Genussschein, Geregelter Markt und Geringfügige Beschäftigung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Genussschein (Genussrecht)
ein Wertpapier, das Vermögens-, nicht aber Mitgliedschaftsrechte an einem Unternehmen verbrieft und als Kapitalform eindeutig weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital zugeordnet werden kann. Der G. verbrieft i. d. R. Ansprüche auf einen Anteil am Reingewinn, am Liquidationserlös oder auf den Bezug neuer G. und ggf. Aktien des Unternehmens. Im Unterschied zu Aktien und Anleihen bestehen keine gesetzlichen Vorschriften zur Ausgestaltung der Genussrechte. Dieser Umstand ist für die Emittenten vorteilhaft, da sie die Ausgestaltung auf ihre individuellen Bedürfnisse ausrichten können. G. bieten den Vorteil, dass bei entsprechender Ausgestaltung Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer entfallen.

Geregelter Markt
seit 1987 bestehendes Marktsegment an deutschen Wertpapierbörsen, das 1988 den geregelten Freiverkehr abgelöst hat. Der g. M. steht zwischen dem amtlichen Handel und dem Freiverkehr, gehandelt werden neben Aktien auch Genuss- und Optionsscheine sowie festverzinsliche Wertpapiere. In erster Linie soll dieses Börsensegment jedoch kleinen und mittleren Unternehmen den Gang an die Börse erleichtern, v.a. durch weniger strenge Zulassungsbedingungen als beim amtlichen Handel (z.B. halbe Zulassungsgebühr, Mindestalter des Unternehmens ein Jahr).

Geringfügige Beschäftigung
eine Beschäftigung unter 15 Stunden wöchentlich und mit einem Monatsverdienst von höchstens 400 €. Die seit 1. 4. 1999 geltende, zum 1. 4. 2003 neu gefasste Regelung (Minijob-Regelung) dieser Arbeitsverhältnisse zielt darauf ab, Frauen, die v.a. in diesen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, eine verbesserte Altersversorgung zu ermöglichen, die Kontrollmöglichkeiten der Anmeldung zu verbessern, die Ausweitung ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen sowie die Finanzgrundlagen der Renten- und Krankenversicherung nachhaltig zu verbessern. Der Arbeitgeber muss pauschal 12 % des Entgelts für die Renten- und 11 % für die Krankenversicherung an die Minijob- Zentrale bei der Bundesknappschaft bezahlen. Hinzu kommen 2 % Lohnsteuer. Für die g. B. in privaten Haushalten gelten niedrigere Sozialabgabeumsätze (je 5 % Renten- und Krankenversicherung). Kleinbetriebe entrichten zusätzlich 1,3% in die Lohnfortzahlungsversicherung.

Kapitalanlagegesellschaft, Investor-Relations und IPO – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Investmentgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft)
Unternehmen, das Kapital von Anlegern sammelt und die ihm anvertrauten Gelder nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrundsätze in einem Sondervermögen (Fondsvermögen) anlegt. Über das Fondsvermögen werden von der I. Anteilscheine (Investmentanteile) ausgegeben. Das Sondervermögen setzt sich neben Barliquidität aus den erworbenen Aktien bzw. Renten oder Anleihen, Immobilien und sonstigen Vermögenswerten zusammen. Eine I. darf mehrere Sondervermögen (Investmentfonds) auflegen. Diese müssen sich allerdings durch ihre Bezeichnung unterscheiden und voneinander getrennt geführt werden. Dachorganisation der deutschen I. ist der Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften (BVI), der 1970 gegründet wurde und dem derzeit 72 I. angehören. Der BVI informiert auch das breite Publikum rund um Investmentfonds, veröffentlicht beispielsweise Daten über die verschiedenen Fonds und deren Wertentwicklung. bvi*de

Investor-Relations
die vielfältigen Formen der Pflege der Beziehungen einer AG zu ihren Kapitalgebern, insbesondere ihren Aktionären, um deren Vertrauen und Loyalität zu erhalten und zu festigen. Dazu dienen neben einer aktionärsfreundlichen Dividenden- und Emissionspolitik im Sinne des Shareholder-Value auch die Gestaltung der jährlichen Geschäfts- und der Zwischenberichte, aber auch die laufende Vermittlung aktueller Informationen über die AG.

IPO, Initial Public Offering
das erstmalige öffentliche Angebot, d. h. die erstmalige Inanspruchnahme des inländischen Aktienmarkts im Weg einer Kapitalerhöhung oder Umplatzierung. Es werden erstmals Aktien eines Unternehmens interessierten Anlegern zum Kauf angeboten. Mit einem IPO sind i.A. eine Börsenzulassung des Aktienkapitals und die Aufnahme der Börsennotierung verbunden. – Siehe auch Börse, Going public.

