gehen im besten Fall eine Symbiose ein. Das Kredit-Management steuert die Risiken über eine Portfoliobetrachtung, die Kreditversicherung stellt Kreditlimite und ggf. zusätzliche Risiko-Einschätzungen zur Verfügung. Beide ergänzen sich, um Schäden zu vermeiden. Gegebenenfalls bedient die Versicherung dann die ausgefallene Forderung zu vertraglich festgelegten Teilen. Bedingt durch hohe Ausfallquoten haben die Kreditversicherer auf dem deutschen Markt in den letzten zwei Jahren die Prämien mitunter spürbar angehoben. Auf dem anderen Artikel wurde eine Strategie der Vermeidung von Risiken durch eine vorsichtige bis zurückhaltende Zeichnungspolitik der Versicherer ersichtlich. Viele Versicherungsnehmer haben in dieser Zeit Überlegungen dahingehend angestellt, das unternehmensinterne Risiko-Management ebenfalls erheblich zu verbessern.

Das Kredit-Management
Zur Einführung und Durchführung eines Kredit-Managements im Unternehmen bedarf es einer festgelegten „Credit Policy“. Hier werden die Ziele und Aufgaben im Kredit-Management definiert und Prozesse festgeschrieben. Das Kredit-Management im Unternehmen hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: die Minimierung des Risikos und die Maximierung des Cashflows. Die Minimierung des Risikos findet im Wesentlichen über die Bonitätsbeurteilung statt. Für jeden Kunden werden bonitätsrelevante Informationen eingeholt und ausgewertet. Das Ergebnis dieser Risiko-Betrachtung führt zu einer Einschätzung, inwieweit der Kunde in der Lage ist, die ihm gewährten Kredite wieder zurückzuführen. Dafür wird der Kunde klassifiziert, und zwar in vorher festgelegte Risiko-Klassen. Diese Risiko-Klassen sind ein revolvierendes Element im Kredit-Management, und zwar auf zweifache Art und Weise. Zum einen sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob die Klassifizierungen noch den Anforderungen des Geschäfts entsprechen. Zum anderen bedarf es auch bei der Risiko- Einschätzung des einzelnen Kunden einer ständigen Überprüfung. Gerade im letzten Fall sind Änderungen in der Bonität eines Kunden immer Anlass, die Bewertung zu ändern, und zwar sowohl in eine negative als auch in eine positive Richtung. Zahlt ein Kunde schlechter, sollte eine Herabstufung stattfinden, ggf. bis hin zu einer Ablehnung zukünftiger Geschäfte auf Kredit. Verändert sich eine Bonität hin zum Positiven, sollte der Kunde eine Heraufstufung erfahren. Die Bewertungskriterien lassen sich flexibel gestalten, sollten aber immer interne und externe Informationen enthalten. An dieser Stelle sei vor einer ausschließlichen Nutzung der eigenen Zahlungserfahrung gewarnt. Es gibt mehr als häufig Kunden, die ihre Hauptlieferanten pünktlich bedienen, die Nebenlieferanten aber regelmäßig zu spät bezahlen. Meist erfahren aber weder Haupt- noch Nebenlieferanten von dieser Praxis, so dass sich vor allem der bevorzugte Lieferant sicher fühlen kann. Umso überraschter ist er dann von einem Forderungsausfall bei einem Kunden, der ggf. vormals als Skontozahler registriert war. Aus diesem Grund sollte immer eine externe Quelle die revolvierende Risiko-Beurteilung begleiten.

Die externen Informationen, die sich Unternehmen von Wirtschaftsauskunfteien, Banken und sonstigen Quellen besorgen, haben den Nachteil, dass auch sie nur auf einer Betrachtung von außen basieren. Was fehlt, ist der Einblick in die Prozesse innerhalb des Unternehmens. Die Frage, wie der Kunde wiederum mit seinen Forderungen umgeht, bleibt meist unbeantwortet. Grund ist nicht selten, dass diese Frage gar nicht gestellt wird. Hier wird das Rating, das Banken im Rahmen der Einführung von Basel II für ihre Kreditnehmer vergeben, interessant für den Lieferanten. Da das Rating-Verfahren im Wesentlichen die internen Prozesse in einem Unternehmen beleuchtet, ist das Resultat durchaus dazu geeignet, in eine Bonitätsbeurteilung der Lieferantenkreditgeber mit einbezogen zu werden. Dabei sind zwei Dinge zu bedenken: Werden sich Unternehmen mit schlechteren Ratings darauf einlassen, diese zu veröffentlichen, sofern kein Zwang dazu besteht? Und inwieweit sind bankinterne Ratings überhaupt für externe Zwecke zu gebrauchen? Sicher ist, dass Unternehmen mit einem guten Rating durchaus werben werden. Aus Sicht der Lieferanten wäre eine Publikation des Ratings durchaus wünschenswert. Das gilt vice-versa für externe Ratings. Mitunter sind Rating-Agenturen, was die Veröffentlichung der Ratings anbelangt, aber an die Weisungen ihrer Kunden gebunden. Banken wiederum können allein aus rechtlichen Gründen Lieferanten die internen Ratings nicht zur Verfügung stellen. Es stellt sich daher die Frage, welchen Wert das Ergebnis des internen Bankenratings für den Lieferanten hat, zumal im Gegensatz zu externen Rating-Agenturen die Verfahren, die zur Beurteilung der Unternehmen führen, nicht überall hinreichend transparent gemacht werden. Aber nur dann ist das Rating als zusätzliche Informationsquelle für den Lieferanten von größerem Wert. Bis es aber zu einer Erweiterung der Bonitätsbeurteilung auch in Kooperation mit Kreditinstituten kommt, werden sich die Lieferanten mit den klassischen Möglichkeiten zufrieden geben müssen.

Vereinbarung von Sicherheiten
Zur weiteren Minimierung des Risikos ist die Vereinbarung von Sicherheiten anzuführen. Sicherheiten sind ein probates Mittel im Kredit-Management. Gerade bei nicht ausreichender Bonität des Kunden ist darüber nachzudenken, wie ein Geschäft realisiert werden kann. Will oder kann der Lieferant nicht unbesichert ins Risiko gehen, hat er verschiedene Möglichkeiten, wobei hier im Wesentlichen auf zwei Sicherungsmöglichkeiten zu verweisen Ist, nämlich die Möglichkeit des Eigentumsvorbehaltes in seinen verschiedenen Ausprägungsformen und die der dokumentären Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Garantien und Akkreditiven.

