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Kreditprüfung und Kreditentscheidung – Teil 2

Informationsbewertung
Im Rahmen des Prüfungsprozesses werden die vorliegenden Informationen in der Akte eines Unternehmens zusammengeführt. Stellt nun ein Versicherungsnehmer einen Antrag, so ruft sich der Kreditprüfer die Akte des Risikos auf und überprüft im ersten Schritt, ob alle Informationen, die benötigt werden, um diesen Antrag zu entscheiden, vorhanden sind. Hierbei spielt die Höhe des Antrags eine wichtige Rolle. Je höher der Kreditantrag, desto mehr Informationen werden benötigt, da das Risiko der Versicherung bei einer Zeichnung mit der Höhe des Antrages steigt. Die Grenzen für die Beschaffung weiterer Informationen werden durch die Geschäftsleitung der Allgemeinen Kreditversicherung Coface AG festgelegt. Diese Grenzen sind veränderbar und stellen Richtlinien dar, die nicht automatisch eine Höchstgrenze setzen, sondern dem Kreditprüfer nach seinem eigenen Ermessen Spielraum lassen. Ausgerichtet werden die Grenzen in der Regel an der generellen wirtschaftlichen Lage sowie der Lage innerhalb einer bestimmten Branche. Sind die Informationen unvollständig oder werden noch Informationen für einen größeren Antrag benötigt, so werden diese angefordert. Die einzelnen Informationen werden nun geprüft und bewertet. Jetzt geht es um den wichtigsten Teil der Kreditprüfung: die Schadenverhütung. Das bedeutet, dass der Kreditprüfer aus der Vielzahl an Informationen Schlüsse ziehen muss, ob ein Engagement unkritisch ist oder Risiken frühzeitig zu erkennen sind.

Wirtschaftsauskünfte
Als erste Informationsquelle wird die Auskunftei-Information geprüft. Wichtige Rahmendaten sind dabei die Anschrift und Handelsregisternummer. Hierbei muss geprüft werden, ob es sich bei dem angefragten Unternehmen tatsächlich um das gewünschte Unternehmen handelt. Eine Verwechslung und damit verbunden ein Versicherungsschutz auf das falsche Unternehmen bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall ohne Ersatz für seine ausgefallene Forderung bleibt. Geprüft wird zudem die Rechtsform: Uber die Rechtsform wird gleichzeitig die Haftungsbasis des Unternehmens definiert. Dabei ist zu klären, ob es sich hierbei um einen Gewerbebetrieb, bei dem der Inhaber mit seinem gesamten , Vermögen haftet, oder um eine GmbH, die als Basis nur die Einlage der Gesellschafter hat, handelt. Darüber hinaus wird das Gründungsdatum erhoben: Handelt es sich hierbei um ein alt eingesessenes Unternehmen oder ist es eine Neugründung? Ein Unternehmen, das bereits in der zweiten Generation am Markt vertreten ist, hat zwangsläufig einen größeren Kundenstamm als ein Unternehmen, das sich in seinem Gründungsjahr befindet. Normalerweise werden Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach ihrer Gründung nicht versichert. Der Grund hierfür ist die fehlende Erfahrung in der Unternehmensleitung, der fehlende Kundenstamm und die Schwierigkeit, an aussagekräftige Informationen des Unternehmens zu gelangen. Ausnahmen existieren unter anderem bei Neugründung und einer damit verbundenen Übernahme eines Vorgängergeschäftes oder bei Gründung einer Tochtergesellschaft innerhalb eines großen Konzerns sowie bei nachgewiesener Erfahrung der Unternehmensleitung innerhalb des Geschäftsumfeldes.

