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Handlungsbevollmächtigter, Handlungsvollmacht und Handwerk – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Handlungsbevollmächtigter
handelt nicht im eigenen, sondern im Namen des Unternehmensinhabers. Er hat mit einem Zusatz zu seinem Namen zu zeichnen, der die Vollmacht ausdrückt. Üblich sind die Zusätze i.V. (in Vollmacht) für die Gesamt- und Artvollmacht und i. A. (im Auftrag) für die Einzelvollmacht.

Handlungsvollmacht
die Befugnis, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen zu dürfen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt. Während der Prokurist Kredite aufnehmen, Wechselverbindlichkeiten eingehen und die Unternehmung gerichtlich vertreten darf, benötigt der Handlungsbevollmächtigte hierzu eine besondere Vollmacht.

Handwerk
Wirtschaftsbereich, der die Erzeugung von Gütern und die Bereitstellung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat, wobei die Leistungen zum großen Teil in Handarbeit meist nach individuellem Kundenauftrag erstellt werden und die handwerklich arbeitenden Personen in der Mehrzahl über eine umfassende Berufsausbildung verfügen. Das hat in der deutschen Wirtschaft ein erhebliches Gewicht. Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen Neuanfertigung von Produktions- und Konsumgütern (z.B. Bauhandwerke oder Bekleidungshandwerke), in der Bereitstellung von personen- und sachbezogenen Dienstleistungen (z.B. Optiker-, Zahntechnikerhandwerk oder Friseurhandwerk) und in der Zulieferung für die Industrie (z.B. Werkzeugmacher- oder Modellbauerhandwerk). Die meist kleinen oder mittelständischen Handwerksbetriebe sind in den Handwerkskammern organisiert.