Genussschein (Genussrecht)
ein Wertpapier, das Vermögens-, nicht aber Mitgliedschaftsrechte an einem Unternehmen verbrieft und als Kapitalform eindeutig weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital zugeordnet werden kann. Der G. verbrieft i. d. R. Ansprüche auf einen Anteil am Reingewinn, am Liquidationserlös oder auf den Bezug neuer G. und ggf. Aktien des Unternehmens. Im Unterschied zu Aktien und Anleihen bestehen keine gesetzlichen Vorschriften zur Ausgestaltung der Genussrechte. Dieser Umstand ist für die Emittenten vorteilhaft, da sie die Ausgestaltung auf ihre individuellen Bedürfnisse ausrichten können. G. bieten den Vorteil, dass bei entsprechender Ausgestaltung Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer entfallen.
Geregelter Markt
seit 1987 bestehendes Marktsegment an deutschen Wertpapierbörsen, das 1988 den geregelten Freiverkehr abgelöst hat. Der g. M. steht zwischen dem amtlichen Handel und dem Freiverkehr, gehandelt werden neben Aktien auch Genuss- und Optionsscheine sowie festverzinsliche Wertpapiere. In erster Linie soll dieses Börsensegment jedoch kleinen und mittleren Unternehmen den Gang an die Börse erleichtern, v.a. durch weniger strenge Zulassungsbedingungen als beim amtlichen Handel (z.B. halbe Zulassungsgebühr, Mindestalter des Unternehmens ein Jahr).
Geringfügige Beschäftigung
eine Beschäftigung unter 15 Stunden wöchentlich und mit einem Monatsverdienst von höchstens 400 €. Die seit 1. 4. 1999 geltende, zum 1. 4. 2003 neu gefasste Regelung (Minijob-Regelung) dieser Arbeitsverhältnisse zielt darauf ab, Frauen, die v.a. in diesen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, eine verbesserte Altersversorgung zu ermöglichen, die Kontrollmöglichkeiten der Anmeldung zu verbessern, die Ausweitung ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen sowie die Finanzgrundlagen der Renten- und Krankenversicherung nachhaltig zu verbessern. Der Arbeitgeber muss pauschal 12 % des Entgelts für die Renten- und 11 % für die Krankenversicherung an die Minijob- Zentrale bei der Bundesknappschaft bezahlen. Hinzu kommen 2 % Lohnsteuer. Für die g. B. in privaten Haushalten gelten niedrigere Sozialabgabeumsätze (je 5 % Renten- und Krankenversicherung). Kleinbetriebe entrichten zusätzlich 1,3% in die Lohnfortzahlungsversicherung.