Wie umgehe ich die wichtigsten Schuldenfallen

Einen Kredit aufzunehmen ist manchmal sinnvoll und manchmal unumgänglich. Sinnvoll erscheint der Einsatz von Fremdkapital zum Beispiel, wenn in die Modernisierung der eigenen vier Wände investiert werden soll, um den Wert der Immobilie zu erhalten oder gar zu steigern. Mitunter geht es auch darum, sich ein günstiges Schnäppchen zu sichern, das nur kurzfristig verfügbar ist. Unumgänglich werden Kredite dann, wenn plötzlich unvorhersehbare Ausgaben anstehen, wie etwa eine teure Reparatur des Autos oder eine hohe Steuernachzahlung. In diesen Fällen brauchen Sie sofort Liquidität, schließlich möchte weder die Werkstatt noch das Finanzamt so lange warten, bis Sie das Geld zusammengespart haben. Und grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie einen Kredit aufnehmen, um sich einen Herzenswunsch zu erfüllen – sei es die Kreuzfahrt, sei es die Designergarnitur oder eine komplizierte Nobeluhr Schweizer Provenienz. Gerade die Direktbanken machen es ihren Kunden bequem, über die notwendigen Mittel zu verfügen. Das ist auf der einen Seite ohne Frage zu begrüßen, denn schließlich ist auch ein Kreditkunde eben ein Kunde und kein Bittsteller. Auf der anderen Seite muss der Verbraucher ein höheres Maß an Eigenverantwortung übernehmen. Er muss genau kalkulieren, was er sich dauerhaft leisten kann, und darf sich nicht in eine fatale Verschuldungsspirale begeben.
Die Zahl der privaten Insolvenzen wächst seit Jahren. Hinzu kommen zahlreiche deutsche Haushalte, die zwar diesen Weg bisher noch nicht gehen mussten, über‘ denen aufgrund ihrer hohen Verschuldung aber das Damoklesschwert der Insolvenz schwebt. Mitunter sind es Leichtsinn und Arglosigkeit, die in die Verschuldung führen, häufig jedoch machen persönliche Schicksalsschläge selbst ein scheinbar solide erarbeitetes Finanzierungskonzept zunichte. Arbeitslosigkeit, Krankheit und Ehescheidungen sind dabei die größten Risikofaktoren. Nun können Sie dem Schicksal nicht in die Karten schauen, sprich: Jede Kreditaufnahme ist für beide Seiten mit Restrisiken behaftet. Diese lassen sich jedoch deutlich reduzieren, wenn der Kreditnehmer ein paar einfache Tipps befolgt. Hier
die zehn wichtigsten im Überblick:
Brauchen Sie den Kredit unbedingt sofort oder besteht die Möglichkeit, noch ein paar Monate zu warten und einen Teil des benötigten Geldes anzusparen? Je weniger Kredit Sie brauchen, umso besser.

Ihren Dispositionskredit sollten Sie nur nutzen, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Akzeptieren Sie ein überzogenes Konto nicht als Dauerzustand, selbst wenn Sie die Bank nicht zur Rückzahlung zwingt. Sind Sie kurz- bis mittelfristig nicht in der Lage, Ihr Girokonto auszugleichen, sollten Sie sich Angebote für einen Abrufkredit einholen, um damit den „Dispo“ abzulösen. Dadurch sparen Sie zumindest Zinsen.

Vergleichen Sie vor der Kreditaufnahme genau die Konditionen verschiedener Banken. Fragen Sie gezielt nach eventuellen Nebenkosten. Aussagekräftig ist allein der Effektivzins.
Erstellen Sie einen Haushaltsplan, aus dem hervorgeht, welche Summe Sie nachhaltig (!) für die Bedienung eines Kredits monatlich aufbringen können. Kalkulieren Sie realistisch und bauen Sie eine Sicherheitsreserve ein.
Behalten Sie immer den Überblick. Schließen Sie nicht parallel mehrere Kredite ab (eine Ausnahme macht gegebenenfalls die Finanzierung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses).
Bedienen Sie niemals einen Kredit aus einem anderen, das ist der sicherste Weg in die Schuldenfalle.
Akzeptieren Sie keine Restschuldversicherung. Dieses Produkt ist intransparent und vor allem teuer. Gegen persönliche Schicksalsschläge versichern Sie sich am besten mit einer leistungsstarken Berufsunfähigkeitspolice und/oder einer privaten Rentenversicherung.
Prüfen Sie die Möglichkeit, bestehende Kreditverpflichtungen günstig umzuschulden. Sie machen damit Ihre finanziellen Verhältnisse überschaubarer und sparen im Idealfall Zinsen.
Fragen Sie vor dem Abschluss eines Kreditvertrags nach der Möglichkeit von gebührenfreien Sondertilgungen während der Laufzeit. Dann können Sie unverhoffte Geldzuflüsse nutzen, um Ihren Kredit schneller zu tilgen.
Sollte es dennoch Probleme geben, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank. Unter Umständen besteht die Möglichkeit der Umschuldung oder der vorübergehenden Tilgungsaussetzung. Viele Schuldner verschlimmern ihre Situation, indem sie in heikler Lage der Vogel-Strauß-Strategie folgen und den Kopf in den Sand stecken.

Die Fakten auf einen Blick
•Die Auswahl des passenden Kredits ist ein wichtiger Teil Ihres persönlichen Risikomanagements.
•Dispositionskredite sollten nur zur Überbrückung von kurzzeitigen Liquiditätsengpässen in Anspruch genommen und möglichst innerhalb von drei Monaten zurückgeführt werden.
•Der Ratenkredit eignet sich aufgrund seiner Zinsfestschreibung vor allem für eine längerfristige Finanzierung (meist bis 48 Monate).
•Eine Alternative stellen Abrufkredite dar. Mit ihnen lassen sich auch teure Dispositionskredite ablösen.
•Bei Lombardkrediten stellen Sie der Bank ein Pfand zur Verfügung. Im Fall von Wertpapierkrediten ist dies Ihr Depot. Auf die darin befindlichen Werte wird ein Risikoabschlag vorgenommen. ‚
•Es macht Sinn, bei der Schufa eine Eigenauskunft einzuholen, um gegebenenfalls falsche oder unvollständige Angaben zu korrigieren.
•Arglosigkeit im Umgang mit Krediten, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Ehescheidungen sind die wichtigen Ursachen für den Weg in die Schuldenfalle.

Unterschiedlichen Fondsarten und die Fonds für alle

Fonds sind das Lieblingsprodukt der Deutschen, denn sie befreien den Anleger (zumindest teilweise) von der Verpflichtung, sich für seine Geldanlage im Detail zu interessieren. Mit der Anlage in einem Fonds trägt er außerdem dem Grundsatz der Streuung Rechnung. Fonds eignen sich – wie an anderer Stelle schon erwähnt – hervorragend für Sparpläne, sodass auch Kleinanleger vom Aktienmarkt profitieren können. Über Fonds kann man in Aktien, Renten, Immobilien und den Geldmarkt investieren – sowohl im Inland als auch im Ausland. Mit Dachfonds können Sie sich sogar mit einem Investment an verschiedenen Zielfonds beteiligen. Man kann geringere oder höhere Risiken eingehen, aber das Risiko ist aufgrund der Streuung üblicherweise geringer als bei der Investition in einzelne Wertpapiere. Außerdem werden die Fonds von Profis gemanagt. Ein weiterer Vorteil ist die nahezu tägliche Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals. Es mag vielleicht nicht immer vernünftig sein, das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt abzuziehen, aber man kann es im Notfall tun, auch wenn man dann möglicherweise kleinere Verluste in Kauf nehmen muss.

Praxistipp:
Fonds werden von Banken und Investmentgesellschaften aufgelegt. Bevor Sie investieren, sollten Sie sich den jährlichen Fondsbericht genau anschauen. Dort finden Sie Informationen, welche und wie viele Papiere ge- und verkauft wurden, welche Branchen bevorzugt wurden, wie sich Renditen, Rücknahmepreise und Fondsvermögen entwickelten sowie welche Erträge und Aufwendungen es gab. Natürlich beziehen sich die Angaben Im Fondsbericht auf die Vergangenheit. Im Internet können Sie sich den Kursverlauf der Fonds über mehrere Jahre darstellen lassen, zum Beispiel bei Banken und Finanzinformationsdiensten. Ein Aktienfonds wird mehr oder weniger die Geschehnisse am Aktienmarkt abbilden, ein Immobilienfonds die Geschehnisse am Immobilienmarkt. Das heißt, auch eine Anlage in Fonds ist nicht sinnvoll, ohne dass Sie sich über Märkte sowie einzelne Fonds und ihre Performance informieren.
Bedenken Sie aber: Ein Fondsinvestment ist keine risikofreie Art der Aktienanlage. Durch die für einen Fonds typische breite Streuung des Fondsvermögens wird zwar das Kursrisiko einzelner Aktien reduziert. Das heißt, gibt ein einzelner Technologiewert stark nach, fällt der Rückgang in einem Fonds, der in mehrere Technologieaktien aus verschiedenen Ländern investiert ist, meist geringer aus. Das allgemeine Marktrisiko kann Ihnen ein Fonds indessen nicht abnehmen. Gehen die Börsen weltweit auf Talfahrt, gehen auch die Rücknahmepreise für Ihre Fondsanteile in die Knie.

Was Fonds kosten
Der Käufer von Fondsanteilen zahlt den aktuellen Marktwert plus einen Ausgabeaufschlag, der je nach Fonds zwischen 1,5 und 5,25 Prozent liegt. Der Wert der Anteilsscheine errechnet sich bei einem Aktienfonds aus den Tagesnotierungen sämtlicher Aktien des Fonds plus Barmittel des Fondsvermögens, dividiert durch die Gesamtzahl der ausgegebenen Anteile. Der Kaufpreis der Anteile entspricht dem Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag. Hinzu kommen noch die Kosten für das Fondsmanagement, die in der Regel bei 1,5 Prozent pro Jahr liegen. Der Ausgabeaufschlag und die Verwaltungskosten schmälern natürlich die Gewinne. Wichtig: Viele Direktbanken bieten Ihnen Fonds mit reduziertem Ausgabeaufschlag, manche verzichten sogar ganz darauf. Dazu gleich weitere Informationen.

Die unterschiedlichen Fondsarten
Nehmen wir die höchst unterschiedlichen Fondsarten etwas genauer unter die Lupe. Das Management eines Dachfonds investiert in mehrere Zielfonds. Mit einem solchen Produkt können Sie das Risiko noch breiter streuen, als wenn Sie sich zum Beispiel für einen reinen Aktienfonds entscheiden. Grundsätzlich kann ein Dachfonds Aktien-, Renten- und Immobilienfonds unter seinem Dach vereinen. Es dürfen jedoch nicht mehr als 20 Prozent des Fondsvermögens auf einen Fonds entfallen. Beliebt sind Dachfonds bei Anlegern auch deshalb, weil sie damit die Geldanlage gemäß ihrem Lebenszyklus steuern können, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen. Innerhalb des Dachfonds hat der Anleger meistens die Möglichkeit, die Gewichtung der Fonds ein paar Mal umzuschichten, ohne dafür extra Ausgabeaufschläge oder sonstige Gebühren zahlen zu müssen. Interessant erscheinen Dachfonds nicht zuletzt im Hinblick auf die neue Abgeltungsteuer, denn bei Umschichtungen und Strategieänderungen innerhalb dieser Fonds bleibt der Fiskus außen vor.

