Fragen nach den vertraglichen Konditionen – Ablauf eines Vorstellungsgespräches und weitere Tipps

Wie Sie nun wissen, dient das Bewerbungsgespräch in aller Regel dem persönlichen Kennenlernen und im Mittelpunkt stehen Bewerberpersönlichkeit und Aufgabengebiet. Vertragliche Fragen beschränken sich beim ersten Gespräch normalerweise auf Ihre Gehaltsvorstellungen und auf Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin. Dennoch kommt es nicht selten vor, dass der Personalleiter kurz weitere Vertragspunkte streift, deren Vertiefung er für das etwaige zweite Bewerbungsgespräch in Aussicht stellt. Es gibt aber durchaus auch Bewerbungsgespräche, die sich im Wesentlichen aus zwei Hauptblöcken zusammensetzen: 1. Erläuterung des Aufgabengebietes und 2. Besprechung der vertraglichen Konditionen. In einem solchen Falle sollten Sie schon vorbereitet sein, besonders dann, wenn man Ihnen Fragen zum Vertragsinhalt vorlegt. Fragen zum Vertragsinhalt sind auch abhängig von der Position. Bewerber auf ganz normale Positionen fragen relativ häufig sehr genau und sehr umfangreich nach Einzelheiten. Das mag seinen Grund darin haben, dass das Interesse an einer Verbesserung im Vordergrund steht. In qualifizierten und leitenden Positionen werden bestimmte Sozialleistungen als selbstverständlich vorausgesetzt, es geht dann vor allem noch um die Festlegung eines Jahresgehaltes und der darin enthaltenen Bestandteile (z.B. auch privat nutzbares Dienstfahrzeug), im Übrigen wartet man dann bei Interesse des Arbeitgebers auf ein schriftliches Vertragsangebot. Folgende wichtige Vertragspunkte könnten angesprochen werden:

Genaue Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibung mit Angaben zu Unterstellungen und Überstellungen
– Genauer Eintrittstermin
– Gehalt einschließlich Zusatzleistungen, das heißt 13. Gehalt
– Gehaltliche Eingruppierung z.B. laut Tarifvertrag m
– Tarif- und manteltarifvertragliche Besonderheiten
– Interne Besonderheiten aufgrund von Betriebsvereinbarungen (z.B. Zusatzurlaub bei längerer Betriebszugehörigkeit, Essensgeld oder Stellung eines Nahverkehrstickets)
– Urlaub
– Zusatzurlaub bei Schwerbehinderten
– Arbeitszeiten
– Reisetätigkeiten und deren Abrechnung
– Probezeitregelungen
– Kündigungsfristen

Wenn Sie sich auf eine neue Position bewerben, dann werden Sie selbst am besten wissen, wie Ihre jetzige arbeitsvertragliche Situation aussieht. Leider gehen viel zu wenig Bewerber vor einem Bewerbungsgespräch noch einmal alle Punkte ihres jetzigen Arbeitsvertrages durch, um zu prüfen, was eventuell wichtig sein könnte. Es wurde bereits an anderer Stelle der Rat gegeben, sich auf vier wichtige Fragen zu konzentrieren:
■ Genaue Beschreibung des Arbeitsgebietes
■ Gehalt
■ Eventuell Zusatzleistungen des Arbeitgebers
■ Eintrittstermin

Das sei an dieser Stelle wiederholt. Diese vier Bereiche müssen Sie im Kopf haben. Sie sollten als guter Bewerber auch ohne schriftlichen Fragebogen oder Merkzettel in der Lage sein, zu diesen Themenkomplexen entsprechende Fragen zu stellen, aber auch Antworten parat haben. Es könnte ja sein, dass der Personalleiter zu Beginn der Diskussion über die vertragliche Problematik Sie ganz allgemein fragt, wie denn Ihre vertragliche Situation aussieht und ob Ihr jetziger Arbeitgeber tarifgebunden ist. Damit will er wissen, ob tarifvertragliche Leistungen vorliegen und ggf. welche, und er will vielleicht auch in Erfahrung bringen, was Ihnen wichtig ist, nur das Gehalt oder auch die Nebenleistungen. Dass diese es manchmal (nicht nur rechnerisch) in sich haben, ist inzwischen kein Geheimnis mehr. Dazu gleich ein Beispiel. Wenn Sie z.B. ein Arbeitgeber darauf hinweist, dass er tarifgebunden ist und sich fast alle Konditionen nach diesen Verträgen richten, dann sollten Sie spätestens beim zweiten Vorstellungsgespräch fragen, ob Sie diese Tarifverträge kurz einsehen dürften, sofern nicht – was der Regelfall ist – die dort enthaltenen Konditionen auch in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich enthalten sind. Dann reicht es, wenn Sie das Vertragsangebot abwarten und sorgfältig studieren. Der Hinweis auf die Tarifgebundenheit kann aber auch nachteilig sein, nämlich in der Weise, dass ein Arbeitgeber nur das bietet, was ihm der Tarifvertrag verschreibt, jedoch nicht mehr. In einem solchen Fall müssen Sie tatsächlich sehr genau vergleichen, welche vertraglichen Konditionen unter Einbeziehung der freiwilligen Leistungen bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber gelten und was künftig auf Sie zukommt. Doch nun zum angekündigten Beispiel:

Eine Bewerberin (31 Jahre alt) bewarb sich als Finanzbuchhalterin in einem Unternehmen, weil sie sich beruflich und gehaltlich verbessern wollte. Der ausgeschriebene Tätigkeitsbereich sagte ihr sehr zu und ließ auch die Chance erkennen, beruflich weiterzukommen, was im letzten Unternehmen nicht der Fall war. Der neue Arbeitgeber bot € 2 500,- brutto an, womit die Bewerberin freudig einverstanden war, da sie bislang nur € 2 400,-verdiente. Sie bekam die Position und unterschrieb den Arbeitsvertrag, in dem auf einen für die betreffende Branche relevanten Tarif- und Manteltarifvertrag Bezug genommen wurde. Erst nach einigen Monaten bemerkte die Bewerberin, dass sie sich zwar positionsmäßig, nicht jedoch finanziell verbessert hatte. Beim letzten Arbeitgeber waren ihr 13,9 Gehälter im Jahr sicher, das heißt € 33 750,-, beim neuen Arbeitgeber nur 13,5 Gehälter, das heißt € 33 360,-. Ferner hatte sie € 15,- im Monat an Essensgeld (€ 180,- p.a.), € 25,- an Fahrgeldzuschuss (€ 300,- p.a.) und € 39,- pro Monat an Übernahme für vermögenswirksame Leistungen (€ 468,- p.a.), was beim neuen Arbeitgeber mit € 312,- p.a. weniger war. Aufs Jahr gerechnet war sie also bisher auf € 34 308,- gekommen gegenüber € 34 062,- beim neuen Arbeitgeber, also rund € 250,- weniger.

Nun könnten Sie einwenden, dass € 250,- aufs Jahr gerechnet keine Größenordnung seien, wenn man dafür einen besseren Arbeitsplatz bekommen hat. Dennoch macht dieses Beispiel deutlich, dass Sie bei einem Positionswechsel genau rechnen müssen und auch bereits für das Vorstellungsgespräch entsprechend vorbereitet sein sollten. Damit Sie ohne Papier und Taschenrechner im Vorstellungsgespräch gelassen reagieren können, merken Sie sich diesen Tipp:
■ Errechnen Sie Ihr Jahresgehalt einschließlich aller Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzuwendungen (z.B. regelmäßige Prämien) usw. und merken Sie sich die Summe.

Im oben genannten Beispiel waren das € 33 360,-. Im Vorstellungsgespräch müssen Sie die gehaltliche Größenordnung des neuen Arbeitgebers zu erfahren versuchen einschl. des Hinweises, ob 13, 13,5 oder gar 14 Gehälter gezahlt werden, damit Sie rasch Ihr neues Jahresbruttoentgelt errechnen können. Liegt es höher als Ihr jetziges, dann verbessern Sie sich in jedem Fall, weitere Zusatzeistungen brauchen Sie dann gar nicht mehr abzufragen bzw. sollten Sie dem zweiten Gespräch Vorbehalten. Wenn man Ihnen, um beim Beispielsfall zu bleiben, € 2 500,- monatlich signalisiert bei 14 Gehältern, dann wissen Sie, dass Sie mit € 35 000 – im Jahr deutlich über Ihrem jetzigen Gehalt liegen, mit weiteren Leistungen bauen Sie die Verbesserung nur noch aus. Im Übrigen gilt für das Thema Gehalt, was bereits früher eiwähnt wurde. Bereiten Sie sich auf eine solche Frage gut vor, prüfen Sie, was Sie jetzt verdienen und künftig verdienen wollen. Lassen Sie dabei Ehrlichkeit und Realitätssinn walten. Legen Sie immer Wert auf die Feststellung, dass es Ihnen in erster Linie auf die Position ankommt, von der Sie annehmen, dass sie auch leistungsgerecht dotiert wird.

