Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine

Unter der Sammelbezeichnung Sonderformen von Anleihen werden Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine und Gewinnschuldverschreibungen erfasst. Außer dem Forderungsrecht des Gläubigers (Anlegers) gegenüber dem Schuldner verbriefen diese Wertpapiere bestimmte Sonderrechte.

Diese Sonderformen von Anleihen werden beim Kauf und Verkauf über Kreditinstitute wie Aktien mit folgenden Spesen belastet: 0,75-1 % Provision vom Kurswert, 0,8%o Maklergebühr vom Nennwert, 3 Euro Börsenspesen und 1,25 Euro Spesen der betrauten Bank. Bei der Einlösung fälliger Papiere verlangt die Bank 19% Einlösungsgebühr vom Nennwert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Die Ausschüttungen von Wandelanleihen, Optionsanleihen und Gewinnschuldverschreibungen werden steuerrechtlich wie Beteiligungserträge, nicht wie Zinserträge behandelt. Entsprechend werden – sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt – von den Auszahlungen der laufenden Ausschüttungen durch das (die Wertpapiere) verwahrende Kreditinstitut 20% Kapitalertragsteuer in Abzug gebracht. Ist jedoch der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers niedriger als 40%, so kann er diesen (Kapitalertragsteuer-)Abzug nach dem Halbeinkünfteverfahren wieder teilweise vom Finanzamt zurückfordern (Anlage KAP der Einkommensteuererklärung).

Wandelanleihen
Wandelanleihen, auch Wandelschuldverschreibungen, Wandelobligationen oder Convertible Bonds genannt, sind ausschließlich von Aktiengesellschaften ausgegebene Wertpapiere, die zusätzlich zu den für Anleihen üblichen Rechten auf Rückzahlung und eine feste Verzinsung des Anleihebetrages einen Anspruch (Wandlungsrecht) auf Umtausch derselben in Aktien des emittierenden Unternehmens verbriefen. Die Frist, innerhalb der dieses Umtauschrecht vom Anleger wahrgenommen werden kann, (Der Anleger kann, muss aber nicht von seinem Umtauschrecht Gebrauch machen. Tauscht er nicht, wird die Anleihe, wie in den Bedingungen festgelegt, getilgt!) ist in den Anleihebedingungen festgelegt; ebenso das Umtauschverhältnis. (So können beispielsweise bei einem Umtauschverhältnis von 4:1 Wandelschuldverschreibungen im Nennwert von 200 Euro in Aktien mit einem Nennwert von 50 Euro umgetauscht werden!) Mit dem Umtausch der Anleihe erlischt das Forderungsrecht (d.i. der Rückzahlungs- und Zinsanspruch). Der Gläubiger wird zum Teilhaber.

Mit dem Kauf von Wandelanleihen verbindet sich die risikoarme Anlage in festverzinslichen Anleihen mit der Chance auf Wertsteigerung einer bestimmten Aktie. Steigt der Kurs dieser Aktie, so bietet sich (über den Anstieg des Kurses der Anleihe) die attraktive Möglichkeit, zu einem günstigen Preis zu „wandeln“ und gegebenenfalls interessante Kursgewinne zu realisieren. Wird von der Wandlung kein Gebrauch gemacht, kann der Anleger am Kursanstieg der Aktie dennoch partizipieren, da sich der (Börsen-)Kurs der Wandelschuldverschreibung vor allem am Börsenkurs der Aktie orientiert. Durch einen solchermaßen begünstigten vorzeitigen Verkauf der Wandelanleihe lassen sich somit gegebenenfalls Kursgewinne mitnehmen.

Diese Vorteile haben jedoch auch ihren Preis. Er ist darin auszumachen, dass Wandelanleihen im Vergleich zu Industrieanleihen eine deutlich niedrigere Verzinsung haben.

Wandelanleihen

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 1

Wandelanleihen wie auch die über sie erworbenen Aktien können jederzeit – gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten – verkauft werden. Eine hinreichende Liquidität ist damit gegeben.

Auch bei Wandelanleihen ist die Sicherheit mit der Bonität des Schuldners verknüpft. Daneben ist wohl auch ein gewisses (Börsen-)Kursrisiko gegeben. Dieses wird aber durch die garantierte Verzinsung relativiert. Bei Anleihen in Fremdwährungen ist das Währungsrisiko zu beachten. Wie sicher beziehungsweise wie unsicher eine Wandelanleihe am Markt eingeschätzt wird, signalisiert die sogenannte Wandelprämie. Dieses bei der Wandlung (der Wandelanleihe) erhobene Aufgeld verdeutlicht, um wieviel Prozent der Erwerb der Aktie mittels Wandlung teurer oder billiger ist als der direkte Kauf einer solchen.

Gegenüber der Optionsanleihe besitzt die Wandelanleihe kaum Vorteile. Die Tatsache, dass das Wandlungsrecht der Wandelanleihe nicht verselbständigt werden kann, lässt diese vergleichsweise weniger flexibel erscheinen.

Eine Anlage in Wandelanleihen macht für denjenigen Sinn, der auf steigende Aktienkurse spekuliert, aber bei Fallen der Kurse immer noch mit seiner garantierten Verzinsung rechnet („Aktienspekulation mit Netz“!).

Optionsanleihen
Optionsanleihen sind eine hauptsächlich von großen Industrieunternehmen und Banken emittierte, den Wandelanleihen verwandte Anleiheart. Sie verbriefen neben dem Forderungsrecht auf den Anleihebetrag das Recht (Bezugsrecht, Optionsrecht), innerhalb einer bestimmten Frist (Optionsfrist) zu einem festgelegten Bezugspreis (Optionspreis) von der (die Anleihe) ausgebenden Gesellschaft Aktien zu beziehen. Das Forderungsrecht wird durch die Ausübung dieses Bezugsrechtes nicht berührt. Das Optionsrecht ist in einem Optionsschein verbrieft. Dieser Optionsschein (auch Company Warrant genannt) kann selbständig, von der Anleihe getrennt, an der Börse gehandelt werden. Er ist ein Wertpapier.

In den Anleihebedingungen von Optionsanleihen ist genau festgelegt, innerhalb welchen Zeitraumes und zu welchem Kurs ein Aktienkauf möglich ist. Darüber hinaus ist dort auch geregelt, wie viele Aktien mit einem Optionsschein erworben werden können.

Je nachdem wie Optionsanleihen angeboten/nachgefragt werden, notiert die Börse
-Optionsanleihen mit Optionsscheinen (Anleihe cum/„volle Stücke“),
-Optionsanleihen ohne Optionsscheine (Anleihe ex/„leere Stücke“) und
-Optionsscheine allein

Die Kurse von Optionsanleihen ohne Optionsschein orientieren sich am Kursniveau des Marktes für festverzinsliche Wertpapiere.

Optionsanleihen wie auch die durch Ausübung des diesen eigenen Optionsrechtes erstandenen Aktien können jederzeit – gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten – verkauft werden. Damit wäre die Liquidität dieser Wertpapiere hinreichend gewährleistet.

Auch bei den Optionsanleihen ist die Sicherheit der Anlage in erster Linie von der Bonität des Schuldners abhängig. Darüber hinaus ist jedoch auch das Risiko der (Börsen-(Kursentwicklung (Kursrisiko) wie das des Gegenwertes des Optionsscheines zu sehen. Bei Optionsanleihen in Fremdwährungen ist das Währungsrisiko zu beachten.

Optionsanleihen

 Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 2

Die relative Sicherheit von Optionsanleihen wird (z. B. im Vergleich zu Industrieanleihen) durch verhältnismäßig niedrige Festzinsen erkauft. Eine Anlage in solchen Papieren scheint deshalb nur dann angezeigt, wenn eine Wahrnehmung der Option ins Auge gefasst und ein steigender Kurs der Aktien erwartet wird. In Anbetracht dieser Einschränkung wird die Anlage in Optionsanleihen gerne als „Aktienspekulation mit Netz“ qualifiziert.

Optionsscheine
Neben den zusammen mit ihren Optionsanleihen gehandelten (Aktien-)Options- scheinen werden an der Börse auch Optionsscheine (Warrants) losgelost von den mit ihnen emittierten Anleihen gehandelt. Solche von ihren Anleihen abgetrennte und separat gehandelte Optionsscheine (sogenannte „nackte“ Optionsscheine) sind eigenständige Wertpapiere, die ihrem Inhaber den zeitlich befristeten (d.h. nur innerhalb einer bestimmten Optionsfrist geltenden) Rechtsanspruch (d. h. das Optionsrecht) verbriefen, zu einem festgelegten Preis (dem Bezugs- oder Optionspreis) eine bestimmte Aktie kaufen zu können. Falls der Börsenkurs der Aktie innerhalb der Optionsfrist den Bezugspreis übersteigt, ist es für den Inhaber des Optionsscheines interessant, sein Optionsrecht auszuüben und die Aktie günstiger als zum Börsenkurs zu erstehen.