Garantiefonds sind, glaubt man den Kritikern, eine Masche der Fondsgesellschaften, um Geld zu machen, indem sie die Angst der Anleger instrumentalisieren. Diese Art der Fonds lohnt sich, wenn überhaupt, nur bei Aktienfonds. Wer in ein solches Produkt investiert, kann sich darauf verlassen, am Ende der Laufzeit mindestens das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten. Doch ein solches Versprechen gibt’s natürlich nicht zum Nulltarif. Im Grunde handelt es sich um eine Geldanlage mit Versicherung. Für Menschen, die auf ihr angelegtes Kapital angewiesen sind oder es zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, sicher eine große Beruhigung, aber im Prinzip ein unnötiger Kostentreiber.
Hedgefonds sind eine hoch spekulative Angelegenheit. Sie bieten Chancen auf hohe Renditen, sind aber dementsprechend mit größeren Risiken behaftet. Hedgefonds arbeiten mit Derivaten, Leerverkäufen und der Aufnahme von Fremdkapital. Sie dienen außer zur Spekulation auch zur Absicherung von Risiken, daher der Name. Die meisten Hedgefonds haben ihren Sitz in Offshore-Zentren. In Deutschland waren sie bis 2004 nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Der Anbieter eines Hedgefonds muss auf den Prospekten Warnhinweise veröffentlichen, die ein bisschen an jene auf Zigarettenschachteln gemahnen. Viele dieser Produkte sind keine Fonds im ursprünglichen Sinn, sondern Investmentfonds mit größeren Freiheiten. Sie werden zu den alternativen Investments gerechnet. Es gibt auch Dachfonds für Hedgefonds. Diese Produkte sollten nur Anleger mit überdurchschnittlichen Kenntnissen der Märkte in Erwägung ziehen.

Rentenfonds investieren – wie der Name schon sagt – in Anleihen. Der Vorteil ist hier im Wesentlichen, dass der Anleger nicht selbst entscheiden muss, welche Papiere er kauft. Allerdings sollten Sie die Fondsrenditen mit denen der Einzelanlage vergleichen. Wie bei jedem Fonds kommen außerdem Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren dazu. Denn Fondsanteile können nicht kostenlos bei der Bundesschuldenverwaltung hinterlegt werden wie beispielsweise Bundesschatzbriefe. Deshalb sollten Sie sich genau erkundigen, in welche Anleihen der Fonds investiert. Am ehesten lohnt sich eine Investition in einen internationalen Rentenfonds, während bei den deutschen oft die Einzelanlage zu empfehlen ist.

Offene Immobilienfonds galten viele Jahre als besonders stabiles Investment, ja sogar als Fels in der Brandung. Und tatsächlich stiegen die Immobilienpreise ständig. Doch das hat sich geändert. Die starken Zuflüsse in offene Immobilienfonds zwangen die Manager, in immer größerem Umfang in Objekte an Top-Standorten, wie London oder Paris, zu investieren. In der Folge explodierten dort die Preise – und die Aussichten auf eine attraktive Immobilienrendite schwand. Stehen keine interessanten Objekte zur Verfügung, kann das Fondsmanagement die zugeflossenen Anlegergelder auch in Cash-Positionen halten. Dies verwässert jedoch die Gesamtrendite, da die Verzinsung am Geldmarkt vergleichsweise gering ist.

Optionsscheine und andere Derivat-Produkte eignen sich nur für erfahrene und risikobewusste Anleger. Der Optionsscheinhandel beruht auf Spekulation. Der Anleger geht — vereinfacht ausgedrückt – eine Wette auf fallende oder steigende Kurse ein. Verliert er die Wette zum Ende der Laufzeit, verfällt der Schein und der Anleger muss einen Toteiverlust verschmerzen. Konkret: Nimmt der Anleger an, dass der Wert einer Aktie sinkt, kauft er sich einen Put Optionsschein. Damit hat er das Recht, zu einem bestimmten Termin die Aktie zu einem festgelegten Preis, zum Beispiel 90 Euro, zu verkaufen. Für dieses Recht muss er eine Prämie zahlen. Hat er auf das richtige Pferd gesetzt und die Aktie fällt auf 80 Euro, kann er sie trotzdem für 90 Euro verkaufen. Mit einem Call-Schein erwirbt sich der Käufer das Recht, die Aktien zu einem festgelegten Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Steigen die Kurse dieser Aktie, kann er billig einkaufen und Gewinne einfahren.

Experten raten Anlegern, nie mehr als 5 Prozent ihres Depots in Optionsscheine zu investieren und niemals auf Kredit zu kaufen. Für Optionsscheine sollte nur Geld verwendet werden, auf das der Anleger nicht angewiesen ist.

Zertifikate waren in den vergangenen Jahren die Renner am Anlagemarkt. Etwa 140 Milliarden Euro haben Anleger inzwischen in Zertifikate gesteckt. Häufig herrscht jedoch der Glaube vor, Zertifikate seien eine günstige Alternativen zu Fonds. Dabei gibt es zwischen beiden Produkten erhebliche Unterschiede. Zertifikate sind eigentlich Inhaberschuldverschreibungen, also eine besondere Form der Anleihe. Der Wert eines Zertifikats hängt davon ab, wie sich der Wert einer Aktie, eines Index, einer Branche oder einer Börse entwickelt. Es gibt mittlerweile mehr als 100.000 Papiere. Garantiezertifikate sind am beliebtesten, denn der Anleger bekommt sein Geld am Ende der Laufzeit garantiert zurück oder profitiert von Kurssteigerungen. Neben den Garantiezertifikaten gibt es noch Discounter, Bonus- und Indexzertifikate und für spekulative Anleger sogenannte Knock-Out-Zertifikate. Von Letzteren sollten vorsichtige Investoren die Finger lassen. Denn bei dieser Art von Zertifikaten ist ein Totalverlust durchaus möglich. Fällt der Kurs der Aktie oder des Index unter eine bestimmte Schwelle, ist das eingesetzte Geld weg. Sie können zwar mit einem Knock-Out-Zertifikat ordentliche Gewinne einfahren, aber das Risiko ist hoch.

Abrufkredite Angebote – bei Anruf Cash nehmen

Vor allem Direktbanken promoten seit Jahren die sogenannten Abrufkredite, die meist günstiger sind als Dispositionskredite und flexibler als Ratenkredite. Das Prinzip ist einfach: Sie vereinbaren mit der Bank einen Rahmenkredit in der von Ihnen gewünschten Höhe, wobei das Maximum in der Regel bei 25.000 Euro liegt. Nach einer positiven Bonitätsprüfung räumt Ihnen das Geldinstitut diese Summe ein. Fortan können Sie bis zum vereinbarten Höchstbetrag über diesen Kredit verfügen. Es liegt ganz an Ihnen, bis zu welcher Höhe Sie den Rahmenkredit ausschöpfen. Angenommen, Sie haben mit der Bank einen Höchstbetrag von 25.000 Euro vereinbart, doch Sie brauchen aktuell nur 9000 Euro. In diesem Fall rufen Sie den tatsächlich benötigten Betrag ab und zahlen auch nur für diese Kreditsumme Zinsen. In unserem Beispiel verbliebe Ihnen noch ein Spielraum von 16.000 Euro für künftigen Finanzierungsbedarf. Vielleicht möchten Sie sich aber nur eine Liquiditätsreserve schaffen, auf die Sie bei unvorhersehbaren Ausgaben zurückgreifen können. Auch dafür ist der Abrufkredit gut geeignet, denn wenn Sie diesen Kreditrahmen im günstigsten Fall nie in Anspruch nehmen müssen, zahlen Sie keinen Cent Zinsen oder sonstige Gebühren. Diese „eiserne Reserve“ wird Ihnen also von der Bank kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie zahlen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag und für den entsprechenden Zeitraum Zinsen. Insofern ist der Abrufkredit vergleichbar mit einem Dispositionskredit.

Benötigen Sie Geld, rufen Sie Ihre Bank an oder Sie teilen Ihren Bedarf online oder per Telebanking mit. Der Betrag wird dann auf das von Ihnen angegebene Girokonto bei Ihrer Hausbank überwiesen und Sie können meistens schon innerhalb von 24 Stunden über das Geld verfügen. Liegt ein Wochenende oder ein Feiertag dazwischen, kann der Überweisungsvorgang schon mal zwei bis drei Tage in Anspruch nehmen. Das sollten Sie bei Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.
Bei der Rückführung eines Abrufskredits haben Sie die Wahl: Entweder Sie zahlen regelmäßige Raten (ähnlich wie bei einem Ratenkredit) oder Sie tilgen immer dann, wenn Sie Geld dafür zur Verfügung haben. Niemand wird Sie drängen, den Rahmenkredit schnell zurückzuzahlen. Sie können sich Jahre Zeit nehmen und Ihre Liquidität schonen. Ähnlich wie beim Dispositionskredit muss der Kunde aber auch beim Abrufkredit auf Disziplin achten und darf sich von der Flexibilität dieses Produkts nicht verführen lassen. Selbst wenn keine festen Tilgungsverpflichtungen bestehen, sollte das fremde Geld in einem überschaubaren Zeitraum zurückgeführt werden, um eine Überschuldung zu vermeiden und die monatlichen Zinslasten zu senken.
Wenn sich Abruf- und Dispositionskredite hinsichtlich ihrer Flexibilität und Bequemlichkeit also sehr ähneln, stellt sich die Frage, weshalb ein Abrufkredit dann überhaupt für Sie attraktiv sein soll. Die Antwort ist einfach: Er ist im Schnitt zwischen 3 bis 5 Prozent günstiger als Ihr „Dispo“. In Einzelfällen kann die Zinsersparnis sogar noch höher ausfallen, je nachdem, welchen Prozentsatz Ihre Hausbank für Ihren Dispositionskredit berechnet.

Praxistipp:
Zahlen Sie Ihren teuren „Dispo“ ganz einfach mit einem günstigeren Abrufkredit zurück. Falls Sie also zum Beispiel Ihr Girokonto um 8000 Euro überzogen haben und hierfür satte 12 Prozent Zinsen abgebucht bekommen, lassen Sie sich diesen Betrag aus Ihrem Abrufkredit auf Ihr Girokonto überweisen, das damit ausgeglichen ist. Sie reduzieren damit in der Regel ihren Zinsaufwand.

