Weitere Hilfe im Fall einer Insolvenz Ihres Unternehmens

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, sollte schnellstmöglich Hilfe an Bord geholt werden. Ein guter Ratgeber kann Ihnen viele äußerst unangenehme Erfahrungen ersparen – es ist so schon schlimm genug. Wir zeigen nun auf, wohin Sie sich in welchem Fall wenden können. Die Liste soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Selbständige mit ihren Problemen mehr oder weniger alleine dastehen. Nicht immer findet sich eine Anlaufstelle. Insbesondere wenn gar kein Geld mehr vorhanden ist, wird es schwierig für die Betroffenen.

Kostenlose Schuldnerberatungen
Hier bekommen ehemalige Selbständige Unterstützung, die unter die Regelungen der Privatinsolvenz fallen.

Private Schuldenregulierer
Sie werben oft in Tageszeitungen in der Rubrik „Stellenanzeigen“ und bieten Dienste für jeden, der Schulden hat. Dabei ist große Vorsicht geboten, denn auch viele nichtseriöse Anbieter tummeln sich hier. Achten Sie darauf, dass ein Schuldenberater eine Anerkennung nach § 305 Insolvenzordnung hat; Steuerberater und Anwälte verfügen generell darüber. Allerdings gibt es unseriöse Schuldenregulierer, die mit einem Anwalt oder einem Steuerberater als Strohmann werben. Fragen Sie in solchen Fällen, ob Ihr Ansprechpartner tatsächlich der besagte Anwalt oder Steuerberater ist. Wenn Sie ihn nicht persönlich zu Gesicht bekommen, sollten Sie besser auf Abstand gehen.

Anwälte und Steuerberater
Im Rahmen einer Insolvenz sind Anwälte und Steuerberater auch beratend tätig. Das Problem: Meist ist kein Geld da, um ihre Dienste zu bezahlen. Fragen Sie daher einen Anwalt, ob es möglich ist, Beratungskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Beratungskostenhilfe erfolgt in Form eines Beratungsscheins, der Menschen mit geringem Einkommen vom Amtsgericht ausgestellt werden kann. Damit können dann die Anwaltskosten für die Beratung im Rahmen der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens abgerechnet werden. Allerdings wurde diese Lösung 2006 bei den meisten Amtsgerichten abgeschafft. Fragen Sie also bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht nach. Die Beratung zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens kostet üblicherweise mehrere hundert Euro oder sogar mehr, und ohne Beratungsschein müssen Sie diese Kosten selbst tragen.

Rechtsberatungen beim Amtsgericht
Sie bietet Hilfe bei rechtlichen Fragen. Diese Dienstleistung kostet meist nur ein wenig oder kann über die Beratungskostenhilfe finanziert werden.

Arbeitslosenberatung
Wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Selbständigkeit arbeitslos sind, können Sie auch bei Arbeitslosenberatungen Unterstützung finden. Diese Dienstleistung wird oft als kommunales Angebot oder auch von gemeinnützigen Organisationen angeboten.

Kammern
Für ihre Mitglieder bieten die Kammern rechtliche Beratungen an. Besonders gut sind die Handwerkskammern organisiert, die auch Rechtsberatungen in Sachen Insolvenzrecht durchführen – oft sogar kostenlos.

Berufsverbände
Auch sie bieten vereinzelt Hilfe. Fragen Sie bei Ihrem Berufsverband nach, ob man Ihnen dort helfen kann.

Internet
Aktuelle Informationen mit umfangreichen Ratgebern rund um die Themen Insolvenz und Verschuldung finden Sie im Internet beispielsweise unter folgenden Adressen:
• bag-sb*de
• forum-schuldnerberatung. de
• meine-schulden*de
• meine-schuldnerberatung*de
• gib.nrw*de
• callnrw*de

Wer sich hierhin wendet, muss mit langen Wartezeiten rechnen. Die Beratungen werden meist von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt.

Tipps – Informieren Sie sich über Aktuelles
Sie haben nun die wichtigsten Dinge rund um die Insolvenz erfahren. Die rechtlichen Regelungen können sich allerdings jederzeit ändern. Eine Reform des Insolvenzrechts wird schon lange erwartet – ist aber bisher nicht erfolgt. Kommen wird sie auf jeden Fall; die Frage ist nur, wann. Informieren Sie sich deshalb unbedingt über die aktuellsten Regelungen, falls Sie von Zahlungsunfähigkeit betroffen sind.

Private Darlehen – gute Tipps und Vergleich

Das Darlehen von privat ist eine Alternative zur Finanzierung durch eine Bank, die sehr oft in Anspruch genommen wird. Laut KfW-Erhebungen aus dem Jahr 2006 stammen rund 27 Prozent aller Finanzierungen aus dem privaten Umfeld. Verhältnismäßig neu ist für Selbständige die Nutzung von Internetportalen, um ein Darlehen von privat zu bekommen.

Verwandte, Freunde oder Kunden als Darlehensgeber
Prinzipiell kann jeder, der über genügend finanzielle Mittel verfügt, als (Geldgeber fungieren. Wer Geld braucht, um ein geschäftliches Vorhaben zu finanzieren, sollte deshalb ruhig kreativ werden. Wer bei einer Bank keine Chance hat, weil der Kredit- oder Darlehensbetrag zu gering ist, dem bleibt manchmal gar nichts anderes übrig, als eine Lösung ohne Bank zu linden. Neben Oma, Opa, Eltern oder Tante kommen auch Kunden als Darlehensgeber infrage. Für diese Varianten gelten ähnliche Spielregeln wie für das Darlehen von einer Bank. Die Geldgeber wollen ihre Investition zurückhaben, und eine Verzinsung wird auch in vielen Fällen gefordert.
Stellen Sie sich vor, Ihr bester Freund oder Ihre beste Freundin fragt Sie, ob Sie 10.000 Euro hätten, um ein Unternehmen aufzubauen oder zu < erweitern. Sicherlich würden Sie darüber nachdenken, ob Sie dieser Person Zutrauen, dass sie den Betrag zurückzahlt – und darauf kommt es an: Das Verleihen von Geld ist eine Vertrauenssache, und besonders im familiären Umfeld oder im Freundeskreis hat das liebe Geld schon so manche Beziehung zerstört. Wenn Sie sich privat Geld leihen wollen, sollten Sie sich also selbstkritisch fragen, ob Sie das Privatdarlehen oder den Privatkredit auch zuverlässig zurückzahlen können.

Schaffen Sie ein Vertrauensverhältnis
Sie können einiges dafür tun, dass ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Geldgeber entsteht. Die folgenden Ausführungen zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf.
• Wählen Sie nach Möglichkeit Personen aus, die Sie gut kennen und einschätzen können. So beugen Sie Streitigkeiten, die meist zu einem späteren Zeitpunkt auftreten und gar nichts mit dem Darlehen zu tun haben, vor.

• Weihen Sie den potenziellen Geldgeber in Ihre Pläne ein und legen Sie nachvollziehbar dar, was Sie mit dem geliehenen Betrag machen wollen. Beantworten Sie alle Fragen Ihres Gegenübers offen und ehrlich.

• Weisen Sie darauf hin, dass die Tilgungen und/oder die Zahlung der Zinsen einem gewissen Risiko unterliegen. Ihr Vorhaben kann scheitern, sodass die Rückzahlung zum Problem wird – es gibt keine Erfolgsgarantien. Fragen Sie auch, ob Ihr Geldgeber bereit wäre, die Zahlungen für eine Weile auszusetzen.

• Zeigen Sie Ihre Bereitschaft, auch im Rahmen einer späteren Festanstellung das geliehene Geld ohne Murren zurückzuzahlen, falls Ihr Vorhaben scheitern sollte.

• Legen Sie Spielregeln für sich fest: Falls es zu Engpässen kommen sollte, sprechen Sie mit Ihrem Geldgeber darüber – bevor die nächste Zahlung fällig wird. Ansonsten wird er an Ihrer Zuverlässigkeit zweifeln.

• Lassen Sie Ihr Bauchgefühl mit entscheiden. Haben Sie das Gefühl, dass das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Geldgeber auf sicheren Füßen steht und dass es auch bei Belastungen Bestand haben wird?

• Theoretisch reicht die Überweisung des Geldbetrags mit dem Verwendungszweck „Darlehen“ oder „Kredit“ — im Streitfall ist dann aber der Nachweis von Details sehr schwierig. Halten Sie daher alle Vereinbarungen schriftlich fest; damit zeigen Sie zusätzlich Ihren Willen, die Verantwortung zu übernehmen.

Ein Darlehen von Kunden ist noch einmal heikler. Spielen Sie auch in diesem Fall mit offenen Karten und informieren Sie Ihre Geldgeber über das Risiko, dass sie ihr Geld vielleicht nicht zurückbekommen. Das bedeutet nicht, dass Sie den Teufel an die Wand malen sollen; aber Sie sollten erwähnen, dass es immer ein unternehmerisches Risiko gibt und der Fall der I alle eintreten kann – auch wenn Sie das für unwahrscheinlich halten.

Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Wenn Ihr Unternehmen noch nicht besteht und Sie eine Anschubfinanzierung brauchen, betrachtet der Gesetzgeber das Darlehen von nahen Angehörigen als eines von Privatperson zu Privatperson. Eine schriftliche Vereinbarung ist in diesem Fall zwar aus Sicht des Gesetzgebers nicht notwendig; dennoch ist es ratsam, die Regelungen schriftlich festzuhalten, vor allem aus Beweisgründen. Bei kleineren Beträgen ist es nicht unbedingt nötig, einen Anwalt einzubeziehen – die Kosten wären einfach zu hoch. Wenn es um größere Beträge geht, ist es durchaus empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden, damit bei Streitigkeiten Sicherheit für alle Beteiligten besteht. Beim Darlehen von einer Privatperson an ein bestehendes Unternehmen ist das schriftliche Fixieren ohnehin unumgänglich; das schreibt der Gesetzgeber vor.

Frank Weigelt ist Anwalt und hat häufig mit Mandanten zu tun, die Hilfe wegen eines Darlehens aus dem privaten Umfeld benötigen. Er kennt typische Problemfälle und weiß, worauf geachtet werden sollte.

Kann der Geldgeber trotz einer Vereinbarung über Laufzeit und Tilgung das Darlehen vorzeitig kündigen?
Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorzeitig möglich, wenn eine Laufzeit vereinbart wurde. Außerordentlich gekündigt werden kann aber schon – beispielsweise dann, wenn der Darlehensnehmer die vereinbarten Tilgungen nicht leistet. Man sollte es auch nicht mit Details im Vertrag übertreiben; denn wenn es zu Streitigkeiten in der Familie kommt, kann das Nichteinhalten einer Regelung der Grund für eine vorzeitige Kündigung sein – zum Beispiel, falls Informationspflichten wie gegenüber einer Bank vereinbart werden. Da ohnehin das Vertrauensverhältnis maßgebend ist, sollte man sich bei Fragen oder Problemen miteinander verständigen können, ohne jeden denkbaren Fall schriftlich vorwegzunehmen. Das gilt besonders dann, wenn es um kleine Beträge, zum Beispiel 2.000 Euro, geht.

Kann man Tilgung und Zinsen anders vereinbaren, als es bei Banken üblich ist?
Die Gestaltungsmöglichkeiten für einen solchen Vertrag sind sehr vielfältig. Es muss nicht unbedingt eine regelmäßige Rate vereinbart werden. Man kann beispielsweise auch festlegen, dass das Darlehen bis zu einem bestimmten Datum zurückgezahlt sein muss; wann auch immer das im vorher festgelegten Zeitraum geschieht, spielt keine Rolle. Es müssen auch keine Zinsen vereinbart werden. Wenn das doch der Fall ist, muss der Geldgeber diese bei den Kapitaleinkünften in der Steuererklärung angeben – sie unterliegen der Einkommensteuer. Erfolgt keinerlei Tilgung, handelt es sich um eine Schenkung – sie unterliegt dem Erbschaftsteuer- und Schenkung Steuergesetz.

Unter Umständen wird also eine Steuer fällig, wenn finanzielle Mittel oder Gegenstände von privat verschenkt werden. Holen Sie in solchen Fällen besser den Rat eines Steuerberaters ein, denn die Regelungen hierzu sind keineswegs unkompliziert.

Wenn ein bestehendes Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen erhält und nicht vereinbart wurde, wie viel zu welchem Zeitpunkt an wen und in welcher Art und Weise zu zahlen ist, unterliegt der Vertrag der Verjährungsfrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Darlehensnehmer sich darauf berufen und die Zahlung von Zinsen und Tilgungen verweigern. Liegen hingegen Tilgungsbestimmungen vor, verjähren die Ansprüche des Darlehensgebers bereits nach drei Jahren. Wer die Zinsen für ein Darlehen in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen will, muss auf einen marktüblichen Prozentsatz achten. Eine geringere Verzinsung ist zwar möglich, dann sind die Zinsen aber nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Vergleichsangebote von Banken einholen. Der damit verbundene Aufwand ist groß – daher lohnt sich das nur bei größeren Darlehensbeträgen mit nennenswerten Zinsen.

Tipp
Alternative zum Darlehen von Angehörigen
Eine sinnvolle Alternative zum Darlehen ist die Beteiligung von Angehörigen am Unternehmen. Dieses Vorgehen sorgt für mehr Flexibilität, da die Zahlungen des Gründers oder Unternehmers an die Angehörigen in Abhängigkeit von der geschäftlichen Entwicklung gestaltet werden können. Wenn das Unternehmen scheitern sollte, bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Außerdem wird so das Eigenkapital gestärkt, und damit ist es leichter, ein Bankdarlehen zu erhalten.

Wie funktionieren die Förder- und Bürgschaftsbanken – Tests

Auch die Förder- und Bürgschaftsbanken schauen sich Ihren Antrag ganz genau an. Für sie ist jedoch die Prüfung der Bonität und der Kapitaldienstfähigkeit wenig relevant, denn ein Vorhaben, bei dem diese Voraussetzungen fehlen, wird schon von den Geschäftsbanken aussortiert. In einigen Fällen leiten Geschäftsbanken die Ergebnisse ihrer Prüfungen an die Förder- oder Bürgschaftsbank weiter; das ist jedoch keine Pflicht und erfolgt dementsprechend nur vereinzelt.

Sehr detailliert wird bei Förder- und Bürgschaftsbanken hingegen Ihr Businessplan ein weiteres Mal geprüft. Das kann zu einer Ablehnung führen, selbst wenn die Hausbank zugestimmt hätte. Dies kommt zwar nur selten vor – nichtsdestotrotz sollten Sie sich nicht in Sicherheit wiegen, wenn die Geschäftsbank Ihnen die Finanzierung schon zugesagt hat. Abgelehnt wird ein Antrag von den Förder- oder Bürgschaftsbanken meist dann, wenn das Vorhaben auf wackeligen Füßen steht. Genehmigt also eine Geschäftsbank einen Antrag beispielsweise, obwohl Zweifel bestehen, dass der Gründer oder Unternehmer die richtige Person für das Vorhaben ist, wird die Förder- oder Bürgschaftsbank wahrscheinlich eine Absage erteilen.
Die Förder- und Bürgschaftsbanken prüfen darüber hinaus die formalen Voraussetzungen. Wenn Ihr Vorhaben nicht zum Förderdarlehen passt oder bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird es sicher zu einer Ablehnung kommen. Sie sollten sich also vorher über die Bedingungen der Förderdarlehen informieren, die Sie beantragen wollen.

Falls es zu einer Absage kommt, begründet die Förder- oder Bürgschaftsbank ihre Entscheidung in schriftlicher Form. Dieses Schreiben wird dann Ihrer Hausbank zugeschickt. Fragen Sie dort nach, ob Sie eine Kopie der Begründung bekommen können. Denn wenn Ihr Antrag an formalen Voraussetzungen gescheitert ist, können Sie vielleicht bei einer anderen Förderbank einen neuen Versuch starten. Liegen weitere Gründe für die Absage vor, die direkt mit Ihrem Vorhaben in Zusammenhang stehen, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Zusage von einer anderen Förderbank gering. Doch auch in diesem Fall können Sie etwas tun: Wenn ein oder mehrere Aspekte an Ihrem Vorhaben nicht überzeugen, können Sie an den Kritikpunkten arbeiten und Ihre Pläne bei einer weiteren Förderbank zur Prüfung vorlegen.

Wichtige Unterlagen beim Darlehen – Businessplan, Selbstauskunft, Antragsformulare etc.

Stellen Sie sich vor, Sie nehmen an einem Hindernislauf teil. Sie wissen, wo das Ziel liegt, kennen aber nicht den Verlauf der Strecke und die Art der Hindernisse, die es zu überwinden gilt. Was können Sie beispielsweise tun, wenn Sie unterwegs auf eine Hürde treffen, die genau so liegt, dass Sie sie zu spät sehen, und unerwartet hoch ist? Sie müssen anhalten, ein Stück zurücklaufen und noch einmal Anlauf nehmen – das kostet viel Zeit und Kraft. Gehen Sie daher nun mit uns vorab die Strecke ab, die vor Ihnen liegt, damit Sie keine Zeit und Energie verschwenden müssen.

Die erste Hürde: Ihre Unterlagen
Bevor Sie einfach losstürmen und bei der nächstgelegenen Bank nach einem Termin fragen, sollten Sie sich klarmachen, dass für den Antrag auf ein Darlehen einige Unterlagen nötig sind. Stellen Sie diese zusammen, bevor Sie ein Bankgespräch vereinbaren. Bei Banken bekommen Sie Mappen mit Checklisten und anderen Informationen hierzu. Besorgen Sie sich diese möglichst frühzeitig. Welche Unterlagen einzureichen sind, variiert von Bank zu Bank kaum, und auch die Formulare sind ähnlich, daher brauchen Sie zunächst einmal nur ein Exemplar. Viele Banken stellen die Inhalte solcher Mappen auch auf ihrer Website zur Verfügung – der Download ist eine weitere Möglichkeit, die Checklisten zu erhalten. Oftmals dauert das Zusammenstellen der Papiere eine Weile, und nicht selten führt genau das dazu, dass sich die Pläne rund um ein Darlehen verzögern. Für den Antrag auf ein Darlehen brauchen Sie die folgenden Unterlagen. Wenn Sie die Hinweise zum Timing beachten, können Sie unnötige Verzögerungen und Stress vermeiden.