Aktienoptionsscheine

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 3

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 4

Er kann aber auch den Optionsschein mit Gewinn über die Börse verkaufen. Die Banken verlangen die gleichen Gebühren wie bei Aktien. – Sinkt der Kurs der Aktie bis zum Ablauf der Optionsfrist jedoch unter den Bezugspreis, so wird der Optionsschein für seinen Inhaber wertlos.

Der Börsenkurs des Optionsscheines folgt logischerweise den Kursschwankungen der Aktie. Der im Vergleich zum Kauf der Aktie geringere Kapitaleinsatz für den Erwerb des Optionsscheines hat zur Folge, dass seine Kursschwankungen prozentual höher ausfallen als die sie bewirkenden Kursschwankungen der Aktie (sogenannte Hebelwirkung bzw. Leverage-Effekt).

Ein Beispiel soll diese Feststellung verdeutlichen:

Das Bezugsverhältnis des Optionsscheines betrage 1:1 (d. h. 1 Optionsschein berechtige zum Bezug von 1 Aktie zum festgelegten Preis [Bezugspreis]).Aktienkurs – Optionspreis = innerer (rechnerischer) Wert des Optionsscheines

(Optionsscheinkurs)

160 Euro — 110 Euro = 50 Euro

(Aus Vereinfachungsgründen sei unterstellt, dass der Kurs des Optionsscheines kein Aufgeld [siehe hierzu die Ausführungen weiter unten] enthält.)

Angenommen der Kurs der Aktie Steigung um 20 Prozent, das sind 32 Euro, auf 192 Euro. Steigt der Kurs des Optionsscheines von 50 Euro um den gleichen Betrag wie die Aktie, so entspräche dies einem Kursanstieg des Optionsscheines um 64 Prozent. Der prozentuale Kursanstieg des Optionsscheines wäre damit 3,2 mal höher als der der Aktie.

Aktienkurs von 160 Euro auf 192 Euro = Anstieg von 20%

Optionsscheinkurs von 50 Euro auf 82 Euro = Anstieg von 64 %

Leverage-Faktor (Hebel) = 64/20 = 3,2

Der Hebel gibt an, in welchem Umfang der Kurs des Optionsscheines– rechnerisch – auf Veränderungen des Aktienkurses reagiert. Im Börsenalltag werden Optionsscheine in aller Regel über dem rechnerisch ermittelten Wert gehandelt. Die Käufer von Optionsscheinen sind nämlich durchweg bereit, für die Gewinnchancen des Papiers noch etwas draufzulegen. Dieser als Zeitwert bezeichnte Aufschlag – der keine konstante, sondern vielmehr eine im Börsenverlauf schwankende Größe ist – muss dem inneren Wert des Optionsscheines zugerechnet werden, um zu dessen Preis, das heißt dessen Börsenkurs, zu gelangen. So kommt es, dass in einer Hausse, in der der innere Wert des Optionsscheines wächst, dessen Zeitwert mit der Abnahme weiterer Gewinnchancen sinkt. Der Preis (Börsenkurs) des Optionsscheines dürfte in dieser Situation wohl etwas unter dem über den Hebel berechneten Wert liegen. – In einer Baisse dagegen, wo sich der innere Wert des Optionsscheines mindert, nimmt der Zeitwert mit der Hoffnung auf eine Kurserholung mit wieder auflebenden Gewinnaussichten zu. Der Preis (Börsenkurs) des Optionsscheines dürfte in dieser Situation wohl weniger stark absinken als der Hebel anzeigt.

Das Bestreben, die Kurschancen des Options schein es mitzuerfassen, führte zur Entwicklung einer weiteren Messzahl, dem Aufgeld des Optionsscheines (auch Optionsprämie genannt).

Ein Beispiel mag dies wiederum veranschaulichen

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 5

Außer vom inneren Wert und dem Zeitwert ist der Kurs des Optionsscheines aber auch noch von der Volatilität (Schwankungsintensität) der Aktie, zu deren Bezug er berechtigt, beeinflusst. Neigt diese zu großen Kursschwankungen, so leitet der Anleger daraus typischerweise die Hoffnung ab, dass er irgendwann im Verlauf der Optionsfrist an steigenden Aktienkursen partizipieren kann. Eine solch’ verlockende Perspektive schlägt sich in der Regel in einer Höherbewertung des Optionsscheines nieder.

Auch das aktuelle Zinsniveau kann im Kurs des Optionsscheines seinen Niederschlag finden. Im Gegensatz zum Aktienkäufer (der bereits am Tag des Erwerbs den vollen Kaufpreis zahlt) hat der Optionsscheinkäufer sein Anrecht (auf die Aktie) lediglich im Umfang des relativ niedrigen Optionsscheinpreises zu bedienen. Den Differenzbetrag zwischen Optionsscheinpreis und Kaufpreis der Aktie kann er somit bis zur Ausübung seines Optionsrechtes zinsgünstig anlegen. Diese Möglichkeit ist umso attraktiver, je höher das gerade herrschende Zinsniveau ist. Ist das Zinsniveau hoch, wird der Optionsschein entsprechend höher bewertet. – Je länger die Laufzeit des Optionsscheines, desto bedeutsamer dieser Zinsaspekt! Auch die Laufzeit des Optionsscheines kann sich demnach in der Bewertung (d. h. dem Preis) des Optionsscheines niederschlagen. Ist das herrschende Zinsniveau niedrig, entfallen diese (Kurs-)Auftriebskräfte für den Optionsschein. Optionsscheine sind hochriskante Spekulationspapiere. Ihr Gewinn- und Verlustpotential übersteigt das der Aktie bei weitem.

Eine Anlage in Optionsscheinen sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die Aktien, zu deren Bezug sie berechtigen, ein (attraktives) Kurspotential vermuten lassen. – Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Optionsscheine nicht überbewertet sind. Sind sie überbewertet, lässt der Kauf der Aktie die bessere Anlage vermuten. – Umgekehrt sind unterbewertete Optionsscheine den Aktien vorzuziehen! – Da jedoch diese einschlägigen Beurteilungen in der Regel das Beurteilungsvermögen von Laien übersteigen, sollte sich der Anleger nicht scheuen, den Rat kompetenter Berater einzuholen. Leider sind diese kompetenten Berater nicht in jeder Bank (geschweige denn in jeder kleinen Bankfiliale!) anzutreffen.

Auch bei noch so günstiger Experteneinschätzung sollte eine Anlage in Optionsscheinen niemals ohne Risikobegrenzung erfolgen. Eine solche Risikobegrenzung erfolgt zweckmäßigerweise durch Vorgabe von Limits an die Depotbank. Konkret bedeutet dies, dass der Anleger dieser die Weisung erteilt, die Papiere bei Unter- schreitung ihrer Einstandspreise um eine bestimmte Marge (z. B. 10 oder 15 Prozent) unverzüglich zu verkaufen, um so einen (noch) größeren Verlust zu vermeiden. – Umgekehrt empfiehlt es sich aber auch, der Bank feste Kursmarken (z. B. 20 bis 30 Prozent unter dem letzten Höchststand oder dem Höchstkurs der letzten Hausse) für Gewinnmitnahmen vorzugeben, um so nicht dem verführerischen Warten auf weiter steigende Kurse zu erliegen und so die Gewinnmitnahmen zu verpassen! Selbstverständlich impliziert ein solches Kurslimit auch das Risiko, noch höhere Gewinne zu verfehlen. Hier wird aber bewusst ein Mehr an Gewinn dem sicheren Gewinn geopfert!

Gewinnschuldverschreibungen
Gewinnschuldverschreibungen sind Anleihen, die dem Inhaber neben der Rückzahlung des Anleihebetrages statt oder zusätzlich zu einer festen Nominalverzinsung eine Beteiligung am Gewinn des ausgebenden Unternehmens garantieren. Sie verkörpern eine Anlageform zwischen Aktien und Obligationen. Gewinnschuldverschreibungen werden von Banken und Sparkassen herausgegeben. Ihre Kurse hängen von ihrer Nominal Verzinsung und der Gewinnerwartung der emittierenden Unternehmen ab. Die Anlage in Gewinnschuldverschreibungen hat an Attraktivität verloren, seit sie aus dem Förderkatalog des Fünften Vermögensbildungsgesetzes herausgenommen wurden.

Aktienindexanleihen, Hybridanleihen und Inflationsanleihen

Aktienindexanleihen
Aktienindexanleihen sind langfristige Schuldverschreibungen, deren Rückzahlungskurs an die Entwicklung eines repräsentativen Aktienindex (beispielsweise den DAX) gebunden ist. Es werden zwei Varianten von Aktienindexanleihen unterschieden: die Hausse-Anleihe und die Baisse-Anleihe.