Eigentumsvorbehalt Der einfache gesetzliche Eigentumsvorbehalt ist noch immer die einfachste Form der Sicherheit. Sie muss weder vereinbart werden, weil sie gesetzlich festgeschrieben ist, noch kann sie interpretiert werden. Wenn die Ware verloren ist, ist aber auch der einfache Eigentumsvorbehalt nichts mehr wert. Darum kann ein erweiterter und ein verlängerter Eigentumsvorbehalt eingesetzt werden, der allerdings nicht gesetzlich geregelt ist. Lieferanten sollten sich deshalb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Formen des Eigentumsvorbehaltes festgelegt sind, explizit schriftlich anerkennen lassen. Nur in diesem Fall ist der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt auch insolvenzsicher. Der Hinweis auf Aufträgen, Lieferscheinen oder Rechnungen ist nicht ausreichend. Bezieht sich der Lieferant im Rechtsstreit auf solche Hinweise, wird das Gericht die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung in der Regel verneinen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass auch die Insolvenzverwalter inzwischen die Möglichkeiten erkannt haben, den Verlängerungs- und Erweiterungsvorbehalt abzulehnen, um die Masse entsprechend anzureichern. Der Lieferant geht in diesen Fällen leer aus. Die Vereinbarung des erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalts mittels Jahresverträgen ist praktisch nur dann wirksam, wenn in ausreichendem Maße, z.B. mittels Fettdruck, auf diesen Umstand hingewiesen wird. Andernfalls kann der Kunde im Zweifelsfall darauf verweisen, dass er Sicherheiten gegeben hat, von denen er nichts wusste bzw. dessen Tragweite er nicht unmittelbar erkennen konnte. Dies gilt analog zu der Vereinbarung von dokumentären Sicherheiten im Bankgeschäft. In diesem Zusammenhang sei auch auf die übliche Praxis der Kreditversicherer hingewiesen, die stets eine explizite, gültige Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts in seinen Ausprägungsformen von den Versicherungsnehmern fordern. Der Eigentumsvorbehalt besitzt allerdings nur in Deutschland Gültigkeit.

Bürgschaften, Garantien und Akkreditive
Bürgschaften und Garantien erfüllen im Kredit-Management ihren eigentlichen Sinn, wenn sie auf erstes Anfordern ausgestellt sind. Auch hier ist die Rechtsprechung, insbesondere was die Bürgen angeht, zu beobachten. Eine Sicherheit, die heute werthaltig ist, kann morgen schon wertlos sein. Das gilt vor allem für Sicherheiten aus dem persönlichen und unternehmerischen Bereich. Unproblematisch sind dagegen Sicherheiten, bei denen eine Bank bürgt, sofern diese zumindest westlichen Standards entspricht. Bei Bankbürgschaften aus Nicht-OECD- Ländern empfiehlt sich eine Bonitätsprüfung durch die Hausbank, um Forderungsausfälle zu vermeiden. Akkreditive sind für den Lieferanten, der Sicherheit für sein Exportgeschäft sucht, ein Minenfeld, das er häufig betritt, ohne es eigentlich zur Kenntnis zu nehmen. Nach inoffiziellen Schätzungen sind annähernd 90 Prozent der in Deutschland genutzten Akkreditive nicht konform. Unabhängig davon, dass die meisten trotzdem bedient werden, ist diese Fehlerhäufigkeit ein klares Indiz dafür, dass sich die meisten Nutzer dieses Sicherungsinstruments über die möglichen Konsequenzen nicht im Klaren sind. Ein nichtkonformes Akkreditiv muss nicht bedient werden, die Forderung ist somit schutzlos. Die Realisierung der Forderung in den Ländern, für die Akkreditive meist genutzt werden, weil das Geschäft durch verschiedene Faktoren mit einem erhöhten Risiko versehen ist, wird dann unmöglich. Zu dem Forderungsverlust kommen dann meist nicht unerhebliche Kosten für die Ausstellung der Akkreditive, die ebenfalls verloren sind, weil die Sicherheit wertlos ist. Um Akkreditive abzusichern, sollte das Unternehmen dazu übergehen, die Bearbeitung in die Hände der Hausbank zu legen. Die Kosten halten sich dabei gewöhnlich in Grenzen, sie liegen bei ca. 100 bis 150 € pro Vorgang, und das Risiko wird auf die Banken übertragen. Der Nutzer des Akkreditivs kann seine Forderungen in jedem Fall geltend machen, sofern er konform nach den Bedingungen liefert. Formfehler, die häufigste Fehlerursache, entfallen als Ausfallgrund. Hierfür steht in der Regel die Bank gerade. Der Vorteil liegt darin, dass die Banken mit ihren Ressourcen in jedem Fall professioneller arbeiten als ein Mitarbeiter des Unternehmens, der nur sporadisch ein Akkreditiv erstellt. Dieses Know-how-Gefalle sollte bei den Überlegungen im Kredit-Management eine große Rolle spielen. Jeder Credit Manager kennt zusätzliche Sicherungsmöglichkeiten. Ob es die Grundschuld ist, bei der es schon bei der Bewertung viele Probleme gibt, oder aber eine Forderungsabtretung, die einen entsprechenden Vertrag notwendig macht, ob man sich Lebensversicherungen abtreten lässt oder Fahrzeugbriefe hinterlegt: die Liste der Möglichkeiten ist lang. Leider ist auch die Liste der unzulänglichen Sicherheiten lang. Beispiel Forderungsabtretung, die der Kunde anbietet, um einen Lieferantenkredit zu bekommen bzw. ihn aufzustocken: Woher soll der Lieferant wissen, ob der Kunde diese Forderungen nicht bereits an die Bank als Sicherheit abgetreten hat oder ob er sie nicht bereits an ein Factoringunternehmen verkauft hat, sie ihm mithin also gar nicht mehr gehören? Dieses Beispiel, das analog zur Sicherungsübereignung von Warenlagern gilt, ist nicht unbekannt, zeigt aber auch auf eklatante Art und Weise, in welcher Zwickmühle der Credit Manager steckt, wenn er zum einen den risikoreichen Umsatz absichern möchte, auf dem anderen Artikel sich aber über die Werthaltigkeit der Sicherheit nicht im Klaren sein kann. Die einfachste und beste Möglichkeit der Risiko-Vorsorge im Unternehmen bezogen auf die Forderungen ist immer noch ein qualifiziertes, starkes Kredit-Management, das unabhängig vom Vertrieb sorgfältig seiner Arbeit nachgehen kann. Das Kredit-Management sollte auch immer eine eigenständige, von weiteren Einflüssen unbeeinflusste Abteilung sein. Es gehört weder in die Debitorenbuchhaltung noch in das Controlling.

