Haushaltskonsolidierung
die Verringerung oder Stabilisierung der Schulden der öffentlichen Haushalte. Schuldentilgung und Kreditaufnahmen sind so zu gestalten, dass dauerhaft bestehende öffentliche Schulden (strukturelles Defizit) mittelfristig verringert werden.
Haushaltsplan (Etat, Budget)
Grundlage für die Haushaltswirtschaft eines Landes oder einer anderen Gebietskörperschaft. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben zu erwartenden öffentlichen Einnahmen (z.B. Steuern, Gebühren), die voraussichtlich zu leistenden öffentlichen Ausgaben (z.B. Personalausgaben, Sachausgaben, öffentliche Investitionen, Sozialleistungen) und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen der folgenden Jahre. Der H. ist in einen Verwaltungshaushalt (laufende Rechnung) und in einen Vermögenshaushalt (Kapitalrechnung) zu gliedern. Weitere Gliederungsmöglichkeiten sind die in Verantwortungsbereiche (Ministerien, Ressorts), in Aufgabenbereiche (z. B. soziale Sicherung, Verteidigung) oder volkswirtschaftliche Arten (z.B. Personalausgaben, Zinsausgaben, laufender Sachaufwand, Investitionen). – Vgl. Grafik.
Haushaltsplan
Haushaltstheorie
volkswirtschaftliche Fachrichtung, die sich mit dem ökonomischen Verhalten der privaten Haushalte befasst. Untersuchungsgegenstand sind dabei die Haushaltsnachfrage nach Gütern und das Angebot der privaten Haushalte, z.B. in Form von Arbeitsleistungen.