Globalzession und GmbH – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Globalzession
die Abtretung von Forderungen, durch die der abtretende Kreditnehmer der Bank eine allgemein bestimmte Zahl von bestehenden und in der Zukunft entstehenden Forderungen abtritt (stille Zession). An die Stelle der zurückbezahlten Forderungen treten automatisch neu entstandene Forderungen, damit die Kreditsicherungsfunktion erhalten bleibt. Die von der G. erfassten Forderungen müssen für einen Außenstehenden als solche zu erkennen sein. GmbH & Co. KG

GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Die Gründung erfolgt durch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag mit mindestens einem Gesellschafter (Einmann-GmbH). Das zur Gründung notwendige Stammkapital beträgt mindestens 25 000 €, die Stammeinlage jedes Gesellschafters mindestens 100 €. Die GmbH erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Handelsregister. Der Firmenname muss immer den Zusatz der Rechtsform enthalten, z.B. mindestens GmbH. Gesetzliche Grundlage ist das GmbH-Gesetz. Die GmbH kann auch nichtkaufmännische Zwecke verfolgen, z.B. als (gemeinnützige) GmbH. Organe der GmbH sind der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Der oder die Geschäftsführer übernehmen die Leitung der Gesellschaft und vertreten die GmbH gegenüber Dritten. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist nach außen unbeschränkt. Im Innenverhältnis sind sie an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden.

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH. Sie beschließt über die Fest-stellung und Verwendung des Gewinns, bestellt den Geschäftsführer und kann ihn auch abberufen. Jeder Gesellschafter hat ein Recht auf Gewinnanteile, die der Gesellschaftervertrag festlegt. Ein Aufsichtsrat ist erst ab 500 Beschäftigten erforderlich. Wegen der Beschränkung der persönlichen Haftung gilt die GmbH als ideale Unternehmensform für mittlere und kleine Betriebe.

Haushaltskonsolidierung, Haushaltsplan und Haushaltstheorie – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Haushaltskonsolidierung
die Verringerung oder Stabilisierung der Schulden der öffentlichen Haushalte. Schuldentilgung und Kreditaufnahmen sind so zu gestalten, dass dauerhaft bestehende öffentliche Schulden (strukturelles Defizit) mittelfristig verringert werden.

Haushaltsplan (Etat, Budget)
Grundlage für die Haushaltswirtschaft eines Landes oder einer anderen Gebietskörperschaft. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben zu erwartenden öffentlichen Einnahmen (z.B. Steuern, Gebühren), die voraussichtlich zu leistenden öffentlichen Ausgaben (z.B. Personalausgaben, Sachausgaben, öffentliche Investitionen, Sozialleistungen) und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen der folgenden Jahre. Der H. ist in einen Verwaltungshaushalt (laufende Rechnung) und in einen Vermögenshaushalt (Kapitalrechnung) zu gliedern. Weitere Gliederungsmöglichkeiten sind die in Verantwortungsbereiche (Ministerien, Ressorts), in Aufgabenbereiche (z. B. soziale Sicherung, Verteidigung) oder volkswirtschaftliche Arten (z.B. Personalausgaben, Zinsausgaben, laufender Sachaufwand, Investitionen). – Vgl. Grafik.

Haushaltsplan

Haushaltstheorie
volkswirtschaftliche Fachrichtung, die sich mit dem ökonomischen Verhalten der privaten Haushalte befasst. Untersuchungsgegenstand sind dabei die Haushaltsnachfrage nach Gütern und das Angebot der privaten Haushalte, z.B. in Form von Arbeitsleistungen.

Gebühr, GOÄ/GOZ und Gefahrengruppe – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gebühr
Form einer öffentlichen Abgabe, die der Einzelne für die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen entrichtet. Dazu gehören z.B. G. für die Müllabfuhr (Benutzungsgebühren) oder für die Ausstellung eines Personalausweises durch die Stadt bzw. Gemeinde (Verwaltungsgebühren). Der Begriff wird auch verwendet im Bereich des Rechts, der Gesundheitspflege u.a. im öffentlichen Interesse liegenden Bereichen, beispielsweise G. für Rechtsanwälte oder Ärzte.