Häufig ist das Wesen des Kredit- Managements den Mitarbeitern der Fach-Abteilungen vollkommen fremd, sie haben andere Aufgaben und Ziele. Kredit-Management „nebenbei“ zu betreiben, ist der falsche Weg. Auch werden Credit Manager gar nicht so selten mit der Aufgabe betraut, Schnittstelle zwischen Vertrieb und Debitorenbuchhaltung sein. Doch wird die mit dieser Aufgabe betraute Person in der Regel scheitern, weil sie ausschließlich interne Prozesse fokussiert. Die wirkliche Aufgabe des Credit Managers besteht darin, Moderator zu sein zwischen dem Vertrieb und dem Kunden. Idealerweise ist der Credit Manager ein Außendienstmitarbeiter mit der Zielsetzung, die Bedürfnisse des Vertriebs, nämlich die Umsatzoptimierung, mit den Bedürfnissen des Kunden nach einem möglichst hohen Lieferantenkredit in Einklang zu bringen. Im Hintergrund, sozusagen als Basis seines Wirkens, werden Risiken reduziert und der Cashflow optimiert. Das gelingt aber nur, wenn der Credit Manager alle Umstände im Umfeld des Unternehmens kennt und richtig einzuschätzen weiß. Dafür benötigt er neben detaillierten Informationen über die Kunden, die er betreut, auch den direkten Kontakt zu ihnen. Erst wenn er die Kunden seiner Kunden kennt, kann er effektiv agieren. In vielen Branchen wird dies allerdings kaum zu realisieren sein. Deshalb sollte der Credit Manager auch Einfluss darauf nehmen, wie seine Kunden wiederum mit ihren Kunden umgehen. Eine gewisse Beratungstätigkeit ist dem Beruf des Credit Managers deshalb quasi immanent. Er muss, mehr als andere Mitarbeiter im Unternehmen, Generalist sein, ohne seine Spezialisierung aus den Augen zu verlieren. Beschaffung und Auswertung von bonitätsrelevanten Informationen Der Informationsgehalt von Wirtschaftsauskunfteien ist nicht ohne Fehler. Dies erklärt sich allein durch die Masse der Informationen, die bei den einschlägigen Auskunfteien verwaltet werden. Andererseits bedarf es bei der Beurteilung und Klassifizierung der Kunden einer Informationsbasis, die jedoch nicht die eigene Zahlungserfahrung sein kann, zumal sich dieser Ansatz bei Neukunden ohnehin nicht realisieren lässt. Ein wichtiger Hinweis in den Auskünften ist die Zahlungsweise der Kunden. Hier werden die Informationen mehrerer Lieferanten „gepoolt“. Zwar geben die Auskunfteien nicht immer an, von wie vielen Lieferanten diese Erfahrungen vorliegen. Das wäre zumindest eine weitere wichtige Information für denjenigen, der die Auskünfte abruft und damit seine Kunden bewertet. Als Alternative dazu empfehlen sich seit geraumer Zeit jedoch Pooling-Systeme, die die Zahlungserfahrungen mehrerer Unternehmen zusammenführen. Diese Informationen sind in erster Linie nur sequenziell. Ferner setzen diese Systeme voraus, dass die Buchhaltung professionell geführt wird. Reklamationen und Belastungsanzeigen von Seiten der Kunden müssen in solchen Unternehmen zeitnah abgearbeitet werden, Zahlungseingänge müssen tagesaktuell verbucht werden. Kommt es zu Stockungen in den Prozessabläufen, ergibt sich kein klares Bild mehr über die Zahlungsweise des Kunden. Eine Fehlinformation an andere Unternehmen innerhalb des Datenpools ist dann umso verhängnisvoller, weil ihr ggf. eine größere Werthaltigkeit als einer Information von einer Wirtschaftsauskunftei beigemessen wird. Ein weiterer, nicht zu verachtender Vorteil der Wirtschaftsauskünfte ist die Weitergabe der handelsregisterlich korrekten Firmierung des Kunden an den Lieferanten sowie, bei einer eventuell genutzten weiterführenden Debitorenüberwachung, Änderungen in der Firmierung. Leider ist es so, dass in vielen Unternehmen die Stammdaten der Kunden immer noch eine untergeordnete Rolle spielen. Dabei ist gerade die korrekte Angabe der Firmierung auf den Auftragsbestätigungen und Rechnungen eminent wichtig, vor allem bezogen auf das Kaufvertragsrecht und neuerdings auch auf das Umsatzsteuerrecht. Die entscheidende Frage ist, ob ein Kaufvertrag überhaupt zu Stande kommt, wenn die Kaufvertragspartner nicht korrekt benannt werden. Nicht vorhandene Personen, hier vor allem juristische, können keine rechtsgültigen Verträge abschließen. Nutzt man nun die Firmierungen aus den Auskünften, liegt ein hohes Maß an Sicherheit vor, zumindest die letzte bekannte handelsregisterliche Eintragung zu verwenden und somit den richtigen Kaufvertragspartner zu benennen. Dies erscheint im täglichen Geschäft zwar augenscheinlich nicht sonderlich wichtig, wird aber relevant, wenn es zu Störungen in der Geschäftsbeziehung kommt, die vor Gericht ausgefochten werden müssen.

Kopf- und Bauchgefühl
Wenn die Wirtschaftsauskünfte als Basis der täglichen Arbeit anerkannt werden, ohne ihnen einen absoluten Stellenwert einzuräumen, ist der Weg zu einem prozessorientierten, objektiven Kredit- Management geebnet. Der Credit Manager steht nicht nur täglich im Spannungsfeld zwischen den vertrieblichen Vorgaben innerhalb des Unternehmens und seinem Ziel der Minimierung des Risikos. Er steht auch in stetigem Zwiespalt zwischen „Bauch und Kopf“. Mit dem Bauchgefühl eines Credit Managers ist die jahrelange Erfahrung in der Beurteilung von Kunden gemeint. Nicht selten wird diese Erfahrung im Laufe des Berufslebens zum vorherrschenden Entscheidungskriterium. Wichtige andere Aspekte größeren Gewichts bleiben außen vor. Zu wenig bedacht wird etwa der „zeitliche Faktor“ einer Entscheidung. So besteht durchaus ein Unterschied darin, ob eine Entscheidung am Montagmorgen oder an einem Freitagnachmittag getroffen wird. Die Bereitschaft, Risiken zu verdrängen und Chancen überzubewerten, ist menschlich und abhängig von einem zeitlichen Faktor. Subjektive Entscheidungen sind deshalb nicht auszuschließen. Kredit-Management sollte aber im Wesentlichen von objektiven Kriterien gesteuert sein, also über den Kopf. Der Bauch sollte hingegen für wenige Einzelfälle reserviert sein, in denen objektive Kriterien nicht mehr ausreichen. Jeder Credit Manager wird scheitern, wenn er die Masse seiner Kunden nur über das Bauchgefühl beurteilt. Aber er wird auch scheitern, wenn er in den wenigen Fällen, in denen es notwendig ist, seinen Erfahrungsschatz nicht zum Wohle des Unternehmens anwendet. Beim quantitativen System sind es primär die objektiven Kriterien, die eine Beurteilung zulassen. Im qualitativen Bereich stehen Kunden im Vordergrund, denen auf Grund ihres Umsatzpotenzials eine besondere Beachtung zukommt oder die bereits ausgefallen sind bzw. kurz vor dem Ausfall stehen.