Vermeiden Sie übertriebene Gehaltsforderungen. Sie können sich dabei nur Ihre Chancen verderben. Tasten Sie sich an das Gehaltsgefüge des Arbeitgebers heran und geben Sie eine Frage nach Ihrem Wunschgehalt in höflicher Form zurück: „Ich habe zwar ein Wunschgehalt, das sich aus meinem jetzigen Einkommen und einer Verbesserung zusammensetzt, doch weiß ich nicht, welches Gehaltsgefüge in Ihrem Hause besteht, das ja auch zu beachten sein wird. Ich bin sicher, dass es – sofern meine Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat – nicht am Gehalt scheitern wird. Zu Kompromissen oder einem Stufenmodell bin ich jedenfalls bereit und würde nun gern wissen, wie Sie die Dotierung der Position sehen.“ Damit machen Sie nichts falsch, signalisieren Verhandlungsbereitschaft und müssen Ihr Wunschgehalt nicht gleich offen legen. Nur in den seltensten Fällen wird man Sie nach einer solchen Antwort noch fragen, was Sie denn nun konkret verdienen wollen. Wichtig ist ferner, dass Sie auf die Frage nach Ihrem Eintrittstermin eine Antwort geben können. Meistens wird das bereits in den Stellenanzeigen abgefragt und muss demzufolge bereits im Bewerbungsanschreiben stehen.

Dennoch fragen viele Arbeitgeber noch einmal gern nach, weil sich so mancher Bewerber bei dieser Frage schon in Widersprüche verwickelt hat. Ausgangslage für Sie muss sein, zu wann die neue Position zu besetzen ist. Das erfahren Sie aus der Stellenanzeige oder aus dem Gespräch. Anhand Ihrer vertraglichen Kündigungsfristen können Sie dann errechnen, ab wann Sie für eine neue Position frei sind. Dabei müssen Sie auch bedenken, nicht vom Termin des Vorstellungsgespräches ab zu rechnen, sondern Sie sollten eine gewisse Dauer der Entscheidungsphase beim Arbeitgeber einschließlich der Fristen zur Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrates (eine Woche) einplanen. Wenn Sie also am 11.4.2002 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen waren und Ihnen der Arbeitgeber signalisiert hat, dass er sich Ende April entscheiden werde, dann können Sie sich gut und gerne darauf einstellen, dass Sie zu etwa Mitte Mai 2002 eine definitive Entscheidung bekommen. Das genügt allemal, um mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber zu kündigen. Aber: Kündigen Sie erst dann, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag sicher in der Tasche haben!

Tatsache ist, dass das Kündigungsfristengesetz Ihnen als Arbeitnehmer die Möglichkeit bietet, mit einer kurzen Frist von vier Wochen zu kündigen. Steht also in Ihrem Arbeitsvertrag z. B. „es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“, dann können Sie gemäß oben genannter Frist auch kündigen. Sind aber über die gesetzlichen Kündigungsfristen hinaus, wie im Beispielsfall, individuelle Abmachungen zu längeren Kündigungsfristen getroffen worden, dann gelten diese weiter. Bedenken Sie bei den Fragen zu den vertraglichen Konditionen bitte immer, dass diese in aller Regel am Ende des Vorstellungsgespräches gestellt werden oder von Ihnen zu stellen sind. Der oben genannte Fragenkatalog soll Ihnen lediglich zur Vorbereitung und zu Ihrer eigenen Sicherheit aufzeigen, was der Arbeitgeber ansprechen wird, oder auch, was für Sie wichtig sein könnte. Das heißt aber nicht, dass Sie gleich alles punktuell abfragen müssen. Warten Sie lieber ab, wie der Arbeitgeber in diesen Themenkomplex einsteigt und worauf er Wert legt, und reagieren Sie entsprechend darauf. Noch einmal: Gezieltere Fragen zu vertraglichen Konditionen sind üblicherweise Gegenstand eines zweiten Bewerbungsgespräches. Sozialleistungen und betriebliche Zusatzleistungen des neuen Arbeitgebers hingegen können Sie an geeigneter Stelle en bloc abfragen.

Meistens wird man Ihnen aber schon vorher während des Gespräches einige Hinweise geben, auf die Sie dann entweder per Nachfrage eingehen können oder aber (noch besser) die Sie souverän zur Kenntnis nehmen. Schätzen Sie für Ihre Fragen in dieser Hinsicht immer die jeweilige Gesprächssituation ab. Gibt Urnen der Arbeitgeber über die oben genannten Elementarpunkte nur pauschal Auskünfte, dann heißt das, dass Sie im zweiten Gespräch oder beim konkreten Vertragsangebot nachfragen können. Stellt er Ihnen frei, zum Vertrag Fragen zu stellen, dann sollten Sie sich nicht mit Einzelheiten verzetteln. Ganz unmöglich, aber leider nicht selten, ist es, als eine der ersten Fragen die nach dem Urlaub zu stellen. Der Urlaub ist für alle arbeitenden Menschen wichtig, aber das wissen auch die Arbeitgeber. Infolgedessen haben sie eine interne Urlaubsplanung. Eine Urlaubsdauer von 30 Tagen im Jahr hat sich heutzutage allgemein durchgesetzt und ist in den meisten Manteltarifverträgen festgeschrieben. Fragen danach sind deshalb eher überflüssig. Anders ist es bei Saisonbetrieben und bei Unternehmen, die zu bestimmten Zeiten (Messen, feste Auslieferungstermine usw.) generell Urlaubssperren haben. Hier kann man durchaus auf angemessene Weise nachfragen. Wichtig sind noch zwei Punkte: die Arbeitszeit und die Probezeit.

Die Arbeitszeiten sind ebenfalls meistens manteltarifvertraglich geregelt, aber es gibt Positionen, in denen erwartet wird, dass man über die normale Arbeitszeit hinaus im Unternehmen ist (z.B. im EDV-Bereich) oder auch bereit ist, bei Bedarf (Auftragsbearbeitung) Mehrarbeit zu leisten. In vielen Unternehmen bestehen Gleitzeitregelungen, die zwar für die eben beschriebenen Positionen keine Gültigkeit haben, nach denen man sich aber dennoch erkundigen sollte. Wenn ein Bewerber für eine leitende Position (Diplom-Physiker, der sich bei einem Forschungsinstitut bewarb) allen Ernstes fragt: „Von warm bis wann muss ich denn arbeiten?“, zeugt das nicht nur von mangelndem Realitätssinn, sondern legt auch die Vermutung nahe, dass das Interesse des Kandidaten an seiner Arbeit und an der Firma durch konkrete Zeitvorgaben begrenzt ist. Besser wäre es, einfach zu fragen: „Wie sehen die Arbeitszeitkonditionen bei Ihnen aus, gibt es feste oder gleitende Arbeitszeit, gibt es bei Mehrarbeit Möglichkeiten des Freizeitausgleiches und sind bestimmte feste Termine einzuhalten?“ Mit dem letzten Hinweis signalisieren Sie zudem Unternehmensinteresse und die Bereitschaft, sich auf unternehmensspezifische Besonderheiten einzustellen bzw. zumindest solche erkannt zu haben. Erfragen sollten Sie in jedem Fall, wenn es sich ergibt, ob der Arbeitgeber eine Probezeit vorgesehen hat.

Das ist zwar in den meisten Verträgen Standard, doch kann diese Frage bei manchen Positionen von ganz besonderer Wichtigkeit sein. Insbesondere dann, wenn Sie sich nach auswärts oder gar um eine Auslandstätigkeit bewerben. In diesen Fällen ist die Dauer der Probezeit nicht nur unter dem arbeitsrechtlichen Aspekt zu sehen, sondern es ergeben sich ganz konkrete Probleme, die organisiert und geregelt werden müssen. Wenn Sie sich z. B. beruflich von Berlin nach München verändern und ein halbes Jahr Probezeit im Vertrag haben, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie spätestens nach einem halben Jahr umziehen müssen. Daher ist auch zu regeln, wer während der Probezeit z. B. die Kosten für Heimfahrten oder für Ihre Unterbringung am Arbeitsort trägt. Fragen zu vertraulichen Konditionen sind zwar wichtig, bergen aber viele Bewerberfehler in sich. Konzentrieren Sie sich im ersten Bewerbungsgespräch auf das Wesentliche: Arbeitsgebiet, Gehalt, Sonderleistungen und Eintrittstermin. Nur wenn es sich ergibt, können Sie weitere Punkte abfragen. Ansonsten werden Einzelheiten immer im zweiten Bewerbungsgespräch und/oder beim konkreten Vertragsangebot erörtert. Verzetteln Sie sich nicht mit nebensächlichen Einzelheiten, zeigen Sie
sich souverän.