Unternehmenszweck und Geschäftsführer
Beim Unternehmenszweck wird die Frage gestellt, welcher Branche das Unternehmen angehört. Ist es eine sensible Branche, die derzeit mit einer hohen Insolvenzrate kämpfen muss, zum Beispiel der Baubereich, oder ist die Branche relativ krisensicher? Auswirkungen auf die Kreditentscheidung hat eine derartige Branchenzugehörigkeit in der Regel mit der Zeichnung kleinerer Linien und mit einer genaueren Prüfung. Dann wird in der Regel der Geschäftsführer unter die Lupe genommen, denn ein wichtiger Punkt, der aus Informationen einer Auskunftei hervorgeht, sind die handelnden Personen. Anhand der Informationen der Auskunftei kann erkannt werden, ob die Geschäftsführer bereits Erfahrung in der Branche und in der Leitung eines Unternehmens haben und ob es seitens der Geschäftsführer Verbindungen zu anderen Unternehmen gibt. Sollten diese Verbindungen bestehen, so müssen die anderen Unternehmen ebenfalls überprüft werden, ob es sich um solvente Firmen handelt oder ob Verbindungen zu insolventen Unternehmen bestehen. Ist dies der Fall und es bestehen Verbindungen zu insolventen oder zahlungsunfähigen Unternehmen, handelt es sich hierbei um ein klares Negativmerkmal.

Gesellschafter
Mit den Daten über die Gesellschafter werden zwei wichtige Punkte geklärt. Zum einen kann aus dem Wissen, wer die Gesellschafter sind, abgeleitet werden, ob weitere finanzielle Mittel im Hintergrund vorhanden sind, um dem Unternehmen in einer Notlage zu helfen. Zum anderen kann so der Konzernhintergrund überprüft werden. Handelt es sich bei einem oder mehreren Gesellschaftern um Firmen, so wird das Unternehmen mit diesen verknüpft und somit eine Übersicht über alle zu einem Konzern gehörigen Unternehmen erstellt. Diese Übersicht zeigt nicht nur die Verbindung als solche, sondern auch, mit welchem Prozentsatz die Unternehmen aneinander beteiligt sind. Eine solche Verknüpfung erfolgt auch, wenn Privatleute die Anteile an verschiedenen Unternehmen halten und somit eine Verbindung zwischen beiden Unternehmen angenommen werden muss.

Bonitätsindex
Jede Wirtschaftsauskunftei versieht ihre Information mit einem so genannten Bonitätsindex. Dieser Bonitätsindex stellt eine Beurteilung des Unternehmens anhand der in der Information aufgelisteten Daten dar. Weiterhin finden Erfahrungen über die Zahlweise des Unternehmens Eingang in diesen Bonitätsindex. Der Wert 300 gilt bei der Allgemeinen Kreditversicherung Coface AG als so genannter Grenzwert. Ab diesem Wert wird das Unternehmen genauer überprüft und gegebenenfalls weitere Informationen angefordert. Weitere Informationen sind z.B. Daten zur Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz und sonstige das Unternehmen betreffende Informationen, beispielsweise die Mitteilung über einen Räumungsverkauf oder das Bestehen eines Ergebnisabführungsvertrages. Diese Daten gehen als Rahmendaten in die Prüfung des Unternehmens ein. Der Bonitätsindex wird als eines von vielen Ratings mit berücksichtigt. Zu bemerken bleibt aber, dass diese Informationen in der Regel nur als Basisinformationen dienen. Es besteht ein Nachtragsdienst zwischen Auskunftei und Kreditversicherung, damit Informationen über Änderungen beim Unternehmen auch über diesen Weg schnellstens an die Versicherung berichtet werden. Somit wird auch eine Veränderung der Zahlweise über den Bonitätsindex berichtet.

Bankinformation
Die Bankinformation hat, trotz ihrer allgemein gehaltenen Aussagen, einen wichtigen Stellenwert im Rahmen der Kreditprüfung. Über die Bank erhält der Kreditprüfer Informationen über die Kontoführung und über die Kreditierung des Unternehmens durch die Bank, auch wenn diese Informationen nicht mit Zahlen unterlegt sind. Negativmerkmale — etwa Rückscheck oder Lastschriftretoure — müssen in der Auskunft vermerkt sein. Eingehende Bankinformationen werden im EDV-System erfasst und erhalten durch das System automatisch ein Rating, das sich auf die ausgewählten Antworten innerhalb der Bankinformation stützt. Eine „positive Bank“ im Zusammenhang mit einer positiven Auskunftei-Information reicht derzeit aus, um Linien bis zu 200.000 € bereitzustellen.