Bei der Hausse-Anleihe, auch Bull-Anleihe genannt, steigt und fällt der Rückzahlungsbetrag mit dem Auf und Ab des gewählten Index.

Bei der Baisse-Anleihe, auch Bear-Anleihe genannt, steigt der Rückzahlungsbetrag mit dem Fallen des gewählten Index und umgekehrt.

Anleger, die mit allgemein steigenden Aktienkursen rechnen, werden bei dieser Anlageform Hausse-Anleihen wählen; Anleger, die mit allgemein fallenden Aktienkursen rechnen, werden sich für Baisse-Anleihen entscheiden.

Im Ausgleich für das nicht unbeträchtliche Rückzahlungskursrisiko sind die Aktienindexanleihen mit einem relativ hohen Nominalzinssatz ausgestattet. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich. Sie unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Aktienindexanleihen können als Neuemissionen oder an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden, Neuemissionen sind für den Erwerber spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht Spesen: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühr 0,75%o vom Kurswert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Anlage in Aktienindexanleihen lässt sich zusammenfassend wie folgt beurteilen. Der Handel der Papiere an der Börse garantiert jederzeit eine hohe Liquidität, gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten.

Die Rentabilität wird durch einen relativ hohen Nominalzins festgeschrieben. Ein Zinsveränderungsrisiko besteht nicht.

Die Sicherheit von Aktienindexanleihen ist wie bei allen Schuldverschreibungen in erster Linie an die Bonität des jeweiligen Emittenten gekoppelt. Die Rückzahlung wie auch ein eventueller Verkauf während der Laufzeit über die Börse ist mit dem Kursrisiko behaftet.

Hybridanleihen
Eine in jüngster Zeit von großen, international bekannten Konzernen eingeführte Anleihespezies, die bei extrem langer Laufzeit (meist 40 Jahre und mehr) und einem weit über dem üblichen Marktzins liegenden Zinskuponaktien- und rentenähnliche Eigenschaften in sich vereint.

Rentenähnlich ist der zumindest auf eine bestimmte Zeitspanne festgelegte Zinssatz und der Anspruch auf Zinszahlungen. Es gilt aber zu sehen, dass diese Zinszahlungen bei ungünstiger Ertragslage ausgesetzt und, falls sich diese wieder verbessert, erst in nachfolgenden Jahren wieder üppig gestaltet werden können. Diese Erfolgsabhängigkeit der Zinszahlung erinnert offensichtlich an die der Aktiendividende. Diese risikobelastete Zwitterstellung von Hybridanleihen erklärt deren – im Vergleich zu normalen Anleihen desselben Emittenten – deutlich höheres Zinsniveau.

Das Kündigungsrecht des Emittenten wird von diesem in der Regel nach einer Laufzeit von 10 Jahren ausgeübt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Zinskupon fix; nach diesem Zeitpunkt variabel und tendenziell ansteigend. Hybridanleihen sind gegenüber normalen Anleihen desselben Emittenten nachrangig gestellt. Dies bedeutet, dass die Anleger in solche bei Insolvenz des Emittenten schlechter gestellt sind als die in normale Anleihen desselben Unternehmens. Diese Tatsache kann für den Anleger im Extremfall den Totalverlust seines Investments bedeuten. Außerdem muss er wegen der Nachrangigkeit seiner Forderung und der relativ starken Renditeabhängigkeit seiner Anlage von der Ertragslage des emittierenden Unternehmens auch mit einer höheren Kursvolatilität des (jeweiligen) Papieres rechnen.

Hybridanleihen werden neuerdings von Ratingagenturen bis zu 75 Prozent ihres Emissionsvolumens dem Eigenkapital des Emittenten zugerechnet. Damit erhöhen sie – im Gegensatz zu normalen Anleihen – dessen Bonität, Kreditspielraum und gegebenenfalls auch Ratingeinstufung. Anleger sollten jedoch darauf achten, dass Hybridanleihen nicht zwangsläufig das gleiche Rating aufweisen wie das diese emittierende Unternehmen.

Inflationsanleihen
Inflationsanleihen sind staatlich begebene, auf das jeweils emittierende Land lautende Schuldverschreibungen von in der Regel 10-jähriger Laufzeit, bei denen Zins und Tilgung an einen Preisindex (im Euro-Raum vorzugsweise an den Verbraucherpreisindex [HVPI]) gekoppelt sind. Steigt dieser Index inflationsbedingt, so erhöhen sich der jährliche Zins sowie der Rückzahlungsanspruch bei Laufzeitende in gleichem Ausmaß. Damit wird für den Anleger der Werterhalt seiner Investition gesichert. Der Emittent trägt das Risiko des inflationsbedingten Wertverlustes.

Als kompensierendes Äquivalent für diese Übernahme des Inflationsrisikos ist der relativ niedrige Kupon zu sehen. Er liegt typischerweise rund 2 Prozent unter dem Zinssatz von normalen Anleihen! – Inflationsgeschützte Anleihen werden für den Anleger somit erst dann attraktiv, wenn die Inflationsrate deutlich über dieser (Zins-)Differenz liegt! – Ob und wann eine solche Entwicklung Raum greift, ist – wenn überhaupt – nur schwer zu antizipieren. Genaue Kalkulationen über Einnahmen aus Zins und Tilgung können deshalb vom Anleger nicht vorgenommen werden! Hinzu kommt: Steigende Kapitalmarktzinsen und rückläufige Inflationsraten können sich negativ auf den Kursverlauf (Kursrisiko) dieser Papiere auswirken: Hier ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten!

Annuitäten-Bonds, Swap-Anleihen und Kombizinsanleihen

Annuitäten-Bonds
Annuitäten-Bonds sind meist von deutschen Banken und Großunternehmen emittierte, langfristige Schuldverschreibungen, die im Gegensatz zu normalen Anleihen nicht nach Beendigung der Laufzeit, sondern ab einem bestimmten Zeitpunkt nach einem festgelegten Plan getilgt werden. Das Anleihekapital wird zusammen mit den Zinsen in stets gleichen Jahresraten (Annuitäten) – gegebenenfalls nach Ablauf einer bestimmten Anzahl tilgungsfreier Jahre – zurückgezahlt. Der Zinssatz der Anlage ist für die gesamte Laufzeit festgelegt. Für den Anleger ergibt sich damit der Vorteil eines über einen bestimmten Zeitraum gleichbleibenden Zuflusses an Mitteln. Diese Regelmäßigkeit des Mittelzuflusses kann insbesondere dort erwünscht sein, wo bestimmte ständig wiederkehrende finanzielle Belastungen (z. B. Ausbildung von Kindern, Altersvorsorge) aus einem knappen Budget bestritten werden müssen.

Annuitäten-Bonds können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Der erforderliche Anlagebetrag ist relativ hoch. Er liegt zwischen 5000 und 10000 Euro. Die Laufzeit beträgt üblicherweise 10, 15 bis 30 Jahre.

Neuemissionen sind für den Ersterwerb spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere hingegen verursacht Spesen: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühren 0,75 %o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge aus Annuitäten-Bonds unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Zusammenfassend kann die Anlage in Annuitäten-Bonds wie folgt beurteilt werden. Interessante längerfristige Papiere, deren vorzeitiger Verkauf (Liquidität) recht problematisch sein kann.

Die Rentabilität ist wohl nicht spektakulär, kann aber im Allgemeinen  als gut bezeichnet werden.

Die Sicherheit der Anlage ist wie bei allen Schuldverschreibungen in erster Linie von der Bonität des Emittenten abhängig. Diese ist bei den emittierenden Banken und Großunternehmen in der Regel sehr gut. Ein Zinsrisiko ist nicht gegeben. Tilgung und Auszahlung sind garantiert.

Swap-Anleihen
Swap-Anleihen sind Schuldverschreibungen von Großunternehmen, Banken, internationalen Organisationen und anderen, bei denen der jeweilige Emittent seine Zinszahlungs- und/oder Währungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern gegen die (Zinszahlungs- und/oder Währungsverpflichtungen) eines anderen Emittenten austauscht. Solche Austauschbeziehungen werden dann angestrebt, wenn Emissionsschuldner über diese einen entsprechenden Vorteil (Gewinn) glauben realisieren zu können. Es lässt sich somit vereinfachend feststellen: Über Swaps in Verbindung mit Anleihen versuchen die am Swap beteiligten Parteien, sich für die Bedienung von Anleihen Mittel zu günstigen Bedingungen zu verschaffen.

Beim Zinsswap werden feste und variable Zinszahlungsverpflichtungen gegeneinander ausgetauscht. Der Austausch der Zinszahlungsverpflichtungen bezieht sich auf einen bestimmten Kapitalbetrag, eine bestimmte Laufzeit und genau festgelegte Zinstermine. Die Laufzeit der festen Zinszahlungsverpflichtung kann sich auf 1-10 Jahre erstrecken. Die variable Zinszahlungsverpflichtung wird während des vorgesehenen Zeitraumes (der Laufzeit) an einen bestimmten Referenzzinssatz angeglichen.

