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Ihre Rechte und Pflichten im Praktikum während Ihres Studiums kennen – hilfreiche Information

Nutzen
Lernen Sie Ihre Rechte und Pflichten im Praktikum kennen. Dann können Sie gut gerüstet in Ihre Praxiszeit gehen.

Pflichtpraktikum
Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Praktika werden vom Arbeits- und Sozialrecht unterschiedlich behandelt. Die Art des Praktikums entscheidet darüber, welche rechtlichen Grundlagen gellen.
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht für Pflichtpraktika:

Pflichtpraktikum vor dem Studium Pflichtpraktikum während des Studiums
Arbeitsrecht kein normales

Arbeitsverhältnis, sondern Teil der Ausbildung

normales Arbeitsverhältnis mit allen Arbeitnehmer­rechten
Urlaub keinen Anspruch, kann aber verabredet werden Urlaubsanspruch
Krankheit Krankmeldung Ist Pflicht, alleine schon wegen der erforderlichen Praxistage Krankmeldung ist Pflicht, alleine schon wegen der erforderlichen Praxistage
Bezahlung möglich, wird 1:1 auf BAföG angerech­net,

Einkommensgrenzen bei Wohngeld und Waisenrente.

möglich,

Sonderregelungen für Mini- und Midi-Jobs sowie kurz­fristige Beschäftigung, wird auf BAföG angerechnet, Einkommensgrenzen bei Wohngeld, Waisenrente und ALG II.

Lohnfortzahlung

 

muss für Urlaub und Krank­heit vertraglich vereinbart werden wenn bezahlt, dann besteht ein Rechtsanspruch
Steuerrecht gilt als Einkommen gilt als Einkommen
Sozialversi­cherung

 

keine Beiträge, bei einer Vergütung über 400 € keine Familienversicherung mehr. Beiträge In alle Sozial­versicherungen, bei einer Vergütung über 400€ keine Familienversicherung mehr.

Die oben angeführten Bestimmungen gelten nur für die in der Studienordnung vorgeschriebenen Zeiten. Wenn Sie also die Pflichtzeit des Praktikums überschreiten und z. B. statt der vorgeschriebenen acht Wochen, zehn Wochen leisten, gelten ab diesem Zeitpunkt, hier also für die letzten zwei Wochen, die Bestimmungen für ein freiwilliges Praktikum. Dies sollten Sie beim Abschluss des Praktikumvertrages klaren.

Freiwilliges Praktikum
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht für freiwillige Praktika:

Arbeitsrecht normales Arbeitsverhältnis mit allen Arbeitnehmer­rechten normales Arbeitsverhältnis mit allen Arbeitnehmer­rechten
Urlaub Urlaubsanspruch Urlaubsanspruch
Krankheit Krankmeldung ist Pflicht Krankmeldung ist Pflicht
Bezahlung möglich, Sonderregelungen für Mini- und Midi-Jobs sowie kurzfris­tige Beschäftigung, wird t:i auf BAföG angerech­net,

Einkommensgrenzen bei Wohngeld und Waisenrente.

möglich, Sonderregelungen für Mini- und Midi-Jobs sowie kurz­fristige Beschäftigung, Einkommensgrenzen bei Wohngeld, Waisenrente und ALG II.
Lohnfort­zahlung wenn bezahlt, dann besteht ein Rechtsanspruch Rechtsanspruch
Steuerrecht gilt als Einkommen gilt als Einkommen
Sozialversi­cherung Rentenversicherungsbeiträge Achtung: Bei mehr als 20 Std. wöchentlich, länger als 2 Monate und während der Vorlesungszelten fallen alle Sozialversicherungsbeiträge an.

Bei einer Vergütung über 400€ keine Familien­versicherung mehr

Beiträge in alle Sozial­versicherungen, bei einer Vergütung über 400 € keine Familien­versicherung mehr.

Vertiefende Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen im Praktikum finden Sie unter: students-at-work*de und in der dort herunterladbaren Broschüre der UGB-Jugend Rechte und Pflichten im Praktikum, Tipps und Informationen für Studierende und Absolventlnnen. Darin ist auch ein Modellvertrag enthalten. Natürlich wollen Sie nach dem Praktikum eine Rückmeldung über ihre Zeugnis Leistungen. Einerseits für sich selbst, um sich besser einschätzen zu können, aber auch als Nachweis für spätere Bewerbungen etc. Als Praktikant haben Sie immer einen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Wenn es auch Zeugnis heißt (und auch unbedingt diese Überschrift haben sollte), so ist es eigentlich nicht mehr als ein Nachweis Ihrer Praxistätigkeit und sagt wenig über Ihre Leistung aus.

