Kapazität
das mengenmäßige Leistungsvermögen von Betriebsmitteln (z.B. Produktionsanlagen) pro Zeiteinheit. Dabei kann es sich um die Leistungsfähigkeit einer Maschine, z.B. die Ausbringungsmenge je Stunde, handeln oder um die Leistungsfähigkeit eines Betriebs, z.B. die maximal mögliche Fertigungsmenge pro Jahr. Zu unterscheiden ist die technisch mögliche Maximalleistung (Kapazitätsgrenze), die möglicherweise zu erhöhtem Verschleiß und Ausschuss führt, und die wirtschaftlich optimale Auslastung der Anlagen (z.B. K. mit den geringsten Kosten pro Ausbringungseinheit). Der Kapazitätsausnutzungsgrad ist das Verhältnis der tatsächlichen zur möglichen Erzeugung, so können 100 000 Stück produziert werden, tatsächlich sind es aber 70 000 Stück: der Kapazitätsausnutzungsgrad beträgt 70 %. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht entspricht der K. das Produktionspotenzial als theoretisch mögliche Produktion. Die Auslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazität ist gleichbedeutend mit dem Bruttoinlandsprodukt (Sozialprodukt). In dieser Größe schlägt sich die tatsächliche volkswirtschaftliche Produktion nieder.
Kapazitätseffekt
die durch Investitionen eingetretene Vergrößerung der Produktionsmöglichkeiten in der Volkswirtschaft. Positive Nettoinvestitionen erhöhen den Kapitalstock bzw. das gesamt-wirtschaftliche Produktionspotenzial. Kapazitätserweiterungseffekt: Abschreibungsfmanzierung.