Gemeinwirtschaft
eine Wirtschaftsform, die das Ziel der volkswirtschaftlich kostendeckenden Bedarfsdeckung verfolgt und bei der Festsetzung ihrer Preise für Güter und Dienstleistungen neben wirtschaftlichen insbesondere sozialpolitische Zielsetzungen verfolgt. Die wird von dem Gemeinwesen getragen und ist durch besondere Formen des Eigentums gekennzeichnet. Beispiele sind öffentliche Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, aber auch Dienstleistungseinrichtungen von Kirchen oder Gewerkschaften.
Gemischtwirtschaftliches Unternehmen
privatrechtliches Unternehmen, dessen Eigenkapital durch öffentliche Körperschaften und Privatpersonen aufgebracht wird. Neben der Eigenkapital-beteiligung wird z. T. zusätzlich das Kriterium der Beteiligung beider Gruppen an der Verwaltung des Unternehmens genannt. G. U. werden besonders dann gegründet, wenn große Projekte finanziert werden müssen. Sie finden sich v. a. in der Energieversorgung und im Verkehrswesen. Als Genossenschaften treten sie v. a. im Wohnungsbau- und Kreditwesen auf.
Genehmigtes Kapital
Betrag, um den der Vorstand einer AG das Grundkapital durch Ausgabe neuer (junger) Aktien erhöhen darf. Das g. K. darf nicht höher sein als die Hälfte des bisherigen gezeichneten Grundkapitals.