Banking a la carte – Bezahlung mit Karte

Wie schon erwähnt, ist in Deutschland die Barzahlung noch weit verbreitet. Nur etwa jeder dritte Verbraucher hat Schätzungen zufolge eine Kreditkarte im Portemonnaie, weshalb die Bundesbürger gemeinhin als „Karten-Muffel“ gelten. Ganz anders die Situation im Ausland: Dort ist es durchaus nichts Ungewöhnliches, dass ein Bankkunde vier oder sogar acht Kreditkarten sein Eigen nennt. Nicht nur in den USA, wo das Plastikgeld erfunden wurde, zahlen die weitaus meisten Verbraucher sogar die täglichen Einkäufe im Supermarkt mit ihrer Kreditkarte, auch in England und Frankreich sind die Barzahler immer weiter auf dem Rückzug. Die Bundesbürger hingegen zücken ihre Plastikkarten nur bei ganz bestimmten Bezahlvorgängen. An der Tankstelle, im Restaurant und im Hotel, bei Mietwagenunternehmen und bei der Buchung eines Fluges zahlen die Deutschen schon mal „mit ihrem guten Namen“, ansonsten gilt immer noch die Devise: Cash ist fesch! Wo liegen die Gründe für diese im internationalen Vergleich deutliche Zurückhaltung? Branchenexperten sehen drei entscheidende Gründe, die allerdings einfach zu entkräften sind.
Die deutschen Bankkunden haben sich im Laufe der Jahre mit ihrer EC-Karte (jetzt Maestro-Karte) gut angefreundet. Dieses Zahlungsmittel gibt es gleichsam als Zugabe zum Girokonto. Man kann sich mit dieser Karte in Deutschland und sogar in mehreren ausländischen Staaten mit Bargeld versorgen, außerdem wird dieses Zahlungsmittel auch von zahlreichen kleineren Geschäften akzeptiert.

Viele Verbraucher in Deutschland zieren sich etwas, kleinere Beträge mit Karte zu begleichen. In den USA ist es gang und gäbe, sogar Rechnungen von zehn Dollar mit Plastikgeld zu bezahlen. Auch viele deutsche Einzelhändler, die an und für sich Kreditkarten akzeptieren, sehen es nicht unbedingt gern, wenn kleine Beträge über eine Kreditkarte abgewickelt werden, immerhin bekommen sie dann einen bestimmten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Nicht zuletzt sorgen sich zahlreiche Verbraucher um die Sicherheit von Kreditkarten: Was passiert, wenn man die Karte verliert? Und hat man nicht schon allzu oft von haarsträubendem Kartenmissbrauch gehört und gelesen?
All diese Gründe mögen nachvollziehbar sein, sie liefern allerdings kein wirklich überzeugendes Argument gegen Kreditkarten. Tatsächlich weist diese Form des bargeldlosen Zählens in vielen Fällen sogar deutliche Vorteile auf, wobei wir bei dieser Betrachtung allerdings auch die Nachteile nicht verschweigen wollen. Doch zunächst zur Frage, wie Sie als Verbraucher und Bankkunde von Ihrer Kreditkarte profitieren können. Zweifellos bieten Kreditkarten mehr Komfort als die EC- bzw. Maestro-Karten. Der wichtigste Unterschied liegt im Zahlungsaufschub. Wenn Sie heute eine Rechnung mit Ihrer EC- oder Maestro-Karte zahlen, wird Ihr Girokonto meist schon am nächsten Werktag mit dem Gesamtbetrag belastet. Beim Einsatz von Kreditkarten hingegen erhalten Sie nur einmal pro Monat eine detaillierte Rechnung. Somit wird auch nur einmal pro Monat von Ihrem Girokonto abgebucht. Sie profitieren mithin von einem Zahlungsaufschub von bis zu vier Wochen (bei Einsatz der Karte im Ausland teilweise sogar noch länger). Darüber hinaus können Sie Ihre Kreditkarte weltweit einsetzen. Mit Ihrer EC- oder Maestro-Karte kommen Sie kaum über Europa hinaus. Und Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrer Kreditkarte rund um den Globus mit Bargeld zu versorgen – in vielen Fällen sogar kostenlos.
Zum zweiten Einwand: Ein Händler muss grundsätzlich entscheiden, ob er Kreditkarten akzeptieren möchte oder nicht. Er kann die Akzeptanz solcher Karten nicht von der Höhe des Preises abhängig machen. Tut er es trotzdem, bleibt es dem Verbraucher überlassen, ob er derlei Geschäftsgebaren hinnimmt oder nicht doch lieber zur Konkurrenz wechselt. Denn realistisch betrachtet, sichert sich der Händler mit der Akzeptanz von Kreditkarten einen Vorteil. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass Verbraucher, die ihre Rechnung nicht sofort bar begleichen müssen, tendenziell zu höheren Ausgaben neigen. Das heißt im Klartext, der Einsatz von Kreditkarten führt unter dem Strich meist zu höheren Umsätzen. Selbst wenn Sie zum Kreis der „eingefleischten“ Barzahler gehören sollten, kann es dennoch Sinn machen, bei höheren Beträgen an der Kasse die Kreditkarte zu zücken. Signalisieren Sie zunächst, dass Sie mit Karte zahlen möchten. Kurz vor der Zahlungsabwicklung fragen Sie den Händler, wie hoch der Rabatt ausfiele, wenn Sie die Rechnung bar begleichen würden. In den meisten Fällen können Sie damit einen Rabatt durchsetzen, denn bei einer Zahlung mit Kreditkarte erhielte der Verkäufer ohnehin nicht den vollen Rechnungsbetrag überwiesen.
Wer seine Kreditkarte mit der üblichen Sorgfalt aufbewahrt, bei Bezahlvorgängen im Internet auf eine ausreichende Verschlüsselung der Daten achtet, die Umsätze systematisch kontrolliert und sich bei Unstimmigkeiten oder Verlust der Karte umgehend bei seiner Bank oder der Kreditkartenorganisation meldet, braucht schließlich keine Sicherheitsrisiken zu befürchten. Und eines ist unbestritten: Wer ständig größere Geldsummen mit sich herumträgt, ist einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt als Kreditkartenzahler.

Aber natürlich weisen Kreditkarten auch Schattenseiten auf. Und die sind vorrangig psychologischer Natur. Menschen, die im Umgang mit Geld ohnehin leicht den Überblick verlieren, laufen Gefahr, sich zu überschulden. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn es sich um „echte“ Kreditkarten handelt, die dem Kunden eben nicht nur einen kurzfristigen Zahlungsaufschub gewähren, sondern eine Finanzierungsfunktion aufweisen. In diesen Fällen zahlt der Kunde nicht den im jeweiligen Monat aufgelaufenen Kreditkartenbetrag komplett, sondern er tilgt die Summe zum Beispiel über mehrere Monate und zahlt hierfür Zinsen. Zwar werden diese Risiken dadurch verringert, dass die kartenausgebende Bank ein Limit festlegt, das der Kunde pro Monat nicht überschreiten darf, doch lässt sich diese Grenze leicht umgehen, indem der Betreffende zum Beispiel mehrere Karten unterhält.
Schließlich werden für die meisten Kreditkarten Jahresgebühren fällig, die bei den mit klingenden Namen geschmückten Prestigekarten (gern als Platin- oder Gold-Varianten bezeichnet) schon recht üppig ausfallen können. Diese Karten werden zwar mit zusätzlichen Funktionen und Serviceleistungen ausgestattet, deren Nutzen sich aber oft in Grenzen hält. Bestimmte Versicherungen oder der Anspruch auf Hilfe bei Problemen im Ausland („Assistance-Dienstleistung“) bestehen in vielen Fällen bereits aufgrund anderweitiger Policen oder durch Schutzbriefe, wie sie zum Beispiel Automobilclubs anbieten.
Insgesamt gesehen dürfte in den nächsten Jahren allerdings die Bedeutung von Kreditkarten als Zahlungsmittel weiter zunehmen. Dafür sprechen vier gute Gründe:
Für viele Einkaufsvorgänge braucht der Kunde eine Kreditkarte. Wer zum Beispiel Waren im Internet bestellt, hat meist nur die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag vorab zu überweisen (gefährlich), per Nachnahme zu ordern (teuer) oder eben mit seiner Kreditkarte zu zahlen.
Längst akzeptieren auch größere Supermarktketten Kreditkarten. Im Zeitalter der Internationalisierung können sie sich dem weltweiten Trend hin zu bargeldlosem Zahlen nicht widersetzen. Kleinere Geschäfte geben sich derzeit noch zurückhaltend, doch scheint selbst dort mittlerweile ein Umdenken stattzufinden. Viele Direktbanken stellen ihren Kunden kostenlose Kreditkarten zur Verfügung, mit denen sie sich (wie auf den vorangegangenen Seiten beschrieben) weltweit kostenlos mit Bargeld versorgen können. Und wer eine Kreditkarte erst einmal sein Eigen nennt, wird sie früher oder später verstärkt als Zahlungsmittel einsetzen.

Kreditkarten im Überblick
Kreditkarte ist nicht gleich Kreditkarte. Vier Arten gilt es zu unterscheiden:
Charged Card: Diese Variante ist in Deutschland mit Abstand am stärksten verbreitet. Auf dem Kreditkartenkonto werden die Umsätze eines Monats gesammelt und zu einem bestimmten Stichtag vom Konto des Kunden abgebucht. Der Karteninhaber profitiert von einem kurzfristigen zinslosen Zahlungsaufschub. Dabei muss der Kunde jedoch sein Limit beachten. Überschreitet er es, wird die Karte nicht mehr akzeptiert, was zu peinlichen Situationen führen kann.
Credit Card: Dabei handelt es sich um„echte“ Kreditkarten. Der Kunde hat die Wahl, ob er die monatlich aufgelaufenen Kreditkartenumsätze wie bei einer Charged Card komplett abbuchen lässt oder den Betrag in Raten zurückzahlt. Üblicherweise legt das kartenausgeben- de Unternehmen die Mindesthöhe der Rate fest. Diese Kartenvariante spielt in Deutschland noch keine große Rolle, da hierzulande in erster Linie der ungesicherte Dispositionskredit auf das Girokonto als kurzfristige Finanzierungsform dient.
Prepaid Card: In diesem Fall muss der Kunde zunächst Geld auf sein Kreditkartenkonto überweisen. Dann darf er über den betreffenden Betrag verfügen. Prepaid Cards eignen sich vor allem dann, wenn die Bonität des Kunden nicht ausreicht, um ihm eine Charged oder Credit Card zu überlassen. Wer sich für eine Prepaid Card entscheidet, vermeidet zum Beispiel eine Schufa-Anfrage.
Debit Card: Sie funktioniert wie die bekannte EC- bzw. Maestro-Karte. Das heißt, der Kunde zahlt seine Rechnung mit dieser Karte, der Betrag wird ihm aber schon kurzfristig (normalerweise am nächsten Werktag) von seinem Konto abgebucht. Der Karteninhaber profitiert somit weder von einem Zahlungsaufschub wie bei der Charged Card noch von einer echten Kreditfunktion wie bei der Credit Card.

Schwer zu durchschauen – der Mann dazwischen bei Direktbanking

Für eine andere Art des Angriffs verwendet man den englischen Begriff „Man in the Middle“ (der Mann in der Mitte). Das ist ein besonders gemeiner Trick. In diesem Fall liegt der Fehler nämlich nicht bei Ihnen. Sie haben sich auf die (echte) Internetseite Ihrer Bank eingewählt und wollen jetzt eine Überweisung ausführen. Allerdings kommen Ihre Daten nie bei der Bank an, denn der Täter hat sich mithilfe eines Trojaners dazwischengeschaltet. Er fängt jede Datenübertragung an die Bank ab. Er löscht zum Beispiel die Kontonummer des Empfängers und setzt eine andere Nummer ein. Die manipulierte Information schickt er an die Bank, die natürlich wie gewohnt eine TAN zur Autorisierung des Auftrags verlangt. Die fragt der Hacker dann bei seinem arglosen Opfer ab.

