alle Einkünfte in Form von Geld oder Sachgütern, die einer Person, einem Haushalt oder einem Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum zufließen. Als volkswirtschaftliche Einkommensarten gelten Arbeitseinkommen als Gegenleistung für Arbeit (z.B. Lohn oder Gehalt), Bodeneinkommen (Grundrente) für die Nutzung des Bodens (z.B. Pacht), Kapitaleinkommen für den Einsatz des Kapitals (z.B. Zins) und Gewinneinkommen aus unternehmerischer Tätigkeit. Diese Einkommensarten werden auch als Faktoreinkommen bezeichnet. Weitere Einkommensbegriffe sind das Bruttoeinkommen (gesamter vereinnahmter Geldbetrag) und das Nettoeinkommen (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben), das Nominal- und Realeinkommen (nach Berücksichtigung der Inflationsrate), das E. einzelner Wirtschaftssubjekte (Individua
Einkommenl- und Haushaltseinkommen) oder der gesamten Volkswirtschaft (Volkseinkommen).
Einkommenselastizität
Maß, das die prozentuale Veränderung der nachgefragten Gütermenge anzeigt, wenn sich das Einkommen der privaten Haushalte ändert. Zur Berechnung wird die prozentuale Änderung der nachgefragten Menge durch die prozentuale Änderung des Einkommens geteilt. Steigt z.B. das Einkommen des Haushalts von 4 000 Euro auf 4 400 € (also um 10%) und steigt dadurch die Nachfrage von 200 Einheiten eines Guts auf 260 Einheiten (also um 30 %), so beträgt die E. 3 (30 dividiert durch 10).
Einkommensteuererklärung
Offenlegung des Einkommens. Arbeitnehmer müssen nur in bestimmten Fällen eine E. abgeben, z. B. wenn sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen haben.