Blinde Bewerbungen sind ja kein Problem – weitere Tipps und Beispiele

Blinde Bewerbungen verdanken ihren Namen einem Irrtum. Denn es handelt sich hier nicht um Bewerbungen, bei denen der Bewerber die Augen zumacht und sich einfach drauflos bewirbt, sondern um sehr gezielte Bewerbungen. Unter blinden Bewerbungen versteht man die Anfragen oder Bewerbungsanschreiben an Arbeitgeber, von denen man nicht weiß, ob sie Positionen frei haben, für die man aber gern tätig sein möchte, sonst würde man sie ja nicht anschreiben. Im Regelfall sieht eine blinde Bewerbung so aus, dass jemand ganz allgemein anfragt, ob Möglichkeiten einer Beschäftigung bestehen. Und in schöner Regelmäßigkeit werden solche Anfragen mit Formabsagen beschieden, die Mühe ist in fast 90% der Pälle vergebens. Umso mehr Ideen muss der Bewerber entwickeln, wie er sich mit einer allgemeinen Anfrage „ins rechte Licht“ setzen kann. Im Folgenden sehen Sie das Beispiel eines Facharbeiters, das recht gut gelungen ist. Positiv ist der Hinweis auf die Motivation und darauf, dass der Bewerber bereit ist dazuzulernen und sich weiterzubilden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht haben Sie im Moment zu viel Arbeit und zu wenig Mitarbeiter. Ich habe zu viel freie Zeit, hätte aber lieber viel Arbeit, für die ich mich voll engagieren könnte. Ich bin 35 Jahre alt, habe das Abitur, den Facharbeiter als Schriftsetzer, den Meisterabschluss, habe die meisten praktischen Erfahrungen als Korrektor (gründliche Kenntnisse auf den Gebieten Korrekturlesen Zeitung, Zeitschrift, Buch, Akzidenz; Filmrevision, Maschinenrevision). Als Schichtleiter, stellvertretender Abteilungsleiter und Abteilungsleiter Blei-/Lichtsatz war ich für die Produktionsorganisation verantwortlich. Vom 10.1. 2001 bis 9.1. 2002 absolvierte ich eine Ausbildung zur „DTP-Fachkraft mit typographischer Ausbildung“. Sowohl im DOS- als auch Mac-Bereich erwarb ich Kenntnisse der wichtigsten Satz- und Gestaltungsprogramme (Ventura Publisher, PageMaker, QuarkXPress, CorelDraw, FreeHand, Illustrator, Photo-Shop). Ich bin motiviert dazuzulernen und mich weiterzubilden. Wenn Sie also eventuell Interesse an meiner Mitarbeit hätten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich werde Ihnen dann gern meine vollständigen Bewerbungsunterlagen schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Es genügt also nicht lediglich anzufragen, ob sich Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Wenn die Frage schlicht mit Nein beschieden wird, sind Sie so schlau wie vorher. Stattdessen erwecken Sie Aufmerksamkeit, indem Sie ein originelles und individuelles Anschreiben formulieren – natürlich ohne zu übertreiben! Außerdem macht es immer einen guten Eindruck, wenn Sie erläutern, warum Sie gerade diese Tätigkeit bei dieser Firma ausüben wollen:

„Seit sechs Jahren arbeite ich qualifiziert im Verkauf der Firma X im Sachgebiet Frankreich. Ich möchte mich gerne verändern, weil ich mittelfristig keine Möglichkeit habe, in meinem jetzigen Unternehmen qualifiziert weiterzukommen. Ihr Haus ist mir durch seine anerkannte Produktpalette bekannt und ebenso durch seine vorbildlichen Leistungen. Ich möchte deshalb gern meine ganze Arbeitskraft in den Dienst Ihres Unternehmens stellen. Sie können von mir hohen Arbeitseinsatz, sehr gutes Fach- und Branchenwissen und zuverlässige Arbeitsweise als Selbstverständlichkeiten voraussetzen. Meine guten Kontakte zu französischen Kunden könnte ich in Ihrem Hause nicht nur einbringen, sondern auch ausbauen.“

Die Dame wurde zum Gespräch eingeladen und nach einem halben Jahr, als sich eine Vakanz ergab, auch eingestellt. Sie sehen, wie man mit guten Argumenten und Firmeninteresse weiterkommt. Nutzen Sie blinde Bewerbungen, wenn Sie den Wunsch haben, bei ganz speziellen Arbeitgebern tätig zu sein. Dabei wird vorausgesetzt, dass Sie die Gegebenheiten beim Wunscharbeitgeber kennen/sich entsprechend erkundigt haben.

Besichtigung des Arbeitsplatzes und Fragen zum Prozedere – das zweite Vorstellungsgespräch

Besichtigung des Arbeitsplatzes
Der Wunsch nach Besichtigung des Arbeitsplatzes ist berechtigt, sollte aber – wie schon früher erwähnt – erst dann geäußert werden, wenn feststeht, dass man wirklich als Bewerber in der engsten Wahl ist. Wenn Sie bereits jetzt einen Arbeitsplatz haben, den Sie mitgestalten konnten, dann wird Ihr Wunsch, die neue berufliche Umgebung genauer kennen zu lernen, stärker ausgeprägt sein als bei einem Bewerber, der an seinem Arbeitsplatz kein persönliches Interesse hat. Hier spielt natürlich auch die Position eine Rolle. Bei leitenden Positionen wird der Arbeitgeber meistens schon von sich aus am Ende des zweiten Gespräches bzw. wenn feststeht, dass Sie der neue Stelleninhaber sein werden, das Ansehen des neuen Arbeitsplatzes anbieten. Bei einer Tätigkeit im Großraumbüro dagegen ist die Besichtigungsneigung bei den Bewerbern verständlicherweise eher gering.

Dennoch: An Ihrem Arbeitsplatz verbringen Sie üblicherweise sieben bis acht Stunden am dag, da liegt es nahe, dass man sich dort einigermaßen wohl fühlen und auch mit den Kolleginnen und Kollegen gut auskommen möchte.

Deshalb sollten Sie, wenn eine Entscheidung für Sie so gut wie feststeht, Ihre neue „Wirkungsstätte“ in Augenschein nehmen. Wenn der Arbeitgeber das nicht möchte, dann lügen Sie sich dem, er wird dafür gute Gründe haben, z. B. dass Sie erst nach einem definitiven Vertragsabschluss den Mitarbeitern vorgestellt werden sollen, oder aber, dass Mitarbeiter im Unternehmen noch keine Kenntnis vom Bewerbungsverfahren haben sollen. Letzteres kann, muss aber nicht unbedingt ein Indiz für ein gestörtes Betriebsklima sein. Wird Urnen jedoch die Besichtigung versagt mit dem Hinweis, der jetzige Mitarbeiter habe den Platz noch inne und man wünsche eine Begegnung mit dem Nachfolger zu vermeiden, dann besteht die Möglichkeit, dass man sich im Unguten von ihm getrennt hat. Jedenfalls sollten Sie aus dieser Reaktion Rückschlüsse ziehen. Dass die Besichtigung des Arbeitsplatzes auch zu einer Bewerberfalle werden kann, übersehen fast alle Bewerber. Manchmal lassen sich Bewerber zu Gesprächen nüt den Mitarbeitern am neuen Arbeitsplatz hinreißen, was den begleitenden Personalchef dann eher in Verlegenheit bringen kann.

Deshalb gilt: Seien Sie stets höflich und freundlich, aber vermeiden Sie immer Gespräche mit Betriebsangehörigen. Andere Bewerber lassen sich bei der Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes dazu verleiten, von ihrem alten Arbeitsplatz zu erzählen, und kommen darüber leicht zu kritischen Ausführungen über ihren jetzigen Arbeitgeber. Schon manch einer hat sich hier „die Zunge verbrannt“, wenn er ungewollt seinen eigentlichen Bewerbungsgrund (Unzufriedenheit mit dem jetzigen Arbeitgeber) verriet. Gravierende Fehler bei der Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes machen viele Bewerber auf leitende Positionen. Hier muss man immer wieder feststellen, welche Bedeutung Statussymbole im Büro haben können. Der eine hatte einen runden Besuchertisch und möchte einen solchen wieder haben, der andere hatte Zimmerpalmen und echte Gemälde im Büro, und wieder ein anderer bestand auf einem Perserteppich, in seiner Firma das Statussymbol für Leitende mit Sonderbefugnissen. Eine Medizinerin bemerkte einmal in einem Unternehmen, in dem man ihr als gute und erfolgreiche Bewerberin ein traumhaftes Büro anbot, dass ihr das nicht gefalle.