Gebührenverordnung der Ärzte/Zahnärzte GOÄ/GOZ
Grundlage für die Vergütung privatärztlicher Leistungen. In einem Gebührenrahmen wird das Spektrum der ärztlichen Leistungen in Einzelpositionen aufgegliedert, die nach den Vorschriften der Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden können. Die Bemessung der Gebühren beruht auf einem System von Punktezahlen für die einzelnen in den Gebührenverzeichnissen aufgeführten Leistungen und einem für sämtliche Leistungen einheitlichen Punktwert. Die Multiplikation des Punktewerts mit der Punktzahl der einzelnen Leistung ergibt den einfachen Gebührensatz. Für die Bemessung der einzelnen Gebühr sieht die Gebührenordnung einen Gebührenrahmen für die persönlichen ärztlichen Leistungen vom einfachen bis zum 3,5 fachen (= Höchstsatz), für die medizinisch-technischen Leistungen mit hohem Sachkostenanteil vom einfachen bis zum 2,5 fachen Gebührensatz vor.

Gefahrengruppe (Gefahrenklasse)
bei Versicherungen die Einteilung der Risiken nach der Höhe des Wagnisses in Gruppen oder Klassen. Der höheren Gefahr entspricht eine höhere Prämie, was z.B. in der privaten Unfall- und der Feuerversicherung sinnvoll ist.

GGmbH, Girokonto und Gironetz – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

GGmbH, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
in letzter Zeit beliebte Gesellschaftsform für Sozialbetriebe und ehemalige kommunale Eigenbetriebe, die den organisatorischen Rahmen einer GmbH mit den steuerlichen Vorteilen einer gemeinnützigen Körperschaft verbindet.

Girokonto
ein Konto, das der Verbuchung von Sichteinlagen (Habenseite) und Kontokorrentkrediten (Sollseite) dient, über das insbesondere jedoch der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird und kurzfristige Kredite (Dispositionskredite) ohne besonderen Antrag eingeräumt werden.

Gironetz
weitverzweigtes Überweisungssystem gleichartiger Kreditinstitute, wodurch diese über die zentrale Verrechnungsstelle (Girozentrale) einander Geld überweisen, sowie Lastschriften, Schecks und Wechsel einziehen können. Solche Netze bilden in Deutschland die jeweiligen Bankgruppen. Die G. der einzelnen Bankgruppen werden durch das der Deutschen Bundesbank miteinander verknüpft. In Euroland sind die nationalen Zahlungsverkehrsnetze eng verflochten, z. B. die nationalen Zentralbanken in dem Zahlungssystem TARGET.

Inflatorische Lücke, Informationsgesellschaft und Informeller Sektor – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Inflatorische Lücke
der Unterschied zwischen monetärer Gesamtnachfrage und güterwirtschaftlichem Gesamtangebot auf Güter- und Faktormärkten. Der Nachfrage Überhang am Güter- und Faktormarkt bei Vollbeschäftigung führt zu einem Anstieg der Preise, wodurch die i. L. wieder geschlossen wird.

Informationsgesellschaft (Wissensgesellschaft)
eine Wirtschafts- und Gesellschaftsform, in der die Gewinnung, Speicherung, Verarbeitung, Vermittlung, Verbreitung und Nutzung von Informationen und Wissen zentrale Bedeutung erlangt haben, wirtschaftlich einen wesentlichen und stetig wachsenden Anteil des Sozialprodukts bilden und in ihren soziokulturellen Auswirkungen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen nachhaltig verändern. Die Dienstleistungsgesellschaft ist auf dem Weg, sich in eine I. zu verwandeln, beschleunigt durch die neuen Medien.

Informeller Sektor
traditionelle und ungeschützte Wirtschaftsbereiche in Entwicklungsländern, gekennzeichnet durch arbeitsintensive Produktion, einfache Techniken, geringe berufliche Qualifikation, kleine Betriebsgrößen, Verarbeitung einheimischer Rohstoffe, Fehlen von arbeits- und sozialrechtlichem Schutz, schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Der i. S. ist Teil der Schattenwirtschaft.

Gossensche Gesetze, Gratifikation und Grauer Markt – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gossensche Gesetze
nach dem deutschen Nationalökonomen HERMANN HEINRICH GOSSEN (1810 bis 1858) benannte Regeln, die sich mit Beziehungen zwischen Verbrauch und Nutzen von Gütern befassen.
• Der Nutzen, den ein Gut dem Verbraucher stiftet, nimmt mit jeder zusätzlichen Einheit, die von diesem Gut konsumiert wird, ständig ab, bis Sättigung eintritt (Sättigungsgesetz). Dieser zusätzliche Nutzen wird auch als Grenznutzen bezeichnet.
• Entsprechend dem Gesetz vom Ausgleich der Grenznutzen ist das Maximum an Bedürfnisbefriedigung erreicht, wenn die Grenznutzen der zuletzt beschafften Teilmengen der Güter gleich sind.

gossensche Gesetze

Gratifikation
eine Sonderzuwendung bei besonderen Anlässen, z.B. Weihnachten und Jubiläen. Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder wiederholte Gewährung ohne Vorbehalt kann ein Rechtsanspruch darauf entstehen. Ansonsten kann der Arbeitgeber frei bestimmen, ob und in welcher Höhe er eine G. zahlt.