Businessplan
Ein Businessplan ist für alle geschäftlichen Vorhaben zwingend erforder lieh. Für das Schreiben sollten Sie mindestens sechs bis acht Wochen einplanen – planen Sie hier großzügig, damit Sie nicht schon zu Beginn unter Zeitdruck stehen. Mehr zum Thema Businessplan erfahren Sie in unserer Geldanlage-Webseite. Der Businessplan sollte schon vor der ersten Kontaktaufnahme mit einer Bank erstellt werden. Kleinere Überarbeitungen sind nach dem ersten Bankgespräch noch möglich – manchmal auch erforderlich.

Executive Summary (Zusammenfassung des Vorhabens)
Die Executive Summary beschreibt Ihr Vorhaben kurz, knapp und bündig, sie ist Bestandteil des Businessplans. Für diese Zusammenfassung muss meist eine DIN-A4-Seite ausreichen. In manchen Fällen wird aber auch eine dreiseitige Version verlangt, etwa wenn Sie nicht gleich den gesamten Businessplan vorlegen müssen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn es um größere Beträge wie beispielsweise 500.000 Euro geht. Investoren oder Business- Angels bevorzugen diese Art der Zusammenfassung übrigens immer. So müssen dann eine Seite oder drei Seiten Text ausreichen, um den Leser zu überzeugen, dass sich die Auseinandersetzung mit Ihrem Vorhaben lohnt.

Erstellen Sie auch die Zusammenfassung schon vor der ersten Kontaktaufnahme. Kleinere Überarbeitungen können hier ebenso gut noch nach dem ersten Gespräch erfolgen.

Selbstauskunft
Bei der Selbstauskunft handelt es sich um ein Formular, in dem Sie über Ihre private Vermögenslage informieren. Von laufenden Einnahmen über vorhandene Vermögenswerte bis hin zu Ihren privaten Ausgaben wird hiermit Ihr aktueller finanzieller Status durchleuchtet. Teilweise müssen Sie Ihre Angaben mit zusätzlichen Dokumenten belegen, zum Beispiel mit Steuerbescheiden. Hilfestellungen zum Ausfüllen finden Sie in unserer Geldanlage-Webseite.
Ein Blick auf die Selbstauskunft ist schon längere Zeit vor den ersten Bankgesprächen sinnvoll. Denn so finden Sie heraus, welche Unterlagen Sie vielleicht schon frühzeitig beantragen sollten, weil die Beschaffung länger dauert.

Antragsformulare
Die Antragsformulare für das Darlehen müssen ebenfalls vorliegen. Darin geht es – im Gegensatz zur Selbstauskunft – um Ihre geschäftlichen Vermögensverhältnisse. Daten aus den Berechnungen im Businessplan und andere wichtige Angaben werden in diese Formulare eingetragen. Viele der Fragen sind nur schwer zu verstehen. Auch hierzu finden Sie in unserer Geldanlage-Webseite.
Ausgefüllt werden die Antragsformulare erst nach dem Bankgespräch. Der fertige Businessplan ist dafür zwingende Voraussetzung.

Geschäftsdaten der vergangenen drei Jahre
Wenn Ihr Unternehmen bereits länger besteht oder wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen, müssen Sie die geschäftlichen Unterlagen der letzten drei Jahre vorlegen, zum Beispiel Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen des Steuerberaters oder eigene Aufzeichnungen. Wer ein bestehendes Unternehmen kaufen will, sollte von Anfang darauf achten, dass er ordentliche Unterlagen bekommt. Das ist gerade beim Kauf kleinerer Betriebe oft ein Problem. Lassen Sie sich nicht mit Ausflüchten abspeisen, denn fehlende Unterlagen führen in der Tat dazu, dass Darlehensanträge abgelehnt werden. Diese Unterlagen müssen Ihnen schon zur Verfügung stehen, bevor Sie den Businessplan erstellen. Daten aus der Vergangenheit spielen schließlich eine wichtige Rolle für die zukünftige Finanzlage. Ohne sie ist bei bestehenden Unternehmen keine sinnvolle Kalkulation im Businessplan möglich.

Welche Unterlagen Kommen hinzu?
Ihren Personalausweis müssen Sie – zur Identifikation Ihrer Person – immer vorlegen. Daneben sind unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich. Meist handelt es sich dabei um Dokumente, die Ihre Angaben in den Formularen belegen, zum Beispiel Grundbucheinträge zu Grundstücken, Gerichtsurteile zu Unterhaltszahlungen, Verträge mit Lieferanten, Kunden oder Vermietern, Vertragsentwürfe und Angebote. Sie müssen nicht zu jeder einzelnen Angabe in Ihrem Businessplan einen derartigen Nachweis erbringen. Es ist aber sinnvoll, vereinzelt unter Beweis zu stellen, dass Sie sorgfältig gearbeitet haben. Wenn beispielsweise ein Kooperationsvertrag mit einem anderen Anbieter besteht, sollten Sie eine Kopie davon beilegen. Hingegen brauchen Sie für Kleinigkeiten mit geringer Bedeutung für Ihre Pläne, beispielsweise die Anschaffung eines Laptops oder den Kauf einiger Werkzeuge, keine Einzelnachweise zu erbringen.
Sammeln Sie all diese Unterlagen für den Businessplan ein, während Sie ihn erstellen. Fangen Sie frühzeitig an, um Zeit und Nerven zu sparen.

Die zweite Hürde: Kontaktaufnahme mit der Bank
Die erste Kontaktaufnahme mit der Bank erfolgt in den meisten Fällen telefonisch. Sie können aber auch einfach in die Filiale einer Geschäftsbank in Ihrer Nähe gehen. In beiden Fällen wird man Sie allerdings sehr wahrscheinlich auffordern, erst einmal einen Businessplan und/oder eine Zusammenfassung Ihres Vorhabens per E-Mail abzuliefern. Als Erstes steht also eine grobe Prüfung des Businessplans durch den zuständigen Bankmitarbeiter an. Wer dann einen unvollständigen oder mangelhaften Plan abgibt, für den ist der Hindernislauf vorzeitig zu Ende.

Achten Sie darauf, dass Ihr Businessplan zu diesem Zeitpunkt schon weitestgehend fertiggestellt ist. Sind noch Kleinigkeiten zu überarbeiten, kennzeichnen Sie die betreffenden Stellen unbedingt. Dies können Sie tun, indem Sie die Seiten des Plans mit einem Wasserzeichen „Entwurf“ hinterlegen. Farbig markierte Hinweise an den noch unfertigen Stellen erleichtern dem zuständigen Bankmitarbeiter die Beurteilung. Wichtige Bereiche wie das Marketing oder die Kalkulationen dürfen auf keinen Fall fehlen. Wenn Sie in diesem ersten Schritt nicht überzeugen, findet erst gar kein Gespräch mit der Bank statt.

Die dritte Hürde: Gespräch mit der Bank
Wenn Ihr Businessplan gut genug war und der zuständige Bearbeiter es für sinnvoll hält, mit Ihnen zu sprechen, wird er einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Dann ist es so weit: Neben dem Businessplan wird Ihre Persönlichkeit nun sehr wichtig, um ein Darlehen zu bekommen. Erst im persönlichen Gespräch kann sich der Bankmitarbeiter ein Bild von Ihnen machen, und genau das will er auch. Entsteht bei einem solchen Treffen der Eindruck, dass Ihre unternehmerischen Fähigkeiten zu wünschen übrig lassen oder dass Sie keine Vorstellung davon haben, was auf Sie zukommt, wird Ihr Hindernislauf an dieser Stelle zu Ende sein. Äußerst unbeliebt sind bei Bankern etwa Gesprächspartner, die nicht wissen, was im eigenen Businessplan steht. In unserer Geldanlage-Webseite erfahren Sie, wie Sie sich für das Gespräch fit machen und was Sie erwartet.

Die vierte Hürde: Urteil durch die Bank
Die vierte Hürde stellt die genaue Begutachtung Ihres Vorhabens und Ihrer Vermögensverhältnisse durch die Geschäftsbank dar. Wenn eine Förder- oder Bürgschaftsbank mit an Bord ist, folgt eine weitere Prüfung Ihres Vorhabens. Hierbei werden die Unterlagen herangezogen, die Sie der Bank zusammen mit Ihrem Antrag übergeben haben. Persönliche Gespräche finden nun üblicherweise nicht mehr statt. Daher gilt: Ihr Businessplan und alle anderen Unterlagen müssen rundum überzeugen.