Das Büro habe dunkle Möbel, das finde sie nicht motivierend, sie verlange (wörtlich!) den Umtausch in helle und freundliche Möbel. Es kam bei dieser Dame zu einer sehr raschen Trennung innerhalb der Probezeit. Richten Sie sich in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz deshalb stets nach den Gegebenheiten bei Ihrem neuen Arbeitgeber und verscherzen Sie sich nicht die Zusage durch Forderungen nach Äußerlichkeiten. Wenn Sie erst mal im Unternehmen arbeiten, lässt sich so etwas in aller Ruhe und auf angemessene Weise regeln. Gewinnen Sie erst einmal einen Überblick auch über andere Arbeitsräume, äußern Sie dann ggf. Wünsche. Übrigens: Je besser Sie als Mitarbeiter sind, umso weniger wird der Arbeitgeber geneigt sein, Ihnen einen Wunsch in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz abzuschlagen. Schließlich sollten Sie bei der Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes nicht vergessen, dass cs auch wegen des Rauchens zu Konflikten kommen kann. Wenn Sie als Nichtraucher mit einem Raucher Zusammenarbeiten müssen oder umgekehrt und der Rauch wird als störend empfunden, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Klären Sie das nach der Besichtigung des Arbeitsplatzes, soweit diese Thematik nicht schon im Bewerbungsgespräch selbst erörtert wurde.

Fragen zum Prozedere
Auch nach dem zweiten Bewerbungsgespräch stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Dies entfällt natürlich, wenn Ihnen nach dem zweiten Termin gleich ein Vertragsangebot gemacht wird oder wenn der Arbeitgeber von sich aus die Thematik anspricht, was eigentlich der Regelfall ist. Gegenüber dem ersten Gespräch werden jetzt die Entscheidungsfristen kürzer sein. Es ist also durchaus möglich, dass man Sie nach dem zweiten Bewerbungsgespräch kurz im Raum alleine lässt, sich intern berät und Ihnen dann an Ort und Stelle ein konkretes Vertragsangebot macht, damit Sie z.B. fristgerecht bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber kündigen können. Es kann aber auch sein, dass sich das zweite Bewerbungsverfahren in die Länge zieht, entweder weil es im Unternehmen schwierig ist, alle Gesprächsteilnehmer unter einen Hut zu bringen oder weil es schwierig ist, die Termine für die anderen Bewerber zu koordinieren. Lassen Sie sich bitte nicht irritieren, wenn es sogar noch zu einem dritten Bewerbungsgespräch kommt, sondern bewerten Sie das vielmehr positiv.

In manchen Unternehmen möchte der Geschäftsinhaber selbst oder der Geschäftsführer die neuen Mitarbeiter persönlich kennen lernen, vielleicht war er zum zweiten Gespräch nicht im Hause. Deshalb entspringt ein drittes Bewerbungsgespräch meist eher reiner Höflichkeit als internen Gründen. Nur in ganz seltenen Fällen wird im dritten Durchlauf das eigentliche Auswahlverfahren noch einmal aufgegriffen, z. B. dann, wenn im zweiten Gespräch drei sehr gute Bewerber (von 15 im ersten) gehört worden sind, von denen zwei abgesagt haben. Wenn Sie als der verbleibende dritte Kandidat nicht hundertprozentig den Erwartungen des Arbeitgebers entsprechen, wird man geneigt sein, zum Vergleich noch einmal den einen oder anderen Bewerber aus dem ersten Gespräch einzuladen, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft. Üben Sie sich also in Geduld.

Wichtig:
► Das zweite Vorstellungsgespräch bringt Sie Ihrem Ziel näher. Sie haben es geschafft, in die Endauswahl der Bewerber zu kommen. Doch: Machen Sie jetzt keinen Fehler, sondern nutzen Sie diese Chance für sich und Ihr berufliches Vorhaben.
► Das zweite Vorstellungsgespräch dient in aller Regel der Vertiefung der Kenntnisgewinnung über die ausgeschriebene Position und über vertragliche Konditionen. Gehen Sie nicht unvorbereitet an dieses Gespräch heran; handeln Sie souverän.
► Wiegen Sie sich vor allem nicht in der Sicherheit, man hätte sich schon für Sie entschieden. Ihnen als klugem Bewerber wird es gelingen, durch geschickte Fragestellungen und überlegte Antworten auch im zweiten Vorstellungsgespräch noch weitere Pluspunkte zu sammeln.

Mehr Geld an Ihrem Traumjob bekommen – Bewerbung Tipps und Tricks

Wer wollte das nicht? Mehr Geld verdienen! Der Wunsch, die eigene finanzielle Situation zu verbessern ist deshalb als Bewerbungsgrund – verständlicherweise – häufig und wird nicht selten auch sehr offen angesprochen. Dazu ein Beispiel aus einem Bewerbungsschreiben:

Seit 1995 arbeite ich in meiner Firma als Verkaufssachbearbeiterin. Obwohl mir meine Tätigkeit viel Freude macht, sehe ich längerfristig keine Möglichkeit einer finanziellen Verbesserung, sieht man einmal von den üblichen Tariferhöhungen ab. Deshalb suche ich eine gleichartige Tätigkeit, ggf. auch mit mehr Verantwortung, die mir bessere finanzielle Konditionen bietet.

Der Bewerbungsgrund ist hier klar und eindeutig Umrissen: mehr Geld. Begreiflicherweise wird ein solcher Bewerbungsgrund allein keinen Arbeitgeber sonderlich begeistern, zumal das erwartete Firmeninteresse nicht zum Ausdruck kommt. Deshalb werden sehr viele Bewerbungen mit dem Hauptmotiv der finanziellen Verbesserung in diesem Punkt zurückhaltender formuliert. Allerdings spätestens beim Bewerbungsgespräch kommt dann die Frage nach der erwarteten Vergütung, bei der übrigens die meisten Bewerber gravierende Fehler machen. Doch dies soll in einem späteren Bewerbung-Artikel behandelt werden. Hier kommt es lediglich darauf an, Folgendes festzuhalten: Wenn man sich finanziell verbessern will und sich deshalb irgendwo bewirbt, dann sollte dieses primäre Bewerbungsmotiv schon ehrlich zum Ausdruck kommen. Da das aber nun für den Arbeitgeber nicht alles sein kann, muss man diesen Grund kombinieren mit einem Interesse an der Firma oder an der entsprechenden Position. Das wird oft übersehen. Übrigens findet man bei den rein finanziell begründeten Bewerbungen oft haarsträubende Fehler. Das fängt an mit völlig überzogenen Gehaltsforderungen (ohne Rücksicht auf das Gehaltsgefüge oder Tarifvereinbarungen) und hört auf mit Forderungen nach Festschreibung einer längerfristigen Gehaltsentwicklung. Dazu ein Beispiel:

Eine 30-jährige Finanzbuchhalterin bewarb sich in einem Zeitungsverlag. In ihrem Anschreiben hatte sie keine Angaben zu ihren Verdienstvorstellungen gemacht. Beim Bewerbungsgespräch fragte dann der Personalleiter danach und bekam folgendes zur Antwort: „Für das, was ich mache, werde ich total unterbezahlt, aufgrund meiner Erfahrungen und meines Alters (!!) denke ich, dass so um die € 3 000,- im Monat angemessen wären, wobei ich davon ausgehe, dass dieses Gehalt entwicklungsfähig ist.“ Auf die Frage, was sie jetzt verdiene, antwortete die Bewerberin: „€ 2 150,-Tarif“. Der freundliche Hinweis des Personalleiters, dass man im Unternehmen auch einen Tarif und ein Gehaltsgefüge hätte, nach dem die hier relevante Position mit knapp € 2 500,- dotiert werde, interessierte die Bewerberin nicht. Da die Bewerberin fachlich wirklich qualifiziert war und der Arbeitgeber auch ein Interesse an ihr hatte, bot man ihr an, mit € 2 450,- anzufangen und nach der sechsmonatigen Probezeit auf € 2 600,- zu erhöhen, nach einem weiteren Jahr auf € 2 800,- Hierauf ließ sie sich nicht ein. Es folgte eine Absage, was sicherlich nicht verwunderlich ist.

An diesem Beispiel sieht man, wie man sich trotz guter Voraussetzungen alle Chancen verderben kann, wenn man stur auf einer überzogenen Gehaltsforderung besteht. Es ist deshalb in jedem Fall besser, die finanzielle Frage sekundär zu behandeln, denn wenn man Sie als Bewerber will, wird sich die Gehaltsfrage ganz von selbst ergeben und auch bei beiderseitigem Interesse meist einvernehmlich lösen lassen. Wie gesagt, Bewerbungen, die lediglich mit einem finanziellen Interesse verbunden sind, kommen selten gut an. Im Übrigen sei an dieser Stelle erwähnt, dass fast alle Bewerbungen, die allein aus finanziellen Gründen geschehen, unüberlegt oder oberflächlich betrieben werden. Entweder sind die Forderungen überzogen oder es werden die betrieblichen Gegebenheiten falsch eingeschätzt. Deshalb sollte man ehrlich prüfen, wie angemessen das jetzige Gehalt ist und wie viel mehr man realistischerweise fordern kann. Sehr viele Unternehmen sind tarifgebunden und haben feste Gehaltsgefüge, das sollte nicht übersehen werden. Gleiches gilt für gehobene Positionen, die zwar außertariflich dotiert werden, für die aber ebenfalls ein internes Schema vorliegt. Hier sollte man nicht mit markigen Jahresgehaltsforderungen aufwarten, sondern sich im Bewerbungsgespräch erst einmal anhören, welche Möglichkeiten das Unternehmen bietet. Es gibt viele Möglichkeiten sich kundig zu machen, bevor man sich mit finanziellen Absichten bewirbt.

