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Amortisation, Amsterdamer Vertrag und Amtlicher Handel – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Amortisation
• Tilgung von (langfristigen) Schulden.
• der Rückfluss der im Anlagevermögen eines Unternehmens investierten Beträge während der Nutzungsdauer durch Verkaufserlöse. Die Amortisationsrechnung berechnet die Dauer der Amortisation.

Amsterdamer Vertrag
nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Maastricht-Vertrag die dritte umfassende Reform der europäischen Gemeinschaftsverträge. Der am 2. 10. 1997 Unterzeichnete Vertrag sieht eine Stärkung des Europäischen Parlaments vor, die stärkere Zusammenarbeit der Justiz und bessere Koordination der Innenpolitik, die Erweiterung der gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik, eine größere Bürgernähe und einen besseren Verbraucherschutz sowie eine Flexibilitätsklausel, die vorsieht, dass einzelne Mitgliedstaaten mit Zustimmung der anderen (qualifizierte Mehrheit nötig) bei bestimmten Vorhaben enger Zusammenarbeiten können, sofern dies die gemeinsame Integration nicht behindert (Prinzip des Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten).

Amtliche Statistik
sämtliche statistischen Untersuchungen und Veröffentlichungen, die durch die statistischen Ämter, v. a. das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter, erhoben werden.

Analyst
ein Börsenfachmann, der sich mithilfe der Wertpapieranalyse in Form der Chartanalyse und der Fundamentalanalyse ein Bild über die Börsensituation insgesamt oder über einzelne Börsenwerte und deren zukünftige Entwicklung macht und dies z.B. in der Anlageberatung der Banken und in Börsenfachzeitschriften weitergibt.

Anderkonto
(Anderdepot) Depot oder Konto bei Kreditinstituten, das nicht den eigenen Zwecken des Kontoinhabers dient. Gegenüber dem Kreditinstitut ist der Kontoinhaber zwar der Alleinberechtigte und -verpflichtete. Es handelt sich aber immer um Vermögen eines Dritten, das vom Anderkontoinhaber betreut wird. A. dürfen nur für einen begrenzten Personenkreis, z.B. Notare, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, geführt werden.

Amtlicher Handel
(amtlicher Markt) der Handel mit Wertpapieren, die von der Zulassungsstelle der Börse zur Kursfeststellung durch amtlich bestellte und vereidigte Kursmakler zugelassen worden sind.