Oftmals werden Anträge in dieser Phase abgelehnt, obwohl Ihr Ansprechpartner bei der Bank Feuer und Flamme war. Sie sollten also auf keinen Fall der Illusion erliegen, dass ein erfolgreiches Bankgespräch bedeutet, dass Ihr Darlehensantrag genehmigt wird. Die Gründe für Ablehnungen sind sehr unterschiedlich, zum Beispiel kann es sein, dass Ihre Bank das von Ihnen anvisierte Förderprogramm nicht (mehr) unterstützt, Ihr Businessplan inhaltlich nicht überzeugt, die Zukunftsaussichten Ihrer Branche von der Bank als schlecht eingestuft werden, der von Ihnen gewählte Standort der Bank nicht gut genug ist oder Ihre kaufmännischen Kenntnisse oder Branchenkenntnisse als nicht ausreichend bewertet werden.

Unterstützung durch den Franchisegeber – Franchise-Gründung planen

Wenn Sie eine Franchise-Gründung planen, wird Ihr Franchisegeber Ihnen sicherlich helfen, das Gesamtkonzept an Ihre individuellen Gegebenheiten anzupassen. Uber die Geschäftsidee, Lieferanten, Kundengruppen und anderes müssen Sie sich aber keine Gedanken machen. Nichtsdestotrotz sollten Sie überprüfen, ob Sie mit den Kundengruppen klarkommen. Ist damit zu rechnen, dass sich am geplanten Standort die Kundengruppen erreichen lassen? Bleibt am Ende genug Gewinn für Sie übrig? Diese und andere Fragen sollten geklärt werden – eventuell auch mithilfe eines unabhängigen Beraters, der nicht eng mit dem Franchise-System zusammenarbeitet.
Auch Franchisenehmer müssen einen Businessplan erstellen, der den üblichen Kriterien entspricht. Dabei kann Ihnen entweder der Franchisegeber helfen, oder er hat einen Kooperationspartner dafür. In einigen Fällen werden sogar die Kosten für diese Dienstleistung übernommen. Wenn Sie Ihren Businessplan mit einem unabhängigen Berater durcharbeiten wollen, müssen Sie dafür selbst zahlen.

Ihr Franchisegeber oder einer seiner Kooperationspartner unterstützt Sie in der Regel auch bei der Auswahl einer geeigneten Finanzierung. In vielen Fällen werden sogar direkt Finanzierungsmöglichkeiten angeboten, etwa in Form einer Beteiligungsfinanzierung durch den Franchisegeber. Selbstverständlich steht Ihnen der Franchisegeber auch im weiteren geschäftlichen Verlauf mit Rat und Tat zur Seite – Ihr Geschäft müssen Sie allerdings selbständig betreiben. Ein Coaching oder Fortbildungen sind jedoch bei vielen Franchisegebern mit im Angebot. Fragen Sie ruhig nach, denn sowohl Sie als auch der Franchisegeber profitieren von derartigen Hilfestellungen. Nutzen Sie den Vorteil, zusätzlich zu Ihrem eigenen Wissen auf die Erfahrungen anderer zurückgreifen zu können.

Privatdarlehen via Internet, smava und Kredit Mensch zu Mensch

Wer weder Kunden noch Verwandte oder Freunde hat, die bei der Finanzierung behilflich sein können, oder mit Banken schlichtweg nicht gerne zusammenarbeitet, hat es heute deutlich leichter als noch vor dem Jahr 2007. Auf Internetplattformen können Unternehmer oder Gründer nach dem Vorbild der Auktionsplattform „eBay“ ihre Kredit- oder Darlehensgesuche einstellen und darauf hoffen, dass sich Geldgeber melden. Auch für diejenigen, die eine Finanzierung zwischen 1.000 und 25.000 Euro brauchen, kann dieser Weg eine sinnvolle Lösung sein.

Was in Deutschland noch in den Kinderschuhen steckt, hat sich in den USA mit prosper*com längst etabliert. Die Anmeldung dort ist allerdings nur US-amerikanischen Bürgern möglich. Es ist zu erwarten, dass das Geldgeschäft via Internet auch in Deutschland weiter wachsen wird. Die Plattform „zopa“ ist zum Beispiel in England, USA, Japan und Italien aktiv – vielleicht hören wir von ihr auch noch in deutschsprachigen Ländern. Eines ist sicher: Es ist spannend, die weitere Entwicklung zu beobachten – eine so junge Branche mit guten Zukunftsaussichten wird sich sicherlich noch verändern. Der Grundstein ist aber gelegt, und davon profitieren viele kleine Unternehmen und auch kleine Anleger.

Was kennzeichnet den „Kredit von Mensch zu Mensch“?
Es entstehen immer mehr Plattformen, auf denen Kreditgeber und Kreditnehmer Zusammentreffen. Wenn Sie sich dafür interessieren und im Internet nach einem für Sie geeigneten Umfeld suchen, sollten Sie folgende Kriterien beachten:
•Gibt es viele erfolgreich abgeschlossene Projekte?
•Wird der Datenschutz berücksichtigt?
•Wird die Identität von Kreditnehmern und -gebern, beispielsweise durch das Postident-Verfahren, geprüft?
•Wird die Bonität der Kreditnehmer geprüft?
•Entstehen Kosten für die Bonitätsprüfung?
•Wie hoch ist die Provision für den Plattformbetreiber, wenn ein Projekt zustande kommt?
•Entstehen weitere Kosten?

Die Kriterien lassen den Schluss zu, dass „smava“ – zumindest aktuell – die Nase vorn hat. Das wird auch durch einen Test der „Stiftung Finanztest“ aus dem November 2008 bestätigt. Daher nutzen wir „smava“ als Beispiel, wie Darlehen von privat über das Internet funktionieren.

Mike Kösching ist selbständiger Zimmermeister und möchte Häuser aus Naturholzstämmen bauen und anbieten. Da sich viele Kunden aber nicht vorstellen können, wie so ein Haus aussieht, musste ein Musterhaus her. Die entsprechende Finanzierung wollte Mike Kösching über „smava“ abwickeln – kurz nachdem die Plattform für Selbständige eröffnet worden war.

Warum haben Sie sich gegen eine Bank entschieden?
Für das Musterhaus mussten die Stämme gekauft werden. Weil diese aber nicht über Monate hinweg gelagert werden können, bis die Bank
einen Darlehensantrag bearbeitet hat, musste es schneller gehen. Mein Unternehmensberater, zu dem ich großes Vertrauen habe, hat mir den Tipp gegeben, es bei „smava“ zu versuchen, deshalb habe ich gar nicht erst bei einer Bank nachgefragt. Außerdem kann man bei „smava“ jederzeit vorzeitig tilgen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Bei einer Bank ist das ja nicht so einfach. Auf der Plattform habe ich mir dann alle Informationen und die aktuellen Angebote in Ruhe durchgelesen. Danach waren meine letzten Zweifel am Konzept „Geld im Internet leihen“ zerstreut.

Wie gut und schnell lief das Ganze ab?
Zwischen der Anmeldung und der Auszahlung des Geldes lagen drei Wochen. Es hätte auch schneller gehen können, aber ich musste erst noch meine Unterlagen einsammeln. Und ich habe erst einmal einen niedrigen Zins angeboten. Als ich nach ein paar Tagen merkte, dass die Anleger nicht anbeißen, habe ich ihn erhöht. Das hat ein bisschen Zeit gekostet. Insgesamt bin ich bei einem Zins von zwölf Prozent gelandet – aber ich bin sicher, dass ich damit insgesamt besser gefahren bin, als wenn ich mich an eine Bank gewendet hätte. Schnell, wenig Bürokratie, keine unangenehmen Gespräche bei verschiedenen Banken – das waren die ausschlaggebenden Punkte, die sich dann auch bewahrheitet haben.

Gab es Kontakte mit den Geldgebern, oder kennen Sie sie?
Die Namen meiner Geldgeber kenne ich nicht, nur deren Pseudonyme. Die Geldgeber können aber mit einer Nachricht auf der Plattform Kontakt aufnehmen. Ich bin öfter über meine Naturstammhäuser befragt worden – Fragen zum Kredit oder über meine Finanzen gab es nicht. Viele fanden mein Vorhaben sympathisch, und diese Leute haben dann auch investiert. Wenn die Rückzahlung des Kredits ansteht, wird der Betrag einfach nur noch vom Konto abgebucht, und ich habe keine weiteren Kontakte zu den Geldgebern.

Für wen eignet sich diese Finanzierungsform?
Wer die Finanzierung über „smava“ für eine Existenzgründung einsetzen möchte, muss zusätzlich ein festes Einkommen vorweisen. Sind Sie also in einer Festanstellung und die Existenzgründung erfolgt nebenbei, kommt „smava“ infrage. Für die Finanzierung einer Vollzeitgründung ist diese Lösung allerdings nicht geeignet — Selbständige müssen nachweisen, dass sie seit zwei Jahren erfolgreich als Unternehmer/in agieren.

