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Einige gute Alternativen zum Darlehen und unsere Tipps

Nicht immer kommt eine Finanzierung über die bisher beschriebenen Wege infrage. Eine Nachfinanzierung via Darlehen beispielsweise – also ein zweites Darlehen — ist schwierig in der Umsetzung. Das gilt insbesondere wenn es für Investitionen aufgewendet werden soll, die kurz nach dem ersten Darlehen anfallen. Der Grund: Es gibt noch keine verlässlichen Daten über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, und manche Banken reagieren geradezu allergisch auf solche Nachfinanzierungen – den Gründern werden dann nicht selten Fehlkalkulationen bei ihren ersten Darlehen unterstellt.

In anderen Fällen ist eine Finanzierung via Darlehen gar nicht erst möglich. Wer bei den Kalkulationen im Businessplan feststellt, dass er 58.000 Euro braucht, muss sich ebenfalls woanders umsehen, wenn der Höchstbetrag für ein Darlehen bei 50.000 Euro liegt. Welche Wege in solchen Situationen offenstehen, erfahren Sie im Folgenden.

Beteiligungsfinanzierung
Bei einer Beteiligungsfinanzierung wird Eigenkapital von außerhalb des Unternehmens zugeführt. Das kann in Form einer Geld- oder einer Sacheinlage geschehen. Im Gegenzug werden neue Gesellschafter aufgenommen, oder die bereits vorhandene Beteiligung eines Gesellschafters, der zusätzlich etwas einbringt, wird entsprechend erhöht. Wie sich eine Beteiligungsfinanzierung umsetzen lässt, hängt wesentlich von der Rechtsform des Unternehmens ab.
Eine Beteiligungsfinanzierung kann jederzeit erfolgen – ob zum Zeitpunkt der Existenzgründung oder wenn das Unternehmen bereits eine Weile existiert. Außerdem lässt sie sich gut mit einem Darlehen ergänzen. Die Beteiligungsfinanzierung trägt darüber hinaus zu einer höheren Eigenkapitalquote bei.

Rechtsform Möglichkeiten
Einzelunternehmen Aufnahme eines stillen Gesellschafters oder Erhöhung des Anteils des stillen Gesellschafters; der stille Gesellschafter hat keine Mitspracherechte und bringt nur Kapital ein (Sachmittel oder Geld); Vereinbarungen über den Anteil am Gewinn können sehr flexibel sein oder auch zeitlich begrenzt werden; stille Gesellschafter haften für das Unternehmen nur In Höhe des eingebrachten Kapitals für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die stille Gesellschaft begründet keine gemeinsame Firma. Außenstehende, außer dem Finanzamt, bekommen von der Beteiligung eines stillen Gesellschafters nichts mit. Ein stiller Gesellschafter kann eine natürliche Person (zum Beispiel aus der Familie) oder eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH) sein.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Aufnahme eines neuen GbR-Partners oder Erhöhung der Einlagen durch vorhandene GbR-Partner. GbR-Partner haben Mitbestimmungsrechte und sind am Gewinn beteiligt. Die Aufnahme eines stillen Gesellschafters ist ebenfalls möglich, wenn keine Mitbestimmungsrechte erwünscht sind.
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Aufnahme eines neuen OHG-Gesellschafters oder Erhöhung der Anteile vorhandener Gesellschafter; Gesellschafter hat Geschäftsführungs- und Mitspracherechte und haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Geschäfte des Unternehmens. Alternativ ist auch hier ein stiller Gesellschafter möglich.
Kommanditgesellschaft (KG) Aufnahme eines neuen Gesellschafters oder Erhöhung der Anteile vorhandener Gesellschafter; bei Aufnahme eines neuen Komplementärs haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen und hat Geschäftsführungs- und Mitspracherechte, er wird auch am Gewinn beteiligt. Bei Aufnahme eines neuen Kommanditisten haftet dieser nur bis zur Höhe seiner Einlage – er hat dafür aber keine Mitspracherechte, sondern lediglich Kontrollrechte und wird am Gewinn beteiligt. Auch bei der KG ist die Aufnahme eines stillen Gesellschafters möglich.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränk- le Unternehmergesellschaft (UG) und Limited Aufnahme eines neuen Gesellschafters oder Erhöhung der Einlage vorhandener Gesellschafter; die Einflussnahme durch einen Gesellschafter kann vertraglich verhältnismäßig flexibel geregelt werden; Geschäftsführer werden von den Gesellschaftern bestellt, ein Gesellschafter muss also nicht zwangsläufig auch an der Geschäftsführung beteiligt sein; die Haftung der Gesellschafter Ist auf das Stammkapital begrenzt; die Gesellschafter werden am Gewinn beteiligt.

Ein stiller Gesellschafter kann ebenfalls aufgenommen werden.

Aktiengesellschaft

(AG)

Aufnahme neuer Gesellschafter; Gesellschafter haben Mitbestimmungsrechte und ein Recht auf anteiligen Gewinn; die Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Auch hier kann ein stiller Gesellschafter aufgenommen werden – die Beteiligung muss aber veröffentlicht werden.