Beim Währungsswap werden Verbindlichkeiten in verschiedenen Währungen einschließlich der Zinsverpflichtungen getauscht. Der Austausch der Kapitalbeträge erfolgt zu einem festgesetzten Devisenkurs; ihr Rücktausch am Ende der Laufzeit zum gleichen Kurs.

Swapgeschäfte werden außerbörslich abgewickelt, das heißt, sie unterliegen keinerlei Börsenregulierungen. Sie werden zwischen den Banken telefonisch besorgt. Provisionen und/oder Spesen werden von ihnen nicht erhoben.

Zwischen die austauschenden Parteien (Unternehmen, Organisationen) werden in der Regel Kreditinstitute als Intermediarys (Mittler) eingeschaltet, die mit den einzelnen Parteien spezielle Verträge abschließen, die auch die entgeltliche Übernahme der Ausfallrisiken regeln.

Abgesehen vom Swapgeschäft, das in sich klar geregelt ist und die Risiken weitgehend auf die Intermediarys abwälzt, ist die Anlage in Swap-Anleihen analog zu der in Industrie-, Banken- und gegebenenfalls Bundesanleihen zu beurteilen.

Gleitzins- und Kombizinsanleihen
Gleitzinsanleihen sind langfristige (meist 10-jährige) Schuldverschreibungen, die mit einer Vereinbarung über (entsprechend der Marktlage) steigende (Step-up) oder fallende (Step down) Zinssätze ausgestattet sind.

Bei der Step-up-Anleihe werden für die Anfangsjahre relativ niedrige Zinssätze vereinbart, diese dann aber allmählich überdurchschnittlich heraufgesetzt; so beispielsweise von 1,5% im 1. Jahr auf 28% im 10. Jahr.

Die Step-up-Anleihe kommt jenen Anlegern entgegen, deren Steuerprogression im Zeitverlauf abnimmt, beispielsweise durch Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben.

Bei der Step-down-Anleihe werden für die Anfangsjahre relativ hohe Zinssätze vereinbart, diese dann aber allmählich stark gesenkt; so beispielsweise von 15% im 1. Jahr auf 2% im 10. Jahr.

Die Step-down-Anleihe kommt jenen Anlegern entgegen, die in den Anfangsjahren der Laufzeit eines solchen Papiers noch Kapitalzinserträge innerhalb der steuerlichen Freigrenzen unterbringen können oder deren Steuerprogression im Zeitverlauf zunimmt.

Kombizinsanleihen sind ebenfalls langfristige (meist 10-jährige) Schuldverschreibungen. Bei ihnen wird zunächst für eine bestimmte Anzahl von Jahren keine Verzinsung gewährt; danach eine überdurchschnittlich hohe. Eine solche Regelung kann wiederum aus steuerlichen Gründen äußerst attraktiv sein. Unterliegt der Anleger zunächst (z. B. während der ersten fünf Jahre) einer hohen Steuerprogression, kann er (bei einer Laufzeit der Anleihe von beispielsweise zehn Jahren) die Zinserträge in die nachfolgende, weniger steuerlich belastete Einkommensphase (z. B. den Ruhestand) verlegen.

Gleitzins- und Kombizinsanleihen können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Neuemissionen sind für den Ersterwerb spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht dagegen Spesen: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühr 0,75 %o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25 %o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge aus Gleitzins- und Kombizinsanleihen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Abschließend kann die Anlage in Gleitzins- und Kombizinsanleihen wie folgt beurteilt werden. Der Handel der Papiere an der Börse garantiert jederzeit eine hohe Liquidität, gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten.

Was die Rentabilität der Papiere angehtTso sollte diese nicht nur hinsichtlich deren Verzinsung, sondern auch hinsichtlich der Möglichkeit der Steuerverlagerung beurteilt werden. Es ist insbesondere die Rendite nach Steuern, die diese Papiere attraktiv macht.

Die Sicherheit von Gleitzins- und Kombizinsanleihen ist, wie bei allen Schuldverschreibungen, in erster Linie an die Bonität der jeweiligen Emittenten gekoppelt. Die Rückzahlung nach Ablauf der Laufzeit ist garantiert. Der Verkauf während der Laufzeit über die Börse ist allerdings mit einem Kursrisiko belastet. Die Zinskonditionen sind fixiert. Ein Zinsveränderungsrisiko besteht nicht.

Zerobonds und Floating Rate Notes

Durch Variation der klassischen Anleiheeigenschaften (fester Zinssatz, regelmäßige Zinszahlung, Rückzahlung am Ende der Laufzeit) wurde in jüngerer Zeit eine Reihe von Anleiheformen kreiert, die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen.

Null-Kupon-Anleihen (Zerobonds)
Null-Kupon-Anleihen, auch Zerobonds genannt, sind langfristige Schuldverschreibungen von privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die keine Zinszahlung während der Laufzeit vorsehen (und demzufolge auch keine Zinsscheine [Kupons] haben). Die Zinsen werden über die Zeit angesammelt und bei Fälligkeit der Anleihe zusammen mit dem Anleihebetrag ausgezahlt. Null-Kupon-Anleihen werden in zwei Varianten angeboten, als Abzinsungspapiere und als Aufzinsungspapiere.
Als Abzinsungspapiere werden Null-Kupon-Anleihen zum Nennwert abzüglich Zinsen und Zinzeszins ausgegeben und bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt.
Als Aufzinsungspapiere werden Null-Kupon-Anleihen zum Nennwert ausgegeben und bei Fälligkeit zum Nennwert zuzüglich Zinsen und Zinzeszinsen zurückgezahlt.
Der Ertrag der Anleihe errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Anlagebetrag (Kaufpreis) und dem Rückzahlungsbetrag. Der nominelle Zinssatz wird zum Zeitpunkt der Emission festgelegt. Die positiven respektive negativen Abweichungen des Kapitalmarktzinses zu diesem nominellen Zinssatz der Anleihe schlagen sich in deren Börsenkurs nieder. So führt eine bei hohem Zinsniveau getätigte Anlage in Null-Kupon-Anleihen bei sinkendem Zinsniveau zu überproportional hohen Kursgewinnen. Hier kommt der sogenannte Hebeleffekt (Leverage-Effekt) zum Tragen.

Nullkuponanleihen

 

Zerobonds und Floating Rate Notes

Er leitet sich aus dem niedrigen Kapitaleinsatz, der Restlaufzeit und dem Nominalkapital ab. Der Hebeleffekt ist umso größer, je länger die Restlaufzeit der Anleihe ist. Ein umgekehrter Hebeleffekt ergibt sich bei steigendem Zinsniveau.

Für den Anleger in Null-Kupon-Anleihen entfällt die Aufgabe, seine Zinserträge anzulegen. Die bei Aufzinsungspapieren einmalige Zinszahlung zum Ende der Laufzeit impliziert einen Steuerstundungseffekt, der – wenn die Rückzahlung in eine Phase niedrigerer Besteuerung (z. B. nach der Zurruhesetzung des Anlegers) fällt – zu beachtlichen Steuerentlastungen führen kann.

Werden Null-Kupon-Anleihen vor dem Fälligkeitstermin verkauft, so hat der Verkäufer den rechnerischen Ertrag des Papiers zu versteuern. Dieser Ertrag wird aus dem Emissionspreis, der bis dahin verstrichenen Laufzeit und der (bei der Ausgabe festgelegten) Emissionsrendite ermittelt. Ist der Verkaufskurs des Papieres höher als sein rechnerischer Kurs, so ergibt sich – vorausgesetzt, dass zwischen Kauf und Verkauf der Papiere mindestens 1 Jahr liegt oder der Kursgewinn weniger als 512 Euro beträgt – ein steuerfreier Kursgewinn (Spekulationsgewinn). Kursverluste (Spekulationsverluste) können in bestimmtem Umfang mit Kursgewinnen (Spekulationsgewinnen) verrechnet werden.

Null-Kupon-Anleihen können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Ihre Stückelung beläuft sich bei Neuemissionen auf 1000 Euro oder ein Vielfaches davon. Die Laufzeit beträgt üblicherweise 10, 15 bis 30 Jahre.

Neuemissionen werden vom Ersterwerber spesenfrei erstanden. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht Spesen: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühren 0,75 %o vom Nennwert, Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Die Zinserträge aus Null-Kupon-Anleihen, die erst bei Fälligkeit oder Veräußerung anfallen, unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Zusammenfassend kann die Anlage in Null-Kupon-Anleihen wie folgt beurteilt werden. Auch wenn die Liquidität dieser Papiere durch deren jederzeit möglichen Verkauf an der Börse gesichert ist, darf das bei einem vorzeitigen Verkauf möglicherweise auftretende Kursrisiko nicht übersehen werden.