Bonitätsindex der Wirtschaftsauskunftei
Im quantitativen Bereich werden über den Bonitätsindex der Wirtschaftsauskunftei und der gesammelten Zahlungserfahrung im weiteren Geschäftsverlauf harte Klassifizierungen vorgenommen. Der Bonitätsindex gibt Aufschluss über die Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderung und sollte somit ein ausreichendes Kriterium für die Einstufung der Kunden in Risiko-Klassen sein. In Abhängigkeit von dieser Einstufung werden Mindestkredite vergeben. Wichtig hierbei ist, dass die Risiko-Klasse die Bonität widerspiegelt. Die Kreditlinie an sich ist dann nur noch eine kalkulatorische Größe. Besteht eine Warenkreditversicherung, die die Vergabe der Kreditlinien übernimmt, ist die Risiko-Klasse das interne Instrument, über das die Risiken klassifiziert und gesteuert werden. Im quantitativen Bereich werden die Risiken nicht mehr täglich neu untersucht. Eventuelle Veränderungen in der Bonitätsklasse und Abweichungen in der Zahlungsweise werden periodisch untersucht und fließen in die Beurteilung mit ein.

Kosten-Nutzen-Analyse bei Frequenzschäden
In diesem Bereich liegen auch die so genannten Frequenzschäden, also die Forderungsausfälle, die bereits einkalkuliert sind. Häufig sind es kleinere Forderungen, deren detaillierte Überwachung zu kostenintensiv ist. Hier ist eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen, um festzustellen, in welchen Forderungsgrößen Ausfälle Vorkommen und wie hoch die Kosten für eine permanente, detaillierte Überwachung sind. Ab einer gewissen Größenordnung, die je nach Geschäft und Branche unterschiedlich ist, kann es sich durchaus lohnen, sofern alle Kostenaspekte der Forderungsausfälle auch berücksichtigt werden. So ist bei einem Forderungsausfall von 300.000 € und einer Umsatzrendite von 2 Prozent ein Mehrumsatz von 15.000.000 € erforderlich, um den Forderungsausfall zu kompen sieren. Die dadurch entstehenden Kosten sind — neben dem Forderungsausfall und der damit einhergehenden Erlösschmälerung – enorm. Somit relativieren sich die Kosten für die permanente Überwachung der Kunden. Die Wirtschaftsauskunfteien bieten hierzu verschiedene Produkte an, die eine solche permanente Überwachung kostengünstig ermöglichen. Im qualitativen Bereich — also der Kundenkreis, der eine ständige Überwachung notwendig macht — sollten diese Produkte in jedem Fall angewandt werden, wobei es nicht zwingend ist, Auskünfte über internationale Großkonzerne einzuholen. Diese sollten — je nach Forderungshöhe in Relation zum Gesamtgeschäft — auf einer separaten Watchlist stehen. Im qualitativen Bereich erhalten mehr kleinere, bonitätsschwache Unternehmen Lieferanten-Kredite. Hier kommt deshalb ein gutes Kredit-Management zum Tragen. Jede noch so kleine Nuance in dem Verhalten des Kunden muss unverzüglich hinterfragt werden, jede Veränderung in der Geschäftsbeziehung sollte schlüssig erklärbar sein. Das kann nur erreicht werden, wenn sich die Gesprächspartner persönlich kennen und auf einer Vertrauensbasis agieren. Die Tätigkeit in diesem Bereich ist sehr zeit- und arbeitsintensiv, und sie ist qualitativ hochwertig.

Kreditversicherungen und Kreditversicherungsfachmakler
Die Kreditversicherung bietet einen Schutz gegen Forderungsausfälle durch die Regulierung des entstandenen Schadens und sie unterstützt den Kreditmanager durch zusätzliche Informationen bis hin zur professionellen Schadensprävention. Im Kredit-Management dient sie als ein zusätzliches Hilfsmittel. Kreditversicherung ohne Kredit-Management scheitert in den meisten Fällen. Und: Kreditversicherung lohnt sich mitunter auch dann, wenn die Prämien höher sind als die Forderungsausfälle. Kreditversicherungsfachmakler können bei der Kalkulation helfen. Der Kreditversicherungsmakler ist ein unabhängiger Mittler zwischen dem Versicherungsnehmer und der Kreditversicherung. Dafür wird er von der Versicherung in Form einer Courtage entlohnt. Unternehmen, die bei der Nutzung einer Kreditversicherung einen Makler ein- bzw. vorgeschaltet haben, zahlen Schätzungen zufolge im Durchschnitt 10 Prozent weniger Prämien als Unternehmen, die keinen Makler nutzen. In der Regel führt die Kreditversicherung an den Makler zwischen 5 und 15 Prozent der Prämie ab. Der Versicherungsnehmer hat auch die Möglichkeit, den Makler auf Honorarbasis zu engagieren und sich somit seine fachspezifischen Kenntnisse und meist guten Kontakte dauerhaft zu sichern oder dessen Service auf Stunden- oder Tagesbasis einzukaufen. Besteht die Möglichkeit, dass eine andere Versicherung bessere Konditionen anbietet, hat der Makler seinen Mandanten darauf hinzuweisen. Auch hat er ihn auf alle Gefahren aus bestehenden oder künfügen Verträgen hinzuweisen und ist auch gehalten, die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten anzumahnen. Auf Grund der Maklerhaftung müssen Kreditversicherungsfachmakler hohe Haftpflichtversicherungen abschließen, die sich ein Mandant vorlegen lassen sollte. Kommt es zu großen Ausfällen, die sich in einem Fehlverhalten des Maklers begründen, und die Haftpflichtsumme ist zu gering, bleibt der Mandant gegebenenfalls auf seinem Schaden sitzen. Der Abschluss einer Kreditversicherung ist geeignet, um sich gegen Forderungsausfälle zu schützen. Neben der bei größeren Krediten vorgenommenen dezidierten Prüfung der Bonität eines Abnehmers . besteht ein großer Vorteil darin, dass der Lieferant nicht jede Sicherheit einzeln verhandeln muss. Er verschafft sich somit einen Schutz gegen Forderungsausfälle, ohne dass der Kunde im Einzelnen davon Kenntnis erlangt bzw. die Beziehung zu ihm durch eine zum Teil langwierige und belastende Verhandlung über die Stellung von Sicherheiten in Mideidenschaft gezogen wird. Einer der Vorteile für den Abnehmer besteht darin, dass er seine Liquidität nicht über Gebühr belasten muss, wenn er z.B. die Stellung von Avalen vermeiden kann. Im Schadenfall braucht der Versicherungsnehmer nicht umständlich seine vorhandenen Sicherheiten verwerten, sondern bekommt seinen Schaden — in den meisten Fällen — schnell und einfach reguliert. Wie alle Unternehmen unterliegen auch die Kreditversicherer konjunkturellen Schwankungen, die vor allem durch die Schäden definiert werden. Die Schäden der Kreditversicherungen entstehen vorrangig aus Insolvenzen. Die Wirtschaft wird von der Kreditseite zu etwa einem Drittel von den Banken mit Krediten versorgt, die restlichen zwei Drittel werden von den Unternehmen in Form von Lieferantenkrediten zur Verfügung gestellt. Diese wiederum sichern sich bei den Kreditversicherern ab. Fällt dieser Bereich als Kreditgeber aus, sind die Folgen mitunter gravierend. Kreditversicheren kommt somit eine volkswirtschaftliche Bedeutung zu.

