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Europäischer Binnenmarkt, EEF und EFRE – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Europäischer Binnenmarkt
zum 1. 1. 1993 in Kraft getretene Vereinbarung auf dem Weg zur wirtschaftlichen Integration innerhalb der Europäischen Gemeinschaften (EG) mit dem Ziel der Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Diese Vereinbarung geht zurück auf die Einheitliche Europäische Akte von 1987. Der B. umfasst die Mitgliedstaaten der EU sowie jene der Europäischen Freihandelszone EFTA (Island, Norwegen und Liechtenstein), die mit der EU den f Europäischen Wirtschaftsraum bilden. Der B. gewährt Vier Freiheiten: freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen.

Europäischer Entwicklungsfonds, EEF
1959 gegründeter Fonds zur Finanzierung von Projekten in den Entwicklungsländern. Die jeweils für fünf Jahre laufenden EEF sind nicht Bestandteil des EG-Haushalts, sondern werden aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert. Der EEF stellt heute die Mittel für die in den Lome-Abkommen vereinbarten Zusagen an die AKP-Staaten sowie Finanzierungshilfen für Entwicklungsprojekte zur Verfügung.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, Kurzbezeichnung Regionalfonds
1975 gegründeter Fonds der EG, der als Förderinstrument zum Abbau wirtschaftlicher, sozialer und regionaler Ungleichgewichte innerhalb der Mitgliedstaaten dient. Der zu den Strukturfonds zählende EFRE ist ein wichtiges Instrument der Regionalpolitik und finanziert z.B. Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur.