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Future, G-8-Staaten und Garantie – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Future (Terminkontrakt)
ein standardisierter Terminkontrakt (Termingeschäft) mit eindeutig festgelegten Eigenschaften. Im Rahmen eines Future-Kontrakts verpflichtet sich die eine Vertragspartei, eine definierte Menge einer Ware (Finanztitel bzw. Rohstoff) einer festgelegten Qualität zu einem festgesetzten Preis an einem bestimmten Ort zu liefern. Die andere Vertragspartei verpflichtet sich zur Abnahme. Lieferung und Zahlung liegen in der Zukunft. Finanz- und Warenterminkontrakte werden an den Terminbörsen gehandelt. Die größte Börse für F. ist die Eurex.

G-8-Staaten
Gruppe der acht führenden und wichtigsten Industriestaaten der Welt: Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Großbritannien, Russland und die USA. Seit 1985 treffen sich die Staats- und Regierungschefs sowie die Finanzminister und Chefs der Notenbanken regelmäßig zu Gesprächen und Beratungen. Zunächst sprach man von G-7, seit der gleichberechtigten Teilnahme Russlands seit 1997 von G-8. Das Treffen der G-8, das auch als Weltwirtschaftsgipfel bezeichnet wird, ist jedoch keine offizielle Einrichtung der Weltwirtschaft, sondern eine unverbindliche Zusammenarbeit der großen Industrienationen. Die Tagungen und Gespräche haben das Ziel, die Wirtschafts-, Währungs- und Finanzpolitik der wichtigsten Industrienationen abzustimmen. Weiterhin gibt es die G-10-Staaten, die man als Zehnergruppe bezeichnet.

Garantie
die vertragliche Verlängerung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Sachmängel (Mängelhaftung). G. wird oft auch im Sinne von Bürgschaft gebraucht, v.a. in Zusammensetzungen, z.B. Bankgarantie. Garantiekarte: Durch die G. verpflichtet sich der Hersteller innerhalb einer bestimmten Frist zum kostenlosen Austausch fehlerhafter Teile oder des kompletten Gerätes (Sachmängel). Für den Käufer sollte allerdings zunächst der Händler erster Ansprechpartner sein. Dieser hat den weiter gehenden Gewährleistungsrechten nach dem BGB (Wandlung, Umtausch, Minderung) oder AGB-Gesetz (kostenlose Nachbesserung) nachzukommen. Erst nach Ablauf der in diesen Gesetzen festgelegten Fristen ist der Hersteller anzusprechen, wenn dieser in seiner G. eine längere Garantie für seine Produkte einräumt.