Wie bekomme ich den Privatkredit übers Internet?
Wer sich zum ersten Mal bei „smava“ umschaut, sollte sich Zeit nehmen und in aller Ruhe die Antworten auf häufige Fragen lesen sowie in den

Privatdarlehen via Internet, smava und Kredit Mensch zu Mensch6

vorhandenen Kreditprojekten stöbern. Wie das Ganze dann abläuft, wird verhältnismäßig schnell klar. Die folgende Abbildung erleichtert den Einstieg, „smava“ verdient am Geschäft mit den Privatkrediten in Form einer Provision. Derzeit werden zwei Prozent als Disagio – also als Abschlag bei der Auszahlung – vom Darlehens- oder Kreditbetrag abgezogen. Kreditnehmer können den jeweils gültigen Satz auf der Website von „smava“ erfahren und sollten zu den Kosten, die durch Zinsen entstehen, auch diesen Posten hinzurechnen. Aktuell liegt das Zinsniveau im Schnitt zwischen sieben und zwölf Prozent. Es entsteht im Gegensatz zu Darlehen von Banken kein weiterer Aufwand, da Kontoführungsgebühren, Kosten für die Prüfung und weitere Nebenkosten entfallen.

Prüfung der Identität
Bei der Anmeldung auf der Plattform reicht es aus, eine Personalausweiskopie vorzuweisen. Erst wenn Sie ein Darlehen über „smava“ erhalten, wird Ihre Identität mithilfe des Postident-Verfahrens geprüft. Nach Abschluss eines Finanzierungsprojekts gehen Sie mit Ihren Ausweispapieren zu einer Postfiliale. Der Mitarbeiter der Deutschen Post AG prüft Ihre Ausweispapiere, überträgt die Daten auf einen Coupon, und sowohl Sie selbst als auch der Postmitarbeiter unterschreiben, dass die Angaben darauf richtig sind. Das Postident-Verfahren ist zwingend notwendig, damit der Kreditvertrag über „smava“ wirksam wird.

Bonitätsklassen der Schufa
Mit Ihrem Einverständnis holt „smava“ Informationen über Ihre Kredit-würdigkeit bei der Schufa ein. Dabei nutzt „smava“ den Scoring-Wert für Spezialkreditinstitute. Dieser setzt sich aus Daten über Ihr bisheriges Verhalten in finanziellen Dingen und statistischen Werten zusammen. Er Bestimmt die Einstufung in eine der Bonitätsklassen von A bis M, wobei A die beste ist.

Das Ergebnis stellt dar, mit welcher Wahrscheinlichkeit die betreffende Person ihre Zahlungsverpflichtungen nicht einhalten kann. Bei der Bonitätsklasse B besteht derzeit eine Wahrscheinlichkeit von 2,46 Prozent, dass entsprechend kategorisierte Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nach- kommen. Die Werte der Bonitätsklassen (Stand 2009) finden Sie in der folgenden Tabelle.

Schufa-Bonitätsklasse Anteil an der Bevölkerung % Ausfallrisiko für das Darlehen%
A 20 1,38
B 20 2,46
C 10 3,56
D 10 4,41
E 10 5,57
F 10 7,16
G 10 10,72
H 5 15,02
1 2 20,95
K 1 22,26
L 1 27,01
M 1 42,40

Für Projekte bei „smava“ ist mindestens die Bonitätsklasse H erforderlich.

Kapitaldienstfähigkeit
Bei der Registrierung auf der Plattform werden Daten über Ihre Einkommenssituation und über Ihre Lebenshaltungskosten abgefragt. Damit ermittelt „smava“ einen weiteren Wert, den sogenannten KDF-Indikator. KDF steht hier für Kapitaldienstfähigkeit. Wer einen Kreditvertrag über „smava1 abschließen will, muss mit zwei Steuerbescheiden und den dazugehörigen Jahresabschlüssen nachweisen, dass er seit mindestens zwei Jahren selbständig ist und regelmäßige Einkünfte hat. Zusätzlich sind Daten über den Zeitraum seit dem letzten Einkommensteuerbescheid erforderlich.

Tipp
Denken Sie an Unterhaltszahlungen
Viele geschiedene Frauen erhalten Unterhaltszahlungen. Diese Einnahmen gehen in den KDF-Indikator ein, sofern ein gerichtliches Urteil vorliegt. Vergessen Sie also nicht, Unterhaltszahlungen anzugeben und einen entsprechenden Nachweis einzureichen. Freiwillige Zahlungen werden dagegen nicht berücksichtigt, da diese jederzeit eingestellt werden könnten.

Der KDF-Indikator zeigt, welcher Anteil Ihres frei verfügbaren Nettoeinkommens für Verpflichtungen aus Finanzierungen verwendet wird. Dabei wird der KDF-Indikator wie folgt abgestuft:
• KDF-Indikator 1: 0 bis 20 Prozent
• KDF-Indikator 2: 20 bis 40 Prozent
• KDF-Indikator 3: 40 bis 60 Prozent
• KDF-Indikator 4: 60 bis 80 Prozent (Freischaltung bei „smava“ nur bis 67 Prozent)
• KDF-Indikator 5: 80 bis 100 Prozent (keine Freischaltung zum Marktplatz)

An einem Beispiel wird deutlicher, wie dieser Indikator berechnet wird.

Ermittlung der Ausgaben für Finanzierungen
200 Euro für Leasingraten
+ 200 Euro für ein bereits bestehendes Bankdarlehen + 100 Euro für das „smava“-Darlehen = 500 Euro Ausgaben für Finanzierungen

Ermittlung monatliche Ausgaben
300 Euro laufende Betriebskosten (jährlicher Durchschnitt)
+ 1.700 Euro private Ausgaben (jährlicher Durchschnitt)
= 2.000 Euro monatliche Ausgaben

Ermittlung des frei verfügbaren Nettoeinkommens
2.800 Euro Gewinn aus Selbständigkeit (jährlicher Durchschnitt) + 200 Euro andere Einkünfte (jährlicher Durchschnitt)
– 2.000 Euro monatliche Ausgaben (privat und betrieblich)
= l.000 Euro frei verfügbares Nettoeinkommen

Der Prozentsatz wird mit folgender Formel berechnet:

Prozentsatz für KDF-Indikator = (Monatliche Ausgaben für Finanzierungen/ Frei verfügbares Nettoeinkommen) x 100

Prozentsatz = (500 / 1.000) x 100 = 50 Prozent
KDF-Indikator = 3

Es dürfen nicht mehr als zwei Drittel des frei verfügbaren Nettoeinkommens für die monatlichen Belastungen aus Finanzierungen verwendet werden – sonst ist die Freischaltung bei „smava“ nicht möglich. Die Belastung durch das „smava“-Darlehen wird bei der Berechnung einbezogen; hier ist für Sie die einzige Stellschraube, über die Sie den Prozentsatz und damit den KDF-Indikator beeinflussen können. Unter Umständen können Sie also den Höchstbetrag von 25.000 Euro nicht ausschöpfen und müssen weniger Geld leihen, oder Sie tilgen den Betrag über fünf statt über drei Jahre.

Was ist der Bank wichtig beim Franchise-Vertrag

Die in der Geldanlage-Webseite bereits beschriebenen Unterlagen – also der Businessplan und das Antragsformular samt Anlagen – müssen auch für eine Franchise- Finanzierung bei der Bank eingereicht werden. Zusätzlich müssen Sie einen Entwurf des Franchise-Vertrags beilegen, er wird von Ihrer Geschäftsbank ebenfalls eingehend geprüft. Dabei können sich Fragen aufseiten der Bank ergeben, sodass Sie eventuell weitere Unterlagen nachreichen müssen. Welche das sind und ob sie vom Franchisenehmer oder Franchisegeber kommen müssen, kann sehr unterschiedlich sein. Unter Umständen kann es dazu kommen, dass am Ende eine vertragliche Regelung zur Ablehnung des Antrags führt.
Wenn ein Franchisenehmer ein KfW-Darlehen haben will, muss der Franchise-Vertrag sogar generell einige eindeutig formulierte Voraussetzungen erfüllen:
• In dem Vertrag muss die rechtliche und die wirtschaftliche Selbständigkeit des Franchisenehmers geregelt werden. Ist das nicht der Fall, geht es um eine Filiale, die kein eigenständiges Unternehmen darstellt.

• Im Vertrag muss deutsches Recht oder EU-/EFTA-Recht vereinbart sein. Die Abkürzung EFTA steht für European Freetrade Association. Die Organisation wurde 1960 gegründet, in ihr sind Island, die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein vertreten. Der Franchisegeber muss in Deutschland oder in einem EU-/EFTA-Staat ansässig sein. Das ist wichtig, um das rechtliche Risiko aus einem Franchise- Vertrag überschaubar zu halten. Liegt zum Beispiel das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika zugrunde, besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Das wirkt sich nicht nur auf die Bank aus, auch dem Franchisenehmer entstehen zahlreiche Risiken und vor allem unüberschaubare Kosten für Fachanwälte, insbesondere wenn es zum Streitfall kommt.