Ausgangsbasis ist immer das derzeitige Gehalt, das man übrigens bei Nachfragen immer auch korrekt angeben sollte. Man kann sich z.B. über Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände oder örtliche Industrie- und Handelskammern über Tarifverträge und Gehaltsgefüge informieren, was viel zu wenig genutzt wird. Bei gehobenen Positionen geben auch Statistiken der Personal- und Unternehmensberater einen Anhaltspunkt oder die gelegentlich in Fachzeitschriften veröffentlichten Gehaltsvergleiche. Schließlich sei noch erwähnt, dass man in finanzieller Hinsicht, und zwar bevor man Forderungen stellt, abfragen sollte, welche weiteren geldwerten Vorteile das Unternehmen bietet. Denn nicht selten kommt es vor, dass eine Gehaltsforderung zu sehr auf die monatliche Zahlung ausgerichtet ist und dabei die weiteren Leistungen übersehen werden, die man dann auf das ganze Jahr betrachtet zu würdigen hat. Das sind z. B. die Kostenübernahme für einen auch privat zu nutzenden Dienstwagen, die Kosten für eine Altersversorgung, für eine Unfallversicherung usw. Diese Zusatzleistungen werden leider sehr oft nicht genau geprüft und beim Bewerbungsgrund „finanzielle Verbesserung“ übersehen und vernachlässigt. Zusammenfassend sei gesagt, dass bei Bewerbungen aus rein finanziellen Gründen die meisten und wohl auch gravierendsten Fehler gemacht werden, die aber vermeidbar sind, wenn man sich entsprechend vorbereitet und in seinen Forderungen realistisch bleibt.

Zusammenfassung – Bewerbung, Vorstellungsgespräche und Jobsuche

Bei einem Personalleitertreffen einer Branche sagte einmal ein Personalchef: „Im Grund ist cs doch ganz einfach bei uns als Bewerber Erfolg zu haben: Eine flott aufgemachte Bewerbung, gutes und überzeugendes Verhalten im Bewerbungsgespräch, und schon ist die Position sicher!“ Wenn es denn so einfach wäre, werden Sie jetzt als gestresster Bewerber sagen. In der Tat, leicht ist es nicht heute eine Tätigkeit zu finden, zumal die Arbeitgeber in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit quer durch alle Berufe eine sehr große Auswahl haben. Dennoch ist an der oben genannten Aussage ein Quäntchen Wahrheit. Mit dem Handbuch Bewerbungen sollte versucht werden Ihnen Ängste und Unsicherheiten zu nehmen, wie sie in Bewerbungssituationen immer auftreten. Sie sollten die Hintergründe erfahren, wie eine Bewerbung beim Arbeitgeber behandelt und bewertet wird, und mit Tipps und manchen Tricks sollten Sie Hilfestellung für eine erfolgreiche Bewerbung bekommen. Das Geldanlage-Portal wurde auf der Grundlage einer mehr als 25-jährigen Erfahrung des Autors im Personalwesen und einer mehr als zehnjährigen Tätigkeit als Personalchef geschrieben und hat deshalb sehr starke Praxisbezüge.

Alle Beispiele sind echt, auch wenn Sie es mitunter nicht glauben wollen. Viele Bewerber machen sich gar nicht bewusst, dass die Arbeit eine elementare Größe in unserem Leben ist. Durch berufliche Tätigkeit erzielen wir Einkommen. Mit diesem Einkommen bestreiten wir unseren Lebensunterhalt und leisten uns darüber hinaus – je nach Höhe des Einkommens – das, was unseren persönlichen Neigungen entspricht. Der eine reist gern in die Ferne, der andere betreibt teure Hobbys, und wieder andere sind bestrebt zu sparen, um sich ganz bestimmte Wünsche erfüllen zu können. Dieser Bewerbungsratgeber will Ihnen ein Begleiter sein auf dem Weg zum beruflichen Erfolg – auf dass Sie glücklich an Ihrem Ziel ankommen. Der Schriftsteller Curt Goetz hat einmal gesagt: Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen, aber man sollte auch etwas dafür tun, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte.

Stellenanzeigen richtig lesen – Bewerbung Tipps und Tricks

Viele Bewerbungen bleiben erfolglos, weil die Bewerber sich nicht konsequent nach den Vorgaben der Anzeigen richten. Besonders größere Unternehmen oder solche, die Bewerber geradezu anziehen (Fernsehsender, Filmproduktionen, namhafte Werbeagenturen, aber auch öffentlichrechtliche Arbeitgeber wie z.B. Ministerien), erhalten nach Anzeigen häufig eine Flut von Bewerbungen. Doch die meisten Bewerbungen hegen neben der Sache, das heißt neben der ausgeschriebenen Position. Oft ist es mehr ein unbestimmter Wunsch nach Veränderung, als dass fachliche und persönliche Voraussetzungen vorliegen. Als z. B. beim Deutschen Bundestag eine Mitarbeiterin für den dokumentarischen Dienst gesucht wurde, natürlich mit entsprechenden fachlichen und persönlichen Qualifikationen, schrieb eine Dame, es käme ihr in erster Linie auf die Sicherheit des öffentlichen Dienstes an, und sie hoffe auf einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz, bei dem man auch mal Prominente sehen könne. Man muss aber auch die andere Seite sehen: Viele Arbeitgeber können die zu besetzenden Positionen gar nicht richtig beschreiben oder tun sich mit bestimmten Formulierungen schwer.

Manchmal möchte man die Bewerberauswahl „breit“ haben und lässt deswegen spezielle Anforderungen weg, manchmal soll sie sehr speziell sein, dann enthält der Anforderungskatalog immens viele Vorgaben, von denen die Bewerber in aller Regel nur einige erfüllen. Nicht selten sollen auch Anzeigenkosten gespart werden, sodass nur das Wichtigste in der Anzeige steht. Und in wieder anderen Fällen muss man versuchen zwischen den Zeilen herauszulesen, wer eigentlich genau gesucht wird. Sie auf diese Feinheiten, auf Besonderheiten, aber auch Gefahren hinzuweisen, ist Anliegen dieses Bewerbung-Artikels. Die Stellenanzeige des Arbeitgebers ist das Produkt seiner personalplanerischen und unternehmerischen Überlegungen, eine frei gewordene oder neu geschaffene Position öffentlich auszuschreiben. Intern gibt es deshalb einen Vorlauf: Es steht fest, dass eine Position besetzt werden muss, und ferner, wie oder mit wem sie besetzt werden muss. Aus der Sicht der betriebswirtschaftlichen Personalplanung ist vorab zu prüfen, ob eine frei gewordene Position überhaupt wiederzubesetzen ist (oder nicht ggf. eingespart werden kann) und ob eine neu geschaffene Position betriebswirtschaftlich rentabel ist. Wenn der Auftragseingang auch gestiegen ist, so ist das noch lange kein Grund, eine neue Stelle zu schaffen.

Vielmehr ist entscheidend, dass er dauerhaft ist und eine kontinuierliche Umsatzsteigerung mit sich bringt, die auch zusätzliche Personalkosten zulässt. Es gibt aber noch einen weiteren internen Vorlauf: nämlich die Tatsache, dass die zu besetzende Position intern ausgeschrieben wurde und sich niemand aus dem Unternehmen gemeldet hat. Besonders in größeren Unternehmen gibt es Betriebsvereinbarungen über Stellenausschreibung. Danach kann geregelt sein, dass externe Stellenausschreibungen erst dann erfolgen dürfen, wenn sich keine internen Bewerber gemeldet haben. Mit solchen innerbetrieblichen Stellenausschreibungen soll sichergestellt werden, dass sich interne Mitarbeiter (oder auch deren Angehörige oder Bekannte) z. B. vorrangig auf höherwertige Positionen bewerben können. Manchmal ist aber eine Position so qualifiziert (besonders, wenn sie ganz neu zu besetzen ist), dass der Arbeitgeber schon von vornherein weiß, dass intern niemand infrage kommt. Deshalb wird er, um keine Zeit zu verlieren, parallel zur internen Stellenausschreibung auch extern in einer Zeitung oder in einem Fachmagazin inserieren. Wenn man dann als externer Bewerber eine Absage bekommt mit dem Hinweis „wir haben leider einer internen Lösung den Vorzug geben müssen und können Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigen“, dann heißt das, dass sich doch noch ein interner Bewerber gemeldet hat oder dass diese Formulierung dem Arbeitgeber als Schutzbehauptung gedient hat.