Jahresabschluss
Werden Limite über die Summe von 200.000 € hinaus benötigt, ist eine Bilanz erforderlich. Bei der Bewertung der Bilanz werden die üblichen Kennzahlen herangezogen. Die Entwicklung der einzelnen Positionen im Laufe der Jahre — abgebildet werden im System die letzten drei Jahre — spielt ebenso eine Rolle wie die absoluten Zahlen. Darunter sind die Größen Eigenkapital mit Eigenkapitalquote, Umsatz, Ergebnis sowie der Liquiditätsgrad zu verstehen, hierbei insbesondere die Liquidität 3. Grades. Steigt das Engagement, gewinnt die Bilanz an Bedeutung. Dieser Stellenwert gilt nicht nur für den Jahresabschluss, sondern auch für unterjährige Zahlen, mit denen sich ein Trend im aktuellen Geschäftsjahr herausfinden lässt. Zur Auswertung und Bewertung von Bilanzen wird ein selbst entwickeltes Bewertungsschema verwendet, das die einzelnen Bilanzpositionen enthält und daraus die betriebswirtschaftlich wichtigen Kennzahlen errechnet. Dieses Schema wird als B2F bezeichnet und ist innerhalb der Coface-Gruppe einheitlich. Zu den Kennzahlen gehören unter anderem die Umsatzentwicklung, die Eigenkapitalquote und die Rentabilität des Unternehmens. Die errechneten Kennzahlen werden bewertet und können zwischen null und sechs Punkten erreichen. Sie werden dann mit einem Schlüssel gewichtet und fließen so in den “Objective Grade“ ein. Dieser soll auf Basis der Zahlen des Jahresabschlusses objektiv verdeutlichen, wie das Unternehmen finanziell aufgestellt ist. Natürlich lassen sowohl inländische als auch ausländische Bilanzen Bewertungsspielräume zu. Einzelne Positionen der Bilanz können unterschiedlichen Bereichen zugeordnet werden. Ein Beispiel hierfür sind die Verbindlichkeiten. Sofern nicht genau angegeben ist, ob diese kurzfristig oder langfristig sind, werden sie den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Dies geschieht aus Gründen der Vorsicht. Möglich sind solche Bewertungsfreiräume dann, wenn ein kompletter Jahresabschluss, in dem auch die Erläuterungen enthalten sind, nicht vorliegt und der B2F-Wert auf Basis der reinen Zahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden muss. Der zweite Teil des B2F besteht aus so genannten „Soft Facts“. Diese weichen Faktoren beinhalten die Bewertung der Branche, das Länderrating und die „subjektiven Korrekturen“. Bei diesen Korrekturen hat der Kreditprüfer die Möglichkeit, weitere Punkte zu vergeben oder abzuziehen. Gehört ein Unternehmen beispielsweise zu 100 Prozent dem Staat, so kann dieses, obwohl es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, über die subjektiven Korrekturen aufgewertet werden. Mit diesen Korrekturen ist es deshalb möglich, Rahmenbedingungen, unter denen das Unternehmen am Markt tätig ist, in die Bewertung einfließen zu lassen. Ist die Bilanz ausgewertet, erhält der Kreditprüfer einen Wert, der sich zwischen 0 (theoretisch möglich) und einem nach oben offenen Wert bewegt. Der Wert 4 ist hierbei als Grenze festgelegt. Werte, die sich über dem Wert 4 befinden, sind als unkritisch zu sehen. Werte, die sich unterhalb der Grenze befinden, werden genauer überprüft und es müssen eventuell Maßnahmen eingeleitet werden. Auch hier ergeben sich natürlich Ermessensspielräume. Vergleicht man Werte von 4,1 und 3,9, so liegen diese auf verschiedenen Seiten der Grenze, obwohl sie nur von 0,2 Punkten getrennt werden. Es ist deshalb in jedem Fall nach der Auswertung der Bilanz und der Erstellung des B2F-Wertes weiter zu prüfen und der ermittelte Wert und die dazugehörigen Zahlen zu analysieren.

Zahlungsanforderungen
Weitere Informationen, die als sehr wichtig zu betrachten sind, stellen die Zahlungserfahrungen der Versicherungsnehmer und der Konzernhintergrund dar. Die Zahlungserfahrungen der Versicherungsnehmer, die dazu verpflichtet sind, jede Verschlechterung der Zahlweise zu melden, wird einbezogen und bei Unregelmäßigkeiten hinterfragt. Handelt es sich um Ratenzahlungen, Vergleichsangebote, Mahnbescheide oder Scheck- bzw. Lastschriftrückgaben, so wird eine Zeichnung unmöglich, da dann ein Liquiditätsproblem befürchtet werden muss. Diese Meldungen werden hinterfragt und als nichtig betrachtet, wenn sich herausstellt, dass es sich um Meldungen handelt, die nicht in einer schlechten Liquidität des Unternehmens begründet sind. Gründe können Reklamationen oder Buchungsfehler einer Bank sein.