• Die selbständige Existenz muss dem Franchisenehmer über einen längeren Zeitraum möglich sein. Ist also der Vertrag auf beispielsweise fünf Jahre begrenzt, so darf darin kein anschließendes Wettbewerbsverbot vereinbart sein. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Franchise-Vertrag über ein Café abgeschlossen. Nach fünf Jahren kennen Sie sich mit dem Geschäft richtig gut aus. Wäre ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, dürften Sie dann kein eigenes Café betreiben. Das wäre fatal, wenn Ihr Darlehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wäre – genau davor sollen Sie geschützt werden. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur dann akzeptabel (das gilt auch für die Bank), wenn Ihnen der Franchisegeber im Vertrag eine Verlängerungsoption einräumt. Generell sollte insgesamt eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren für Sie möglich sein.

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kann bei einem Darlehen der Geschäftsbank ebenfalls zum Stolperstein werden, aber auch Regelungen zur Flöhe der Franchise-Gebühren oder andere vertragliche Vereinbarungen können zu einer Ablehnung führen. Es ist sinnvoll, einen Franchise- Vertrag schon in der Entwurfsphase von einem eigenen Anwalt prüfen zu lassen und sich nicht nur auf den Franchisegeber zu verlassen. Wählen Sie einen Anwalt aus, der sich auf Franchising spezialisiert hat, denn er betrachtet den Vertrag nicht nur aus der rechtlichen, sondern auch aus der wirtschaftlichen Perspektive. Damit besteht für Sie die Chance, kritische Punkte in diesen beiden Bereichen vor Vertragsschluss zu entschärfen. Die Änderung von Verträgen ist zwar eher unüblich, aber Zusatzvereinbarungen, zum Beispiel über einen Investitionskostenzuschuss als Kompensation für einen risikoreichen Standort, sind durchaus verhandelbar.

Beim Darlehen für eine Franchise-Gründung wird zusätzlich zu Ihrer Person, Ihrem Vorhaben und zum Vertrag der Franchisegeber vonseiten der Bank genauer unter die Lupe genommen. So versuchen Banken, die schwarzen Schafe der Branche auszusortieren, der Antragsteller muss dann mit einer Absage rechnen. Ist ein Franchise-System der Bank bereits bekannt – das ist meist bei größeren und stark verbreiteten Systemen der Fall -, dann entfällt diese Prüfung, weil die nötigen Informationen bereits vorliegen.

Bei neuen oder wenig verbreiteten Franchise-Systemen wird eine Bank Erkundigungen einholen. Hierfür nimmt sie meist mit dem Franchisegeber selbst Kontakt auf und fordert von ihm Daten an, beispielsweise Vergleichszahlen anderer Franchisenehmer. Ihre eigenen Bilanzen stellen Franchisegeber in der Regel nicht zur Verfügung. Falls Sie selbst von Ihrem Franchisegeber Vergleichsdaten bekommen haben, sollten Sie diese den Antragsunterlagen, die Sie für die Bank zusammenstellen, hinzufügen – das beschleunigt die Prüfung.

Wenn eine Bank unsicher ist, was sie von einem Franchisegeber halten soll, wird sie darüber hinaus prüfen, ob dessen System vom Deutschen Franchise-Verband e. V zertifiziert ist. Das sollte auch bei Ihrer Beurteilung ein Kriterium sein, daher gehen wir an dieser Stelle kurz darauf ein, was es mit dieser Zertifizierung auf sich hat.
Da das Franchising vom Gesetzgeber in keiner Weise geregelt ist, hat der Deutsche Franchise-Verband einen Check entwickelt, mit dem ein Franchisegeber auf seine Seriosität geprüft wird. Alle Vollmitglieder des Verbands mussten diese Prüfung erfolgreich hinter sich bringen. Die assoziierten Mitglieder des DFV haben den Check in einer abgemilderten Form bestanden. Die Liste der vollen Mitglieder und der assoziierten Mitglieder können Sie auf der Website des Verbands im Internet unter dfv-franchise*de einsehen.

Beim Check werden verschiedene Kriterien und Unterlagen geprüft. Wer als Franchisegeber nicht zertifiziert ist, verfügt über diese Dokumente unter Umständen gar nicht erst – dann sollten bei Ihnen allerdings gleich die Alarmglocken schrillen. Ein seriöser Franchisegeber stellt mindestens Folgendes zur Verfügung:
• Ein vorvertragliches Aufklärungsdokument, das Ihnen die Regelungen, die später im Vertrag vorzufinden sind, aufzeigt und erläutert.
• Ein Handbuch für das Franchising-System, in dem die standardisierten Abläufe dokumentiert sind und erklärt werden.

Weiterhin prüft der DFV das Leistungsspektrum des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer, außerdem wird regelmäßig eine Zufriedenheitsbefragung der Franchisenehmer durchgeführt. Nur solche Franchisegeber, die dabei positiv abschneiden, werden vom Verband zertifiziert. Auf der Website dfv-franchise*de finden Sie unter dem Menüpunkt „Franchisenehmer“ zusätzlich umfangreiche Informationen und Checklisten für die Vorbereitung einer Existenzgründung mit einem Franchise- System. Wer einen Anwalt sucht, der sich auf Franchising spezialisiert hat, wird hier ebenfalls fündig.

Tipps – der Deutsche Franchise-Verband hilft
Wenn Sie nach ersten Gesprächen mit einem potenziellen Franchisegeber an dessen Seriosität zweifeln, können Sie auch beim Verband anrufen und nach- fragen, was von ihm zu halten ist. Solche Anfragen gehören zum täglichen Geschäft des Verbands. Selbst wenn der Franchisegeber hier noch unbekannt Ist, wird Ihr Gesprächspartner sicher einen Blick auf die Website des Franchisegebers werfen und Ihnen – soweit das möglich ist – Auskunft geben.

Was bedeutet Franchising und Franchise-Gründungen – Beispiele

Während bei vielen Gründungen eigene Geschäftsideen umgesetzt werden, steht beim Franchising die Realisierung eines bereits erprobten Konzepts im Vordergrund. Zwar sind Erfahrungswerte aus bestehenden Franchise-Betrieben vorhanden, dennoch ist eine gute Vorbereitung auch hierbei wichtig. Was Franchising ist und was Sie zu diesem Thema wissen müssen, lesen Sie in diesem Finanzportal.

Was genau ist Franchising?
Beim Franchising stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer ein Geschäftskonzept zur Umsetzung zur Verfügung. Im Gegenzug verlangt der Franchisegeber meist eine Einstiegsgebühr und laufende Zahlungen in Form von Umsatzbeteiligungen oder einer meist fixen Gebühr für die Werbung, die der Franchisegeber übernimmt. Oft müssen auch Materialien oder Waren vom Franchisegeber gekauft werden, oder er möchte für Stabsaufgaben wie die Produktgestaltung entlohnt werden.

Das wohl bekannteste Franchise-Konzept ist die Fastfood-Kette McDonald’s. Jedes Restaurant ist ein eigenständiges Unternehmen; die Betreiber übernehmen das Konzept, den Namen und das Know-how des Franchisegebers und müssen dafür Gebühren zahlen. Das Franchising hat aber längst Einzug in alle möglichen Branchen gehalten. Vom Fitnessstudio über Sprachschulen, Gastronomie, Einzelhandel oder Unternehmen im Bereich des Handwerks oder der Dienstleistungen können Interessenten heute aus vielen Möglichkeiten auswählen und damit einen erfolgversprechenden Weg in die Selbständigkeit finden. Die Zahl der Franchisegeber ist nach Angaben des Deutschen Franchise-Verbands е. V (DFV) seit 1996 bis zum Jahr 2008 immerhin von 560 auf 950 gestiegen. Im Jahr 2008 wurden rund 57.000 Franchise-Nehmer gezählt, das sind 6.000 mehr als 2007 und sogar 33.000 mehr als 1996. Das Franchising verzeichnet stetige Wachstumsraten, im Vorjahr lag der Wert bei 13 Prozent – und das auch in wirtschaftlich schwachen Zeiten.

Franchising ist vielen Gründern dennoch nach wie vor nicht wirklich bekannt, und viele begegnen dieser Art der Gründung mit Misstrauen. Wie in allen Branchen gibt es natürlich auch hier schwarze Schafe, aber: Wenn Sie beispielsweise ohnehin planen, ein Sportstudio zu eröffnen, kann ein seriöses Franchise-System der schnellere Weg zu echtem Erfolg sein. Sie unterschreiben zwar einen Vertrag mit dem Franchisegeber, sind jedoch trotzdem eigenständig. Wie umfassend die unternehmerischen Freiheiten sind, hängt vom jeweiligen Franchise-System ab. Finden Sie selbst heraus, ob es ein System gibt, das zu Ihnen passt und das Sie sich als langfristige Perspektive vorstellen könnten. Recherchieren Sie dazu im Internet und fragen Sie andere Franchise-Gründer.

