Home » Geldanlage » Bundesanleihen und Kommunalanleihen

Bundesanleihen und Kommunalanleihen

Bundesanleihen
Bundesanleihen sind (seit 1972 nur noch) Schuldbuchforderungen gegen den Bund1, sogenannte Wertrechtsanleihen. Sie dienen dem Bund zur Beschaffung langfristiger Mittel zur Finanzierung von Investitionen oder zur Konsolidierung kurz- und mittelfristiger Kredite. Die Laufzeit von Bundesanleihen beträgt in der Regel 10 Jahre; es werden gelegentlich jedoch auch 12-, 15-und 30-jährige Anleihen aufgelegt. Bundesanleihen sind durchweg Einmalemissionen. Mindestnennwert 1000 Euro (Neuemissionen) und darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (Altemissionen) (0,01 € [Altemissionen]/1 000 € [Neuemissionen]). Der Nominalzins der Bundesanleihen orientiert sich am Kapitalmarktzins zum Zeitpunkt der Emission. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit der Anleihe fest (festverzinsliches Wertpapier).

Bundesanleihen können als Einzelschuldbuchforderungen oder als Sammelschuldbuchforderungen geführt werden.

-Bei Einzelschuldbuchforderungen wird jeder einzelne Käufer namentlich ins Schuldbuch eingetragen und tritt somit persönlich als Gläubiger des Emittenten in Erscheinung. Zins- und Rückzahlungen erfolgen bei Fälligkeit durch die Bundeswertpapierverwaltung.

Bei Sammelschuldbuchforderungen wird im Schuldbuch eine Sammelschuldeintragung zugunsten einer Wertpapiersammelbank vorgenommen. Die Anleger (Anleihegläubiger) werden durch Sammeldepotgutschrift bei ihrem Kreditinstitut beteiligt. Zins- und Rückzahlungen erfolgen bei Fälligkeit durch die depot- führende Bank.

Bundesanleihen werden im Tenderverfahren emittiert. Dieses Verfahren gestaltet sich in der Weise, dass der Bund die Anleihe den meistbietenden Kreditinstituten zur Übernahme anbietet. (Die Begebung erfolgt über die „Bietergruppe Bundesemissionen“, der inländische wie auch ausländische Kreditinstitute angehören können; daneben werden Teile der Anleihe von der Bundesbank frei über die Börse angeboten.) Das Mindestgebot im Tenderverfahren beträgt 1 Million Euro.

Nach einer Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen ist seit dem 4. Juli 1997 für die 10-jährigen und 30-jährigen Bundesanleihen die Möglichkeit des Stripping1 gegeben. Unter Stripping einer Anleihe versteht man das Trennen von Kapitalbetrag und Zinsansprüchen. Der Kapital-Strip (Mantel) und die einzelnen Zins-Strips (Kupons) können damit getrennt gehandelt werden. Es ergeben sich dadurch Nullkuponanleihen (Anleihen ohne Zins-Kupons, d. h. Zerobonds) mit unterschiedlichen (Rest-)Laufzeiten. So lässt sich beispielsweise eine 10-jährige Bundesanleihe zerlegen in einen Kapital-Strip als Nullkuponanleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren und zehn Zins-Strips als Nullkuponanleihen mit Laufzeiten von 1 Jahr bis 10 Jahren.

Aus der Sicht der Anleger haben die durch Stripping entstehenden Nullkuponanleihen gegenüber den kupontragenden Anleihen einige bedeutsame Vorteile:

-Nullkuponanleihen haben nur eine Auszahlung bei Endfälligkeit und entheben so den Anleger des Problems der Wiederanlage von Zinszahlungen zu im Voraus nicht bekannten Zinssätzen.
-Im Gegensatz zu kupontragenden Anleihen, bei denen es nur mit kalkulatorischen Annahmen möglich ist, (schon) zum Zeitpunkt der Anlage die rechnerische Effektivverzinsung der Anleihe zu ermitteln, wird bei Nullkuponanleihen die zum Kaufzeitpunkt errechnete Rendite auch tatsächlich realisiert.
-Da der für die Einkommensteuer beziehungsweise den Zinsabschlag maßgebende Kapitalbetrag grundsätzlich aus der Differenz zwischen Erwerbs- und Verkaufspreis (beziehungsweise Einlösungsbetrag) ermittelt wird, kann ein Anleger den Kapitalertrag durch Auswahl einer Nullkuponanleihe mit der entsprechenden Fälligkeit beziehungsweise durch ihren Verkauf in einen Zeitraum fallen lassen, in dem es für ihn steuerlich günstig ist (Steuerstundungseffekt). Nullkuponanleihen eignen sich so beispielsweise in besonderer Weise zur Altersvorsorge, weil im Ruhestand der persönliche Spitzensteuersatz in aller Regel unter dem (Spitzensteuersatz) des Erwerbslebens liegt.