Konzerneinbindungen
Der Konzernhintergrund spielt eine ebenso wichtige Rolle. Die meisten Sicherheiten, auf die ein Unternehmen zurückgreifen kann, erhält es von einer Konzernmutter oder einer anderen Gesellschaft innerhalb des Konzerns. Da in diesem Fall auch das Unternehmen überprüft werden muss, das die Sicherheit ausgestellt hat, hilft eine eindeutige Konzerngliederung, die Verflechtungen mit anderen Unternehmen genau zu erkennen. Weiterhin ist ein Unternehmen bei Schwierigkeiten des Gesellschafters oder einer Insolvenz des Gesellschafters selber gefährdet. Auch deshalb wird der Hintergrund genau überprüft, um Beziehungen zu finanziell angeschlagenen oder zahlungsunfähigen Unternehmen sofort ermitteln zu können. Es spielt jedoch nicht nur die Muttergesellschaft eines Unternehmens eine Rolle. Sollte es bei einem der Handlungsträger innerhalb des Unternehmens in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten mit anderen Unternehmen gekommen sein, kann das eine Ablehnung der Zeichnung oder eine Zeichnung in eingeschränktem Rahmen nach sich ziehen. Wenn ein Unternehmen, das wegen eines Kreditantrages eines Lieferanten geprüft wird, seine eigenen Forderungen über eine Kreditversicherung absichert, so ist das ein positiver Aspekt. Hierbei spielt es keine Rolle, wo das Unternehmen seine Forderungen versichert. Eine Kreditversicherung wird deshalb als positiv erachtet, da die Forderungen des Unternehmens damit zu einem großen Teil sicher sind und Schwierigkeiten auf Grund einer Insolvenz eines größeren Kunden nicht zu erwarten sind. Die zuvor im Bereich der Informationsbeschaffung aufgeführten Punkte wirken sich ebenfalls auf die Kreditentscheidung aus, sind jedoch nicht in jedem Fall vorhanden und somit bei einem Großteil der Antragsentscheidungen von untergeordnetem Interesse.