Wie bei anderen Gründungsvorhaben auch müssen Sie die richtigen Voraussetzungen mitbringen: Branchenerfahrung, kaufmännische Kenntnisse und unternehmerisches Handeln sind nun einmal bei jeder Art von unternehmerischer Aktivität notwendig. Auch Ihre Bank wird genauestens prüfen, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. In der Regel finden jedoch vorab Gespräche zwischen dem Franchisegeber und dem potenziellen Franchisenehmer statt. Da ein Franchisegeber am Erfolg Ihres Unternehmens interessiert ist, wird er wohl dieselben Ansprüche an Sie stellen wie die Bank. Mit anderen Worten: Wer die wichtigsten Voraussetzungen nicht mitbringt, kommt selten überhaupt so weit, dass er mit einer Bank in Kontakt treten müsste.

Voraussetzung: ein Erfolgskonzept
Für die Finanzierung einer Franchise-Gründung ist neben den persönlichen Voraussetzungen des Gründers auch ein erfolgversprechendes Konzept von großer Bedeutung. Vor allem müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht jeden Tag zwölf Stunden arbeiten und am Ende kaum etwas verdienen. Keine Bank sieht es gerne, wenn ein Franchisenehmer nach einem Jahr feststellt, dass er mit dem Konzept oder auch mit dem Franchisegeber letztlich doch nicht klarkommt.

Thomas Becker betreibt die Internetplattformen fran-chise-ne*de und franchise*de. Er ist seit mehr als 15 Jahren In der Branche aktiv, kennt sich gut mit dem Franchising aus und engagiert sich sehr dafür.

Wie informiert man sich über ein bestimmtes Franchising-System? Zunächst sollte sich die betreffende Person Gedanken machen, in welcher Branche sie gut aufgehoben ist und was sie eigentlich erwartet. Will sie ein größeres Unternehmen gründen? Will sie die Sache lieber kleiner angehen? Hat sie reichlich Eigenkapital und damit große finanzielle Spielräume? Diese und andere Fragen grenzen die Möglichkeiten ein, und das ist gut so. Es gibt letztlich sehr viele Franchise-Systeme, und die Auseinandersetzung mit allen überfordert einen nur.

Alles Weitere kann man dann beim Franchisegeber erfahren, den man ins Auge gefasst hat. Dabei werden auch andere Franchisenehmer als Gesprächspartner genannt, das ist üblich. Seriöse Franchisegeber spielen mit offenen Karten. Wenn jemand von 80 vorhandenen Franchisenehmern nur fünf als Ansprechpartner anbietet, sollte das eher Misstrauen beim Interessenten wecken.

Welche Franchise-Systeme versprechen den meisten Erfolg?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Etablierte Systeme, die schon lange existieren, bieten selbstverständlich mehr Erfahrungen, die dann den Erfolg des Unternehmens fördern. Das ist aber auch meist mit höheren Franchising-Gebühren verbunden. Letztlich kann ein echter Newcomer, der gerade erst anfängt, ein Franchise-System zu etablieren, genauso zum Erfolg führen. Hier profitieren Gründer meist in Form von vorteilhafteren Konditionen im Franchise-Vertrag. Es ist auf jeden Fall zwingend notwendig, sich über die Branche zu informieren und genügend Kenntnisse mitzubringen, um die Aussichten eines Franchising-Systems gut einschätzen zu können. Und es kommt darauf an, welche persönlichen Ziele der Gründer verfolgt.

Gibt es etwas, worauf man sich bei der Auswahl des Franchisegebers nicht einlassen sollte?
Generell gilt: Es sollte sich niemand unter Zeitdruck setzen lassen. Zu einem potenziellen Franchisegeber, der zur Entscheidung drängt – beispielsweise indem er eine Zusage innerhalb der nächsten drei Tage fordert, weil es so viele andere Interessenten gibt -, sollte man lieber auf Abstand gehen. Denn es sollte auch im Interesse des Franchisegebers sein, dass der Franchisenehmer eine wohlüberlegte Entscheidung trifft. Nur dann kann er erwarten, dass der Franchisenehmer mit ganzem Herzen hinter dem Konzept steht und sich voll und ganz für das eigene Unternehmen einsetzt – wovon er selbst natürlich auch profitiert.

Wenn ein Franchise-Konzept nicht sonderlich lukrativ oder vielleicht sogar nicht hundertprozentig seriös ist – würde das bei der Bank zwangsläufig auffallen?
Nein, nicht zwangsläufig – genau da liegt letztlich das Problem für den Franchisenehmer. In einzelnen Fällen kann es natürlich sein, dass eine Bank sozusagen die Notbremse zieht. Letztendlich bleibt die Auswahl eines geeigneten Franchising-Systems aber weitestgehend dem Franchisenehmer überlassen.

Ebenso wie bei allen anderen Vorhaben ist es notwendig, sich im Vorfeld Wissen über die geplante Existenzgründung anzueignen. Informieren Sie sich mit den zahlreichen Büchern, die es zu diesem Thema gibt, auf speziellen Internetportalen, in Seminaren, bei Kammern oder auf Messen rund um die Existenzgründung. Bei den Franchisegebern besteht ein großes Interesse daran, passende Franchisenehmer zu finden. Da sie ihre Systeme möglichst oft „verkaufen“ wollen, sind sie häufig auf Messen vertreten und bieten hauseigene Informationsveranstaltungen sowie Informationsmaterial. Es ist also nicht weiter schwierig, allgemeine Daten und Fakten rund um das Thema Franchising und spezielle Informationen zu den Franchise- Systemen zu bekommen.

Denken Sie in die Zukunft im Fall eines Kredits

Nur wenige Gründer und Unternehmer machen sich Gedanken, wie es nach einer erfolgreichen Finanzierungsrunde weitergeht. Dabei ist es wichtig, das Unternehmen zu steuern, um Krisen frühzeitig erkennen und meistern zu können. Worauf beim Controlling zu achten ist und was im schlimmsten Fall zu tun ist, erfahren Sie in diesem Finanzportal.

Denken Sie in die Zukunft
Manch einer meint, dass sich das Thema Finanzierung erledigt hat, sobald das Geld da ist, und verhält sich dementsprechend. Diese Einstellung erweist sich meist als Fehler. Neben vertraglich vereinbarten Pflichten wie die Zahlung von ‚Fügung und Zinsen oder Informationspflichten gegenüber der Bank muss ein Unternehmer auch an die Zukunft denken. Das bedeutet, Vorsorge für Krisen zu treffen, aktiv Kontakt mit der Geschäftsbank zu halten und vor allem Methoden zur Steuerung des Unternehmens einzurichten. Behalten Sie immer im Blick, welche Zahlungen zu welchem Zeitpunkt auf Sie zukommen – lassen Sie sich nicht von einer tilgungsfreien Anlaufzeit oder dem Bezug einer Förderung über einen gewissen Zeitraum zum Nichtstun verführen.

Neue Unternehmen werden außerdem ab dem Zeitpunkt der Gründung aus Sicht der Bank zu bestehenden Unternehmen, für die bei zukünftigen Finanzierungen das Rating relevant ist. Befassen Sie sich überdies mit dem Thema Insolvenz, auch wenn Sie es am liebsten auslassen würden – nur so können Sie im Ernstfall richtig reagieren. Die drei häufigsten Gründe für eine Insolvenz:
• Managementfehler
• Konjunkturelle Schwankungen oder mangelnde Reaktionsfähigkeit
• Eine zu hohe Fremdkapitalquote

Über die Fremdkapitalquote wissen Sie schon Bescheid. Im Folgenden geht es um das richtige Management und um die Reaktionsfähigkeit eines Unternehmens. Sie sollten nicht nur flexibel, sondern auch schnell reagieren können, wenn das nötig wird – das Zauberwort lautet „Agilität“. Ihr Ziel als Unternehmer/in sollte also ein agiles Verhalten sein.

Das erwartet Ihre Bank von Ihnen
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Geschäftsbank oder der Förderbank können Sie es nachlesen: Mindestens einmal im Jahr sind Unterlagen über die Unternehmensergebnisse vorzulegen. Darüber hinaus ist es im Rahmen eines Förderdarlehens Pflicht, die Belege über die Verwendung der Fördermittel einzureichen. Damit können Sie bei Ihrer Bank nicht irgendwann auftauchen. Die Daten müssen zu dem Zeitpunkt vorgelegt werden, zu dem sie laut Steuergesetzgebung oder Handelsgesetzbuch fertiggestellt sein müssen. Mit anderen Worten: Die Jahressteuererklärung und damit auch die Unterlagen für Ihre Bank müssen spätestens bis Ende Mai des Folgejahres zur Verfügung stehen. Weiterhin sind Sie verpflichtet, Ihrer Geschäftsbank wichtige Änderungen mitzuteilen. Zieht Ihr Unternehmen um oder ändern sich die Beteiligungsverhältnisse, müssen Sie die Bank hierüber informieren. Mit diesen beiden Verpflichtungen ist die Sache aber keinesfalls erledigt.

