Die fachlichen Voraussetzungen werden in der Stellenanzeige des Arbeitgebers im Normalfall sehr klar und auch optisch deutlich herausgestellt sein. Denn der Arbeitgeber will ja mit seiner Anzeige einen fähigen Mitarbeiter oder eine engagierte Mitarbeiterin gewinnen, nicht selten zudem noch möglichst schnell. Zu den fachlichen Voraussetzungen gehören die genaue Bezeichnung der Position und das an diese gestellte Anforderungsprofil. Meistens folgt nach der genauen Berufsbezeichnung eine kurze Tätigkeitsbeschreibung, aus der man bereits für sich ersehen kann, ob man der Aufgabe gewachsen ist. Daran schließt sich ein klares Anforderungsprofil, das der Arbeitgeber positions-, aber auch unternehmensbezogen vorgibt. Beispiel: „Wir suchen für diese Aufgabe einen versierten Finanzbuchhalter mit Kenntnissen in den Bereichen Debitoren, Kreditoren und Zahlungsverkehr, Kenntnisse im online banking sollten ebenso vorhanden sein wie gute englische Sprachkenntnisse.“
Bei solch einer Formulierung weiß man genau, woran man ist. Wer diese fachlichen Qualifikationen nicht oder nicht in vollem Umfang aufweist, sollte sich gar nicht erst bewerben, denn der Arbeitgeber hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er sich nur Bewerber/innen mit exakt diesen Qualifikationen wünscht. Manchmal ist die Berufsbezeichnung so eindeutig, dass keine weiteren Anforderungen zu formulieren sind.
Beispiel: „Namhaftes Damenoberbekleidungshaus sucht erfahrene Fachverkäuferin.“ Sie als Bewerberin wissen schon, worauf es hier ankommt. Sie müssen als Verkäuferin im DOB-Bereich ausgebildet sein und über einige Jahre Berufserfahrung verfügen. Wenn Sie sich als Verkäuferin mit Erfahrungen aus anderen Bereichen bewerben, werden Sie kaum eine Chance haben. Man könnte allenfalls darüber nachdenken, ob auch Bewerberinnen aus sachverwandten Gebieten in Betracht kommen, z. B. aus der Herrenoberbekleidung, dem Bereich Stoffe/Textilien oder der Kinderbekleidung. Solche Überlegungen wird der Arbeitgeber aber erst anstellen, wenn sich entweder nicht genug Bewerberinnen aus dem DOB-Bereich melden oder die Bewerberinnen seinen Vorstellungen nicht entsprechen. Schließlich taucht in Stellenangeboten häufiger auch eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die fachlichen Voraussetzungen auf. Dies ist oft bei neu zu besetzenden Positionen anzutreffen. Das kann einen gewichtigen Grund haben. Es könnte nämlich sein, dass sich der Arbeitgeber nicht festlegen will, wie er die Position letztendlich konturiert; nicht selten setzt er die Prioritäten nach den Fähigkeiten und Kenntnissen des Bewerbers. Damit ist aber keineswegs gesagt, dass die internen fachlichen Voraussetzungen in den Hintergrund treten. Dazu ein Beispiel:
Ein Schulbuchverlag suchte für einen Außendienstbezirk in Niedersachsen Repräsentanten für naturwissenschaftliche Bücher im gymnasialen Bereich. Gesucht wurden deshalb Chemiker, Biologen oder Physiker oder Lehrer mit entsprechender Fächerkombination, eine wahrhaft große Bandbreite. Es bewarben sich fast 500 Bewerber. Die Auswahl fiel schwer. Obwohl für diese Tätigkeit typischerweise Pädagogen mit 2. Staatsexamen eingesetzt wurden, wählte man einen Diplom-Physiker aus, der nicht nur beträchtliches Fachwissen mitbrachte, sondern in dem betreffenden Bundesland über sehr gute Kontakte zu Universitäts- Professoren (Arbeitgeber-Hintergedanke: Die könnte man als Autoren gewinnen) und, was noch wichtiger war, auch zu Schulbehörden verfügte. Man stellte im Hinblick auf diesen Bewerber die Außendienstbezirke um, damit sichergestellt war, dass er sich in bestimmten Bereichen optimal zum Wohle des Unternehmens entfalten konnte.
Hier waren also fachliche Voraussetzungen Grundbedingung, doch haben zusätzliche Kriterien den Ausschlag gegeben.