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Konto, Kontoführungsgebühr, Kontokorrentkredit und Kontoverfügung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Konto
allgemein übliche Grundlage der kaufmännischen Buchführung, die der übersichtlichen Aufzeichnung von Bestands- und Erfolgsvorgängen dient. Unterschieden wird zwischen Aktivkonten, auf denen Veränderungen des Anlage- und Umlaufvermögens festgehalten werden, und Passivkonten, die Veränderungen beim Eigen- und Fremdkapital aufzeichnen, sowie Aufwandsund Ertragskonten, die den Erfolg beeinflussen (Erfolgskonten) und in der Gewinn-und-Verlustrechnung eine Rolle spielen. Ein K. besteht aus der Sollseite (links) und der Habenseite (rechts). Bei einem Aktivkonto nimmt die Sollseite den Anfangsbestand und die Zugänge auf, Minderungen werden auf der Habenseite erfasst (bei den Passivkonten ist es umgekehrt). Die Differenz beider Adresse n, der Saldo, ist dann der Endbestand des Vermögens oder der Schulden.

Die Aufwendungen werden im K. immer auf der Sollseite, die Erträge immer auf der Habenseite dargestellt. Dabei verändert jeder Geschäftsfall mindestens zwei Bilanzposten (doppelte Buchführung). Im Bankwesen ist das K. die für den Kunden geführte Rechnung (Bankkonto) über Zahlungsein- und -ausgänge (Geldkonten wie Giro- oder Kontokorrentkonten, Termin- und Währungskonten) oder über Bestandsveränderungen (Depotkonten). Das Bankkonto ist i.d.R. ein Kontokorrent.

Kontoführungsgebühr
eine von den Banken pauschal erhobene Gebühr als Grundpreis für ein Konto. Pro Buchung bzw. Überweisung muss der Bankkunde eine Buchungsgebühr bezahlen. Möchte der Kunde die Kontoauszüge per Post erhalten, so muss meistens eine Kontoauszugsgebühr entrichtet werden. Nur wenige Banken erlassen bisher ihren Kunden diese K., ihre Zahl steigt aber. Viele dieser Banken geben ihren Kunden zusätzlich zu gebührenfreien Konten auch unentgeltlich- oder Geld- sowie Kreditkarten.

Kontokorrentkredit
ein Kredit in laufender Rechnung, der dem Bankkunden auf seinem Girokonto (eigentlich Kontokorrentkonto) für kurzfristige Finanzierungen eingeräumt wird. Er kann (im Gegensatz zum Darlehen) in ständig wechselnder Höhe bis zum vereinbarten Kreditlimit in Anspruch genommen werden. Ein Habensaldo auf dem Kontokorrentkonto bedeutet, dass der K. derzeit nicht in Anspruch genommen wird, er besteht aber weiterhin und kann jederzeit wieder aufleben.- Siehe auch Dispositionskredit.

Kontoverfügung
Kontoinhaber sind verfügungsberechtigt, wenn sie unbeschränkt geschäftsfähig sind oder als beschränkt Geschäftsfähige einen gesetzlichen Vertreter zur Verfügung über ihr Konto haben (Geschäftsfähigkeit). Nur der Verfügungsberechtigte eines Kontos darf Belastungen des Kontos durch Barabhebungen, Überweisungen und Scheckeinziehungen vornehmen, Ermächtigungen zum Lastschrifteinzug erteilen und Schriftstücke wie beispielsweise Kontoauszüge und Abrechnungen in Empfang nehmen und anerkennen. Kreditinstitute erfassen die Verfügungsberechtigung (Zeichnungsberechtigung) in den Kontounterlagen. Vollmachten können durch schriftliche Vollmachtserklärungen (Vollmachtsurkunde) nachgewiesen werden. Gesetzliche Vertreter von Kontoinhabern sind z.B. Eltern für ihre Kinder.