Weichen Ihre Unternehmenszahlen von der Planung im Businessplan ab, wird Ihre Bank Erklärungen verlangen. Wer dann nichts zu sagen weiß, steht schlecht da. Er hinterlässt keinen guten Eindruck, außerdem gehören solche Auskünfte ebenfalls zu den Informationspflichten. Und: Sie müssen die Ergebnisse, die sich aus einer Bilanz oder aus anderen Auswertungen ergeben, verstehen und erklären können. Machen Sie sich klar, dass die Zahlen selbst und Ihr Umgang damit das zukünftige Rating beeinflussen. Die denkbar schlechteste Strategie gegenüber einer Bank ist Passivität. Liefern Sie also nicht einfach nur pflichtgemäß Ihre Daten ab, ohne sonst etwas für einen guten Kontakt zu tun. Vielmehr ist eine aktive und offensive Vorgehensweise gefragt.

Aktive Kommunikation mit der Bank
Ihre Bank sieht es sicher gern, wenn Sie mehr als Ihre bloße Pflicht tun. Legen Sie Ihrer Bank zusätzlich Planungen und andere Unterlagen zur Unternehmenssteuerung vor. Wenn Sie ergänzende Daten zu Ihren Jahresergebnissen haben, reichen Sie diese ebenfalls ein. Damit können Sie in Hinblick auf das Rating punkten, denn genau hier liegt ein Schwachpunkt vieler Unternehmen. Wenn es besondere Erfolgsmeldungen über Ihr Unternehmen gibt, unterrichten Sie auch Ihren Ansprechpartner bei der Bank darüber.

Betrachten Sie den Kontakt zur Bank und die pünktliche Vorlage von Unterlagen nicht als lästige Pflicht. Wenn Ihr Ansprechpartner Sie kennt und weiß, dass Sie auch Erfolge verbuchen können, ist es viel einfacher für Sie, falls es einmal nicht so gut läuft. Wer jahrelang nichts mit seiner Bank zu tun hat, weiß oft nicht einmal, wer eigentlich für ihn zuständig ist – und genau das macht die Verhandlungen im Notfall fast zu einem Ding der Unmöglichkeit. Achten Sie also darauf, dass Sie aktiv den Kontakt halten.

Auf diese Weise bauen Sie vor und zeigen, dass Sie zuverlässig sind und unternehmerisch denken. Um die Beziehung zu Ihrer Bank aktiv zu gestalten, können Sie beispielsweise einen erweiterten kleinen Jahresbericht vorlegen. Der könnte neben den Unternehmenszahlen die wichtigsten Stichpunkte zu allen Überschriften in Ihrem Businessplan festhalten. Gehen Sie dabei auf das vergangene Jahr ein und berichten Sie über die aktuelle Situation und die Aussichten. Erläutern Sie auch, wie Sie auf vergangene und zukünftige Entwicklungen reagieren wollen. Außerdem können Sie in diesem erweiterten Bericht nennenswerte Abweichungen von Ihrer Finanzplanung erklären. Tipps hierzu finden Sie im weiteren Verlauf dieses Finanzportals.

Was ist bei der Finanzplanung vor dem Darlehen zu beachten

Die Daten aus der Finanzplanung werden für die Antragsformulare der Bank, aber auch für andere Zwecke für die einzelnen Geschäftsjahre benötigt. Angenommen, Ihr Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, dann ist es sinnvoll, die Kalkulationen im Businessplan jeweils pro Kalenderjahr vorzunehmen. Mit anderen Worten: Wenn Sie Ihr Unternehmen zum ersten September eines Jahres starten, hat das erste Jahr eben nur vier Monate. Das zweite Jahr beginnt dann mit dem Januar des Folgejahres.

Denken Sie in Ihrer Investitionsplanung auch daran, die Kosten für Steuerberatungen, anwaltliche Beratungen, Gründercoachings und andere Dienstleistungen aufzunehmen. Planen Sie außerdem nicht nur im ersten Jahr Investitionen ein. Wenn Sie schon wissen, dass weitere Anschaffungen anstehen, beziehen Sie diese mit ein. Falls noch nichts Genaueres hierzu bekannt ist, tragen Sie für jedes Jahr fiktive Investitionen ein – beispielsweise in der Zeile „Ersatzinvestitionen“ oder „Sonstige Investitionen“.

Tipp – Sorgen Sie für ausreichend Puffer
Schätzen Sie Ihre Kosten lieber etwas höher ein als zu niedrig. Schaffen Sie bei der Planung finanzielle Puffer für „sonstige Investitionen“ und „sonstige Betriebsmittel“, also für Ausgaben, die nicht genau absehbar sind. Nichts ist so sicher wie die Tatsache, dass solche unerwarteten Dinge auf Sie zukommen werden. Insbesondere der ganze „Kleinkram“ wird oft unterschätzt – das fängt bei den Büromaterialien mit teuren Zubehörteilen für Drucker an und hört bei den kleinen Gegenständen auf, die im Einzelhandel oder in der Gastronomie beispielsweise für die Reinigung der Räume gebraucht werden.

Machen Sie deutlich, ob Ihre Investitionen mit oder ohne Umsatzsteuer in die Planung eingegangen sind, und stellen Sie sicher, dass keine Positionen fehlen. Bei Vorhaben, für die der Standort wichtig ist, werden beispielsweise häufig die Kautionen oder Maklerprovisionen vergessen. Diese sind aber meist erheblich und treiben den Kapitalbedarf in die Höhe. Denken Sie auch bei anderen Mietsachen daran. Es kann durchaus hilfreich sein, wenn Sie sich in Bezug auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben beraten lassen.

Kalkulieren Sie bei den Personalkosten Nebenkosten für die Sozialversicherungen, für Mitgliedsbeiträge, beispielsweise für Innungen, für Fortbildungsmaßnahmen und für Steigerungen des Gehalts oder Lohns ein. Sie möchten Ihrem fleißigen Mitarbeiter schließlich Ihre Anerkennung zeigen und ihm/ihr im Lauf der Zeit etwas mehr Gehalt oder andere Leistungen bieten. Dass die Beträge über vier Jahre hinweg gleich bleiben, ist unrealistisch. Weiterhin zeigt sich in vielen Businessplänen, dass die Vertriebskosten unterschätzt werden. Rechnen Sie auch ruhig Provisionen für Kooperations- oder Vertriebspartner ein. Eventuell brauchen Sie sogar Mitarbeiter für den Vertrieb; informieren Sie sich im Vorfeld darüber, wie die Honorierung in Ihrer Branche üblicherweise erfolgt.

Bei der Umsatzplanung sollten Sie von einer längeren Anlaufphase ausgehen. Unterschätzen Sie auf keinen Fall den Aufwand für Administration, Vertrieb und Sonstiges während dieser Zeit. Es gibt Studien, die zeigen, dass Gründer zu Beginn 70 Prozent ihrer Zeit für diese Aufgaben brauchen. Wenn Sie also beispielsweise als Berater arbeiten wollen, können Sie am Anfang meist nicht mehr als drei Stunden pro Tag einplanen, die tatsächlich Umsätze bringen. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter, die neu bei Ihnen anfangen – sie brauchen erst einmal eine Einarbeitungszeit.
Rechnen Sie insgesamt auch mit einem gewissen Maß an Schwund: Waren verschwinden, verderben oder müssen als Ladenhüter weit unter dem geplanten Preis verkauft werden. Mitarbeiter werden auch einmal krank, oder Sie selbst sind vorübergehend verhindert. Kunden zahlen ihre Rechnungen nicht pünktlich oder gar nicht. Kalkulieren Sie bei Ihrer Umsatzplanung stets Abschläge für solche unvorhersehbaren Ereignisse ein. Beim Einkauf von Waren und Material können Sie im Lauf der Jahre dagegen mit leichten Verbesserungen rechnen.

Oft taucht in Beratungsgesprächen die Frage auf, wie hoch der Betrag für die privaten Lebenshaltungskosten in einer Finanzplanung für die Bank sein muss. Es gibt dafür keine Faustformel – wenn Sie im Haus Ihrer Eltern wohnen und keine Miete zahlen, haben Sie eben geringere Lebenshaltungskosten als ein Familienvater mit mehreren Kindern und einer großen Mietwohnung. Sie müssen Ihre privaten Lebenshaltungskosten und Einkünfte in einem Formular „Selbstauskunft“ ohnehin offenlegen und auch nachweisen (zumindest größere Positionen wie die Miete). Die Berechnung Ihrer privaten Ausgaben hat zwar nichts im Businessplan zu suchen, eine kleine Nebenrechnung ist nichtsdestotrotz sinnvoll. Wie viel Geld brauchen Sie zum Leben? Diese Frage müssen Sie sich im Vorfeld beantworten. Sofern diese ‚Rechnung dann mit Ihren Angaben in der Selbstauskunft übereinstimmt und alle Ausgaben durch Ihre Einkünfte gedeckt sind, ist alles in Ordnung.