Bundesanleihen können von jedermann, auch durch Gebietsfremde in unbeschränktem Umfang erworben werden. Ihr Erwerb erfolgt zunächst (bei der Emission) zum sogenannten Emissionskurs. Dieser kann auf den Nennwert (100%) lauten oder – je nach dem Zinsniveau am Kapitalmarkt – etwas darunter oder darüber liegen. Sobald die Anleihen an der Börse eingeführt sind, erfolgt der Erwerb zum jeweiligen Börsenkurs. (Dieser ergibt sich aus dem freien Kräftespiel von Angebot und Nachfrage.) Der Kauf erfolgt über eine Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft.

Bundesanleihen können jederzeit auf Dritte übertragen werden. Der Verkauf oder die vorzeitige Rückgabe erfolgt nach Börseneinführung über Banken, Sparkassen oder Kreditgenossenschaften zum jeweiligen Börsenkurs. Die Rückzahlung der Bundesanleihen erfolgt zum Nennwert. Der Erwerb neuemittierter Bundesanleihen wie auch deren Einlösung bei Fälligkeit sind bei der Bundeswertpapierverwaltung gebührenfrei. Beim Kauf oder Verkauf von umlaufenden Bundesanleihen entstehen folgende Kosten: Bankprovision von 0,5 % vom Kurswert sowie Maklergebühr (je nach Höhe der Abschlüsse) zwischen 0,26 und 0,75%o vom Nennwert.

Für die Verwaltung von Bundesanleihen erheben die Kreditinstitute Depotgebühren (meist 1 bis 1,25%o vom Kurswert + 19% Mehrwertsteuer; Mindestgebühren häufig Euro 5 u. mehr; zum Teil werden Gebühren nach der Anzahl der Buchungsposten berechnet). Die Bundeswertpapierverwaltung besorgt die Verwaltung gebührenfrei.

Die jährlich anfallenden Zinserträge sind einkommensteuerpflichtig und unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Kursgewinne (positive Differenz zwischen Erwerbs- u. Rückzahlungskurs) sind steuerfrei; entsprechend können auch Kursverluste (negative Differenz zwischen Erwerbs- u. Rückzahlungskurs) nicht steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Bei Veräußerung von Bundesanleihen werden die gesondert berechneten Stückzinsen mit dem Zinsabschlag von 30 Prozent belegt, unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Wertpapiere.

Für den Anleger ist es interessant, Anleihen mit niedriger Nominalverzinsung zu entsprechend niedrigen Kursen zu erwerben. Da nämlich nur die niedrigen Nominalzinsen besteuert werden, ist für ihn die Rendite nach Steuern insgesamt recht attraktiv. Die effektive Verzinsung/Rendite einer Anleihe lässt sich nach folgender vereinfachter Formel ermitteln:

Zusammenfassend lassen sich Bundesanleihen als Westpapiere von hoher Sicherheit ausmachen. Schuldner ist die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem großen Vermögen und Steueraufkommen. Bei Erwerb von Neuemissionen vermeidet der Anleger das Wertveränderungsrisiko. Die Rückzahlung des Anlagekapitals erfolgt zu 100 Prozent. Diese 100-prozentige Rückzahlungsgarantie wird allerdings dann

unterlaufen, wenn der Anleger seine Papiere (oder Tale davon) während deren Laufzeit an der Börse verkauft. Für diesen Fall trägt er selbstverständlich ein gewisses Wertveränderungsrisiko. – Ein Zinsrisiko ist nicht gegeben. Ebenso kein Währungsrisiko, da der Anlagebetrag auf Euro lautet.

Die Rendite von Bundesanleihen kann im Allgemeinen  als gut eingestuft werden. Sie entspricht in der Regel den Marktgegebenheiten.

Im Vergleich zu Industrieanleihen liegt die Rendite von Bundesanleihen durchweg niedriger. Dieses Manko wird jedoch durch die höhere Sicherheit von Bundesanleihen kompensiert.

Die hier für Bundesanleihen getroffenen Darlegungen gelten im Wesentlichen auch für Länderanleihen, Stadtanleihen, Kommunalanleihen sowie für Anleihen der Sondervermögen des Bundes.

Länder- und Kommunalanleihen
Länder- und Kommunalanleihen dienen Bundesländern beziehungsweise Kommunen der Beschaffung langfristiger Mittel zur Finanzierung öffentlicher Investitionen. Sie repräsentieren Schuldbuchforderungen, die von Realkreditinstituten (Hypothekenbanken) im Auftrag von Bundesländern, Gemeinden, großen Städten und kommunalen Körperschaften ausgegeben werden. Länder- und Kommunalanleihen gelten als mündelsicher. Gesichert sind sie durch das gegenwärtige und zukünftige Vermögen und die Steuerkraft der Emittenten. – Was ihre Ausstattung bezüglich Laufzeit, Rendite, Sicherheit, Kosten bei Kauf und Verkauf sowie Besteuerung der Zinserträge betrifft, sind sie den Bundesanleihen gleichzusetzen.