Um auch dieses Risiko zu umgehen, haben viele (Direkt-)Banken die Übertragungssicherheit durch die Einführung von iTANs, mTANs und eTANs erhöht. Bei iTANs handelt es sich um indizierte Transaktionsnummern. Das heißt, Sie tippen zur Freigabe eines Auftrags nicht mehr eine beliebige Nummer aus Ihrer TAN-Liste ein. Vielmehr fragt die Bank nach einer ganz bestimmten TAN aus der nummerierten Liste – zum Beispiel „Bitte TAN 65 eingeben“.

Die Lösung mTAN bedeutet, dass Sie die TAN, die Sie zur Durchführung einer Aktion benötigen, per SMS auf Ihr Handy erhalten. Das macht es für den Man in the Middle schwierig, denn üblicherweise wird dabei nicht nur die TAN mitgeteilt, vielmehr erhalten Sie zusätzlich die Empfängerdaten übermittelt. Außerdem ist die TAN nur wenige Minuten gültig. Wenn Sie also eine andere Kontonummer erhalten als die, die Sie eingegeben haben, können Sie den Vorgang abbrechen. Bei eTANs müssen Sie in ein Gerät (den TAN-Generator), das Sie von Ihrer Bank erhalten, die Kontonummer des Empfängers eingeben, bevor Sie eine TAN erhalten. Diese TAN tippen Sie über die Tastatur Ihres PCs ein. Sie ist wie die mTAN nur etwa zwei Minuten gültig. Die Bank hat die Möglichkeit zu überprüfen, ob TAN und die angegebene Kontonummer tatsächlich zusammengehören. Weitaus besser ist eTAN Plus. Hier erhält der Kunde keinen schlichten TAN-Generator, sondern ein „signierendes Gerät“, in das er seine EC-Karte einschieben muss, damit er es nutzen und eine TAN generieren kann. Er erhält zwei Codes: einen Banken- und einen Transaktionscode. Letzterer besteht aus den ersten sechs Stellen der Empfängerkontonummer. Die TAN, die er nach Eingabe der Codes erhält, ist an die Empfängerdaten gebunden.

PC-Sicherheit ist kein Luxus
Experten wissen es seit Langem: Der heimische PC des „Onliners“ ist die Schwachstelle. Deshalb lohnt es sich für jeden, der seine Bankgeschäfte per Internet abwickelt, seinen PC unter Sicherheitsaspekten zu prüfen. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sollten Sie unbedingt ergreifen:
Verwenden Sie einen Browser mit 128 Bit SSL Verschlüsselung. Speichern Sie weder PINs noch TANs auf dem PC. Stellen Sie immer sicher, dass Sie sich wirklich auf der Internetseite Ihrer Bank befinden. Rufen Sie die Seite niemals über Links auf.Achten Sie immer auf das geschlossene Sicherheitsschloss. Wählen Sie sichere Passwörter mit sechs bis acht Stellen und einer Mischung aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen. Gehen Sie nicht als Administrator ins Internet. Deaktivieren Sie in Ihrem Browser die automatische Verwendung von AxtiveX-Controls und Java-Applets. Diese kleinen Programme machen es Unbefugten leicht, auf Ihren PC zuzugreifen. Benutzen Sie immer ein aktuelles Virenschutzprogramm und achten Sie auf regelmäßige Updates. Installieren Sie eine Firewall.

Tipp:
Es gibt gute kostenlose Firewalls. Viele Tipps und Informationen rund um das Thema PC-Sicherheit sowie kostenlose Downloads finden Sie unter beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Nicht verunsichern lassen
Keine Frage, bei allen Onlinegeschäften gibt es potenzielle Risiken (wie bei anderen Geschäftsvorgängen auch, denken Sie nur an den Kauf eines Gebrauchtwagens, der oft genug zu einem Vabanque-Spiel gerät). Heute wickeln rund 40 Prozent aller Deutschen ihre standardisierten Banktransaktionen online ab. Im Ausland liegt der Anteil prozentual sogar noch höher. Das heißt, pro Jahr kommt es allein in Deutschland zu mehreren Milliarden von Onlinebanking-Transaktionen. Gemessen daran sind die Schadenfälle verschwindend gering. Die Gefahr, als Kunde in einen Banküberfall verwickelt zu werden, ist statistisch sehr viel größer als das Restrisiko bei virtuellen Bankgeschäften. Vorausgesetzt, Sie befolgen die Sicherheitstipps Ihres Instituts und die Empfehlungen, die wir Ihnen auf den zurückliegenden Seiten gegeben haben. Wir haben an dieser Stelle auf die möglichen Gefahren hingewiesen. Dies geschah nicht mit dem Ziel, Sie zu verunsichern. Aber größtmögliche Sicherheit setzt Information voraus. Wer die Risiken kennt, kann entsprechend handeln und diese minimieren. Letztlich bestätigen auch Verbraucherschützer, dass Onlinebanking mindestens ebenso sicher ist wie die Abwicklung von Geldgeschäften in der Filiale.

Versichern und Vorsorgen bei Vertrieb von Finanzprodukten und Angebote

Der kostengünstige Direktvertrieb von Finanzprodukten hat nicht nur den Bankensektor revolutioniert. Auch die Versicherungsbranche wurde von einigen Newcomern förmlich aufgemischt, wobei viele dieser Anbieter allerdings zu großen, etablierten Assekuranzunternehmen gehören. Die Direktversicherungen arbeiten nach einem ähnlichen Prinzip wie die Direktbanken. Sie verzichten weitgehend auf individuelle Beratung, auf Filialen und einen Außendienst. Die Policen werden zum größten Teil über die Wege des Direktmarketings vertrieben. Im Klartext: Im Mittelpunkt steht der Verkauf per Internet, Mailings und über Callcenter. Teilweise arbeiten diese Versicherungsunternehmen darüber hinaus mit Direktbanken zusammen.
Vor allem im Bereich der privaten Vorsorge sind Bank- und Versicherungsprodukte eng miteinander verzahnt. Aber auch standardmäßige Sachversicherungen, wie etwa Haftpflicht- oder Hausratpolicen, eignen sich für den Vertrieb über Direktbanken. Die Geldinstitute bieten dabei keine eigenen Produkte an, sondern verkaufen die Policen von Partnerunternehmen, die sich für jeden erfolgreichen Abschluss mit einer Provision bedanken. Der Vertriebsweg von Versicherungsverträgen über Banken kann sich als lohnendes Geschäft erweisen. Nicht von ungefähr haben zum Beispiel die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken mit der Sparkassen-Versicherung bzw. der R+V-Versicherung starke Assekuranz-Unternehmen in ihrer Finanzgruppe.
So richtig lukrativ wird das Allfinanz-Geschäft, wie die allmähliche Verschmelzung von Bank- und Versicherungsdienstleistungen im Fachjargon genannt wird, allerdings bei der privaten Altersvor sorge. Hier hat der Kunde unter anderem die Wahl zwischen staatlich geförderten Angeboten (Stichwort: Riester-Rente), Sparprodukten, Fondssparen und privaten Rentenversicherungen. Alle diese Produkte sind für den Direktvertrieb geeignet und werden auf den folgenden Seiten daher kurz vorgestellt.
Ähnlich wie bei der Baufinanzierung galt die private Altersvorsorge bislang als Geschäft» der Bankfilialen vor Ort oder des Versicherungsaußendienstes. Dass sich dies in jüngster Zeit geändert hat, ist im Wesentlichen drei Tatsachen geschuldet:
Intransparente und aufgrund ihrer besonderen Kosten- und Provisionsstrukturen für den Kunden häufig ungünstige Lösungen wie die Kapitallebensversicherung haben nach dem Wegfall des Steuerprivilegs an Attraktivität eingebüßt.
Kritische Verbraucherjournalisten haben in den vergangenen Jahren gerade auf dem Feld der privaten Vorsorge viel Aufklärungsarbeit geleistet.
Viele Direktbanken und Direktversicherer bieten auf ihren Homepages nützliche interaktive Tools, mit deren Hilfe der informierte Privatkunde seine Versorgungslücke ermitteln und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

Handlungsbedarf bei der privaten Altersvorsorge
„Früher war alles besser.“ Viele von uns haben sich sicher schon irgendwann einmal dabei ertappt, wie sie die Vergangenheit unkritisch verklärten. Bekanntlich spielt uns aber die Erinnerung oft einen Streich: Was wir als gut und angenehm empfanden, bleibt langfristig im Gedächtnis haften. Dinge, die nicht so ideal liefen, werden verdrängt.
Doch manches war früher tatsächlich besser – oder sagen wir: Es war einfacher. Jahrelang galt zum Beispiel die Faustregel: Wer 45 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war und immer mindestens durchschnittlich verdiente, erhielt später genügend Rente, um seinen bisherigen Lebensstandard absichern zu können. Wir alle wissen, dass davon heute keine Rede mehr sein kann.
Im Jahr 2007 betrug die unversteuerte Rente in Deutschland im Mittel rund 53 Prozent des Durchschnittseinkommens. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Rentenniveau bis 2020 nicht unter 46 Prozent sinken. Um eine solche gesetzliche Rente zu beziehen, muss man aber 45 Jahre lang mindestens durchschnittlich verdienen und entsprechende Beiträge entrichten. Ob derweil das Niveau tatsächlich nicht unter 46 Prozent sinken wird, bleibt abzuwarten, immerhin wäre es nicht das erste Mal, dass sich eine Bundesregierung in ihren Rentenprognosen täuscht (oder sollte man sagen: die Augen vor den Tatsachen verschließt).

Gesetzliche Renten: Die Kernzahlen auf einen Blick
•Die Einkommen der deutschen Rentner bestehen derzeit noch zu 88 Prozent aus Staatsrente (4 Prozent Betriebsrente, 5 Prozent private Vorsorge). Im internationalen Vergleich ist dieser Anteil sehr hoch (Niederlande: 58 Prozent, Großbritannien: 65 Prozent, Dänemark: 73 Prozent, USA: 45 Prozent).
•Auf zwei Rentner kommen aktuell drei Beschäftigte (1958 waren es pro Rentner noch acht Beschäftigte). Im Jahr 2030 wird es nur noch ein Beschäftigter sein.
•Die gesetzliche Rentenversicherung hat derzeit 34 Millionen Mitglieder und unterhält 19,6 Millionen Rentner. Das Budget der Rentenversicherung umfasst circa 230 Milliarden Euro. Der Staatszuschuss beträgt inzwischen etwa 23 Prozent (54 Milliarden Euro).