Ein einfaches Zeugnis muss folgende Angaben enthalten:
■ Namen und Sitz des Unternehmens.
■ Ihren Namen, Geburtsdatum und Wohnsitz,
■ Namen der Hochschule und Ihres Studiengangs,
■ Art der Tätigkeit im Praktikum,
■ Ihre Einsatzbereiche im Unternehmen,
■ Beginn und Dauer des Praktikums.

Sie wollen jedoch, dass in Ihrem Zeugnis mehr steht, als nur, wo und wie lange Sie in der Praxis waren. Das Zeugnis soll auch darstellen, wie Sie Ihre Aufgaben im Unternehmen gemeistert haben. Schließlich soll es ja eine Empfehlung für Sie sein. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, nach einem sogenannten qualifizierten Zeugnis mit ausführlicheren Informationen zu fragen.

Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich:
■ Ihre Einsatzbereiche und Tätigkeiten einzeln aufgezählt,
■ eine Bewertung Ihrer Gesamtleistung,
■ eine Bewertung der gezeigten Einzelleistung,
■ eine Bewertung Ihrer Schlüsselkompetenzen bzw. überfachlichen Fähigkeiten (wie Auffassungsgabe, Konfliktfähigkeit, Kooperationsvermögen),
■ eine Bewertung der gezeigten Einstellung (Interesse, Freundlichkeit, Kontaktfreudigkeit),
■ eine Auflistung der selbstständig übernommenen Projekte oder eigenständig erfüllten Aufgaben,
■ und, wenn geplant, den Hinweis auf die Möglichkeit einer weiteren Zusammenarbeit.

Beide Zeugnisformen sollten auf jeden Fall mit einem Satz abschließen, aus dem ersichtlich wird, dass Sie dieses Praktikum in gutem Einvernehmen beendet haben (z.B. gute Wünsche für die Zukunft). Worauf Sie bei einem guten Zeugnis achten sollen und wie Sie es selbst entschlüsseln können, finden Sie in dem bereits erwähnten Booklet der Coach Academy (coachacademy*de) und natürlich auch in der entsprechenden Fachliteratur.

Praktikum kündigungen
Natürlich hoffen wir nicht, dass Sie kündigen müssen oder Ihnen gekündigt wird. Der Praktikumsvertrag ist normalerweise ein befristeter Vertrag, der mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch endet. Eine Kündigung ist also Ausdruck von Unzufriedenheit, und zwar in einem solchen Ausmaß, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Bei den Pflichtpraktika regelt die Studienordnung, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie zu handhaben sind, um ein Praktikum vorzeitig zu beenden. Beachten Sie, dass eine solche Beendigung auf jeden Fall Auswirkungen auf den weiteren Verlauf Ihres Studiums hat. Möglicher weise verlieren Sie dadurch mehr als ein Semester oder Ihnen fehlen wichtige Voraussetzungen für andere Prüfungen.

Ein freiwilliges Praktikum kann auf drei Arten beendet werden:
Für die ordentliche Kündigung ist es notwendig, dass diese Möglichkeit im Praktikumsvertrag vorgesehen ist. Der Praktikumsvertrag ist ja von vornherein befristet. Sinnvoll ist es daher auf jeden Fall, eine Probezeit in den Vertrag aufzunehmen, in der die Zusammenarbeit erprobt und gegebenenfalls einfach beendet werden kann. Ihr Praktikumsgeber und Sie sind sich einig. Es geht einfach absolut nicht mehr weiter. Dann schließen Sie einen gemeinsamen Vertrag, den sogenannten Aufhebungsvertrag, in dem Sie das Ende des Praktikums vereinbaren. Wenn Ihr Chef Ihnen einen solchen Vertrag vorschlägt und Sie eigentlich gar nicht damit einverstanden sind, sollten Sie es dennoch in Erwägung ziehen, ihn zu unterschreiben. Andernfalls wird Ihnen die Kündigung ausgesprochen und die wirkt im Lebenslauf nun gar nicht gut.

Die fristlose Kündigung ist wirklich der absolute Härtetest unter den Praxiserfahrungen und sollte Ihnen eigentlich im Praktikum erspart bleiben. Ganz selten kommt es vor, dass es für Sie unzumutbar wäre, das Praktikum fortzusetzen (z.B. bei sexueller Belästigung durch Vorgesetzte oder wenn Sie zu kriminellen Handlungen aufgefordert werden). Anderseits kann es auch für das Unternehmen unzumutbar werden, Sie weiter zu beschäftigen (z.B. wenn Sie Ihren Arbeitgeber in wichtigen Belangen belügen, Unternehmensgeheimnisse ausplaudern oder Unternehmenseigentum entwenden). Übrigens gehören auch unerlaubte Kopien in hoher Zahl, das private Surfen im Internet oder das private Telefonieren während der Arbeitszeit zu dem Tatbestand der Entwendung von Unternehmenseigentum.

Das bringt Sie weiter
Schauen Sie sich einmal die Seite praktika*de genauer an.