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Besichtigung des Arbeitsplatzes und Fragen zum Prozedere – das zweite Vorstellungsgespräch

Besichtigung des Arbeitsplatzes
Der Wunsch nach Besichtigung des Arbeitsplatzes ist berechtigt, sollte aber – wie schon früher erwähnt – erst dann geäußert werden, wenn feststeht, dass man wirklich als Bewerber in der engsten Wahl ist. Wenn Sie bereits jetzt einen Arbeitsplatz haben, den Sie mitgestalten konnten, dann wird Ihr Wunsch, die neue berufliche Umgebung genauer kennen zu lernen, stärker ausgeprägt sein als bei einem Bewerber, der an seinem Arbeitsplatz kein persönliches Interesse hat. Hier spielt natürlich auch die Position eine Rolle. Bei leitenden Positionen wird der Arbeitgeber meistens schon von sich aus am Ende des zweiten Gespräches bzw. wenn feststeht, dass Sie der neue Stelleninhaber sein werden, das Ansehen des neuen Arbeitsplatzes anbieten. Bei einer Tätigkeit im Großraumbüro dagegen ist die Besichtigungsneigung bei den Bewerbern verständlicherweise eher gering.

Dennoch: An Ihrem Arbeitsplatz verbringen Sie üblicherweise sieben bis acht Stunden am dag, da liegt es nahe, dass man sich dort einigermaßen wohl fühlen und auch mit den Kolleginnen und Kollegen gut auskommen möchte.

Deshalb sollten Sie, wenn eine Entscheidung für Sie so gut wie feststeht, Ihre neue „Wirkungsstätte“ in Augenschein nehmen. Wenn der Arbeitgeber das nicht möchte, dann lügen Sie sich dem, er wird dafür gute Gründe haben, z. B. dass Sie erst nach einem definitiven Vertragsabschluss den Mitarbeitern vorgestellt werden sollen, oder aber, dass Mitarbeiter im Unternehmen noch keine Kenntnis vom Bewerbungsverfahren haben sollen. Letzteres kann, muss aber nicht unbedingt ein Indiz für ein gestörtes Betriebsklima sein. Wird Urnen jedoch die Besichtigung versagt mit dem Hinweis, der jetzige Mitarbeiter habe den Platz noch inne und man wünsche eine Begegnung mit dem Nachfolger zu vermeiden, dann besteht die Möglichkeit, dass man sich im Unguten von ihm getrennt hat. Jedenfalls sollten Sie aus dieser Reaktion Rückschlüsse ziehen. Dass die Besichtigung des Arbeitsplatzes auch zu einer Bewerberfalle werden kann, übersehen fast alle Bewerber. Manchmal lassen sich Bewerber zu Gesprächen nüt den Mitarbeitern am neuen Arbeitsplatz hinreißen, was den begleitenden Personalchef dann eher in Verlegenheit bringen kann.

Deshalb gilt: Seien Sie stets höflich und freundlich, aber vermeiden Sie immer Gespräche mit Betriebsangehörigen. Andere Bewerber lassen sich bei der Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes dazu verleiten, von ihrem alten Arbeitsplatz zu erzählen, und kommen darüber leicht zu kritischen Ausführungen über ihren jetzigen Arbeitgeber. Schon manch einer hat sich hier „die Zunge verbrannt“, wenn er ungewollt seinen eigentlichen Bewerbungsgrund (Unzufriedenheit mit dem jetzigen Arbeitgeber) verriet. Gravierende Fehler bei der Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes machen viele Bewerber auf leitende Positionen. Hier muss man immer wieder feststellen, welche Bedeutung Statussymbole im Büro haben können. Der eine hatte einen runden Besuchertisch und möchte einen solchen wieder haben, der andere hatte Zimmerpalmen und echte Gemälde im Büro, und wieder ein anderer bestand auf einem Perserteppich, in seiner Firma das Statussymbol für Leitende mit Sonderbefugnissen. Eine Medizinerin bemerkte einmal in einem Unternehmen, in dem man ihr als gute und erfolgreiche Bewerberin ein traumhaftes Büro anbot, dass ihr das nicht gefalle.

