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Goldene Bankregel, Bilanzregel und Goldstandart – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Goldene Bankregel
traditionelle Regel der Kreditinstitute, nach der die von einer Bank gewährten Kredite nach Umfang wie auch nach Fälligkeit den der Bank zur Verfügung gestellten Beträgen (Verbindlichkeiten) entsprechen müssen, d. h., kurzfristige Gelder dürfen nur kurzfristig ausgeliehen werden. Diese Regeln werden durch die Liquiditätsgrundsätze geregelt. Danach dürfen die langfristigen Anlagen und Kredite abzüglich der Wertberechtigungen die Summe bestimmter langfristiger Finanzierungsmittel nicht übersteigen. Die g. B. wird in dieser strengen Form nicht eingehalten; es kommt vielmehr darauf an, dass die Kreditinstitute für eine ausreichende Zahlungsbereitschaff Vorsorge getroffen haben.

Goldene Bilanzregel
eine von Kreditgebern geforderte Finanzierungsregel, wonach das dauerhaft gebundene und benötigte Anlagevermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein sollte. Nur dann gilt ein Unternehmen als überlebensfähig. Wird die g. B. nur auf das Anlagevermögen bezogen, spricht man auch von Anlagendeckung.

Goldwährung (Goldstandard)
Währungsordnung, bei der die Währungseinheit in Mengeneinheiten von Gold definiert ist. Über den Goldgehalt der einzelnen Währungen ist zugleich ihr Austauschverhältnis untereinander (als Goldparität bezeichnet) festgelegt. Das Gold kann entweder als gesetzliches Zahlungsmittel umlaufen oder es wird bei der Zentralbank deponiert (Goldreserven). Die Zentralbank ist dann zum jederzeitigen An- und Verkauf von Gold gegen ihre Banknoten verpflichtet. Mit der Aufhebung der Goldeinlösungspflicht durch die USA 1971 wurde das immer mehr an Bedeutung verlierende Goldwährungssystem praktisch außer Kraft gesetzt. Auch im Währungssystem des IWF hat die G. ihre Funktion eingebüßt, nachdem der IWF die Preise der angeschlossenen Währungen nicht mehr in Gold, sondern in Sonderziehungsrechten ausdrückt.