Die Renditen von Null-Kupon-Anleihen sind bei langfristiger Anlage durchweg attraktiv, insbesondere unter Berücksichtigung des Leverage-Effektes.

Die Sicherheit der Anlage ist – wie bei allen Schuldverschreibungen – in erster Linie an die Bonität des Emittenten gekoppelt. Diese ist im Allgemeinen  im Inland besser einzuschätzen als im Ausland. Zur Einschätzung der Bonität ausländischer Emittenten sollte man deshalb Ratings zu Rate ziehen! Gleichwohl bleibt bei ausländischen Anleihen immer noch das Währungsrisiko bestehen.

Anleihen mit variabler Verzinsung (Floating Rate Notes)
Floating Rate Notes, kurz auch Floater genannt, sind – meist von deutschen oder ausländischen Banken emittierte – langfristige Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz. Die Zinssätze werden in regelmäßigen Zeitabständen von 3, 6,9 oder 12 Monaten an die aktuellen Geld- oder Kapitalmarktzinssätze angepasst. Als Referenzzinssätze fungieren dabei der Euribor1, der Libor2 oder der Euribor- Libor. In den Anleihebedingungen wird je nach Bonität des Emittenten ein Aufschlag oder ein Abschlag von 0,1 bis 0,3 % auf den jeweiligen Referenzzinssatz vorgenommen.

Die Ausstattung von Floating Rate Notes ist recht unterschiedlich. So gibt es solche mit einer Mindestverzinsung, sogenannte Floor Floater, auch Floors genannt, oder solche mit einer Maxi mal Verzinsung, sogenannte Cap Floater, auch Caps genannt. Als Collared-Floater oder auch Mini-/Max-Floater werden Kombinationen der beiden vorgenannten Ausstattungen genannt. Beim Reverse-Floater (Umkehrfloater) wird die Verzinsung als Differenz zwischen einem fixierten Zinssatz (z. B. 13%) und dem Referenzzinssatz (z. B. Euribor) ermittelt. Der Zinssatz von Reversed-Floaters steigt demnach, wenn der Geldmarktzins fällt, und sinkt, wenn dieser steigt. Oft wird auch für die ersten Jahre ein Festzins vereinbart. Convertible Floating Rate Notes schließlich implizieren ein Wandlungsrecht in eine festverzinsliche Anleihe.

Floating Rate Notes können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Der erforderliche Anlagebetrag ist relativ hoch; er liegt bei Neuemissionen zwischen 5000 und 10000 Euro. Die Laufzeit bewegt sich heute üblicherweise zwischen 1 und 20 Jahre.

Der Ersterwerb von Neuemissionen ist spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht Spesen: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühren 0,75%o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge von Floating Rate Notes unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Kursgewinne von Floatern in ausländischer Währung, die sich aus einer positiven Entwicklung derselben ergeben, sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (VIII R 28/99) steuerfrei.

Zusammenfassend kann die Anlage in Floating Rate Notes wie folgt beurteilt werden. Der jederzeit mögliche Verkauf an der Börse verleiht diesen Papieren eine hohe Liquidität. Diese Liquidität impliziert jedoch auch ein gewisses Kursrisiko.

Die Renditen von Floaters sind im Allgemeinen  recht attraktiv.

Die Sicherheit der Anlage ist wie bei allen Schuldverschreibungen in erster Linie an die Bonität des Emittenten gekoppelt. Der Rückzahlungsbetrag am Ende der Laufzeit entspricht dem Nominalwert. Abgesehen von DM-Altemissionen lauten Floaters auf Euro oder andere Währungen. Was letztere anbelangt, ergibt sich damit auch ein Währungsrisiko. Ihr Kursrisiko entfällt weitgehend, da die kurzen Zinsanpassungszeiten kaum Kursschwankungen zulassen.

Floating Rate Notes sind Anlegern zu empfehlen, die quasi eine Termineinlage mit der Möglichkeit einer laufenden Verlängerung der Anlagedauer (zu den jeweils aktuellen Zinskonditionen) suchen. Wer lediglich eine Hochzinsphase auskosten möchte, verkauft das Papier, sobald diese Zeitspanne vorbei ist. Wer auf fallende Zinsen setzt, legt in Reverse-Floaters an.

Währungsanleihen und Doppelwährungsanleihen

Währungsanleihen sind auf fremde Währung lautende Schuldverschreibungen, die von ausländischen Staaten sowie von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Sitz im Ausland aufgelegt werden. Kauf, Zinszahlungen sowie Rückzahlung erfolgen in ausländischer Währung. Mögliche Wechselkursänderungen lassen damit ein Währungsrisiko entstehen. Hinzu kommt die nicht zu unterschätzende Unsicherheit, die sich aus der (im Vergleich zum Inland) schwierigen Einschätzung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des (fremden) Landes, in dem der Emittent residiert, ergibt. Diese Unsicherheit beeinflusst auch die Kursentwicklung der Währungsanleihen. Dieses damit gegebene Kursrisiko wird häufig durch eine Kurssicherungsklausel in den Anleihebedingungen neutralisiert.

Die Verzinsung von Währungsanleihen richtet sich im Wesentlichen nach dem entsprechenden Kapitalmarktzins und dem Währungsrisiko. Eine Anlage in Währungsanleihen erscheint nur dann anzuraten, wenn ihr Ertrag bedeutend höher ist als bei vergleichbaren inländischen Wertpapieren und damit die oben genannten Risiken ausgleicht.

Ausländische Euro-Anleihen – Euro-Bonds
Ausländische Euro-Anleihen, auch Euro-Bonds genannt, sind Schuldverschreibungen, die von ausländischen Staaten wie auch internationalen öffentlichen (zum Beispiel der Weltbank) oder privaten Einrichtungen (Großunternehmen, Banken) in Deutschland oder einem anderen Euroland ausgegeben werden. Sie lauten auf Euro. Rückzahlung und Zinszahlung erfolgt ebenfalls in Euro.

Internationale Neuemissionen
Währungsanleihen und Doppelwährungsanleihen
Die Laufzeiten dieser Papiere betragen in der Regel zwischen 3 und 10 Jahren. Einige Emittenten behalten sich eine Änderung des vereinbarten Festzinses oder ein vorzeitiges Kündigungsrecht für diesen vor.
Die Verzinsung orientiert sich im Wesentlichen am Kapitalmarktzins des Landes des jeweiligen Emittenten, aber auch an der Bonität desselben (Rating!). Ein Währungsrisiko besteht für einen deutschen Anleger nicht.

 

Doppelwährungsanleihen
Doppelwährungsanleihen sind Schuldverschreibungen, die an zwei Währungen gebunden sind. Sie werden von ausländischen, nicht dem Euroland angehörenden, Unternehmen aufgelegt, die, soweit sie sich dem Euroland zuwenden, Euro benötigen. Beim Großteil dieser Anleihen erfolgt die Zinszahlung in Euro. Die Tilgung wird dann in der Währung vorgenommen, die den Emittenten zur Abwicklung ihrer Geschäfte am dienlichsten ist.

Die Währung, in der die Rückzahlung erfolgt, ist in den Anleihebedingungen festgelegt. Soweit die Rückzahlung in Auslandswährung erfolgt, ist mit dieser für den Anleger ein gewisses Währungsrisiko verbunden. Entsprechend diesem Unsicherheitsfaktor liegen die Zinsen über dem üblichen Kapitalmarktzins und damit auch über denen vergleichbarer Inlandsanleihen. Gegen Ende der Laufzeit nimmt das Papier immer mehr den Charakter einer Währungsanleihe an, mit allen Chancen und Risiken.

Industrieanleihen, Bankanleihen und Auslandsanleihen

Industrieanleihen
Industrieanleihen (auch als Industrieobligationen oder Unternehmensanleihen bezeichnet) sind Schuldverschreibungen, mit denen sich große Industrie-, Handels und Verkehrsunternehmen langfristiges (Fremd-)Kapital für Investitionen und Umschuldungen beschaffen. Solche Anleihen sind für diese Unternehmen in der Regel dann angezeigt, wenn die Banken deren Kreditbedarf seines Umfanges und seiner (Lang-)Fristigkeit wegen nicht zu decken gewillt sind.