Wann kommt Venture Capital infrage?
Die meisten Venture-Capital-Geber sind an Unternehmen interessiert, die bereits erste Erfolge erzielt haben und sich in der Wachstumsphase befinden. Wer noch nichts außer einem Businessplan vorweisen kann, sollte sich nach Business-Angels umschauen. Sie verstehen sich als „Finanziers der ersten Stunden“ und leisten sozusagen Geburtshilfe für eine Geschäftsidee. Alle Fragen rund ums Thema beantwortet Andreas R. Boue in seinem Buch „Wie komme ich zu Venture Capital?“ (Wien 2008).

Wer sich für die Beteiligungsfinanzierung interessiert, sollte wissen, dass verschiedene Akteure als Geldgeber infrage kommen. Institutionelle Investoren sind Venture-Capital-Gesellschaften, die auch vom Bund oder einem Bundesland getragen sein können. Viele Förderbanken haben sogar eine eigene Gesellschaft hierfür eingerichtet; recherchieren Sie, welche Möglichkeiten hier bestehen. Ein Investor kann genauso gut eine natürliche Person sein; beispielsweise ein Mitglied der Familie oder eine andere Person aus dem privaten Umfeld. Praktisch jeder, der genügend finanzielle Mittel hat und sich für ein Vorhaben interessiert, kommt infrage. Überlegen Sie sich gut, mit wem Sie Zusammenarbeiten wollen; das gilt vor allem, wenn der Geldgeber auch Mitspracherechte hat oder im Unternehmen mitarbeitet.

Denken Sie im Verlauf Ihrer Vorbereitungen ausgiebig darüber nach, was Sie von einem Gesellschafter erwarten: Soll er nur Geld einsetzen oder auch Ratschläge geben, Kontakt halten oder sogar im Unternehmen tätig werden? Wählen Sie eine Person aus, die zu Ihrer Zielsetzung passt, und machen Sie nicht den Fehler, einfach nur irgendjemanden, den Sie kennen, mit an Bord zu holen. Eine wohlüberlegte Entscheidung ist der Schlüssel für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit – selbst dann, wenn Ihr Gesellschafter „nur“ Geldgeber ist.

Venture-Capital-Gesellschaften haben übrigens hohe Erwartungen, was den eigenen Nutzen angeht. Wer einen Investor aus der Familie findet, kann hingegen darauf hoffen, dass der Gewinngedanke eher in den Hintergrund tritt. Unter Umständen können Gründer oder Unternehmer Kapital aus der Familie oder dem engen Bekanntenkreis auch in Form von Sachleistungen bekommen. So können Lebenspartner, Eltern oder der beste Freund eventuell bei der Einrichtung eines Ladens mithelfen oder eine Website erstellen – im Gegenzug bekommt derjenige dann eine Beteiligung am Unternehmen.

Tipp – Vorsicht mit Vereinbarungen
Bevor Sie mit Freunden, Bekannten oder Verwandten ein gemeinsames Unternehmen planen, sollten Sie gut prüfen, ob die Zusammenarbeit langfristig Bestand haben kann. Ihre Vereinbarungen sollten Sie auf jeden Fall schriftlich festhalten. Viele solcher Kooperationen werden leichtfertig mündlich eingegangen und scheitern schon nach kurzer Zeit. Halten Sie sich ebenso vor Augen, dass schon die mündliche Absichtserklärung – „Wir wollen Zusammenarbeiten“ – eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) begründet. Bei der GbR haften alle Beteiligten gleichermaßen mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Wer sich für eine Beteiligungsfinanzierung entschieden hat, sollte grundsätzlich die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen. Nur auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass die zukünftige Zusammenarbeit auch wirklich den Vorstellungen der Beteiligten entspricht. Bei einigen Rechtsformen ist ohnehin ein Notar notwendig, um die Aufnahme von Gesellschaftern zu besiegeln.

Wenn Sie sich mit dem Thema Finanzierung weiter beschäftigen, wird Ihnen sicherlich der Begriff „Mezzanine“ begegnen. Doch was bedeutet er eigentlich? Das erklären wir nun anhand eines Beispiels: Wenn Ihre Tante Ihnen 20.000 Euro für Ihr Geschäft geben will, können Sie mit ihr einen Darlehensvertrag machen – was Ihre Fremdkapitalquote nach oben treibt. Das führt zu einer schlechten Ratingnote. Sie können mit Ihrer Tante aber auch eine stille Beteiligung vereinbaren, die auf fünf Jahre begrenzt und bei der die Gewinnbeteiligung auf einen bestimmten Prozentsatz festgelegt wird. Eine solche Beteiligung ist dem Darlehen sehr ähnlich – mit dem wesentlichen Unterschied, dass Ihre Tante keinen Anspruch auf Rückzahlung hat, wenn Ihr Vorhaben scheitert. Und ihre Einlage wird dem Eigenkapital zugerechnet. Diese beiden Kennzeichen machen eine Mezzanine-Finanzierung aus. Der Begriff stammt übrigens aus der Architektur und bedeutet „Zwischenstockwerk“. Mezzanine-Lösungen sind auch bei größeren Finanzierungsbeträgen ab einer Höhe von 500.000 Euro möglich. Informieren Sie sich bei Beträgen in dieser Größenordnung darüber, welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen.