Das Büro habe dunkle Möbel, das finde sie nicht motivierend, sie verlange (wörtlich!) den Umtausch in helle und freundliche Möbel. Es kam bei dieser Dame zu einer sehr raschen Trennung innerhalb der Probezeit. Richten Sie sich in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz deshalb stets nach den Gegebenheiten bei Ihrem neuen Arbeitgeber und verscherzen Sie sich nicht die Zusage durch Forderungen nach Äußerlichkeiten. Wenn Sie erst mal im Unternehmen arbeiten, lässt sich so etwas in aller Ruhe und auf angemessene Weise regeln. Gewinnen Sie erst einmal einen Überblick auch über andere Arbeitsräume, äußern Sie dann ggf. Wünsche. Übrigens: Je besser Sie als Mitarbeiter sind, umso weniger wird der Arbeitgeber geneigt sein, Ihnen einen Wunsch in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz abzuschlagen. Schließlich sollten Sie bei der Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes nicht vergessen, dass cs auch wegen des Rauchens zu Konflikten kommen kann. Wenn Sie als Nichtraucher mit einem Raucher Zusammenarbeiten müssen oder umgekehrt und der Rauch wird als störend empfunden, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Klären Sie das nach der Besichtigung des Arbeitsplatzes, soweit diese Thematik nicht schon im Bewerbungsgespräch selbst erörtert wurde.

Fragen zum Prozedere
Auch nach dem zweiten Bewerbungsgespräch stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Dies entfällt natürlich, wenn Ihnen nach dem zweiten Termin gleich ein Vertragsangebot gemacht wird oder wenn der Arbeitgeber von sich aus die Thematik anspricht, was eigentlich der Regelfall ist. Gegenüber dem ersten Gespräch werden jetzt die Entscheidungsfristen kürzer sein. Es ist also durchaus möglich, dass man Sie nach dem zweiten Bewerbungsgespräch kurz im Raum alleine lässt, sich intern berät und Ihnen dann an Ort und Stelle ein konkretes Vertragsangebot macht, damit Sie z.B. fristgerecht bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber kündigen können. Es kann aber auch sein, dass sich das zweite Bewerbungsverfahren in die Länge zieht, entweder weil es im Unternehmen schwierig ist, alle Gesprächsteilnehmer unter einen Hut zu bringen oder weil es schwierig ist, die Termine für die anderen Bewerber zu koordinieren. Lassen Sie sich bitte nicht irritieren, wenn es sogar noch zu einem dritten Bewerbungsgespräch kommt, sondern bewerten Sie das vielmehr positiv.

In manchen Unternehmen möchte der Geschäftsinhaber selbst oder der Geschäftsführer die neuen Mitarbeiter persönlich kennen lernen, vielleicht war er zum zweiten Gespräch nicht im Hause. Deshalb entspringt ein drittes Bewerbungsgespräch meist eher reiner Höflichkeit als internen Gründen. Nur in ganz seltenen Fällen wird im dritten Durchlauf das eigentliche Auswahlverfahren noch einmal aufgegriffen, z. B. dann, wenn im zweiten Gespräch drei sehr gute Bewerber (von 15 im ersten) gehört worden sind, von denen zwei abgesagt haben. Wenn Sie als der verbleibende dritte Kandidat nicht hundertprozentig den Erwartungen des Arbeitgebers entsprechen, wird man geneigt sein, zum Vergleich noch einmal den einen oder anderen Bewerber aus dem ersten Gespräch einzuladen, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft. Üben Sie sich also in Geduld.

Wichtig:
► Das zweite Vorstellungsgespräch bringt Sie Ihrem Ziel näher. Sie haben es geschafft, in die Endauswahl der Bewerber zu kommen. Doch: Machen Sie jetzt keinen Fehler, sondern nutzen Sie diese Chance für sich und Ihr berufliches Vorhaben.
► Das zweite Vorstellungsgespräch dient in aller Regel der Vertiefung der Kenntnisgewinnung über die ausgeschriebene Position und über vertragliche Konditionen. Gehen Sie nicht unvorbereitet an dieses Gespräch heran; handeln Sie souverän.
► Wiegen Sie sich vor allem nicht in der Sicherheit, man hätte sich schon für Sie entschieden. Ihnen als klugem Bewerber wird es gelingen, durch geschickte Fragestellungen und überlegte Antworten auch im zweiten Vorstellungsgespräch noch weitere Pluspunkte zu sammeln.