Die Sicherheit solcher Industrieanleihen wird in erster Linie durch die wirtschaftliche Lage und die Ertragskraft des jeweiligen Unternehmens gewährleistet. Besondere Sicherheiten, wie Grundpfandrechte, können bestellt werden, werden dies in der Regel aber nicht. Üblich von Seiten des emittierenden Unternehmens ist dagegen die Abgabe einer Negativklausel, das heißt der schuldrechtlichen Verpflichtung, während der gesamten Laufzeit der Anleihe keine Sicherheiten (z. B. Pfandrechte auf Vermögenswerte) zu bestellen, ohne die Anleihegläubiger zur gleichen Zeit und im gleichen Rang an solchen oder gleichen Sicherheiten teilnehmen zu lassen. Die Bedeutung von Industrieanleihen als Finanzierungsinstrument ist in den letzten Jahren sehr im Schwinden begriffen. An ihre Stelle sind andere Finanzierungsinstrumente getreten, so zum Beispiel Commercial Papers und Medium Term Notes wie auch Schuldscheindarlehen.

Industrieanleihen werden in einer Stückelung von 50 Euro und einem beliebig Vielfachen dieses Betrages herausgegeben. Ihre Laufzeit beträgt in der Regel 10-20 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Zinsen werden jährlich zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt.

Industrieanleihen können entweder als neu emittierte oder als umlaufende Papiere erworben werden. In beiden Fällen wird der Kauf über eine vom Anleger beauftragte Bank abgewickelt. Ähnlich gestaltet sich der Verkauf der Papiere. Sie können entweder während der Laufzeit über die Börse veräußert werden oder am Ende derselben beim emittierenden Unternehmen vorgelegt werden. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert.

Mit dem Erwerb von Neuemissionen entstehen dem Ersterwerber keine Spesen. Umlaufende (d. h. an der Börse gehandelte) Papiere können dagegen nur mit entsprechenden Spesen erworben werden: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühr 0,75 %o vom Nennwert. Mit der Verwahrung durch eine Bank entstehen jährlich Depotgebühren von 1,25 %o vom Kurswert der Papiere zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
Die Zinsen aus Industrieanleihen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlag Steuer.

Nach den vorausgegangenen Ausführungen lassen sich Industrieanleihen als Anlageobjekt abschließend wie folgt beurteilen:
Die Liquidität ist bei Industrieanleihen durch die Möglichkeit ihres Verkaufs an der Börse jederzeit gewährleistet. Gegebenenfalls sind dabei allerdings Kursverluste in Kauf zu nehmen.
Die Sicherheit von Industrieanleihen ist im Allgemeinen  hoch einzustufen. Dennoch reichen diese unter dem Sicherheitsaspekt weder in der Allgemeinen  Einschätzung noch tatsächlich an Bundesanleihen heran. Sie sind deshalb nach dem Gesetz auch nicht als mündelsicher eingestuft.
Zins- und Währungsrisiken bestehen bei Industrieanleihen nicht. Ein gewisses Kursrisiko beim An- und Verkauf über die Börse ist jedoch immer gegeben.
Was ihre Rentabilität angeht, sind Industrieanleihen keineswegs attraktiv, jedoch interessanter als vergleichbare Staatspapiere (wie Bundesanleihen, Bundesobligationen, Kommunalobligationen) oder Pfandbriefe.
Ein Einstieg in Industrieobligationen ist insbesondere dann in Erwägung zu ziehen, wenn diese zu niedrigen Börsenkursen angeboten werden und ihre Restlaufzeiten nicht mehr allzu lang sind. Dann kann ihre Effektivverzinsung durchaus interessant sein.

Bankanleihen
Bankanleihen sind auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen (Inhaberschuldverschreibungen), mit denen sich Banken mittel- bis langfristiges (Fremd-) Kapital beschaffen. Sie erfreuen sich als Geldanlageobjekte nicht zu übersehender Beachtung.

Bankanleihen werden in der Regel in einer Stückelung von 1 000 Euro herausgegeben. Ihre Laufzeit beträgt zwischen 5 und 10 Jahre. Ihr Zinssatz liegt für die gesamte Laufzeit fest. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt.

Bankanleihen können entweder als neu emittierte oder als umlaufende Papiere gekauft werden. In beiden Fällen wird der Kauf über eine vom Anleger beauftragte (i.d. R. die emittierende) Bank abgewickelt. Ähnlich gestaltet sich der Verkauf der Papiere. Sie können entweder während der Laufzeit über die Börse veräußert werden oder am Ende derselben beim emittierenden Unternehmen vorgelegt werden. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert.

Mit dem Erwerb von Neuemissionen entstehen dem Ersterwerber keine Spesen. Umlaufende (d. h. an der Börse gehandelte) Papiere können dagegen nur mit entsprechenden Spesen erworben werden: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühr 0,75 %o vom Nennwert. Mit der Verwaltung durch eine Bank entstehen jährlich Depotgebühren von 1,25%o vom Kurswert der Papiere zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Einige Banken verlangen für die Verwahrung eigener Inhaberschuldverschreibungen keine Depotgebühren.)

Die Zinsen aus Bankanleihen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Die abschließende Beurteilung von Bankanleihen als Anlageobjekt deckt sich weitgehend mit den einschlägigen Ausführungen zu den Industrieanleihen.

Auslandsanleihen
Auslandsanleihen sind Schuldverschreibungen, die von ausländischen Emittenten aufgelegt werden. Als Emittenten können öffentliche und private Einrichtungen (z. B. internationale Institutionen, ausländische Staaten, Regionen, Städte, Unternehmen) auftreten. Die Anleihen können auf Euro oder auf andere Währungen lauten. Altemissionen vor dem 01.1999 lauteten auch auf DM. Entsprechend unterscheidet man DM-Auslandsanleihen, ausländische Euro-Anleihen wie auch Währungsanleihen. Sind Anleihen an zwei Währungen gebunden, so spricht man von Doppelwährungsanleihen.

Die Einschätzung des Schuldnerrisikos (d.i. die Fähigkeit des Emittenten, seine Zins- und Rückzahlungspflichten bedingungsgemäß zu erfüllen) ist bei Auslandsanleihen – mit i.d.R. Laufzeiten zwischen 3 u. 10 Jahren – häufig nicht unproblematisch. Hier können Ratings gewisse Entscheidungshilfen bieten. Ratings sind Bonitätsnoten zur Einschätzung von Schuldnerqualitäten und die damit verbundenen Länder-, Branchen- oder Ausfallrisiken, die von internationalen Rating-Unternehmen wie Standard & Poor’s (S&P) oder Moody’s gegeben werden. Die Bonitätsnoten bewegen sich zwischen AAA und D bei S & P und Aaa und D bei Moody’s.

Industrieanleihen, Bankanleihen und Auslandsanleihen

Neu emittierte Auslandsanleihen unterliegen- wie alle Anleihen- beim Kauf keiner Kostenbelastung. Bei der Einlösung fälliger Papiere verlangen die Banken eine Gebühr (Einlösungsgebühr) von 1 %o vom Nennwert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer (mindestens 5 Euro). – Werden Auslandsanleihen während der Laufzeit gekauft oder verkauft, berechnen die Kreditinstitute 0,5 % Provision vom Kurswert, Maklergebühr und fremde Spesen in Höhe der fremden Kosten und Abwicklungsgebühren nach unterschiedlichen Gebührensätzen je nach Land.

Bei der Verwahrung und Verwaltung der Papiere durch eine Bank entstehen jährliche Depotgebühren in Höhe von 1 bis 1,25%o vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
Die Zinserträge aus Auslandsanleihen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Bundeswertpapiere

Bundesobligationen sind Schuldbuchforderungen gegen den Bund1, sogenannte Wertrechtsobligationen. Sie dienen dem Bund zur Beschaffung mittelfristiger Finanzierungsmittel. Mindestanlagebetrag 100 Euro; darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/100€). Ihre Laufzeit beträgt 5 Jahre. Bundesobligationen werden als Daueremissionen aufgelegt. Der freihändige Verkauf erfolgt über die Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Eine neue Serie wird in der Regel dann aufgelegt, wenn die Kapitalmarktsituation eine Nominalzinsveränderung erfordert. Der freihändige Verkauf einer laufenden Serie zieht sich normalerweise über einige Monate hin; danach wird diese zum amtlichen Handel an allen deutschen Wertpapierbörsen freigegeben. Gleichzeitig mit Abschluss des freihändigen Verkaufs kann die Deutsche Bundesbank im Auftrag und auf Rechnung des Bundes eine Serie von Bundesobligationen im Wege der Ausschreibung aufstocken. Das Mindestgebot im Tenderverfahren beträgt 1 Million Euro.

Der Ersterwerb von Bundesobligationen ist nur privaten (auch gebietsfremden) Anlegern und gebietsansässigen Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, gestattet. Nach Abschluss des freihändigen Verkaufs einer Serie ist der Erwerb von Bundesobligationen jedermann (auch Kreditinstituten und Unternehmen) gestattet.

Der Zinssatz der Bundesobligationen liegt für deren gesamte Laufzeit fest. Der Nominalzinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzins. Positive beziehungsweise negative Abweichungen des Nominalzinses vom Kapitalmarktzins werden durch ein Agio beziehungsweise Disagio vom Ausgabekurs ausgeglichen.

