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Fondsgeschäft und Fondsvermittler

Wenn Sie sich bei Ihrer Anlage auf Fonds beschränken möchten, dann können Sie bei einem Fondsvermittler gut aufgehoben sein. Dabei handelt es sich um kleine Betriebe bzw. Einzelpersonen (in Deutschland sind es um die 30 000), über die Sie Fonds kaufen und die Ihnen häufig auch einen Teil des Ausgabeaufschlags (mitunter auch den vollständigen) überlassen. Ihr Depot wird oft bei einer so genannten Fondsplattform geführt. Dort können nur Fonds verwaltet werden, keine Aktien, Anleihen oder Ähnliches. Diese Plattformen sind über das Internet zu erreichen, in ihren Leistungen aber deutlich eingeschränkt. Dadurch können sie ausgesprochen günstige Konditionen bieten.
Anleger können jedoch nicht direkt Kunde dieser Fondsplattformen werden. Es gibt aber Vermittler, die Beratung anbieten, dafür einen Teil des Ausgabeaufschlags weitergeben, während andere auf Beratung verzichten, dafür aber den ganzen Aufschlag vergüten. Beratung kann dann gegebenenfalls gegen separates Honorar erfolgen. Wer sich selbst entscheiden kann, welche Produkte für ihn richtig sind und sich zugleich auf Fonds beschränkt, fährt mit der SB-Variante am besten. Wer die Tätigkeit der Vermittler in Anspruch nimmt, sollte an deren Provisionen denken. Häufig werden ausländische Fondsgesellschaften bevorzugt, die höhere Ausgabeaufschläge haben und/oder höhere Bestandsprovisionen zahlen. Letztere werden aber nicht offengelegt.

Das Schreckgespenst der Banken und Verwalter: MiFiD
Bis zum November 2007 muss die europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFiD) in Landesrecht umgesetzt sein. Sie wirkt sich direkt auf den Vertrieb von Investmentfonds und anderen Finanzprodukten aus. So wird zum Beispiel gefordert, dass der Kunde rechtzeitig vor dem Kauf über das Produkt und seine Risiken informiert wird. Dies dürfte den Verkauf an nur einem Besuchstermin unmöglich machen.

Weiterhin müssen Provisionen und Transaktionskosten transparent gemacht werden. Möglicherweise wird genau aufgeführt werden müssen, wer welche Anteile des Ausgabeaufschlags erhält und wofür weitere Gebühren anfallen. Der Vertrieb geschlossener Fonds, die in der Regel als Personengesellschaft geführt werden, soll davon wohl nicht betroffen sein. Einerseits besteht hier natürlich eine ganz andere Eigentumsstruktur, andererseits sind aber gerade geschlossene Fonds bekannt für hohe und versteckte Vertriebskosten. Dadurch könnten Ihnen offene Fonds vergleichsweise teuer erscheinen, was sie nicht unbedingt sind. Vor allem wird man sich zukünftig fragen dürfen, ob die Qualität der Beratung die dann bekannten Kosten rechtfertigen lässt. In Fachkreisen wird bereits mit einem deutlich stärkeren Zuspruch für Indexfonds gerechnet, die kaum Kosten verursachen, aber gerade deswegen vom Vertrieb geflissentlich ignoriert werden.
Auch echt spannend wird die Frage der Bestandsprovisionen sein. Sie müssen zukünftig eindeutig der Verbesserung des Kundenservices dienen. Es wird sich zeigen, ob sich die Berater hierzu etwas einfallen lassen. Eine Idee ist bislang, diese versteckten Provisionen als nachlaufende Vermittlungsprovision zu interpretieren, die eben den Verkaufhonoriert und nicht die Betreuung. Fragen Sie jetzt schon mal Ihren Berater, wenn Sie denn einen zu Rate ziehen, welche Provisionen er erhält und was er Ihnen dafür zu leisten gedenkt.