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Nutzen und Implementierung des Credit Management am Beispiel eines global operierenden Unternehmens
Interessierte Zeitungsleser, die regelmäßig einen Blick in den Wirtschafts- oder Finanzteil der einen oder anderen Tageszeitung werfen, werden in den letzten Jahren immer häufiger mit spektakulären Ankündigungen konfrontiert. Im Allgemeinen stellt man jedoch fest, dass die negativen Schlagzeilen zwischenzeitlich überhand genommen haben. Betriebsschließungen, massive Entlassungen, schwindelerregende Verluste und weit reichende Reorganisationen stehen auf der Tagesordnung und prägen heute das Bild der deutschen Unternehmenslandschaft. Für den interessierten Betrachter stellt sich hier die Frage nach den Gründen. Das Management beantwortet diese Frage in der Regel mit schwacher Konjunktur, politischen und fiskalpolitischen Unsicherheiten, Verteuerung der Rohstoffe, Wechselkursentwicklungen usw., doch liegen die wahren Herausforderungen oftmals gar nicht im Fokus der Unternehmensführung. So wird die Notwendigkeit der aktiven Steuerung des Lieferantenkredits in der deutschen Unternehmenslandschaft noch immer stiefmütterlich behandelt. Dieses Phänomen hängt wohl damit zusammen, dass noch keine alles umfassende, auf sich selbst basierende und wissenschaftlich ausgearbeitete Theorie des Kredit- Managements in Deutschland besteht. Wer jedoch über die Landesgrenzen hinaus schaut, wird in den angloamerikanisch geprägten Wirtschaftsräumen unter dem Begriff „Credit Management“ sehr schnell fündig.

Was ist Credit Management?
Unter Credit Management versteht man die betriebliche Steuerung der zu erwartenden eingehenden Geldströme, die ihre Entstehung dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen verdanken, sowie die Generierung und Verwaltung der damit relevanten Informationen. Legt man eine bestimmte Art des Lieferantenkredits, den Kredit an einen professionellen Abnehmer (B2B), als Grundlage der folgenden Ausführungen, handelt es sich um einen Kredit, der kurzfristig von einem Unternehmen an ein anderes vergeben wird. Für das Kredit erteilende Unternehmen handelt es sich hierbei um ein notwendiges Übel, während bei vielen empfangenden Unternehmen der Lieferantenkredit eine wichtige Finanzierungsfunktion neben dem kurzfristigen Bankkredit darstellt. Der Lieferantenkredit an den Endverbraucher (B2C), der so genannte Konsumentenkredit, kann an dieser Stelle ausgeklammert werden, da er andere Charakteristiken aufweist und vor diesem Hintergrund auch eine andere Bearbeitung bzw. Steuerung erfordert. Gleichwohl handelt es sich bei dem Konsumentenkredit um Credit Management im eigentlichen Sinne, da er, im Gegensatz zum Lieferantenkredit, meistens einen elementaren Teil des Komplettpakets darstellt, denn die Vergütung der Finanzierung ist häufig ein wesentlicher Bestandteil der Einkünfte des Lieferanten. Gegenüber dem erteilten Lieferantenkredit ist noch der Abnehmerkredit zu nennen, den der Kunde seinem Lieferanten in Form eines Vorschusses für zukünftige Tätigkeiten oder Lieferungen zur Verfügung stellt. Diese Form der Finanzierung ist in der gesamten Unternehmerlandschaft zwar nicht weit verbreitet, doch in verschiedenen Branchen, wie z.B. Maschinen- und Anlagenbau, noch immer gängige Praxis. Der Kredit wird genutzt, wenn der Lieferant ein bestimmtes Projekt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern hat oder wenn der Lieferant einer Dienstleistung von einer sehr hohen Ausfallwahrscheinlichkeit ausgehen muss. Für einen jeden Credit Manager ist es natürlich eine Herausforderung den Lieferantenkredit nicht nur zu reduzieren, sondern auch noch in einen Abnehmerkredit umzuwandeln, ohne die hoffentlich gute Kundenbeziehung zu stören. Ein solcher „Turn Around“ erfordert eine ausgezeichnete Einsicht in die Leistungen des Unternehmens sowie dessen Markt- Stellung und in die Finanzierungsmöglichkeiten des Kunden. Jedoch steht in Zeiten des „wertorientierten Managements“ immer die Frage nach dem Nutzen an erster Stelle.

Wie ist der Nutzen des Credit Managements für ein Unternehmen messbar?
Diese Leitfrage stellt sich bereits nach dem Lesen der Überschrift. Üblicherweise umfasst die Funktion „Credit Management“ eines Unternehmens nicht Prozesse. Der herkömmlichen Auffassung nach beschäftigt sich das Credit Management mit der Realisierung offener Forderungen — unter Einbezug der risikorelevanten Elemente. Credit Manager betrachten häufig die fehlende Qualität innerhalb der vorgelagerten Prozesse als Hindernis für ein nachhaltig erfolgreiches Credit Management. Wie aber kann das Credit Management zu einem effizienten Prozess-Management beitragen? Und warum ist dies überhaupt notwendig?