Darauf sollten Sie sich einstellen
Die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in den kommenden Jahren deutlich sinken und kaum noch ausreichen, um damit ein angemessenes Leben im Alter zu führen.
Alle Versicherten, die 1947 und danach geboren wurden, dürfen erst später als mit 65 Jahren in Rente gehen. Für jedes Jahr gibt es einen Monat Zuschlag. Das heißt, Erwerbstätige, die 1947 zur Welt kamen, dürfen noch mit 65 plus einem Monat in den Ruhestand treten. Ein Erwerbstätiger aus dem Geburtsjahr 1948 müsste also zwei Monate daranhängen, aus dem Geburtsjahr 1949 drei Monate usw. Die Jahrgänge von 1958 bis 1963 müssen jeweils zwei Monate pro Jahr länger arbeiten, für Erwerbstätige ab dem Geburtsjahr 1964 gilt dann endgültig: Rente erst mit 67! Natürlich können Sie sich auch früher aus Ihrem Job verabschieden, müssen dann aber Rentenkürzungen hinnehmen.
Im Jahr 2005 führte der Gesetzgeber die nachgelagerte Rentenbesteuerung ein. Das heißt konkret, bestimmte Formen der Altersversorgung werden seither schrittweise steuerfrei gestellt. Dafür greift der Fiskus später bei den Renten stärker zu als heute.
Die ernüchternde Erkenntnis lautet daher: Sie werden später in den Ruhestand gehen, weniger Rente vereinnahmen und in vielen Fällen sogar noch höhere Steuern zahlen als die Rentner der Vergangenheit.

Früher in Rente gehen kann teuer werden
Natürlich können Sie Ihrem Job auch künftig schon vor Vollendung Ihres 67. Lebensjahres „Adieu“ sagen und sich in den Ruhestand zurückziehen. Dann aber müssen Sie mit spürbaren Abschlägen bei Ihrer gesetzlichen Rente rechnen. Für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts werden Ihnen nämlich 0,3 Prozent abgezogen. Ein Praxisbeispiel: Angenommen, ein 1964 geborener Angestellter will später nicht erst mit 67 Jahren, sondern schon mit 63 Jahren aufhören. Die Einbuße bei der gesetzlichen Rente macht demnach 14,4 Prozent aus (vier Jahre, entsprechend 48 Monate, multipliziert mit 0,3). Ein solcher Abschlag macht sich im Budget eines Rentners schon bemerkbar. Insofern sollte, wer früher in den Ruhestand gehen möchte, noch intensiver privat Vorsorgen und Kapital aufbauen.

Verbraucherkredite von Direktbanken und Angebote

Wer sich etwas Außergewöhnliches leisten will, hat zwei Möglichkeiten: Er kann den Kaufpreis über eine längere Periode ansparen oder er nimmt einen Kredit auf und zahlt Zinsen, also „Miete fürs Geld“. Obwohl grundsätzlich die Devise gilt, dass der beste Kredit jener ist, den man nicht braucht, macht es unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Sinn, Fremdkapital in Anspruch zu nehmen. Muss zum Beispiel ein neues Auto angeschafft werden, weil die Reparatur des alten fahrbaren Untersatzes nicht mehr lohnt, bleibt keine Zeit, das nötige Kapital anzusparen. Off wollen Verbraucher auch besonders günstige Angebote wahrnehmen und finanzieren diese Schnäppchen mit einem kurzfristigen Kredit. Und der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ist ohne Darlehen in den meisten Fällen gar nicht möglich.

Ohne Kredite liefe in der Wirtschaft gar nichts. Will ein Unternehmen expandieren, ist es in der Regel auf fremdes Geld angewiesen. Und im Idealfall profitieren beide – Kreditnehmer und Kreditgeber. Dies zeigt die folgende kleine Geschichte von der Urform des ersten Kredits. Niemand weiß, ob sie sich tatsächlich so zugetragen hat, dennoch lassen sich mit diesem Gleichnis die Funktion und die wirtschaftlichen Folgen eines Kredits sehr anschaulich illustrieren. Es ist die Geschichte eines Fischers, der sich Tag für Tag abmüht, um seine Familie zu ernähren. Angel oder Netze stehen ihm nicht zur Verfügung, er versucht, die Fische mit bloßen Händen zu fangen. Und obwohl er in dieser Hinsicht im Laufe der Zeit eine gewisse Geschicklichkeit entwickelt hat, bleibt der Erfolg doch bescheiden. Eines Tages bietet ihm ein neuer Nachbar ein selbst geknüpftes Netz an. Mit dessen Hilfe sollte es möglich sein, mehr Fische zu fangen. „Da haben Sie sicher Recht, mein Freund. Und ich weiß Ihr Angebot zu schätzen. Aber ich habe kein Geld, um Ihnen dieses Netz abzukaufen“, entgegnet der Fischer auf dieses Angebot. Doch der Nachbar hat eine glänzende Idee: „Ich stelle Ihnen das Netz leihweise zur Verfügung. Sie werden dadurch mehr Fische fangen und einen Teil davon an mich abgeben.“ Sie werden es schon erraten haben: Das Netz ist sozusagen der Kredit. Und der Anteil am Fang, den der Fischer abgeben muss, stellt eine Art von „Zinsen“ dar. Letztlich profitieren beide von diesem Deal. Der Fischer erhöht seine Fangquote erheblich und kann von seiner Ausbeute bald nicht nur seine Familie ernähren und dem Lieferanten des Netzes den vereinbarten Anteil liefern. Viele Fische verkauft er zudem an weitere Nachbarn oder er tauscht sie gegen andere Lebensmittel. Seine Arbeit ist leichter geworden und sein Lebensstandard hat sich verbessert. Der Lieferant des Netzes wiederum bekommt seine Fische frei Haus geliefert und muss nicht mehr arbeiten, um sich zu ernähren. Heute würde man so etwas eine „Win-win-Situation“ nennen. Diese kleine Analogie soll Ihnen zeigen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Kredite durchaus Vorteile für alle Beteiligten haben können.

Wie Direktbanken die Branche aufmischen

Über Jahre hinweg war Sandra S. eine typisch deutsche Bankkundin. AI s sie mit 18 Jahren gleich nach dem Abitur ihr erstes Konto eröffnete, ging sie zur Sparkasse vor Ort, mit der schon ihre Eltern und Großeltern zusammenarbeiteten. Richtig zufrieden freilich war die heute 37-jährige Juristin aber nie mit dieser Bankverbindung. Wie oft hatte sie sich schon über wenig kundenfreundliche Öffnungszeiten und über hohe Gebühren geärgert. Und wie oft hatte sie sich vorgenommen, endlich zu einer günstigeren Bank zu wechseln. Doch dann scheute die gestresste Fachanwältin den Aufwand, der mit einem Umzug zu einem anderen Kreditinstitut verbunden ist. Eine deutsche Bankverbindung hält im Schnitt länger als eine deutsche Ehe – bis vor gar nicht allzu langer Zeit traf diese Feststellung durchaus zu.
Ihre Kollegen in der Kanzlei wunderten sich bisweilen etwas über Sandra S. Die sonst so energische Fachanwältin für Steuerrecht, die sich tagein, tagaus mit Finanzthemen und dem Geld ihrer Mandanten befasste, ließ privat die Zügel schleifen. Hauptsache, die Finanzen machten wenig Arbeit und raubten der Juristin möglichst wenig von ihrer ohnehin schon sehr knappen Zeit. Dafür akzeptierte sie hohe Kontoführungsgebühren und eine schlechte Guthabenverzinsung, und wenn sie sich von ihrer flotten Anlageberaterin wieder einmal von einem angeblich chancenreichen Fonds überzeugen ließ, berappte Sandra S. ohne zu murren einen fünfprozentigen Ausgabeaufschlag. Auf die Idee, nach einer Guthabenverzinsung für ihr Girokonto zu fragen, wäre die Juristin gar nicht erst gekommen. Seit Jahren wickelte sie ihre Bankgeschäfte zudem nur noch im Online-Verfahren oder telefonisch ab, denn wann immer die Juristin Zeit gehabt hätte, ihre Filiale aufzusuchen, hatte diese mit ziemlicher Sicherheit geschlossen.
Als dann aber vor ein paar Jahren die Zinsbindungsperiode ihrer Baufinanzierung ablief und Sandra S. von ihrer Sparkasse ein Prolongationsangebot erhielt, nahte die Stunde der Scheidung. Die Konditionen waren deutlich schlechter als bei einem Neuabschluss – und das, obwohl sich die Anwältin über zehn Jahre hinweg als verlässliche Schuldnerin erwiesen und einen Großteil ihres Darlehens bereits abgetragen hatte. Bei Neukunden zeigte sich die Sparkasse großzügig, bei Bestandskunden – wie es im Bankerjargon leicht despektierlich heißt – langte sie zu. In ihrem Ärger holte sich Sandra S. Alternativangebote ein, darunter auch von einer Direktbank. Bisher hatte die Anwältin noch nie mit einer filiallosen Bank zusammengearbeitet, denn für sie war der persönliche Kontakt sehr wichtig. Schließlich war ihre Beraterin sehr freundlich und machte einen kompetenten Eindruck. Da störte es Sandra S. zunächst nicht, dass sie ihre Beraterin schon seit mindestens zwei Jahren nicht mehr gesehen hatte. Alle Fragen wurden telefonisch geklärt.

Nun also, nach vielen Jahren der Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Sparkasse, hielt die Anwältin das Angebot zur Anschlussfinanzierung für ihre Penthouse-Wohnung in Händen. Und was sie las, klang sehr überzeugend: Nicht nur, dass die Zinsen selbst bei einer 15-jährigen Bindungsperiode deutlich geringer ausfielen als bei ihrer Sparkasse. Darüber hinaus räumte ihr das Angebot der Direktbank mehr Flexibilität ein. So konnte Sandra S. zum Beispiel einmal pro Jahr auf Wunsch eine Sondertilgung vornehmen, ohne Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen zu müssen. Und auf die kleinlichen Kontoführungsgebühren von ein paar Euro, die Sandra S. an ihre bisherige Hausbank abzuführen hatte, verzichtete die Direktbank ebenfalls. Noch zwei Telefonate mit dem Callcenter des filiallosen Geldinstituts – und Sandra S. hatte ihre Anschlussfinanzierung zu günstigen Konditionen unter Dach und Fach gebracht. Mehr noch: Die Juristin interessierte sich zunehmend für die anderen Produkte der Direktbank, die ebenfalls kundenfreundlicher waren. Bei ihrem nächsten Telefongespräch mit ihrer Kundenberaterin ließ die Anwältin erstmals durchblicken, dass sie komplett zu einer Direktbank wechseln wolle. An das Verhalten der Sparkassenmitarbeiterin erinnert sich Sandra S. noch heute, macht es doch deutlich, wie man einen abwanderungswilligen Kunden erst richtig vergrault. Zunächst appellierte die Bankerin an die Kundenloyalität von Sandra S.:

„Aber Frau S., wir arbeiten doch seit Jahren so gut zusammen. Sind Sie irgendwie unzufrieden?“

„Ja, Ihre Konditionen sind schlechter und die Gebühren höher als bei einer Direktbank.“

„Mag ja sein, dass diese sogenannten Direktbanken Kunden mit dem einen oder anderen Dumping-Angebot locken, aber bei uns bekommen sie doch eine persönliche Beratung. Wir sind mit unserer Filiale in ihrer Nähe. Das kostet natürlich etwas und daher sind wir ein bisschen teurer als diese sogenannten Direktbanken.“

„Na ja, Frau H., Sie sind schon deutlich teurer als die Direktbanken. Und mit dem persönlichen Service ist das auch so eine Sache. Wenn ich mal Zeit habe, ist Ihre Filiale schon geschlossen.“

„Aber Sie können doch rund um die Uhr online mit uns kommunizieren. Und für dringende Angelegenheiten habe ich Ihnen meine Handy-Nummer gegeben…“