Eine vorzeitige Kündigung von Bundesobligationen ist weder durch den Anleger noch durch den Emittenten (Bund) möglich. Die Papiere können jedoch jederzeit an der Börse verkauft werden.

Bundesobligationen werden am Ende ihrer Laufzeit zum Nennwert (von 100 Prozent) zurückgezahlt. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt.

Der Erwerb von Bundesobligationen ex Emission sowie deren Einlösung bei Fälligkeit durch die Bundeswertpapierverwaltung sind gebührenfrei.

Für die Verwaltung von Bundesobligationen erheben die Kreditinstitute Depot- gebühren (meist 1 bis 1,25%o vom Kurswert zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer; Mindestgebühr häufig 4 Euro und mehr; zum Teil werden die Gebühren nach der Anzahl der Buchungsposten berechnet). Die Bundeswertpapierverwaltung besorgt die Verwaltung gebührenfrei.

Beim Kauf und Verkauf von umlaufenden Obligationen entstehen folgende Kosten: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühr 0,26-0,75%o vom Nennwert.

Die jährlich anfallenden Zinserträge sind einkommensteuerpflichtig und unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Bei Veräußerung von Bundesobligationen unterliegen die gesondert berechneten Stückzinsen ebenfalls dem Zinsabschlag, unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Wertpapiere.

Bundesobligationen sind wie Bundesanleihen Wertpapiere von hoher Sicherheit. Schuldner ist die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem großen Vermögen und Steueraufkommen. Werden Bundesobligationen während ihrer Laufzeit an der Börse verkauft, besteht selbstverständlich ein gewisses Wertveränderungsrisiko. Ein Zinsrisiko ist nicht gegeben. Ebenso kein Währungsrisiko, da der Anlagebetrag auf Euro lautet.

Die Rendite von Bundesobligationen kann im Allgemeinen  als gut eingestuft werden. Sie entspricht in der Regel den Marktgegebenheiten.

Im Vergleich zu Industrieobligationen liegt die Rendite von Bundesobligationen durchweg niedriger. Dieser Nachteil wird jedoch durch die höhere Sicherheit von Bundesobligationen ausgeglichen.

Für den Anleger ist es interessant, Obligationen mit niedriger Nominalverzinsung zu entsprechend niedrigen Kursen zu erwerben. Da nämlich nur die niedrigen Nominalzinsen besteuert werden, ist für ihn die Rendite nach Steuern insgesamt recht attraktiv.

Bundesschatzanweisungen
Bundesschatzanweisungen sind festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen des Bundes und seiner Sondervermögen mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Mindestanlagebetrag 1000 Euro; kleinste handelbare Einheit 0,01 Euro (0,01 €/1000€). Bundesschatzanweisungen werden bei einem Mindestgebot von 1 Million Euro im Tenderverfahren begeben (d. h. der Bund bietet die Wertpapiere den meistbietenden Kreditinstituten zur Übernahme an) und an allen deutschen Wertpapierbörsen amtlich gehandelt. Sie können von allen Privatpersonen, auch von Gebiets- Fremden, erworben werden.

Die Verzinsung der Bundesschatzanweisungen orientiert sich am jeweiligen Kapitalmarktzins. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt. Die Rückzahlung (Einlösung) bei Fälligkeit erfolgt ohne Gebühren zum Nennwert bei der Bundeswertpapierverwaltung! Die Zinserträge von Bundesschatzanweisungen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Ähnlich wie Bundesanleihen und Bundesobligationen können Bundesschatzanweisungen jederzeit gegebenenfalls allerdings auch unter Inkaufnahme von Kursabschlägen – an der Börse verkauft werden. Ihre Liquidität ist insofern stets gewährleistet. – Gleiches gilt für ihre Sicherheit. Sie wird durch das Bundesvermögen garantiert. – Solange der Anleger die Bundesschatzanweisungen nicht vor Ende ihrer Laufzeit verkaufen möchte, besteht für ihn auch kein Wertveränderungsrisiko. Ein Währungsrisiko ist ebenfalls nicht gegeben.

Bundesschatzanweisungen sind mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Ihre Rendite ermittelt sich aus dem Nominalzins und dem Börsenkurs, zu dem das Papier gekauft wurde. Sie kann durchweg als passabel bezeichnet werden. Bundesschatzanweisungen sind eine attraktive Alternative zum Sparkonto.

Unverzinsliche Schatzanweisungen
Unverzinsliche Schatzanweisungen (sogenannte Bubills, auch U-Schätze genannt) sind Inhaberschuldverschreibungen des Bundes und seiner Sondervermögen mit einer Laufzeit von 6 Monaten. Sie werden abgezinst ausgegeben (Diskontpapiere) und zum Nennwert zurückgezahlt. Obgleich jedem privaten Anleger offensteht, U-Schätze zu erwerben, werden sie zum weitaus überwiegenden Teil von institutioneilen Investoren und ausländischen Zentralbanken nachgefragt. Sie werden im 3-Monatsrhythmus als Einmalemissionen im Tenderverfahren vergeben. Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“. Mindeststückelung 1 Million Euro; Mindestgebot 1 Million Euro oder ein ganzes Vielfaches davon. Kursgebote müssen auf volle 0,005 Prozentpunkte lauten.

Die Rendite errechnet sich aus der Differenz von Ausgabe- und Rückzahlungskurs. Sie unterliegt – soweit keine Freistellung erfolge – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Bubills sind nicht in den Börsenhandel aufgenommen.

Bundeswertpapiere im Überblick
Einen anschaulichen aktuellen Überblick über die jeweils angebotenen Bundeswertpapiere und deren Konditionen bietet das vom Informationsdienst für Bundeswertpapiere, Frankfurt, in unregelmäßigen Zeitabständen herausgegebene Informationsblatt. Auf Anforderung kostenlos!

Pfandbriefe und Kommunalobligationen
Pfandbriefe und Kommunalobligationen (seit 01.1991 auch als Öffentliche Pfandbriefe bezeichnet) sind festverzinsliche Wertpapiere, die (nach dem setz v. 05. 2005) von allen Banken (ab einer bestimmten Größe) emittiert werden können. Sie werden auch als Bankschuldverschreibungen klassifiziert.

Nach den einschlägigen Gesetzen müssen dem Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Pfandbriefe und Kommunalobligationen jederzeit in Höhe des Nennwertes Deckungsforderungen von mindestens der gleichen Höhe und von mindestens dem gleichen Zinsertrag gegenüberstehen. Als ordentliche Deckung für Pfandbriefe gelten Hypotheken, für Kommunalobligationen Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten. Ersatzdeckung durch Bargeld, Guthaben bei der Deutschen Bundesbank, Ausgleichsforderungen, Schuldverschreibungen, Schatzwechsel und Schatzanweisungen des Bundes und anderes ist bis zur Höhe von 10 Prozent des Gesamtumlaufes an Pfandbriefen und Kommunalobligationen zulässig. Bei Pfandbriefen müssen alle Deckungswerte (Hypotheken, Grundschulden u. a.) in ein Hypothekenregister eingetragen werden. Bei Kommunalobligationen tritt an dessen Stelle ein Deckungsregister.

Im Falle der Insolvenz einschlägiger Emissionsbanken werden die Inhaber von Pfandbriefen und Kommunalobligationen aus den ins Hypotheken-/Deckungsregister eingetragenen Werten vorrangig befriedigt. Außer den Deckungswerten haftet den Gläubigern von Pfandbriefen und Kommunalobligationen das gesamte sonstige Vermögen der Realkreditinstitute. Bei öffentlich-rechtlichen Instituten kommt für bis zum 07.2005 eingegangene Verbindlichkeiten ergänzend noch die Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hinzu. Für nach diesem Zeitpunkt eingegangene Obligationen entfällt jedoch diese Haftungsgarantie. (Unter gewissen Voraussetzungen können im Falle der Insolvenz öffentlicher Banken staatliche Sanierungshilfen durch die EU-Kommission genehmigt werden!) Diese Tatsache hat eine deutliche Herabstufung der öffentlichen Schuldpapiere bei Ratings zur Folge.

Bei privaten Hypothekenbanken darf der Gesamtbetrag der umlaufenden Pfandbriefe und Kommunalobligationen zusammen das Sechzigfache des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen.

Die Stückelung bei Pfandbriefen und Kommunalobligationen beträgt 50 Euro und ein beliebig Vielfaches dieses Betrages. Ihre Laufzeit beträgt heute in der Regel 10 Jahre (früher: 30-40 Jahre); längere Laufzeiten sind möglich.

Der Zinssatz dieser Wertpapiere steht für deren gesamte Laufzeit fest. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt.

Die Verbriefung von Pfandbriefen und Kommunalobligationen in Einzelurkunden erfolgt nur noch selten. Es ist weitgehend üblich geworden, die gezeichneten Papiere durch eine Sammelurkunde zu verbriefen.