Credit Management als Teil des Quality Managements
Die besten Antworten auf diese Fragen lassen sich anhand der Prinzipien für Business Excellence ableiten, die von der European Foundation for Quality Management entwickelt wurden. Das Modell basiert auf der Erkenntnis, dass eine Vielzahl von Einflussfaktoren zu berücksichtigen sind, um eine nachhaltige Business Excellence zu erzielen. Neun Kriterien wurden ermittelt, die als „Befähiger“ und „Ergebnisse“ die Business Excellence beeinflussen. „Ergebnisse“ werden ermöglicht durch die „Befähiger“ und Erkenntnisse, die sich aus den „Ergebnissen“ ablesen lassen, unterstützen ihrerseits den Verbesserungsprozess der „Befähiger“. Die EFQM definiert den Prozess wie folgt: „Excellent results with respect to Performance, Customers, People and Society are achieved through Leadership driving Policy and Strategy that is delivered through People Partnerships and Resources, and Processes“. Das Credit Management als wichtiger Teil einer exzellenten Organisation muss sich demnach im Selbstverständnis in die übergreifende Aufbau- und Weiterentwicklungsarbeit der Haupt- und Unterprozesse mit einbringen. Als Hauptprozess für die Credit Management Funktion lässt sich der „Order-to-Cash“- Prozess (OtC) definieren.

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Exzellente Organisation
OtC – Einer der Hauptprozesse des Unternehmens Bei genauerer Betrachtung wird schnell klar, dass auch der OtC- Prozess eine Schnittstellenfunktion zu allen übrigen Unternehmensprozessen eines Unternehmens vorweist. Jeder Kernprozess hat Kontaktpunkte zu den übrigen Prozessen. Für eine lernende Organisation ist es daher wichtig zu verstehen, dass spezifische Aktivitäten in einem Bereich den Erfolg aller anderen Bereiche und das Unternehmensergebnis nachhaltig beeinflussen können. Deshalb ist es umso wichtiger, eindeutige Prozessverantwortlichkeiten zu definieren. Die Prozessverantwortlichen haben die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den übrigen Bereichen sicherzustellen. Beim gewählten Beispiel ist der OtC-Prozess zunächst nichts anderes als der Anspruch, „eindeutige Rechnungen auszustellen und pünktliche Zahlung zu gewährleisten“. Die Wichtigkeit dieses Prozesses wird jedoch deutlicher bei der Betrachtung des Leitgedankens „Value Based Management“. Das Working Capital als ein wesentlicher Werttreiber ist hier als Befähiger zu verstehen, untermauert durch die TNT-Kernaussagen zum Working Capital.

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Kernprozesse gemäß EFQM-Modell am Beispiel der TNT Express GmbH Prozesse und Organisation   

Die organisatorische Einbettung am Beispiel der TNT Express GmbH Anlehnend an die dezentrale Struktur der Unternehmensorganisation ist es für den verantwortlichen Bereich wichtig, eine zielführende Struktur zu entwickeln und zu implementieren. Diese lehnt sich an die übrige, vertriebsorientierte Struktur an. Demzufolge ist in jeder TNT-Niederlassung der Bereich Administration mit einem kleinen Team personell besetzt. Als Mitglied des Management Teams wahrt der Depot Administration Manager die Zielsetzungen des Working Capital Managements im Einklang mit den Ziel-Setzungen der übrigen Werttreiber. Diese Zielsetzungen sind in einer straffen Credit Policy verankert und werden im Tagesgeschäft durch detaillierte Verfahrensanweisungen in ihrer Anwendung unterstützt. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die auf den Bereich Administration ausgedehnte Kundenorientierung. Sie stützt sich in erster Linie auf eindeutige und für den Kunden nachvollziehbare Zielsetzungen und Handlungen.

Reporting und Erfolgsmessungen- Measurements an key
Messbarkeit ist die Quelle, aus der sich kontinuierliche Verbesserungen speisen lassen. Ebenso wird deutlich, wie wichtig es ist, die erfolgskritischen Faktoren zu kennen und die daraus resultierenden Abhängigkeiten herauszustellen, damit tatsächlich Verbesserungen erzielt werden. Die entscheidenden kritischen Erfolgsfaktoren sollten im Anschluss in einer Balanced Scorecard Verwendung finden. Nur zeitnah verfügbare und verlässliche Informationen unterstützen tatsächlich den kontinuierlich nachhaltigen Verbesserungsprozess. Eine sinnvolle Methode ist die Sicherstellung von wöchentlichen Erfolgsmessungen, um zu gewährleisten, dass Korrekturmaßnahmen zeitnah implementiert und ergebniswirksam werden. Zudem beschleunigt diese Vorgehensweise den Verbesserungs- Erfolgsfaktoren in einer Balanced Scorecard prozess und führt zu einem proaktiven Prozess-Management — der richtige Weg gemäß der Devise: „Agieren statt reagieren“. Die hierdurch verfügbaren Daten sind eine ideale Plattform, um faktenbasierte Gespräche mit den angrenzenden Bereichen für weitere Verbesserungsmaßnahmen zu führen. Die zeitnahe Verfolgung der vereinbarten Korrekturmaßnahmen wird den übrigen Prozessverantwortlichen wiederkehrend verdeutlichen, welchen Einfluss die Anpassungen auf den Erfolg des Credit Managements ausüben. TNT verwirklicht diesen Anspruch beispielsweise durch monatliche Lenkungsausschüsse.