„Wenn ich meine Geldgeschäfte telefonisch oder online abwickeln muss, dann kann ich gleich zu einer Direktbank gehen und muss nicht Ihr teures Filialnetz über hohe Preise und schlechte Konditionen finanzieren…“

„Frau S., wollen Sie denn wirklich bei Ihrer Vermögensanlage auf unsere Beratung verzichten?“
„Der Fonds, den sie mir verkauft haben, steht aktuell mit 5 Prozent in den Miesen.“
„Aber Frau S., Sie wissen doch, das ist das allgemeine Marktrisiko.“

„Hätte ich den Fonds bei einer Direktbank ohne Ausgabeaufschlag gekauft, hätte ich trotz der Marktschwankungen zumindest noch keinen Verlust eingefahren …“

„Und überhaupt, Frau S., wissen Sie eigentlich, ob Ihr Geld bei dieser Bank wirklich sicher ist? Wenn bei dieser sogenannten Direktbank etwas passiert, werden Sie mit dem europaweiten Mindestbetrag von 20.000 Euro abgespeist. Das war’s dann.“

„Entschuldigung, aber versuchen Sie bitte nicht, mich für dumm zu verkaufen. Ich habe mich natürlich diesbezüglich erkundigt. Die Direktbank ist dem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Mein Geld ist dort genauso sicher wie bei Ihnen…“

„Wer’s glaubt … Aber ich sehe schon, Frau S., Sie legen keinen Wert mehr auf eine Zusammenarbeit. Schade. Wenn’s nicht klappt mit dieser sogenannten Direktbank, können Sie ja wieder zu uns kommen.“

Mit diesen Worten ging eine über 19-jährige Geschäftsbeziehung zu Ende. Sandra S. hat mittlerweile die Direktbank zu ihrer Hausbank gemacht – und diese Entscheidung im Großen und Ganzen bis heute nicht bereut. Noch mehr als die günstigen Konditionen gefällt ihr, dass sie ihre Bank rund um die Uhr erreichen kann, natürlich auch am Wochenende und an Feiertagen.

Direktbanking in der Praxis und Angebote

Ganz gleich, was man Ihnen erzählen mag, aber ein striktes Bankgeheimnis, das etwa mit jenem in der Schweiz oder in Österreich vergleichbar wäre, hat es in Deutschland noch nie gegeben. Die Behörden schauen bei konkreten Verdachtsmomenten schon mal sehr genau hin, was sich auf den Konten und in den Depots von Bürgern tut, die ins Visier der Fahnder oder Steuerprüfer geraten sind. Zwar erlaubt auch die im Jahr 2005 in Kraft getretene automatisierte Kontoabfrage durch Finanzämter und Sozialbehörden nur die Übermittlung von Stammdaten (wie etwa das Datum der Kontoeröffnung sowie die Namen der Verfügungsberechtigten) und nicht etwa die Offenlegung der Kontoumsätze, dennoch unterliegen die Geld- und Finanzgeschäfte einer stetigen Kontrolle. Schließlich gilt es, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder sogar terroristische Aktivitäten zu entlarven und entsprechend zu handeln. Viele Kontrollen hat der Staat an die Banken delegiert. Sie müssen sich nicht nur von der Identität ihrer Kunden zweifelsfrei überzeugen und in den Jahresbescheinigungen alle Kapitalerträge ihrer Sparer und Anlegerlückenlos dokumentieren. Darüber hinaus sind die Geldinstitute verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen genau unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls an die Behörden zu melden. Hierfür gibt es in den Banken eigens sogenannte Geldwäschebeauftragte.

Legitimation per Postident-Verfahren
All dies trifft auf Filialbanken ebenso zu wie auf Direktbanken, lediglich die Abläufe unterscheiden sich etwas. Wenn Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse vor Ort ein Girokonto eröffnen wollen, legitimieren Sie sich einfach durch Vorlage Ihres Personalausweises. Das Geldinstitut wird sich dann noch mehr oder minder diskret bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) nach Ihrer Bonität erkundigen. Gibt es keine gravierenden Gründe, Ihnen die Eröffnung eines Kontos zu verweigern, ist der Vorgang in kurzer Zeit abgeschlossen und Sie sind ab sofort Kunde des Geldinstituts Ihrer Wahl. Falls Sie sich gleich einen Dispositionskredit einräumen lassen möchten, müssen Sie üblicherweise zudem Ihre letzten Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen die letzten Steuerbescheide sowie die aktuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) vorlegen. Bei schlechter Bonität kann die Bank allerdings die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Dann bleiben nur noch die Sparkassen, die aufgrund ihres öffentlichen Auftrags Girokonten für jedermann einrichten müssen – unabhängig von der Bonität. Diese Konten werden dann allerdings nur auf Guthabenbasis geführt.

Bei Direktbanken läuft der Prozess zur Eröffnung eines Kontos oder Depots etwas anders ab, er erfordert allerdings ebenfalls nur einen relativ geringen Zeitaufwand. Der entscheidende Unterschied: Sie gehen nicht in die Bankfiliale, um sich zu legitimieren, sondern in die nächstgelegene Filiale der Deutschen Post AG. Doch der Reihe nach: Natürlich wäre es am komfortabelsten, man könnte zum Beispiel ein lukratives Tagesgeld- oder Festgeldkonto schnell und einfach per Mausklick eröffnen. Doch ganz ohne Papier geht das leider noch nicht. Es sei denn, Sie sind bereits Kunde bei der betreffenden Direktbank und haben sich schon legitimiert. Egal, ob Sie ein Konto oder ein Wertpapierdepot eröffnen möchten, Sie müssen in jedem Fall den Postweg wählen. Konkret bedeutet dies: Sie rufen auf der Homepage der Direktbank das entsprechende Antragsformular auf, geben online Ihre persönlichen Daten ein und drucken es anschließend aus. Versehen mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift und ergänzt durch weitere erforderliche Unterlagen schicken Sie den Antrag per Post an die Direktbank. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann die Nachricht, dass Ihr Konto eingerichtet wurde. Gleichzeitig gehen Ihnen die Unterlagen für das sogenannte Postident-Verfahren zu. Dabei handelt es sich um eine für Sie als Kunde recht bequeme und vor allem kostenlose Serviceleistung, mit der eine sichere Identifikation von Personen vorgenommen werden kann. Das Verfahren entspricht den Anforderungen des Geldwäschegesetzes, zu dessen Einhaltung die Banken – wie erwähnt – verpflichtet sind, wollen sie nicht ihre Lizenz verlieren. Das Postident-Verfahren gilt als unpersönliche Legitimationsprüfung und ist nicht nur auf Banken beschränkt.

Die vier Arten des Postident-Verfahrens
Postident Basic: Dient der Identifikation von Personen in den Filialen der Post nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Diese Form wird von Direktbanken bei der Eröffnung von Konten und Depots gewählt.

Postident Komfort: Funktioniert wie Postident Basic, allerdings muss die betreffende Person nicht in einer Postfiliale vorstellig werden. Vielmehr wird das Identifikationsverfahren bei Übergabe des Briefes vorgenommen. Postident Special: Diese Form bietet die Möglichkeit der Identifikation durch einen Zusteller sowie der Übergabe eines personalisierten Dokuments zur Unterschrift. Postident für Trustcenter: Diese Form dient der Identifikation von Personen nach den Vorgaben des Signaturgesetzes durch einen zertifizierten Prozess.
Wichtig: Sie können das Postident-Verfahren in allen Filialen der Deutschen Post AG abwickeln. Es ist keinesfalls erforderlich, die Postfiliale an Ihrem Wohnort aufzusuchen. Sie haben also zum Beispiel die Möglichkeit, die Identifikation bei einer Postniederlassung in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes oder an einem inländischen Ferienort vornehmen zu lassen. Und so gehen Sie vor:

Sie erhalten von Ihrer Direktbank nach der Kontoeröffnung einen Postident-Coupon und einen Rückumschlag „Postident“. Beides müssen Sie zusammen mit Ihrem gültigen Personalaus weis oder Reisepass dem Mitarbeiter in der Postfiliale vorlegen. Dieser füllt ein separates Formular aus, das Sie in seiner Gegenwart unterschreiben. Der Postmitarbeiter sendet das unterschriebene Formular und den Coupon im Postident- Rückumschlag an die betreffende Direktbank. Das Ganze dauert etwa zwei Minuten und kostet Sie nichts. Nach erfolgreicher Legitimierung können Sie alle Funktionen und Leistungen des Kontos oder des Depots uneingeschränkt nutzen. Sollten Sie sich später für ein weiteres Produkt derselben Bank entscheiden, entfällt dieses Verfahren, denn Sie sind ja bereits legitimiert. Lediglich für den Fall, dass Sie die Direktbank wechseln, wird ein erneuter Postident-Vorgang erforderlich.

Das Verfahren in Österreich ist sehr ähnlich: Sobald die Direktbank das Konto eingerichtet hat, erhält der Kunde zusammen mit der Bestätigung einen sogenannten Daten-Rückschein per Post. Diesen legt er zusammen mit seinem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bei einer Niederlassung der Österreichischen Post AG vor. Der Mitarbeiter füllt den Daten-Rückschein aus. Alle Angaben werden von Ihnen als Kunde und dem Post-Mitarbeiter per Unterschrift bestätigt. Die Post schickt den Daten-Rückschein an die betreffende Direktbank. Sobald dieser dort eingetroffen ist, gilt der Kunde als legitimiert und kann alle Leistungen rund um sein neues Konto oder Depot in Anspruch nehmen. Auch in Österreich gilt: Hat sich der Kunde gegenüber seiner Direktbank bereits legitimiert, ist bei weiteren Kontoeröffnungen keine erneute Legitimation erforderlich.

Praxistipp:
Suchen Sie möglichst umgehend die nächstgelegene Postniederlassung auf. Umso schneller können Sie in vollem Umfang über Ihr neues Konto oder Ihr Depot verfügen. Sollten Sie ein Girokonto bei einer Direktbank eröffnet haben, warten Sie noch etwa vier Wochen, bevor Sie die Bankverbindung zu Ihrem ehemaligen Geldinstitut kündigen. Erfahrungsgemäß dauert es eine Welle, bis alle Ihre Geschäftspartner Ihre neue Kontonummer registriert haben.

Direktbanken Glossar und wichtige Begriffe

Abrufkredit
Rahmenkredit, der einem Kunden auf unbestimmte Zeit „auf Abruf“ zur Verfügung gestellt wird. Der Kreditnehmer entscheidet, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und wie lange er ihn in Anspruch nimmt. Deshalb zahlt er auch nur für den tatsächlich abgerufenen Betrag Zinsen. Die Bereitstellung dieses Rahmenkredits allein ist mit keinen Kosten verbunden. Was die Höhe der Zinsen angeht, bewegen sich Abrufkredite meist zwischen Ratenkrediten und Dispositionskrediten.
Aktivgeschäft
Im Aktivgeschäft legt ein Kreditinstitut fremde Gelder und eigene Mittel in Form von Kreditausgaben, Festgeldanlagen und Wertpapierkäufen an.
Diese werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Refinanzierung des Aktivgeschäfts erfolgt über das Passivgeschäft.