Und was man noch wissen muss (das ist beim Bewerbungsgespräch zu hinterfragen), ist, wer – bei einer Ersatzeinstellung – vorher die Aufgaben erledigt hat. Denn an einen früheren, insbesondere sehr guten Stelleninhaber knüpfen sich naturgemäß bestimmte Erwartungshaltungen des Arbeitgebers. Als z. B. in einem Handelskonzern eine Pressereferentin kündigte, weil ihr Mann versetzt wurde, kamen dem zuständigen Vorstandsmitglied spontan folgende Überlegungen: Die neue Frau muss das Know-how der Vorgängerin haben, aussehen wie Frau X (die am Empfang
eine buchstäblich gute Figur machte) und das Flair und die Sprachkenntnisse von Frau Y (einer erfolgreichen Auslandssachbcarbeiterin) vorweisen können. Solche internen Wunschvorstellungen sind kein Einzelfall. Sie illustrieren nur eine Erwartungshaltung des Arbeitgebers, wie sie sich mit Sicherheit nicht in einer Stellenanzeige ausdrücken lässt. Fest steht eines: Die Stellenanzeige des Arbeitgebers hat eine eindeutige interne Ursache und in der Regel auch eine klare Aussage. Dabei unterscheidet man- salopp gesagt-zwischen Pflicht und Kür. Zu den Pflichtangaben gehören
folgende Punkte:

Darstellung des Unternehmens und seiner Ziele
„Wir sind ein aufstrebendes Unternehmen der Pharmaindustrie mit zweistelligen Zuwachsraten und starker Expansion. Wir sind weltweit tätig. Unser Hauptsitz ist in Hannover. Unsere Kunden aus dem ärztlichen Bereich schätzen uns als kompetenten Ansprechpartner.“
Klare Definition der Position
„Wir suchen eine(n) versierte(n) Pharmareferenten(in).“

Klare Definition des Aufgabengebietes
„Sie besuchen Kunden im Großraum Berlin, Ärzte, Kliniken und Sanatorien, in denen Sie unsere Produkte adäquat darstellen und anbieten.“
Klares fachliches Anforderungsprofil
„Sie passen am besten zu uns, wenn Sie über ein abgeschlossenes Studium der Medizin, der Pharmazie oder über eine vergleichbare Ausbildung verfügen und bereits mehrjährige fundierte Erfahrungen als Pharmareferent haben.“

Darstellung des Arbeitgeberangebotes
„Wir bieten Ihnen eine attraktive Dotierung (Fixum und Erfolgsbeteiligung), einen auch privat nutzbaren neutralen Firmenwagen der Mittelklasse sowie umfangreiche Sozialleistungen eines modernen Großunternehmens.“

Erwartungen des Arbeitgebers
„Wenn Sie diese Position reizt, senden Sie bitte Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen mit Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihres Gehaltswunsches an …“ Das sagt dem Bewerber eine ganze Menge, aber nichts über Zusatz- oder Ersatzeinstellung und auch nichts über das erwartete Persönlichkeitsprofil.

Grund der Stellensuche
„Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir …“ Hier ist ein klarer Hinweis auf eine Neueinstellung gegeben. „Der langjährige Stelleninhaber geht im Mai 2002 in den wohlverdienten Ruhestand. Wir suchen deshalb eine geeignete Persönlichkeit als Nachfolger/in.“ Dieser Hinweis belegt eine Ersatzeinstellung. „Wir expandieren seit Jahren und haben einen anerkannten Namen in der Baubranche. Diesen Erfolg verdanken wir den Leistungen unserer hochqualifizierten Mitarbeiter, die sich über eine(n) neue(n) Kollegen(in) sehr freuen würden.“ Auch hier handelt es sich um eine Ersatzeinstellung. Positiv ist, dass die Leistungen der Mitarbeiter hervorgehoben werden. Dies lässt den Schluss zu, dass in diesem Unternehmen auch ein gutes, angenehmes Betriebsklima herrscht.

Persönliche Zusatzqualifikationen
„Sie passen am besten zu uns, wenn Sie Teamarbeit gewohnt sind, keine starren Arbeitszeiten kennen und auch bereit sind kurzfristig in anderen Reisegebieten einzuspringen.“ „Wir erwarten von Ihnen die Fähigkeit ein kleines erfolgreiches Team zu führen und zu motivieren.“ Die Position setzt rhetorische Begabung, starke Überzeugungskraft und innovatives Denken voraus.

Angaben des Arbeitgebers zum Umfeld der Position
„Sie erwartet ein angenehmes Betriebsklima.“ „Unser Team freut sich auf Ihre Mitarbeit.“
„Wir wollen, dass sich unsere Mitarbeiter von Anfang an wohl fühlen. Deshalb helfen wir Ihnen bei der Wohnungssuche oder stellen Ihnen ein Firmenappartement übergangsweise zur Verfügung.“ „Sie erwartet ein freundlicher, modern eingerichteter Arbeitsplatz in verkehrsgünstiger Lage.“ „Sie haben Ihren eigenen Parkplatz.“ „Wir wollen, dass sich unsere Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen. Deshalb sind alle Arbeitsplätze nach modernsten Gesichtspunkten eingerichtet. Auf Ihre speziellen Wünsche gehen wir gern ein.“

Wie Sie bereits an diesen wenigen Beispielen sehen, hat der Arbeitgeber eine ganze Menge an Möglichkeiten, bezogen auf die Stellenanzeige, im Rahmen seiner „Kür“ die Motivation des Bewerbers zu wecken. Es wäre sicherlich verkehrt zu sagen, je mehr „Kürelemente“ in einer Stellenanzeige enthalten sind, umso besser der Arbeitgeber, doch ein bisschen Wahrheit ist dran. Wie oben erwähnt können viele Arbeitgeber gar nicht so treffsicher Stellen – anzeigen formulieren. Deshalb muss eine ganz sachlich gehaltene Anzeige nur mit „Pflichtelementen“ nicht die schlechteste sein. In einem solchen Fall sollten Sie sich die „Kürelemente“ für das Bewerbungsgespräch als Fragen Vorbehalten.

Reaktion auf Zuschriften richtig verstehen – Bewerbung Tipps und Tricks

Je besser Ihre Anzeige formuliert war, umso mehr Zuschriften werden Sie erhalten. Die Freude darüber vergeht oft schnell, weil man manchmal in vielerlei Hinsicht überrascht ist. Zum einen schreiben Firmen, von denen man nur träumen kann, zum anderen Firmen von weither (was umso überraschender ist, wenn Sie regional inseriert haben), und drittens könnten Sie hilflos Hunderten von Briefen gegenüberstehen. Und wenn’s ganz schlimm kommt (auch das ist mehrfach passiert!), schreibt Ihnen sogar Ihre eigene Firma, und Sie bekommen ungeahnte Einblicke in Möglichkeiten im eigenen Unternehmen. Werden Sie nicht kopflos oder gar nervös, sondern gehen Sie nach Plan vor, und machen Sie zum Maßstab für die Auswahl und Vorgehensweise einzig und all ein Ihre eigenen Erwartungen. Dazu ein Beispiel:

*Eine Sekretärin hatte im Hamburger Abendblatt, Wochenendausgabe, ein ansprechendes, aber kurzes Stellengesuch inseriert und bekam genau 120 (!!) Zuschriften. Die Auswahl fiel verständlicherweise schwer. Die meisten Arbeitgeber begnügten sich in ihrem Anschreiben mit dem Hinweis, doch bitte einmal anzurufen, man hätte etwas „Interessantes“, andere umrissen kurz die Tätigkeit und wieder andere schickten kommentarlos mit Kurzmitteilung einen Personalfragebogen zum Ausfüllen. Ein Arbeitgeber (Warenhausbranche) jedoch hatte sich etwas mehr Mühe gemacht. Sein Brief lautete wie folgt:

*Sehr geehrte Inserentin,

Ihr Stellengesuch als Sekretärin hat uns gut gefallen. Die langjährige Sekretärin unseres Personalleiters hat es mit unserem vollen Verständnis vorgezogen, sich fortan ihrem Nachwuchs zu widmen. Deshalb suchen wir Ersatz. Sie erwartet ein technisch perfekter Arbeitsplatz, ein gutes Betriebsklima und eine stets humorvolle Mannschaft. Überdurchschnittliche Sozialleistungen und ein angemessenes Gehalt sind bei uns selbstverständlich, außerdem genießen Sie die Vorzüge des Mitarbeiterrabattes auf alle Waren. Wenn Sie Lust haben, in unserem Team dabei zu sein, rufen Sie uns einfach an, damit wir einen Termin vereinbaren können. Bei einer Tasse Kaffee oder auf Wunsch auch bei einem gepflegten Cognac zur Feierabendzeit würden wir uns gern mit Ihnen unterhalten.

