Mieser Service und hohe Gebühren sorgen für ständigen Frust bei den Bankkunden. So kostet schon ein Girokonto, über das eine Familie ihre monatlichen Geldgeschäfte abwickelt, jährlich 100 bis 200 Euro. Diese Summe muss der Bankkunde zunächst einmal zahlen, um überhaupt über sein eigenes Geld verfügen zu können. Die Hamburger Sparkasse berechnet den Konteninhabern pro Monat Mindestgebühren von 2,95 Euro. Darin enthalten sind nur die per Urteil des Bundesgerichtshofs vorgeschriebenen fünf Abbuchungen von Bargeld am Automaten oder an der Kasse, alles Weitere kostet extra: Für Überweisungen wurden im Mai/Juni 2002 noch pro Auftrag 0,25 Euro, für die Annahme von Schecks 0,35 Euro berechnet, die Ausführung von Daueraufträgen kostete jeweils 0,13 Euro. Statt der Einzelabrechnung bietet die Bank aber auch komplette Servicepakete an. Da beträgt der Preis für das Basispaket mehr als das Doppelte des Grundpreises – 6,90 Euro – pro Monat. Dafür bekommt der Kunde nur die Kontoführung Alles inklusive – Abbuchungen vom Konto durch Überweisungen, Lastschriften, Barauszahlungen an der Kasse oder an den Automaten des Instituts – alle weiteren Dienstleistungen wie Scheckkarte, Geldkarte oder Kreditkarten werden gesondert berechnet. Die Kontoauszüge muss er sich am Drucker selbst ausdrucken und Zinsen auf sein Guthaben gibt es auch nicht. Wer auf diese Leistungen Wert legt, der muss schon das Top- Paket zum monatlichen Pauschalpreis von 15,30 Euro nehmen.
Deftige Pauschalen bei den Banken
Für die Bank lohnt sich der Abschluss solcher Pauschalarrangements allemal: Die Preise sind schließlich so kalkuliert, dass der Durchschnittskunde immer draufzahlt und die Bank sich die lästige Einzelabrechnung sparen kann.
Bei der Postbank richten sich die Kontogebühren auch nach den monatlichen Eingängen. Kunden mit monatlichen Einkünften von weniger als 1.000 Euro mussten bisher 4,35 Euro zahlen. Doch angesichts generell gestiegener Kosten müssen wir ab dem 1. April dieses Entgelt auf monatlich 5,90 Euro erhöhen, zitierte die Schutzvereinigung von Bankkunden e. V. die Mitteilung der Postbank, die den armen Schluckern unter ihren Kunden immerhin eine Erhöhung um satte 35,6 Prozent zumutete. Die Deutsche Bank 24 verlangt Mindestgebühren von 17 Euro pro Quartal. Darin enthalten sind alle Bankgeschäfte wie Überweisungen, Lastschriften, Scheckbelastungen und Barzahlungen vom eigenen Konto. Die Ausgabe von Geldkarten und Kreditkarten kostet weitere 2,56 Euro; Visa- und MasterCard gibt es ab 20,45 Euro für eine Standardkarte, bis 81,81 Euro für beide Karten in der Goldversion. Auch das Porto für die Zusendung der Kontoauszüge wird natürlich extra berechnet. Guthabenzinsen gibt es allerdings nicht. Wer diese Dienstleistungspalette nicht nutzt, zahlt drauf. Der Kunde kann sich ausrechnen, wann sein Guthaben durch die Gebühren aufgezehrt ist.
Kein Leben ohne Bankkonto
Entkommen kann der Kunde der Gebührenschneiderei der Geldwirtschaft nicht. Durch intensive Marktrecherche – etwa im Internet – lassen sich zwar durchaus preisgünstigere Institute finden, bei denen er Geld sparen kann. Aber meist muss der Kunde bei diesen Vergleichen via Internet den Anbietern seine Adresse und oft genug seine Vermögensverhältnisse preisgeben. Die Banken sitzen am längeren Hebel: Die meisten Bundesbürger sind dem Bankgewerbe hoffnungslos ausgeliefert, ohne Girokonto bei irgendeinem Institut läuft nichts mehr im Wirtschaftsleben der westlichen Industriestaaten. Wer nicht wenigstens eine Kontonummer vorweisen kann, hat keine Chance, eine feste Arbeit zu bekommen, eine Wohnung zu mieten oder einen Telefonanschluss zu bestellen. Egal ob Gehaltsüberweisung, Sparbuch, Aktienkauf, Vermögensverwaltung oder die Hypothek fürs Eigenheim, der Kredit fürs Auto, ja nicht einmal Bafög, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe – ohne Bankverbindung ist der erwachsene Mensch nicht lebens- und handlungsfähig, weder als Arbeitnehmer noch als Student oder Konsument.
Wegen dieser hohen Abhängigkeit von einer Bankverbindung gab 1995 auch der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) – ein Gremium, in dem alle seriösen Kreditinstitute in Deutschland organisiert sind – die Empfehlung an seine Mitglieder heraus, allen Antragstellern die Eröffnung eines Kontos zu gestatten. Damit sollte vor allem solchen Menschen geholfen werden, die arbeitslos, überschuldet und deshalb den Banken lästig sind. Die Sparkassen wurden durch die Sparkassenverordnung der einzelnen Länder sogar verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich, ihrem gewährträchtigem Gebiet, auch für solche Personen, mit denen die Banken eigentlich nichts mehr zu tun haben wollen, ein Konto einzurichten – zumindest auf Guthabenbasis. Das heißt im Klartext: Ein Konto ohne Schecks und ohne Überziehungskredit – gegen die institutsübliche Gebühr.
Im Regelfall kann sich eine Sparkasse nur weigern, einen bestimmten Kunden zu bedienen, wenn es für sie unzumutbar ist, weil – so sieht es beispielsweise das Sparkassengesetz in Nordrhein-Westfalen vor – Dienstleistungen bei anderen Kreditinstituten vom Antragsteller missbraucht wurden.