Anlagedauer
Die Anlagedauer spielt bei der Geldanlage eine entscheidende Rolle.
Bei einer kurzfristigen Anlagedauer sollte darauf geachtet werden, dass die Verwaltungsgebühren oder Ausgabeaufschläge mögliehst gering ausfallen, und das bei einer guten Rendite.
Bei einer mittel- und langfristigen Anlagedauer können Verwaltungsgebühren oder Ausgabeaufschläge dagegen eine untergeordnete Rolle spielen, vorausgesetzt, es wird eine gute Rendite erzielt.

Arbeitnehmersparzulage
Unter der Arbeitnehmersparzulage versteht man die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern.
Förderfähig sind Arbeitnehmer, die mit vermögenswirksamen Leistungen bausparen und deren zu versteuerndes Einkommen (das nicht gleichbedeutend ist mit dem Bruttoeinkommen) 17.900 (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt. Wer zu dieser Personengruppe gehört, kann im Rahmen eines Bausparvertrages bei seiner Lohnsteuererklärung einen Zuschuss von 9 Prozent (maximal 470 Euro pro Jahr) beantragen. Andere Sparformen wie zum Beispiel ein Fondssparplan werden mit 18 Prozent gefördert, jedoch nur bis zur maximalen Höhe von 400 Euro.

Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem Rücknahmepreis eines Fonds.
Viele Direktbanken und Discountbroker gewähren Rabatte auf den Ausgabeaufschlag. Diese Abschläge variieren von Anbieter zu Anbieter und wirken sich – je nach Anlagedauer – unterschiedlich stark auf die Nettorendite der Fonds aus.

Bankauskunft
Mit den Datenschutzbehörden besteht Einigkeit darüber, dass dem Bankgeheimnis für die Wahrung des Persönlichkeitsrechts in den Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Kreditinstitut wesentliche Bedeutung zukommt. Deshalb dürfen Bankauskünfte nur erteilt werden, sofern dies dem Willen des Kunden entspricht.
Darüber hinaus können Kreditinstitute aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein, bei Straf- und Steuerverfahren Auskunft zu erteilen.

Beleihung
Geldinstitute gewähren nur dann einen Kredit, wenn der Kunde ihnen Sicherheiten bieten kann, die ihnen im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit zufallen. Die Höhe der Beleihung hängt davon ab, wie hoch der Beleihungswert und die Beleihungsgrenze des Sicherungsgutes (Gebäude, Grundstück) angesetzt werden. Das Beleihungsverfahren ist in Musterrichtlinien, beispielsweise den Beleihungsgrundsätzen für Sparkassen der einzelnen Bundesländer, geregelt.

Beleihungsgrenze
Geldinstitute beleihen Immobilien nicht zu 100 Prozent. Sie ziehen vom Kaufpreis etwa 20 Prozent Risikoabschlag ab, um Geldverluste zu vermeiden, wenn das beliehene Objekt unter seinem Wert versteigert werden muss. Auch dem Kunden entstehen weniger Verluste, wenn er nicht den gesamten Wert seiner Immobilie zurückzahlen muss. Für Darlehen von Sparkassen und Hypothekenbanken, die meist an erster Stelle im Grundbuch eingetragen werden, gelten 60 Prozent des Beleihungswerts als Standard für die Beleihungsgrenze. Diese Grenze kann jedoch höher liegen, wenn der überschüssige Betrag durch Bürgschaften der öffentlichen Hand oder einen Privatkredit abgesichert ist.

Beleihungswert
Darunter ist der Wert zu verstehen, den eine Immobilie auf lange Sicht am Markt erzielen kann, wenn sie verkauft oder versteigert wird. Kreditinstitute errechnen den Beleihungswert, um sich für die Laufzeit eines Darlehens ausreichend absichern zu können. Als Bewertungsgrundlage für die Berechnung dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert (bei Grundstücken oder alten Gebäuden) und der Verkehrswert (Lage der Immobilie und voraussichtlicher Gewinn). Für Eigentumswohnungen und selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt der Sachwert als Beleihungswert. Er kann sich als zu niedrig erweisen, wenn das Bauprojekt teurer wird als erwartet oder dessen Verkehrswert sinkt. Bei einer Zwangsversteigerung würden dem Kreditinstitut in einem solchen Fall Verluste entstehen. Um diese zu vermeiden, ziehen die Banken meist einen Sicherheitsabschlag vom Beleihungswert ab, sodass dieser meist nur bei circa 80 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen liegt. Dies sollte der Kreditnehmer wissen, wenn er seine Finanzierung plant, denn von der Höhe des Beleihungswerts hängt ab, wie hoch die Summe ist, die ihm das Kreditinstitut zur Verfügung stellt.

Bereitstellungszinsen
Wenn ein Bauherr einen Kredit aufnimmt, die bereitgestellte Summe jedoch erst nach einer längeren Zeit in Anspruch nehmen kann, berechnet ihm das Kreditinstitut Zinsen. Der Grund dafür ist, dass das Geld nicht durch Zwischenablagen kapitalbringend eingesetzt werden kann, solange es auf Abruf bereitliegt. Dadurch entstehen Ausfälle, die der Kreditnehmer durch die Bereitstellungszinsen wieder ausgleicht. Die üblichen Sätze für Bereitstellungszinsen betragen 0,25 Prozent der Kreditsumme pro Monat.

Callcenter
Sammelbezeichnung für Reservierungszentren, Help Desks, Info- lines oder Kundendialogcenter – unabhängig von ihrer Organisationsform und den bearbeiteten Vorgängen.

Cost-Average-Effekt
Der Cost-Average-Effekt (Durchschnittskosteneffekt) entsteht, wenn eine Investition in eine Wertpapieranlage über einen längeren Zeitraum verteilt wird.
Der Anleger zahlt regelmäßig einen festen Betrag in z.B. einen Fonds ein. Bei fallenden Kursen werden so mehr Anteile und bei steigenden Kursen weniger Anteile erworben. Der dadurch entstehende Durchschnittspreis liegt zwar über dem günstigsten Preis des Betrachtungszeitraums, aber auch unter dem ungünstigsten.
Der Anleger kauft auf jeden Fall günstiger ein, als wenn er regelmäßig eine feste Anzahl von Anteilen gekauft hätte.

Dachfonds (Fund of Funds)
Dachfonds nennt man Wertpapierfonds, deren Anlagevermögen nicht in einzelne Wertpapiere, sondern in andere Fonds (sogenannte Zielfonds) investiert wird.
Das den Investmentfonds eigene Sicherheitsmerkmal, mit relativ geringen Beträgen in eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen zu investieren, wird hier um eine zusätzliche Dimension erweitert. Für den Anleger bedeutet dies, dass er sich mit nur einem Dachfondsanteil an Hunderten von Unternehmen beteiligen kann.

Direktbrokerage/Discount-Brokerage
Finanzdienstleister rund um das Wertpapiergeschäft. Der Kunde kann über seinen Direktbroker Aktien, Anleihen, Derivate, Fondsanteile, Zertifikate und andere Papiere zu günstigen Transaktionskosten kaufen und verkaufen. Im Unterschied zu Direktbanken bieten Direktbroker allerdings in der Regel nicht das komplette Produkt- und Serviceportfolio einer Hausbank an.

Disagio und Agio
Disagio ist der Abzug von einer vereinbarten Darlehenssumme, der gewöhnlich in Prozent ausgedrückt wird.
Der Kreditnehmer erhält den um das Disagio verminderten Betrag, während Zinsen und Tilgungen vom gesamten Darlehensbetrag berechnet werden. Das Disagio diente ursprünglich zur Deckung der mit der Kreditvergabe zusammenhängenden Kosten. Heute liegt sein Sinn vor allem darin, die Effektivverzinsung eines Darlehens entsprechend der Marktlage zu regulieren.
Unter Agio versteht man hingegen ein Aufgeld auf den Nennwert. Es kommt insbesondere bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften vor.

Effektivzins
Der Effektivzins stellt die als jährlicher Prozentsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits dar. Er weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag enthaltenen Nominalzins ab.
Der Effektivzins berücksichtigt neben den Zinsen für den überlassenen Kredit auch die Bearbeitungsgebühr und andere Faktoren. Hierunter fallen Preisbestandteile wie zum Beispiel Zinseszinseffekte.

Einlagensicherung
Die Einlagensicherung garantiert, dass ein Bankkunde bei Insolvenz einer Bank nicht sein eingezahltes Vermögen verliert.
In Deutschland gewähren drei Sicherungssysteme für Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken durch Garantiefonds die Rückzahlung von Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe.

Einzahlplan
Ein Einzahlplan dient der regelmäßigen Anlage eines gleichbleibenden Betrages auf ein Investmentkonto. So kann der Cost-Average-Effekt genutzt werden.
Entnahmeplan
Ein Entnahmeplan sieht die regelmäßige Auszahlung aus einer Vermögensanlage vor. Damit handelt es sich um das Gegenstück zu einem Einzahlplan.

Festgeld
Festgelder sind Gelder, die für eine begrenzte Zeit (auf Termin) angelegt werden.
Sie werden auch als Termineinlagen bezeichnet, weil der Sparer sein Geld für einen Zeitraum von einem Monat bis zu vier Jahren fest anlegt. Während der Laufzeit ändert sich der Zins nicht.
Kunden können mit ihren Banken für das Ende der Befristung eine stillschweigende Verlängerung oder die Rückzahlung der Festgeldanlage vereinbaren.

Fondsprospekt
Der Fondsprospekt informiert den Anleger vor der Zeichnung (dem Erwerb) eines Investmentfonds über dessen Anlageausrichtung, Kostenstruktur und Riskoeinschätzung.
Der Vertreiber des Fonds ist dazu verpflichtet, dem Anleger diesen Prospekt kostenlos auszuhändigen. Zudem existiert eine gesetzlich verankerte Prospekthaftung der Fondsgesellschaft und des Vermittlers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben.
Der Begriff Fondsprospekt dient als Synonym für Verkaufsprospekt.

Fondssparen
Fondssparen dient dem regelmäßigen Erwerb von Fondsanteilen und wird in der Regel im Zusammenhang mit einem Anlagekonto angeboten.
Die monatlich gleichbleibenden Sparraten dienen zum einen der langfristigen Vermögensbildung, zum anderen profitiert der Anleger dabei vom sogenannten Cost-Average-Effekt.

Forward-Darlehen
Baugeld „auf Vorrat“. Die Aufnahme eines Forward-Darlehens lohnt sich in Phasen sehr niedriger Zinsen, sofern in zwei oder drei Jahren die Anschlussfinanzierung für die Immobilie ansteht. Der Kunde sichert sich mit diesem Darlehen den aktuell günstigen Zinssatz. Läuft die erste Finanzierungsrunde aus, wird die Restschuld mit dem Forward-Darlehen abgelöst. Bis zur Inanspruchnahme des Darlehens berechnet die Bank pro Monat einen Zuschlag auf den später zu zahlenden Zinssatz. Bereitstellungszinsen fallen hingegen nicht an. Das heißt, dem Kunden entstehen bis zur Abnahme des Darlehens keine zusätzlichen Kosten neben seinem noch laufenden Kredit.

Freistellungsauftrag
Durch einen Freistellungsauftrag können private Anleger bei Geldinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Steuern (ab 1. Januar 2009: Abgeltungsteuer) beantragen.