Mikrofinanzorganisationen
Was Mikrofinanzierung ist, haben wir schon kurz erklärt: Gemeint sind damit „kleine“ Finanzierungen unter einem Betrag von 10.000 Euro. Aber der Begriff beinhaltet noch mehr: Die Philosophie der Mikrofinanzierung besagt im Gegensatz zum großen Geschäft der Banken, dass man unternehmerische Pläne ruhig auch erst einmal „kleiner“ angehen kann. Daher geht es um Beträge unter 10.000 Euro, zudem laufen die Darlehen einer Mikrofinanzorganisation meist nur über 24 oder über 36 Monate. Finanziert werden damit Investitionen, die sich möglichst schnell in Form von Umsatz bezahlt machen.

Wie mit Mikrofinanzierungen umzugehen ist, konnte in den westlichen Industrienationen noch nicht abschließend und einheitlich gelöst werden. Diese Form der Finanzierung hat sich auch noch nicht flächendeckend etabliert. Nichtsdestotrotz gibt es unterschiedliche Mikrofinanzorganisationen, die Sie in Erwägung ziehen können, wenn Sie ein Darlehen benötigen. Einige davon agieren unter dem Dach des Deutschen Mikrofinanz Instituts e. V. (DMI) und sind auch vom DMI akkreditiert. Auf der Website mikrofinanz*net finden Sie die Adressen der Organisationen, die infrage kommen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Organisationen, die regional oder lokal arbeiten und nicht zum DMI gehören. Es ist schwierig, sich hierüber einen Überblick zu verschaffen – es gibt keine zuverlässige oder vollständige Adressenliste dieser Organisationen. Wenn Sie sich für eine Mikrofinanzierung interessieren, sollten Sie sich direkt vor Ort informieren. Helfen können Arbeitsagenturen, Jobcenter, Berater, Kammern, Verbände, Organisationen aus der Wirtschaftsförderung in Ihrer Region und andere Ansprechpartner aus dem Bereich Existenzgründung. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Mikrofinanzierung finden Sie in der folgenden Übersicht.

Frage Antwort
Für wen kommt eine Mikrofinanzierung infrage? Für Gründer, die weniger als 10.000 Euro brauchen. Einige Mikrofinanzorganisationen richten sich an bestimmte Personengruppen wie Frauen oder Migranten. Generell kommt diese Finanzierung infrage, wenn Sie aufgrund irgendwelcher Gegebenheiten kein Darlehen bei einer Bank bekommen. Das kann für Menschen gelten, die mitten im Berufsleben stehen, oder

auch solche, die arbeitslos sind – ganz unabhängig davon, ob sie das Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen.

Wie funktioniert eine Mikrofinanzierung? Es kommt ein Darlehensvertrag zustande – meist mit einer Bank, die mit der Mikrofinanzorganisation zusammenarbeitet. Meist beträgt die Laufzeit zwischen 24 und 36 Monaten, und der Zins liegt beispielsweise bei Organisationen des DMI bei zehn Prozent. Oft wird auch das private Umfeld einbezogen, indem Bürgschaften verlangt werden – hier ist die Verteilung des Darlehensbetrags auf mehrere Personen üblich.
Was ist, wenn mein Unternehmen in eine Krise gerät? Im Gegensatz zu Banken, die sich an die Geschäftsbedingungen halten und ein Darlehen einfach kündigen, sind Mikrofinanzorganisationen an der Kommunikation und gemeinsamen Lösungssuche interessiert. Sobald sich zeigt, dass Sie Ihre Raten nicht zahlen können, wird nach flexiblen Lösungen gesucht.
Welche Intormationspflichten habe ich? Im Rahmen der Mikrofinanzierung ist eine monatliche, kurze Berichterstattung üblich. So lassen sich Probleme frühzeitig erkennen, eine Lösung kann sofort in Angriff genommen werden.
Was tut eine Mikrofinanzorganisation noch für mich? Da Mikrofinanzorganisationen meist wenig bis gar nichts an den Darlehen verdienen, bieten sie fast immer eine Beratung an. Man muss diese nicht in Anspruch nehmen, aber die Beratung wird vom Staat stark gefördert. Gründer können sich so helfen lassen und leichter zum Erfolg kommen.
Was muss ich tun, um eine Mikrofinanzierung zu bekommen? Nehmen Sie Kontakt mit einer Mikrofinanzorganisation auf. Meist wird ein Businessplan, eine Selbstauskunft über private Finanzen, eine Bürgschaft, eine Schufa-Auskunft, der Kreditantrag sowie eine Ausweiskopie verlangt. Es kann aber auch Abweichungen geben, da Mikrofinanzorganisationen frei entscheiden können, wie die Auswahl erfolgt.