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Fragwürdige Steuersparmodelle der Banken besser verstehen – hilfreiche Information

Zu den höchst fragwürdigen Geschäften der deutschen Banken gehörte in den vergangenen zwölf Jahren der Verkauf von Immobilien als Steuersparmodelle und zur Kapitalanlage. Viele dieser angepriesenen Sahnestücke des Immobilienmarktes, die ihnen Vermögensberater – oft genug bei Hausbesuchen – so eilfertig offerierten, erwiesen sich nach Vertragsabschluss schnell als echte Ladenhüter: es handelt sich oftmals um überteuerte Schrottimmobilien, mit denen der Eigentümer nie eine vernünftige Rendite erzielen wird. Hunderttausende von Anlegern wurden damit gelockt – und viele von ihnen sitzen heute in einer Schuldenfalle.

Immobilie und Finanzierung aus einer Hand
Zu den Opfern dieser speziellen Abzocke zählte auch Lothar H. Der Münchner ließ sich 1992 von einem Vermittler zum Kauf einer Ferienwohnung bei Passau für rund 65.000 Euro überreden. Der Vermittler bot gleich eine Vollfinanzierung durch die damalige Bayerische Vereinsbank, heute HypoVereinsbank, mit an. Der gewiefte Kreditvermittler hatte auch eine Beispielrechnung parat. Danach hätte H. in den ersten drei Jahren Steuerrückerstattungen vom Finanzamt bekommen. In den folgenden Jahren hätte er pro Monat knapp 100 Euro zusteuern müssen.

Doch daraus wurde nichts. Erst ging der Bauträger pleite. H. und die anderen Eigentümer mussten Geld nachschießen, um den Bau fertig zu stellen. Dann kamen weniger Feriengäste als versprochen. Traurige Bilanz: Die Wohnung kostet H. monatlich 500 Euro, die Einnahmen belaufen sich nur auf 75 Euro. Die gesamte Finanzierung wird ihn 15 Jahre belasten. Verkaufen kann er die Wohnung auch nicht, denn er würde gerade mal die Hälfte des Kaufpreises erlösen, schätzt der geprellte Anleger.

Kolonnen am Drücker
Ein ähnliches Schicksal ereilte eine Kundin der HypoVereinsbank, früher Bayerische Hypothekenbank. Auch ihr wurde von einem Kreditvermittler eine lohnende Kapitalanlage zur Altersvorsorge, die zudem staatlich gefördert sei, in Aussicht gestellt. Das Risiko sei gleich null, versicherte der Mitarbeiter eines Strukturvertriebs, spezieller Drückerkolonnen im Finanzgewerbe, immerhin habe eine große deutsche Bank alles geprüft. Als die Kundin zögerte, machte der Verkäufer Druck. Die Anlegerin sollte nicht zu lange überlegen, für diese Immobilien gäbe es viele Interessenten. Sie schlug ein und kaufte – ohne vorherige Besichtigung – eine Dreizimmerwohnung in der brandenburgischen Provinz.

Natürlich konnte der Verkäufer auch gleich die Finanzierung des Filetstücks arrangieren und den Vertrag über ein Darlehen von mehr als 300.000 € unterschriftsreif vorlegen. Die Kundin unterschrieb auch dieses Formular. Danach ging es bergab. Gleich nach dem Vertragsabschluss stellte sich heraus, dass das Schnäppchen in Wirklichkeit purer Nepp war. Die Wohnung steckte voller Mängel und war schlecht vermietbar. Für dieses völlig überteuerte Objekt ist die junge Frau jetzt mit über 300.000 € verschuldet. Statt Vermögen zu bilden, zahlt sie monatlich 2.000 € an die Bank.

Prächtige Zinsen aus mittleren Einkommen
Insgesamt ist nach Schätzungen von Experten 300.000 Immobilienkäufern ein Schaden in Höhe von mehr als zehn Milliarden Euro entstanden. Viele der geprellten Kunden sind Bezieher mittlerer Einkommen und stecken tief in den Miesen. Sie sind Opfer einer ausgeklügelten Geldschluckmaschine geworden, mit der Bankmitarbeiter und Vermittler gemeinsam ein Ziel verfolgen: an das Geld gutgläubiger Kunden heranzukommen und sich an überhöhten Krediten zu bereichern.

Bisher hatten die abgezockten Kunden keine Chancen ihre missliche Lage zu ändern. Erst am 9. April 2002 hat der Bundesgerichtshof den Würgegriff der Banken gelockert. Die Richter des XI. Senats entschieden nicht nur, dass das Widerrufsrecht, das allgemein für Haustürgeschäfte gilt, auch auf Finanzgeschäfte anzuwenden sei, die bei Vertreterbesuchen abgeschlossen werden. Sie gingen sogar noch einen Schritt weiter und hoben die Befristung des allgemeinen Rücktrittsrechts für Kreditvermittlungen auf.

Danach ist der Widerruf des Kreditvertrags unbefristet möglich, wenn eine so genannte Haustürsituation vorlag und wenn keine korrekte Widerrufsbelehrung erfolgte. Umstritten ist allerdings noch, ob nur der Darlehensvertrag oder auch der Immobilienkauf widerrufen werden können. Die HypoVereinsbank ist der Ansicht, dass die Widerrufsmöglichkeit nur für den Darlehensvertrag, nicht aber für den Kaufvertrag gelte.

Träfe dies zu, wären die betroffenen Kunden in einer misslichen Lage, sie müssten bei einem Widerruf das Darlehen auf einen Schlag zurückzahlen, blieben aber auf ihrer überteuerten Immobilie sitzen. Der Bankrechtexperte Professor Hans-Peter Schwinlowski ist deshalb der Meinung, dass die Verträge rückwirkend widerrufen werden dürfen, das gilt für den Immobilienverkauf einerseits und andererseits auch für das Darlehensgeschäft, jedenfalls dann wenn beide Verträge in einer Haustürsituation wurzeln.

Rechtsbeistand aufsuchen
Vielen Anlegern ist oftmals nicht klar, ob sie das Opfer eines Haustürgeschäfts wurden. Der Bundesverband der Verbraucher- zentralen empfiehlt deshalb betroffenen Bankkunden, sich juristisch beraten lassen. Es könne auch dann eine Haustürsituation vorliegen, wenn der Vertrag nicht in der Wohnung des betroffenen Verbrauchers zustande gekommen ist, sondern an seinem Arbeitsplatz oder bei einer öffentlichen Veranstaltung.

Nach diesem BGH-Urteil können die geprellten Anleger ein wenig Hoffnung schöpfen, aus ihrer Schuldenfalle glimpflich – ohne allzu große Verluste – herauszukommen.
Im deutschen Geldgewerbe sorgte dieses Urteil für erhebliche Unruhe. Die betroffenen Banken, allen voran die HypoVereinsbank, müssen nun Massenrücktritte und Rückzahlungsforderungen in Milliardenhöhe fürchten.

Die Angst macht allerdings auch erfinderisch. Die HypoVereinsbank versuchte mit Abgeltungserklärungen die geprellten Anleger nochmals über den Tisch zu ziehen. Wird eine solche Erklärung unterschrieben, verzichtet der Investor darauf, seine Ansprüche gegen die Bank geltend zu machen. Diese Erklärungen sind allerdings verboten.