Geldmarkt
Unter Geldmarkt versteht man die kurzfristigen Geldausleihungen zwischen Banken des In- und Auslands, die zum Liquiditätsausgleich getätigt werden, sowie den An- und Verkauf sogenannter

Geldmarktpapiere.
Dabei handelt es sich insbesondere um Schatzwechsel oder U- Schätze des Bundes (Schatzanweisungen) und ähnliche kurzfristige Titel.
Die Zinssätze für Tages-, Monats- oder Dreimonats-Geld ergeben sich täglich neu aus dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage. Da ein reibungsloser Geldstrom eine wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes Geldwesen darstellt, übt die Europäische Zentralbank (EZB) am Geldmarkt einen regulierenden Einfluss aus.

Grundschuld
Wenn ein Grundstück mit einer Grundschuld belastet wird, bedeutet dies, dass eine bestimmte Summe an denjenigen zu zahlen ist, zu dessen Gunsten diese Belastung erfolgt. Eine Grundschuld wird heute meist zur Sicherung von Baufinanzierungsdarlehen ins Grundbuch eingetragen. Im Gegensatz zur Hypothek muss der Grundschuld keine zu sichernde Forderung (also ein erteilter Kredit) zugrunde liegen. Weil eine Grundbucheintragung auch dann bestehen bleibt, wenn das Darlehen bereits getilgt ist, kann die Grundschuld als Sicherheit für weitere Darlehen dienen.

Hedgefonds
Hedgefonds werden seit dem 1. Januar 2004 auf dem deutschen Markt gehandelt. Die Fondsmanager investieren nach verschiedenen Anlagestrategien in sogenannte Single- oder Zielhedgefonds und dürfen dabei mit fallenden Aktienkursen spekulieren.
Auf Kredit werden Wertpapiere eingekauft und verkauft, um sie später billiger zurückzukaufen. Dachhedgefonds sind ein Zusammenschluss aus mindestens drei Zielhedgefonds.

Immobilienfonds
Immobilienfonds sind eine auf Haus- und Grundbesitz ausgerichtete Vermögensanlage. Unterschieden wird dabei zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds.
Offene Immobilienfonds sind wie Wertpapier-Investmentfonds (Investmentsparen) organisiert: Ihr Objektbestand kann sich laufend durch Neuerwerb, gegebenenfalls auch durch Veräußerung, verändern. Das Vermögen schwankt mit der Zahl der verkauften Anteile. Offene Immobilienfonds werden durchweg von Banken getragen, die Ausschüttungen stellen grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.
Bei geschlossenen Immobilienfonds ist die Zahl der Anteile von vornherein fest und ändert sich nicht mehr. Die Anteilseigner eines geschlossenen Fonds gelten als Miteigentümer der Immobilien. Sie erzielen steuerliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die ihnen anteilig zugerechnet werden.
Inbound Calls
Anrufe, die von außerhalb in einem Callcenter eingehen, das heißt, sie sind vom Kunden veranlasst.

Indexfonds
Indexfonds sind Investmentfonds, die nach dem Vorbild eines Börsenindex (zum Beispiel dem DAX) aufgebaut sind.
Ziel ist, den Verlauf des Index möglichst exakt abzubilden. So kann der Indexfonds im Ergebnis nicht schlechter abschneiden als der jeweilige Börsenindex.

Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
Kapitalanlagegesellschaften (KAG, auch Investmentgesellschaften genannt) sammeln Kapital von Anlegern und investieren es in Investmentfonds. Ihre Tätigkeit ist im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften geregelt.

Kreditauskünfte
Kreditauskünfte erteilen nicht nur Banken, sondern auch die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa).
Banküblich sind Auskünfte über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Kunden. Das Bankauskunftsverfahren dient vor allem der Beurteilung von Kreditrisiken.

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ist eine finanzwirtschaftliche Kennzahl. Sie zählt zu den wichtigsten Beurteilungsgrößen für die Preiswürdigkeit einer Aktie.
Das KGV errechnet sich als Quotient aus dem Kurs und dem Reingewinn je Aktie. Dieser Quotient – auch Price-Earning-Ratio (PER) genannt – zeigt an, mit dem Wievielfachen des Jahresgewinns die Aktie bezahlt wird.

Lombardkredit
Ein Lombardkredit beinhaltet die Kreditgewährung gegen Pfand.
Das Pfandrecht kann sich dabei auf eine bewegliche Sache oder ein verbrieftes Recht (Faustpfand) beziehen. Der Kreditnehmer erhält dabei nicht den vollen Wert seines Pfandes als Kredit, sondern nur einen Teil davon, den Beleihungswert.

Mündelsichere Papiere
Mündelsichere Papiere sind risikoarme Wertpapiere. Als mündelsicher bezeichnet man eine Geldanlage, die als besonders sicher eingestuft wird.
Hierzu gehören vor allem festverzinsliche Wertpapiere von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Mündelsicherheit muss vom Gesetzgeber ausdrücklich festgestellt sein.

Nettorendite
Die Nettorendite ist die Rendite einer Geldanlage nach Abzug aller fälligen Steuern und Abgaben. Man nennt sie auch „Rendite vor Steuern“.

No-Ioad-Fonds
No-load-Fonds sind Fonds, die ohne Veranschlagung eines Ausgabeaufschlags verkauft werden.
Interessant sind diese Fonds vor allem für solche Anleger, die häufiger switchen (den Fonds wechseln) oder die ihr Geld kurzzeitig auf einem Fonds parken.
Für Anleger mit einem längeren Anlagehorizont hingegegen eignen sich No-load-Fonds weniger, da die Verwaltungsgebühren bei diesen Fonds in der Regel höher sind als bei Fonds mit regulärem Ausgabeaufschlag.

Nominalzins
Bezeichnung für den Zinssatz, den der Kreditnehmer als Preis für den Nennbetrag des Darlehens (die Nominalschuld) zahlen muss. Die Höhe der laufenden Zinsrate wird durch den Nominalzins bestimmt. Die tatsächliche Belastung für den Kreditnehmer kann aus dem Nominalzins nicht abgelesen werden. Über sie gibt der Effektivzins Auskunft, der weitere Einflüsse wie die Termine der Ratenzahlungen und die Verrechnungstermine berücksichtigt.

Ombudsmann
Ein Ombudsmann ist ein Schlichter, der bei Meinungsverschiedenheiten zur außergerichtlichen Beilegung angerufen werden kann. Die Ombudsleute des „Bundesverbandes deutscher Banken“ schlichten in einem kostenlosen Verfahren zwischen privaten Banken und deren privaten Kunden.
Die Entscheidung ist für die Banken bindend, wenn der Streitwert 5000 Euro nicht übersteigt. Ist der Kunde mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er in jedem Fall noch ein ordentliches Gericht anrufen.
Für Kunden von Sparkassen und Volks- bzw. Raiffeisenbanken sind Ombudsleute des „Bundesverbandes deutscher Banken“ nicht zuständig. Die Sparkassen haben zwölf eigene Schlichtungsstellen, bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist der Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe zuständig.

Outbound Call
Vom Callcenter-Agent initiiertes Gespräch aus dem Callcenter nach außen.
Passivgeschäft
Passivgeschäfte sind Bankgeschäfte, die der Beschaffung von Geldkapital dienen und damit Verbindlichkeiten für die Bank darstellen.
Zu den Passivgeschäften gehören die Hereinnahme von Einlagen und die Ausgabe von eigenen Schuldverschreibungen. Dem gegenüber steht das Aktivgeschäft.

Sichteinlagen
Sichteinlagen sind täglich verfügbare Guthaben auf Konten (zum Beispiel Giro- oder Tagesgeldkonten). Das Gegenteil sind Termineinlagen.

Sparbrief
Sparbriefe sind eine Anlagevariante zwischen Sparbuch und festverzinslichen Wertpapieren. Ihre Verzinsung ist für die gesamte Laufzeit festgelegt und damit im Voraus überschaubar. Die Laufzeitenskala reicht bis zu zehn Jahre.*
Der normale Sparbrief: Er wird zum vollen Nennwert gekauft. Die Zinsen werden zum Jahresende vergütet und stehen frei zur Verfügung.
Der abgezinste Sparbrief: Hier werden die Zinsen für die gesamte Laufzeit von vornherein auf den Kaufpreis angerechnet, sodass der Erwerbspreis deutlich unter dem Nennwert liegt.
Der Sparbrief mit jährlich steigendem Zins: Er ist eine kurzfristig verfügbare Anlage, ähnlich dem Bundesschatzbrief. Er kann nach einer kurzen Wartezeit zum Nennwert zuzüglich Zinsen eingelöst werden.

Sondertilgung
Wenn der Bausparer höhere Tilgungsbeiträge erbringt als im Vertrag vereinbart oder sogar das ganze Bauspardarlehen früher zurückzahlt als vorgesehen, spricht man von einer Sondertilgung. Bei Bausparkassen sind Sondertilgungen jederzeit möglich, bei anderen Kreditinstituten nur mit deren Zustimmung. Kreditinstitute verlangen außerdem eine Vorfälligkeitsentschädigung oder einen Zinsausgleich. Unter Umständen wird die Sondertilgung damit für den Kreditnehmer unrentabel.

Tagesgeldkonto
Sparkonto für kurzfristig angelegte, jederzeit wieder abrufbare Rücklagen. Tagesgeldkonten werden kostenlos geführt und bieten dem Kunden ein hohes Maß an Flexibilität. Allerdings kann die Bank jederzeit den Zinssatz ändern. Wer mittelfristig anlegen möchte, sollte daher eher ein Festgeldkonto wählen, bei dem der Zinssatz während der gesamten Laufzeit festgeschrieben ist. Allerdings kann der Sparer während dieser Phase nicht über sein Geld verfügen.

Umschuldung
Wenn der Kreditnehmer zu einem anderen Kreditgeber wechselt, spricht man von einer Umschuldung. Das bestehende Darlehen wird durch einen bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommenen, meist günstigeren Kredit abgelöst. Da bei der Umschuldung bestimmte Regelungen zu beachten sind und die Kreditgeber meist für den Wechsel zu einem anderen Anbieter eine Gebühr verlangen, sollte der Kreditnehmer genau ausrechnen, ob sich der Wechsel wirklich für ihn auszahlt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bestätigung des Finanzamts, dass für ein Grundstück keine aktuell fälligen steuerlichen Verpflichtungen bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird als Voraussetzung für die Eintragung eines Eigentümerwechsels ins Grundbuch verlangt.

Vorfälligkeitsentschädigung
Zahlt ein Kreditnehmer sein Darlehen vorzeitig zurück, entstehen dem Kreditinstitut Zinsverluste, denn die Geldmittel für Darlehen werden von den Kreditinstituten aufgebracht, indem Sparverträge oder andere Leistungen mit einer Laufzeit vergeben werden, die möglichst genauso lang ist wie die des Darlehens (fristenkongruente Refinanzierung). Diese Zinsverluste werden dem Kreditnehmer in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Bei der Berechnung, wie hoch die Zinseinbußen des Kreditinstituts sind, wird im Allgemeinen die Differenz der Rendite öffentlicher Anleihen zum Nominalzinssatz des abzulösenden Darlehens zugrunde gelegt. Es kann für den Kreditnehmer daher theoretisch günstiger sein, den Kredit wie geplant zurückzuzahlen, anstatt ihn mit einer größeren Summe auf einen Schlag zu tilgen.