Das Ergebnis: Die Inserentin entschied sich ohne Umschweife für die Firma des Briefschreibers. Solche Briefe sind natürlich Ausnahmen, wobei man an dieser Stelle an die Arbeitgeber appellieren muss, sich in Bezug auf die Personalbeschaffung auch einmal (unkonventionelle) Gedanken zu machen und ihre Zuschriften ansprechender zu formulieren. Doch hierbei werden viele Fehler gemacht. Dazu zwei Beispiele. Im ersten Falle rief eine Inserentin (Suche als Debitorenbuchhalterin) bei einem Energieunternehmen an und wünschte den Personalchef zu sprechen. Da man dort auf mehrere Anzeigen geschrieben hatte, wusste man die Anruferin nicht so recht „zuzuordnen“, und der Personalchef führte gerade ein Gespräch. Die Inserentin legte verärgert auf. Besser wäre es gewesen, erst einmal mit dem Sekretariat zu klären, wer überhaupt anruft, und dann einen festen Termin zu vereinbaren. Im zweiten Fall (Suche als Verlagshersteller) bekam ein Inserent 12 Zuschriften von Verlagen und Druckereien. An einen Verlag, der sein besonderes Interesse fand,
der ihn aber lediglich um Kontaktaufnahme bat, schickte er daraufhin eine vollständige Bewerbungsmappe, die folgendes Anschreiben enthielt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen für Ihren Brief auf mein Inserat im Druckspiegel. Ihr Haus ist mir gut bekannt und ich würde gern für Sie tätig werden. Ich bin firm in allen herstelltechnischen Abläufen, ich kann DTP-orientiert arbeiten und ich bin ein guter Teamworker. In meiner jetzigen Firma arbeite ich seit sechs Jahren allein an einer Ratgeberreihe. Ich verdiene jetzt € 2 800,- brutto und stelle mir bei Ihnen € 3 200,- vor. Meine Qualifikationen können Sie aus den beigefügten Unterlagen entnehmen. Über ein Gespräch würde ich mich sehr freuen.

Dieser Brief enthält gleich mehrere Fehler. Zum Ersten: Der neue Arbeitgeber hatte lediglich um Kontaktaufnahme gebeten, da ist es nicht angezeigt, gleich alle Bewerbungsunterlagen zuzusenden. Zum Zweiten: Mit Gehaltsforderungen in so einer Situation verscherzt man sich vieles. Drittens: Wie kann man ein guter Teamworker sein, wenn man jahrelang allein gearbeitet hat? Und viertens: Die Häufung der Ich-Sätze lässt nicht gerade positive Rückschlüsse auf die Persönlichkeit zu. Wenn Sie nur um Kontaktaufnahme gebeten wurden, dann versuchen Sie dies entweder telefonisch in geschickter Form oder besser noch schriftlich. Schreiben Sie z. B.:

Sehr geehrter Herr…

Sie haben mir freundlicherweise auf mein Stellengesuch in der Westfalenpost Nr. 4 vom 8,1.20. (Organisationsprogrammierer) geschrieben und um Kontaktaufnahme gebeten. Über Ihre Zuschrift habe ich mich sehr gefreut und ich habe Interesse daran, in Ihrem Unternehmen tätig zu werden. Damit Sie sich einen raschen Überblick über meinen bisherigen beruflichen Werdegang verschaffen können, erlaube ich mir Ihnen als Anlage einen tabellarischen Lebenslauf zu senden. Es würde mich freuen mehr über die Möglichkeiten einer Tätigkeit in Ihrem Hause zu erfahren. Selbstverständlich sende ich Ihnen auf Wunsch gern meine kompletten Bewerbungsunterlagen zu.

Mit einem solchen Brief bekunden Sie Interesse und geben dem neuen Arbeitgeber durch Übersendung Ihres tabellarischen Lebenslaufes Gelegenheit zu einer raschen Information über Ihren beruflichen Werdegang. Wichtig ist dabei – was oft übersehen wird -, die Anzeige genau zu benennen und auch den Positionstitel, damit beim Arbeitgeber der „Vorgang“ bzw. Ihre Antwort rasch zugeordnet werden kann. Wenn Sie hingegen gebeten werden, Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen einzusenden, so sollten Sie das, ebenfalls mit einem Anschreiben, tun, natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Ihnen der neue Arbeitgeber auch zusagt. Haben Sie mehrere Zuschriften bekommen, so sichten Sie nach Ihren Prioritäten, bevor Sie reagieren. Legen Sie sich eine Liste an, an wen Sie was wann geschickt haben, damit Sie bei nochmaligen Zuschriften oder eventuellen Anrufen rasch im Bilde sind und entsprechend schnell reagieren können. Denken Sie daran, dass ein neuer Arbeitgeber von Ihnen spezielles Interesse erwartet; dem müssen Sie gerecht werden, wenn Ihnen an einer neuen Aufgabe ernstlich gelegen ist.

Praktika ist ein guter Anfang Ihrer Karriere – Bewerbung Tipps und Tricks

Eine weitere Möglichkeit, die Startposition als Bewerber zu verbessern, besteht darin, gezielt in speziellen Unternehmen Praktika zu absolvieren. Dieser kleine Abschnitt richtet sich deshalb besonders an Berufsanfänger und Studenten, die sich oftmals mehr oder weniger planlos in Unternehmen ganz unterschiedlicher Art um Praktikantenplätze bemühen. Je gezielter man jedoch bei der Praktikumssuche vorgeht, desto höher ist die Chance später in der betreffenden Unternehmensbranche Bewerbungsvorteile zu erreichen. Es ist – das sei zugegeben – für Berufsanfänger und Studenten nicht immer leicht, so weit vorauszuschauen, dass man bereits mit einem Praktikum klare Berufsakzente setzt. Umso wichtiger ist es sehr sorgfältig zu planen und Praktika so auszuwählen, dass sie auch von Nutzen sind. Wer ohne erkennbares System ganz unterschiedliche Bereiche für Praktika auswählt, erweckt leicht den Eindruck, gar nicht so genau zu wissen, was er oder sie eigentlich will. Für manchen Arbeitgeber ist das – trotz beteuerten Verständnisses – ein Mangel und demzufolge ein Nachteil für den Bewerber. Dazu ein Beispiel:

Ein Student der Betriebswirtschaft hospitierte zunächst in einem Maschinenbaukonzern (im Controlling), dann in der Personalabteilung eines Landesministeriums. Als er sich nach Abschluss des Studiums bei einem Textilkonzern bewarb, fragte man ihn nach Sinn und Zweck der Praktika in den anderen Bereichen und auch ganz gezielt, warum er denn nicht seine Praktika im Konzern gemacht habe, quasi als Vorbereitung für eine Tätigkeit. Die Antworten waren wenig überzeugend; auch er bekam eine Absage.

Man muss dem Betriebswirt schon eine gewisse Gedankenlosigkeit vorwerfen. Denn wenn man sich als Akademiker bewirbt, darf das Unternehmen schon ein spezielles Interesse verlangen. Die Wahl völlig artfremder Praktika macht den Mangel an der nötigen Zielstrebigkeit offenbar.Lassen Sie sich auf Ihrem Ausbildungsweg auf keinerlei Kompromisse ein. Richten Sie Ihre Praktika unbedingt nach Ihrem Berufsziel aus und verfolgen Sie dieses hartnäckig. Denn gezielte Praktika erhöhen in jedem Fall Ihre Chancen. Auch dazu ein Beispiel:

Ein junges Mädchen, Gymnasiastin, hatte sich darauf festgelegt Werbetexterin zu werden. Ihre Schulpraktika machte sie deshalb in ihrer Stadt in zwei Werbeagenturen. Sie wurde zwar zunächst aus Zeitgründen abgelehnt, blieb aber am Ball und arrangierte sich schließlich mit den Agenturen, weil sie Praktika in anderen Bereichen eben nicht wollte. Sie studierte dann Kommunikationswissenschaften und hospitierte acht Wochen bei einer renommierten PR-Agentur. Schon bald wurde man auf die Fähigkeiten der jungen Dame aufmerksam und legte ihr nahe, sich nach Studienabschluss dort zu bewerben.

Dieses Beispiel zeigt deutlich eine klare Berufsvorstellung, einen konsequenten Werdegang und auch eine adäquate Praktikumsauswahl. Zwar wird man nicht immer gleich mit Angeboten überhäuft, aber wer einmal im Unternehmen war und sich bewährt hat, den behält man mittel- oder längerfristig natürlich gern im Auge. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit berufsbezogener Praktika ganz gezielt als Baustein Ihres beruflichen Werdegangs. Natürlich nimmt es Ihnen als Berufsanfänger niemand übel, wenn Sie mal „fremdgehen“ und sich in einem anderen Bereich umsehen, wenn Sie es nur einleuchtend erklären können. Dennoch sollten Sie sich bemühen die Firmen für Ihre Praktika möglichst „dicht“ am Berufswunsch auszusuchen. Je größer das Unternehmen, desto höher die Chance, dort den begehrten Praktikumsplatz zu bekommen, ist eine alte Regel, die aber nicht immer eine goldene sein muss. Denn erfahrungsgemäß werden auch dort nur wenige Plätze vergeben. Versuchen Sie sich deshalb auch in artverwandten kleineren Unternehmen, in denen Sie eventuell sogar noch mehr lernen können. Und: Wenn man dort noch keine Erfahrungen mit Praktikanten hat, scheuen Sie sich nicht, Ihre engagierte Mitarbeit während des Praktikums anzubieten. Wenn Sie nicht wissen, an welche Firmen Sie sich wenden können, so nehmen Sie die Beratungen des örtlichen Arbeitsamtes oder der Industrie- und Handelskammern in Anspruch. Sehen Sie sich am Wochenende die Stellenanzeigen der Unternehmen in Ihrer Tageszeitung an und prüfen Sie, ob Firmen oder Positionen dabei sind, die für Sie von Interesse sein könnten. Nehmen Sie dann direkten Kontakt auf.