Kreditentscheidung
Sind nun alle Informationen ausgewertet, so muss durch den Kreditprüfer eine Entscheidung getroffen werden. Diese Entscheidung bezieht sich auf drei festzulegende Werte. Der erste Wert ist der Gesamtrahmen, der für ein Unternehmen vergeben werden soll. Dieser Rahmen ändert sich mit jeder neuen Information, die bei der Kreditversicherung eingeht. Der Gesamtrahmen legt fest, welchen Gesamtbetrag alle gezeichneten Linien eines Risikos nicht überschreiten dürfen. Die Höhe des Gesamtrahmens richtet sich nach dem Umfang und der Qualität der Informationen, die über das geprüfte Unternehmen vorliegen. Hier ist der Kreditprüfer in seiner Entscheidung frei. Anzumerken bleibt, dass ein Gesamtrahmen über 200.000€ normalerweise nicht ohne Einblick in die Bilanz des Unternehmens gewährt wird. Der zweite Wert legt den Einzelabschnitt fest. Dieser Einzelabschnitt regelt, bis zu welcher Größe Anträge, sofern genug Freiraum im Gesamtrahmen ist, mit Vollzeichnung durch die Automatik entschieden werden. Gleichzeitig regelt dieser Einzelabschnitt die Anzahl der @ für das Produkt @-rating der Coface-Gruppe. Der Einzelabschnitt bewegt sich in der Regel zwischen 0 und 100.000 €. Größere Einzelabschnitte werden nur bei großen Konzernen vergeben. Die dritte Entscheidung bezieht sich dann auf den einzelnen Antrag, sofern dieser nicht durch die Automatik bereits entschieden wurde. Im Rahmen seiner Entscheidung bei einem offenen Antrag hat ein Kreditprüfer verschiedene Möglichkeiten. Der Antrag kann, wie vom Versicherungsnehmer gewünscht, in der vollen Höhe entschieden werden. Diese Vollzeichnung lässt den Versicherungsnehmer im gewünschten Umfang Geschäfte mit seinem Kunden machen. Eine weitere Möglichkeit ist die Ablehnung des Kreditantrags. Degen negative Informationen zu einem Kunden vor, so wird der Antrag abgelehnt und der Versicherungsnehmer sollte dann von einer Belieferung des Kunden Abstand nehmen, wobei der Versicherungsnehmer jederzeit die Möglichkeit hat, den Kunden auf eigenes Risiko zu beliefern.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit hat er jedoch keinen Anspruch auf eine Zahlung seitens der Kreditversicherung. Als Alternative kann der Versicherungsnehmer den Kunden auf Sicherheiten ansprechen. Sollten diese Sicherheiten auf die Versicherung ausgestellt sein, so kann es trotz vorheriger Ablehnung des Versicherungsschutzes doch zu einer Limitzeichnung führen. Die dritte Möglichkeit ist eine Teilzeichnung. Hierbei wird nicht der vom Versicherungsnehmer gewünschte Betrag bereitgestellt, sondern ein Teil davon. Gründe können fehlende Informationen oder die Güte der Informationen sein. Ist ein Risiko in Bezug auf die absoluten Zahlen positiv, jedoch in der Entwicklung bei einem negativen Trend oder sind die Informationen nicht gut genug für eine Vollzeichnung, so kann Der ein Teilbetrag gezeichnet werden, um das Risiko nicht von einer Belieferung durch den Lieferanten auszunehmen. Trifft der Kreditprüfer eine Teilentscheidung oder vergibt er eine Vollzeichnung, hat er zusätzlich die Möglichkeit, seine Entscheidung einzuschränken. So ist es möglich, ein Saisonlimit zu vergeben. Das bedeutet, dass ein Teil einer Linie zeitlich befristet und nach Ablauf dieser Zeit automatisch entzogen wird. Besonders Firmen mit einem stark saisonalen Geschäft sind hiervon betroffen. Weitere Einschränkungsmöglichkeiten bestehen in der Reduzierung des Kreditzieles. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer früher eine Kreditzielüberschreitungsmeldung schicken muss und die Versicherung somit früher über eventuelle Zahlungsverzögerungen informiert wird. Wird Factoring betrieben, so kommt es in der Regel zu einer Reduzierung des Kreditzieles bei allen Lieferanten, da das Unternehmen das Geld für seine Forderungen früher durch das Factoringunternehmen erhält und somit in der Lage sein muss, seine Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen.

Bei diesem Instrument besteht auch die Möglichkeit, das Kreditziel zu verlängern, wenn beispielsweise Forderungen mit einer Valuta fakturiert werden. Die dritte Möglichkeit der Einschränkung besteht in einer Erhöhung des Selbstbehaltes. Der Versicherungsnehmer hat vertraglich einen Selbstbehalt vereinbart. Dieser liegt zwischen 20 und 30 Prozent. Der Selbstbehalt soll bewirken, dass auch der Versicherungsnehmer die nötige Sorgfalt im Umgang mit seinen Kunden walten lässt und sich nicht ausschließlich auf die Kreditversicherung verlässt. Wird nun der Selbstbehalt erhöht, so wird ein Teil des Risikos auf den Versicherungsnehmer übertragen, der entscheiden muss, ob er das Geschäft mit dem Kunden tätigen will, obwohl sein Risiko dabei größer als normal ist. Ist ein Antrag letztlich entschieden und eine Linie gezeichnet, tritt automatisch die so genannte Folgeprüfung in Kraft. Diese Folgeprüfung besagt, dass das Risiko regelmäßig überprüft und seine Bonität fortlaufend neu beurteilt wird. Um diese Folgeprüfung gewährleisten zu können, bestehen Nachtragsaufträge bei einem Teil der Informationsgeber. Oder es werden Wiedervorlagen erstellt, zum Beispiel bei der Bilanzanfrage, um rechtzeitig die Informationen auf den neuesten Stand zu bringen. Ein Engagement muss spätestens nach 12 Monaten neu überprüft werden, sofern zwischenzeitlich keine neuen Daten eingespielt wurden.