Grauer Markt
– illegaler Markt, der entstehen kann, wenn der Staat Mindestpreise für bestimmte Güter festlegt und einige Anbieter dazu bereit sind, ihre Erzeugnisse zu einem unerlaubten, niedrigeren Preis zu verkaufen (schwarzer Markt).
– Markt für Wertpapiere, auf dem Preise für Neuemissionen vorbörslich ermittelt werden.
– risikoreicher, unreglementierter Kapitalmarkt, auf dem Objekte gehandelt werden, die nicht auf den organisierten Kapitalmärkten, den Börsen, vertreten sind. Über Zeitungsanzeigen und Telefon wird versucht, Anleger für eine Kapitalanlage zu gewinnen.

Haben, Haftpflichtversicherung und Haftung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Haben
Bezeichnung für die rechte Seite eines Kontos, unabhängig, ob es sich um Bestands- oder Erfolgskonten handelt. Die ursprüngliche Bedeutung von Soll und Haben (der Kunde soll bezahlen und er hat bezahlt) ist mit Einführung der Sachkonten verloren gegangen.

Haftpflichtversicherung
Haftpflicht bedeutet die Verpflichtung, für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen. Sie kann auf einem Vertrag beruhen oder direkt aus dem Gesetz folgen. Voraussetzung ist nicht eine schuldhafte Handlung, sondern die Zumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens. Die private H. ersetzt dem Versicherten die Aufwendungen, die er für andere Personen leisten muss, weil sie durch sein Verschulden oder durch ein Verschulden der Mitversicherten (Kinder) zu Schaden gekommen sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personenschäden (Tod, Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen) und Sachschäden.

Haftung
Ein Schuldner steht für sein eigenes Verschulden sowie das seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen in allgemeiner Haftung. Verschulden kann in Vorsatz oder Fahrlässigkeit bestehen. Der Kaufmann hat bei Handelsgeschäften außerdem für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen, die häufig über die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hinausgeht.Eine besondere Haftung besteht für öffentliche Körperschaften für Amts-pflichtverletzungen ihrer Bediensteten.

Investition – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

langfristige Anlage von Kapital in Sachgütern. Die Gesamtheit der einer Periode wird Bruttoinvestition genannt, der Teil der Bruttoinvestition, der zur Erhaltung bzw. zum Ersatz der verbrauchten Teile des Produktionsapparats dient, wird Erhaltungs-, Ersatz-oder Reinvestition genannt. Erweiterungs- oder Nettoinvestition heißt derjenige Teil, der zur Erweiterung des Produktionsapparats dient. I. in dauerhafte, sachliche und reproduzierbare Produktionsmittel sind Anlageinvestitionen. I. in Bestände sind Lager- oder Vorratsinvestitionen. In der Investitionsstatistik wird bei den Anlageinvestitionen unterschieden zwischen Ausrüstungsinvestitionen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsmittel) und Bauinvestitionen (z.B. Wohn-, Verwaltungs- und gewerbliche Bauten, Verkehrswege). Als Investitionsquote wird der Anteil der Brutto-investitionen am Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen bezeichnet; sie zeigt, welcher Teil der in einer Periode produzierten Güter einer Volkswirtschaft der I. zugeführt wurde, also weder in den Konsum noch in den Export geflossen ist.

Setzt man die Investitionsquote ins Verhältnis zur Sparquote lässt sich gut erkennen, wie mobil das Kapital ist. Die Investitionsrate ist das Verhältnis der I. einer Periode zum bestehenden Kapitalstock. Als Investitionswirkungen werden insbesondere bezeichnet: Einkommenseffekte aufgrund der Nachfrage nach Investitionsgütern, Kapazitätseffekte infolge der Ausweitung der Produktionskapazität, Rationalisierungseffekte infolge einer technischen Verbesserung des Produktionsapparats, Erschließungseffekte, die den Einsatz bisher nicht oder weniger intensiv genutzter Produktivkräfte ermöglichen, und Konsumeffekte infolge der Bereitstellung neuer Leistungen. I., die nicht zum gewünschten Erfolg führen, sind Fehlinvestitionen. Betriebswirtschaftlich ist die I. eine periodische Veränderung des Sachvermögens und/oder des Finanzvermögens.