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Geschäftsanteile und Genossenschaftsbanken – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Die Genossen zeichnen Geschäftsanteile
die Haftung beschränkt sich auf diese Anteile. Organe der eingetragenen G. sind Generalversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat. In der Generalversammlung als oberstem Willensbildungsorgan hat jeder Genosse eine Stimme. Ab 1 500 Mitgliedern kann eine Vertreterversammlung an die Stelle der Generalversammlung treten. Der Vorstand, mindestens zwei von der Generalversammlung gewählte Genossen, leitet die G. unter eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Generalversammlung gewählten Genossen. raiffeisen*de

Genossenschaftsbanken (Kreditgenossenschaften)
Banken, die seit der zweiten Hälfte des 19.Jh. als Selbsthilfeeinrichtungen entstanden sind und zum Ziel hatten, die Lücke in der Kreditversorgung für die kapitalschwachen Betriebe des Gewerbes und der Landwirtschaft zu schließen. Die G. unterliegen den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Sie lassen sich, gemäß ihrer historischen Entwicklung, in zwei große Gruppen einteilen: die Volksbanken als gewerbliche G. und die Raiffeisenbanken, zu denen auch Institute mit Bezeichnungen wie Spar- und Kreditbank, Vereinsbank, Sparda-Bank u.a. gehören, als ländliche Kreditgenossenschaften. Ursprünglich wurden sie zur Befriedigung des Kreditbedarfs der kleinen und mittleren Betriebe ins Leben gerufen. Heute bieten sie das gesamte Spektrum des Bankgeschäfte, wenngleich sich ihre Geschäftstätigkeit auf die Hereinnahme von Sicht- und Spareinlagen sowie auf die Gewährung von kurz- und mittelfristigen Krediten an ihre Mitglieder konzentriert, wobei der Anteil der langfristigen Ausleihungen ständig zunimmt.

Seit 1973 dürfen sie Kredite auch an Nichtmitglieder vergeben. Früher waren überwiegend Handwerker, Gewerbetreibende und Landwirte ihre Mitglieder, heute sind v. a. Unselbstständige (Arbeiter, Angestellte, Beamte) unter den mehr als 15 Mio. Mitgliedern. Im Bundesgebiet bestehen 1 392 kreditgenossenschaftliche Institute, die im Spitzenverband der G., dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., organisiert sind.