Wichtig:
Mit zusätzlich erworbenen Kenntnissen kann man seine Startbedingungen erheblich verbessern. Möglichkeiten gibt es viele:
Praktika – als Orientierungshilfe oder als gezielt gewählter Berufsbaustein – während der Schul- oder Studienzeit oder auch, um die Zeit in der „Warteschleife“ vor der eigentlichen Berufsausbildung zu nutzen. Fachlehrgänge erweitern das berufliche Wissen. Sprachstudien können Sie betreiben an den einschlägigen Sprachenschulen (Wirtschaftssprache!), an Volkshochschulen oder – am allerbesten – im Ausland. Sie sind für den Beruf von Vorteil, wenn sie Bezug dazu haben. Zur Vervollkommnung der eigenen Persönlichkeit haben Sie die Wahl unter Veranstaltungen in großer Zahl und Vielfalt, z.B. Assessment-Center und Rhetorik-Übungen.

Graphologische Gutachten und Arbeitsproben – Bewerbung Tipps und Tricks

Graphologische Gutachten
Manche Arbeitgeber fordern von den Bewerbern entweder handschriftliche Lebensläufe oder – seltener – auch handschriftliche Anschreiben oder verlangen sogar, dass vor dem Vorstellungsgespräch ein Text handschriftlich abgeschrieben werden soll. Das sind klare Indizien dafür, dass der Arbeitgeber Sie auch graphologisch beurteilen will. Anders gesagt, er will anhand bestimmter Schriftmerkmale Hinweise zur Persönlichkeit, wie Durchsetzungsvermögen, Introvertiertheit, Offenheit und Kontaktfähigkeit oder gar Intelligenz, gewinnen. Auch wenn dieses Auswahlverfahren eher selten ist, sollte man sich ihm stellen, wenn es gefordert wird. Wenn Sie eine Handschriftenprobe oder einen handschriftlichen Lebenslauf ablehnen, dann setzen Sie sich der Gefahr aus, gleich als Bewerber auszuscheiden, oder dem Verdacht, etwas zu verbergen zu haben. Nur wenige Arbeitgeber schicken aber handschriftliche Lebensläufe einem Graphologen zur Beurteilung, die meisten vertrauen auf ihre (allgemeinen) Kenntnisse und Erfahrungswerte.

So soll, beispielsweise, eine uneinheitliche Schrift, die mal rechts-, mal linksgeneigt ist, ebenso ein Indiz für Unstetigkeit und mangelnde Durchsetzungskraft sein wie die unterschiedliche Schreibweise von Anfangsbuchstaben. Dabei gibt es sehr viele hoch qualifizierte Persönlichkeiten, deren Schriftbild durchaus nicht überzeugend wirkt, die aber dennoch menschlich wie fachlich untadelig sind. Deshalb kann den Schriftproben nur relative Bedeutung zukommen. Graphologische Gutachten, wenn sie denn eingeholt werden, sind immer nur ein Auswahlkriterium unter vielen anderen. Was aber sehr oft von Bewerbern übersehen wird, ist die Beurteilung der handschriftlichen Unterschrift im Bewerbungsanschreiben. Eine unleserliche oder gar extrem übertriebene Unterschrift kann durchaus Rückschlüsse z. B. auf ein übersteigertes Geltungsbedürfnis oder auf Unsicherheit zulassen. Achten Sie deshalb darauf, Ihre Anschreiben stets normal zu unterschreiben, und vermeiden Sie plakative Schwunghaftigkeit, nur um Eindruck zu machen. So etwas schadet mehr,
als es nutzt.

Arbeitsproben
Weiter oben wurde erwähnt, dass man Arbeitsproben nur dann den Bewerbungsunterlagen beifügen sollte, wenn das ausdrücklich gefordert wurde. Dadurch wird den Personalabteilungen erspart, sich mit einer Flut von schwergewichtigen oder gar sperrigen Bewerbungsunterlagen herumzuplagen. Wenn aber Arbeitsproben zum Bewerbungsgespräch erbeten werden, dann sind sie unter dem Aspekt der besonderen Bewerberauswahl zu betrachten. Arbeitsproben kommen hingegen nur bei ganz besonderen Berufsfeldern in Betracht, z. B. bei Journalisten, Werbetextern, Fotografen oder Designern. Dagegen ist es nicht angebracht, wenn manche Bewerber Arbeitsproben aus früheren Berufen der Bewerbung beifügen oder zum Vorstellungsgespräch mitbringen. Diese haben für die meisten Arbeitgeber keinen Wert; auch könnte der Bewerber den Anschein erwecken, sich besonders beweisen zu müssen, zumal auf einem Gebiet, das mit der angestrebten Position nichts – oder sehr wenig – zu tun hat.

Die Beurteilung von Arbeitsproben bildet einen zusätzlichen Faktor des Auswahlverfahrens. Deshalb sollten Sie sich sehr genau überlegen, welche Arbeitsproben Sie mitbringen, und bei der Auswahl stets einen Bezug zur ausgeschriebenen Position herstellen. Treffen Sie also eine kleine, aber zielgerichtete Auswahl nach dem Prinzip „weniger ist mehr“ und behalten Sie immer im Auge, dass den Arbeitgeber nur interessiert, was er für sein Unternehmen verwerten kann. Noch ein Tipp: Lassen Sie niemals Originale bei einem Arbeitgeber zurück. Wenn Interesse an weiteren Proben Ihrer Arbeit besteht, dann bieten Sie entweder (Farb-)Kopien an, oder erklären Sie sich bereit, mehr zu einem anderen Zeitpunkt vorzulegen.

Warten im Sekretariat vor dem Bewerbungsgespräch – empfehlenswerte Information

Sie kennen die Situation: Sie melden sich als Bewerber beim Pförtner des Unternehmens, für das Sie sich beworben haben, werden abgeholt und müssen dann geraume Zeit im Sekretariat des Personalchefs oder Geschäftsführers warten. Solche Wartezeiten zehren nicht selten an den Kräften der Bewerber; sie werden nervös, sind unsicher und lassen sich oftmals auch aus der Langeweile heraus auf Gespräche mit der Sekretärin ein. Dabei passieren dann oftmals ganz entscheidende Bewerberfehler. Dazu ein Beispiel:

Eine junge Frau, 28 Jahre alt, bewarb sich in einem Bauunternehmen als Sekretärin. Ihre Unterlagen waren recht ansprechend, so lud man sie zu einem Gespräch ein. Weil der Personalchef in einer dringenden Sache verhindert war, musste sie in dessen Sekretariat einige Zeit warten. Die Sekretärin bot ihr einen Kaffee an und legte ihr einige Zeitungen zu lesen hin. Nach kurzer Zeit jedoch kamen die beiden ins Gespräch, und die Bewerberin fragte danach, wie denn der Chef so sei. Im weiteren Verlaufe dieses Gespräches ließ sich die Bewerberin zu ihrem Werdegang aus und beklagte sich über Missstände in ihrer jetzigen Firma. Sie sei extra krank geworden, weil ihr Chef sie schlecht behandelt habe und außerdem ein Verhältnis mit einer Buchhalterin habe usw.

Man sollte die Macht der Sekretärinnen, besonders in einer Personalabteilung oder der Geschäftsführung, nicht unterschätzen. Im vorliegenden Fall wurden die Infos natürlich an den Personalchef weitergegeben, der dann kein großes Interesse mehr an der Bewerberin hatte. Solche Fälle sind nicht selten. Da ist der männliche Eroberer-Typ, der meint, bei der Sekretärin mit markigen Sprüchen Eindruck zu machen, da ist als Gegensatz der schüchterne Bewerber, der kein Wort sagt, und da ist die aufgeregte Bewerberin, die um einen Cognac bittet. Das alles sind Erfahrungen aus der Praxis. In einem Fall versuchte ein Bewerber sogar die Wartezeit zu nutzen, indem er der Sekretärin reichlich plump den Hof machte. Festzuhalten bleibt Folgendes: Wenn Sie als Bewerber in einem Sekretariat warten müssen, dann verhalten Sie sich bitte gelassen und der Situation ange-messen. Lassen Sie sich nicht auf Gespräche mit der Sekretärin ein, und wenn, dann denken Sie daran, dass alles an den Chef weitergegeben wird. Nehmen Sie einen Kaffee oder ein Wasser an, niemals aber alkoholische Getränke. Und rauchen Sie nach Möglichkeit nicht und wenn, dann nur nach Anfrage, ob es erlaubt sei. Bedenken Sie, dass das Rauchen am Arbeitsplatz ein Auswahlkriterium für den Arbeitgeber sein könnte.