If you cannot measure it,
you cannot control it,
if you cannot control it,
you cannot manage it,
if you cannot manage it,
you cannot improve it. Harrington

Aktives Credit Management - Liquiditätssicherung 3

Das beschriebene, straffe Prozess-Management unter Berücksichtigung der „Value Based Management“-Prinzipien, hat TNT in die Lage versetzt, sich mit der Anwendung der EFQM-Richtlinien eine hervorragende, zukunftsorientierte Plattform für ein weiterhin erfolgreiches Wertewachstum zu schaffen. Beleg für die kontinuierlichen Verbesserungen: Seit 1999 konnten die Ertragserwartungen immer wieder übertroffen werden. Selbst im internen Vergleich steht die deutsche TNT-Organisation mit ihren „Working Capital“- Kennzahlen unangefochten an der Spitze und ist zudem ein wichtiger Benchmark als „Best in Class“. Insofern profitieren auch die anderen TNT-Landesgesellschaften von den Fähigkeiten der deutschen Organisation – insbesondere unter dem Blickwinkel, dass in einem global agierenden Unternehmen Prozesse einem länderüber- greifenden Standard folgen sowie dem Kundeninteresse gerecht werden sollten. Die Anforderungen global agierender Kunden machen es erforderlich, dass Dienstleistungen und Produkte weltweit im gleichen Maße und mit gleich hoher bereichsübergreifender Servicequalität verfügbar sind. Die gilt auch für die „Credit Management“-Funktion. Die erst kürzlich erfolgte Osterweiterung der Europäischen Union (EU) stellt ähnliche Anforderungen an jede Landesorganisation in Osteuropa. Ein Grund mehr für die Standardisierung der globalen Prozesse in Anlehnung an die Qualitätsprinzipien, wie sie das EFQM-Modell für Business Excellence definiert. Insofern ist mit Blick in die Zukunft eines klar: Man muss gewappnet sein. Denn die DIN EN ISO Zertifizierung wird allein nicht ausreichen, um Stakeholder — allen voran die Kunden — von der hohen Qualität der eigenen Leistungen und von der Innovationsfähigkeit zu überzeugen. Die Entwicklung geht vielmehr in die Richtung nachweisbarer Erfolgsfaktoren. Nur so erlangt man künftig eine realistische Chance, den Status „Preferred Supplier“ zu erhalten. Ein richtiger Schritt auf diesem Weg kann durchaus die Implementierung des EFQM-Modells sein. Nachdem ein Total Quality Management (TQM) erfolgreich implementiert wird, ist der logische Folgeschritt die Einführung globaler einheitlicher und akzeptierter Standards. Den European Quality Award (EQA) zu erhalten, kommt einem Zertifikat gleich, das Unternehmen ein neues Alleinstellungsmerkmal am Markt bescheinigt und Wettbewerbsvorteile hervorhebt. Das deutsche Pendant hierzu — den Ludwig-Erhard- Preis als höchste Auszeichnung der deutschen Wirtschaft für Spitzenleistungen – sicherte sich TNT Express im Jahr 2003 in der Kategorie „Große Unternehmen“. Dies ist Bestätigung und Ansporn zugleich, sich nicht auszuruhen, sondern weiter an Verbesserungen im Bereich Credit Management zu feilen. Schon heute bestehen in der Praxis Strategien und Methoden, den Lieferantenkredit aktiv zu steuern. Als ein Schritt in diese Richtung ist auch die Gründung und Etablierung des Vereins für Credit Management e.V. sowie die Entwicklung und Durchführung des Qualifizierungsprogramms zum Certified Credit Manager in den letzten Jahren zu werten (credit-manager*de). In Kooperation mit der Fachhochschule Bochum und unter der wissenschaftlichen Leitung von Herrn Prof. Dr. Bernd Weiß ist es dem Verein für Credit Management gelungen, eine in Deutschland einmalige Fortbildung zu etablieren, die internationalen Standards gerecht wird.

Was ist der Verein für Credit Management?
Im Zusammenhang mit dem wachsenden Interesse für Credit Management in allen Branchen und verbunden mit der langjährigen Mitgliedschaft in der niederländischen Vereinigung für Credit Management wurde im Oktober 2001 der Verein für Credit Management e.V. unter der Schirmherrschaft einiger deutscher Credit Manager in Kooperation mit der Allgemeine Kreditversicherung Coface AG, der Anwaltskanzlei Strick, der NCM Kreditversicherung, der Bürgel Wirtschaftsinformationen sowie des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. gegründet. Im April 2002 fand die erste Auftaktveranstaltung des Vereins für Credit Management e.V. (VfCM) statt. Seitdem hat sich der Verein in Deutschland zunehmend etabliert. Inzwischen zählt er zu seinen Mitgliedern mehr als 320 Credit Manager (August 2004) und bildet den größten konzernunabhängigen Interessenverband für Forderungs- und Kreditmanager in Deutschland. Im Oktober 2002 wurde erstmals die Fachzeitschrift „Der Credit Manager“ publiziert, die ein Informationsmedium „vom Credit Manager für den Credit Manager“ sein will. Des Weiteren ist der VfCM seit dem 1. Januar 2003 Mitglied der Federation of European Credit Management Associations (FECMA). Somit können die Mitglieder auf ein Netzwerk von mehr als 14.000 Credit Managern aus allen europäischen Ländern und Israel zurückgreifen. Durch eine Kooperation mit der Fachhochschule Bochum ist es dem Verein gelungen, seit März 2003 Lehrgänge zum Certified Credit Manager nach internationalen Richtlinien anbieten zu können. Bis heute kann der VfCM auf eine Reihe von Fach-Veranstaltungen, Regionalkonferenzen und CM-Foren zurückblicken, um den Credit Managern die Gelegenheit zu geben, sich untereinander auszutauschen und informativen Vorträgen beizuwohnen.

Erhöhungsanträge und Einbehalt bei Kreditversicherungen

Ein weiterer, nicht unumstrittener Punkt sind die so genannten Erhöhungsanträge, die dem Versicherungsnehmer vorgeschrieben werden. Dabei muss er immer, wenn das zur Verfügung gestellte Kreditlimit nicht mehr ausreichend ist, einen Erhöhungsantrag bei der Versicherung stellen. Einige Versicherer geben sich mit einer Quasi-Meldung im Rahmen der Saldenmeldung zufrieden. Hierbei handelt es sich jedoch häufig nur um eine stillschweigende Übereinkunft zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Wenn der Versicherer in diesem Zusammenhang vorschreibt, dass ein Lieferant nur bis zu der maximal vergebenen Kreditlinie liefern darf, schränkt dies mitunter das Selbstbestimmungsrecht der Unternehmen ein. Ein Versicherungsnehmer will grundsätzlich in der Lage sein, eigene Risiken im Bezug auf Lieferantenkredite einzugehen, auch ohne vorher die Kreditversicherung zu informieren. Ein im Unternehmen vorhandenes Kredit-Management kann dadurch ggf. eine Schwächung erleiden. Die Erfüllung der Obliegenheiten ist eine Grundvoraussetzung für die Regulierung eines Schadens. Gerade in den Jahren 2002 und 2003 haben Versicherer Schäden abgewiesen, weil der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten nicht oder nur unvollständig erfüllt hat. Hier kann es sinnvoll sein, über einen Kreditversicherungsfachmakler zusätzlichen Druck auf den Kreditversicherer auszuüben, um eine Kulanzentscheidung zu erhalten, über die ein Schaden trotz Obliegenheitsverletzung dennoch reguliert werden kann. Andererseits entspannt sich die Situation der Kreditversicherer gegenwärtig wieder merklich. Der Fachausschuss Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet, dass die Unternehmen 2004 mit einer Schaden-Kosten-Quote von 70 % zum zweiten Mal in Folge seit dem Jahr 2000 wieder mit dem reinen Versicherungsgeschäft Geld verdienen. Auch die Warenkreditversicherung, die einen Anteil von 70 % am gesamten Beitragsaufkommen von rund 1,4 Mrd. € hat, konnte 2004 erstmals seit 2000 wieder Gewinne verbuchen. Versicherungsnehmer haben Interesse an einer zeitnahen Schadenregulierung. Gerade bei größeren Schäden verlangen Versicherer umfangreiche Dokumente und Erklärungen. Dabei ist es durchaus üblich, einen Betrag bis zu 15 Prozent der Schadenssumme einzubehalten bis der Schlussbericht des Insolvenzverwalters vorliegt. Hier sollte der Versicherungsvertrag von vorneherein so gestaltet werden, dass diese Einbehalte ausgeschlossen werden. Auch sollte festgelegt werden, wann es spätestens nach Eintritt des Schadenfalls zu einer Regulierung durch den Versicherer kommt. Somit lassen sich Verzögerungen in der Schadenregulierung vermeiden.

Selbstbehalt
Bei jedem Schaden ist der Versicherungsnehmer über den Selbstbehalt beteiligt. Diesen Teil sieht der Gesetzgeber vor, um jene Unternehmen, die eine Kreditversicherung nutzen, an den Risiken zu beteiligen. Der übliche Selbstbehalt liegt zwischen 15 und 35 Prozent, kann aber auch niedriger oder höher sein. Einen niedrigeren Selbstbehalt lässt sich im Laufe der Vertragsverhandlungen festlegen. Dies erhöht aber meist die Prämie. Einen höheren Selbstbehalt legen die Versicherer häufig bei einzelnen Risiken fest, wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit über Gebühr steigt, der Versicherungsnehmer aber auf einem Kreditlimit besteht. Der Selbstbehalt wird dann weit gehend akzeptiert, doch sollte darüber informiert werden, dass bei größeren oder vielen kleineren Schäden der Betrag im Hinblick auf den verbleibenden Forderungsausfall zur Belastung werden kann. Beispiel: Bei einem Schaden von 300.000 € und einem Selbstbehalt von 20 Prozent sind 60.000 € zu kalkulieren. Um diesen verbleibenden Forderungsausfall zu kompensieren, ist bei einer Umsatzrendite von 2 Prozent ein Mehrumsatz von 3.000.000 € zu tätigen. Dieser Mehraufwand ist bei der Kosten-Nutzen- Rechnung nicht zu vergessen. Im Verhältnis zwischen Kreditversicherung und Versicherungsnehmer lässt sich folgendes Beispiel anführen: Die Kreditversicherung erwartet eine Schadenquote von 70 Prozent. Kann der Versicherungsnehmer diese Quote nicht erfüllen, verlangt die Kreditversicherung eine Prämienerhöhung. Basis dafür ist die Schadenquote II, die die regulierten, also bezahlten Schäden, und die so genannten Reserven berücksichtigt. Die Summe wird ins Verhältnis zu den gezahlten Prämien gesetzt. Die Erhöhung der Prämie ist allerdings nur ein Teil der zusätzlichen Kosten, die durch hohe Forderungsausfälle entstehen.

Gebühren
Gebühren des Kreditversicherers sind eine Abgabe für die Prüfung der Risiken. Wer eine Möglichkeit sucht, seine Versicherungsverträge innovativer zu gestalten, sollte versuchen, einen „internationalen Vertrag“ zu verhandeln. Für Unternehmen, die auch im Ausland tätig sind, bieten Kreditversicherer Verträge an, die pro forma im Ausland abgeschlossen werden. Hier sind prinzipiell auch Selbstbehalte von 0 Prozent darstellbar.

Spezialversicherer
Der zur Coface-Gruppe gehörende Spezialversicherer Unicover bietet beispielsweise Einzeldeckungen für Risiken an, die ohne großen Aufwand im Internet abgerufen werden können. Der Nutzer bekommt per Post eine Police für das Einzelrisiko zugesandt. Diese Deckung ist in der Regel für zwei Monate gültig und muss ggf. verlängert werden. In Deutschland nutzt Unicover das @rating der Coface zur Entscheidung über die Kreditvergabe. Diese Art der Kreditversicherung ist geeignet für Unternehmen, die sich nicht generell für eine Deckung aller Risiken entscheiden möchten, aber in Einzelfällen durchaus eine Notwendigkeit sehen. Neben diesen Spezialprodukten und den individuell auszuhandelnden Verträgen bieten die Versicherer auch Standardverträge für kleinere Unternehmen an, die zwar häufig nicht mehr verhandelbar erscheinen, aber dennoch Spielräume erkennen lassen. Die Unterstützung durch einen Kreditversicherungsfachmakler kann hier sinnvoll sein. Lieferanten haben mit der Kreditversicherung ein – gegenüber anderen Sicherungsmöglichkeiten — letztlich flexibles und immer noch preiswertes Tool. Die Vorteile erschließen sich häufig aber erst dann, wenn man den dritten „Player“ einbindet, nämlich den Kreditversicherungsfachmakler, denn der verwaltungstechnische Aufwand sollte nicht unterschätzt werden. Insbesondere die Erfüllung der Obliegenheiten bindet mitunter erhebliche Ressourcen. Eine Lösung der Kreditversicherer könnte sein, den Versicherungsnehmern entsprechende Softwareprogramme anzubieten, die die Erfüllung der Obliegenheiten erleichtern. Es gibt in der Kreditversicherungsbranche zudem Lösungsansätze, um eine teilweise selektive Zeichnungspolitik zu ändern. Die Herausforderungen sind unverkennbar. Die Zukunft wird zeigen, ob sich die Kreditversicherer auch weiterhin einem sich ständig verändernden Umfeld in ausreichendem Maße werden stellen können, und ob sie in der Lage sind, sich an ihren Kunden und deren Bedürfnissen auszurichten. Nur dann werden sie auch weiterhin eine derart gewichtige Rolle im Kredit- und Risiko-Management spielen. Der gesamten Volkswirtschaft käme es jedenfalls sehr zu Gute.