Pfandbriefe und Kommunalobligationen können entweder zum Zeitpunkt ihrer Emission oder später als gehandelte Papiere über eine beauftragte Bank an der Börse gekauft werden. Auf dem gleichen Weg (über eine Bank) können diese Wertpapiere während ihrer Laufzeit jederzeit verkauft werden.

Nach Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung der jeweiligen Anlagesumme zum Nennwert des Papiers.

Bei neu emittierten Pfandbriefen und Kommunalobligationen ist der Erwerb spesenfrei. Beim Erwerb umlaufender, über die Börse gekaufter Papiere fallen Gebühren an: Bankprovision 0,5% vom Kurswert und Maklergebühr 0,75%o vom Nennwert. Für die anschließende Verwahrung entstehen Depotgebühren von 1,25%o vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Die Zinsen aus der Anlage in Pfandbriefen und Kommunalobligationen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Die Tatsache, dass Pfandbriefe und Kommunalobligationen mit langer Laufzeit und niedrigem Zinssatz häufig zu niedrigen (Börsen-)Kursen gehandelt werden, kann für Anleger, die ihre Freibeträge ausgeschöpft haben, von beachtlichem Vorteil sein. Der niedrige Einkaufskurs kann zu einer interessanten Rendite nach Steuern führen.

Eine Anlage in Pfandbriefen und Kommunalobligationen lässt sich abschließend wie folgt beurteilen:

Da Pfandbriefe und Kommunalobligationen jederzeit — gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten – an der Börse verkauft werden können, ist ihre Liquidität als sehr gut einzustufen.

Sicherheit ist bei Pfandbriefen und Kommunal Obligationen ebenfalls in hohem Maße gegeben. Die sie emittierenden Flypotheken- und Landesbanken sind aller einschlägigen Skepsis enthoben. Die Papiere sind mündelsicher. Sie kennen weder ein Zins- noch ein Währungsrisiko. Lediglich ein gewisses Kursrisiko ist bei ihrem Kauf oder Verkauf über die Börse gegeben.

Die hohe Sicherheit von Pfandbriefen und Kommunalobligationen drückt verständlicherweise etwas auf ihre Rentabilität. (Wer hohe Sicherheit sucht, muss dafür bezahlen!) Deshalb kann es durchaus lohnend sein, zu einem relativ niedrigen Börsenkurs angebotene „Langläufer“ zu kaufen und damit die effektive Verzinsung dieser Papiere anzuheben.

Pfandbriefe und Kommunalobligationen sind in ihrer Bonität den Bundesanleihen etwa ebenbürtig. Der Vertrauensvorsprung in puncto Sicherheit, den der Bund im Allgemeinen  bei der Masse der Anleger genießt, führt aller Wahrscheinlichkeit nach dazu, dass der Zinssatz von Bundesanleihen im Vergleich zu Pfandbriefen und Kommunalobligationen in der Regel einen viertel bis einen halben Prozentpunkt niedriger liegt.

Bundesanleihen und Kommunalanleihen

Bundesanleihen
Bundesanleihen sind (seit 1972 nur noch) Schuldbuchforderungen gegen den Bund1, sogenannte Wertrechtsanleihen. Sie dienen dem Bund zur Beschaffung langfristiger Mittel zur Finanzierung von Investitionen oder zur Konsolidierung kurz- und mittelfristiger Kredite. Die Laufzeit von Bundesanleihen beträgt in der Regel 10 Jahre; es werden gelegentlich jedoch auch 12-, 15-und 30-jährige Anleihen aufgelegt. Bundesanleihen sind durchweg Einmalemissionen. Mindestnennwert 1000 Euro (Neuemissionen) und darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (Altemissionen) (0,01 € [Altemissionen]/1 000 € [Neuemissionen]). Der Nominalzins der Bundesanleihen orientiert sich am Kapitalmarktzins zum Zeitpunkt der Emission. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit der Anleihe fest (festverzinsliches Wertpapier).

Bundesanleihen können als Einzelschuldbuchforderungen oder als Sammelschuldbuchforderungen geführt werden.

-Bei Einzelschuldbuchforderungen wird jeder einzelne Käufer namentlich ins Schuldbuch eingetragen und tritt somit persönlich als Gläubiger des Emittenten in Erscheinung. Zins- und Rückzahlungen erfolgen bei Fälligkeit durch die Bundeswertpapierverwaltung.

Bei Sammelschuldbuchforderungen wird im Schuldbuch eine Sammelschuldeintragung zugunsten einer Wertpapiersammelbank vorgenommen. Die Anleger (Anleihegläubiger) werden durch Sammeldepotgutschrift bei ihrem Kreditinstitut beteiligt. Zins- und Rückzahlungen erfolgen bei Fälligkeit durch die depot- führende Bank.

Bundesanleihen werden im Tenderverfahren emittiert. Dieses Verfahren gestaltet sich in der Weise, dass der Bund die Anleihe den meistbietenden Kreditinstituten zur Übernahme anbietet. (Die Begebung erfolgt über die „Bietergruppe Bundesemissionen“, der inländische wie auch ausländische Kreditinstitute angehören können; daneben werden Teile der Anleihe von der Bundesbank frei über die Börse angeboten.) Das Mindestgebot im Tenderverfahren beträgt 1 Million Euro.

Nach einer Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen ist seit dem 4. Juli 1997 für die 10-jährigen und 30-jährigen Bundesanleihen die Möglichkeit des Stripping1 gegeben. Unter Stripping einer Anleihe versteht man das Trennen von Kapitalbetrag und Zinsansprüchen. Der Kapital-Strip (Mantel) und die einzelnen Zins-Strips (Kupons) können damit getrennt gehandelt werden. Es ergeben sich dadurch Nullkuponanleihen (Anleihen ohne Zins-Kupons, d. h. Zerobonds) mit unterschiedlichen (Rest-)Laufzeiten. So lässt sich beispielsweise eine 10-jährige Bundesanleihe zerlegen in einen Kapital-Strip als Nullkuponanleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren und zehn Zins-Strips als Nullkuponanleihen mit Laufzeiten von 1 Jahr bis 10 Jahren.

Aus der Sicht der Anleger haben die durch Stripping entstehenden Nullkuponanleihen gegenüber den kupontragenden Anleihen einige bedeutsame Vorteile:

-Nullkuponanleihen haben nur eine Auszahlung bei Endfälligkeit und entheben so den Anleger des Problems der Wiederanlage von Zinszahlungen zu im Voraus nicht bekannten Zinssätzen.
-Im Gegensatz zu kupontragenden Anleihen, bei denen es nur mit kalkulatorischen Annahmen möglich ist, (schon) zum Zeitpunkt der Anlage die rechnerische Effektivverzinsung der Anleihe zu ermitteln, wird bei Nullkuponanleihen die zum Kaufzeitpunkt errechnete Rendite auch tatsächlich realisiert.
-Da der für die Einkommensteuer beziehungsweise den Zinsabschlag maßgebende Kapitalbetrag grundsätzlich aus der Differenz zwischen Erwerbs- und Verkaufspreis (beziehungsweise Einlösungsbetrag) ermittelt wird, kann ein Anleger den Kapitalertrag durch Auswahl einer Nullkuponanleihe mit der entsprechenden Fälligkeit beziehungsweise durch ihren Verkauf in einen Zeitraum fallen lassen, in dem es für ihn steuerlich günstig ist (Steuerstundungseffekt). Nullkuponanleihen eignen sich so beispielsweise in besonderer Weise zur Altersvorsorge, weil im Ruhestand der persönliche Spitzensteuersatz in aller Regel unter dem (Spitzensteuersatz) des Erwerbslebens liegt.

Bundesanleihen können von jedermann, auch durch Gebietsfremde in unbeschränktem Umfang erworben werden. Ihr Erwerb erfolgt zunächst (bei der Emission) zum sogenannten Emissionskurs. Dieser kann auf den Nennwert (100%) lauten oder – je nach dem Zinsniveau am Kapitalmarkt – etwas darunter oder darüber liegen. Sobald die Anleihen an der Börse eingeführt sind, erfolgt der Erwerb zum jeweiligen Börsenkurs. (Dieser ergibt sich aus dem freien Kräftespiel von Angebot und Nachfrage.) Der Kauf erfolgt über eine Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft.

Bundesanleihen können jederzeit auf Dritte übertragen werden. Der Verkauf oder die vorzeitige Rückgabe erfolgt nach Börseneinführung über Banken, Sparkassen oder Kreditgenossenschaften zum jeweiligen Börsenkurs. Die Rückzahlung der Bundesanleihen erfolgt zum Nennwert. Der Erwerb neuemittierter Bundesanleihen wie auch deren Einlösung bei Fälligkeit sind bei der Bundeswertpapierverwaltung gebührenfrei. Beim Kauf oder Verkauf von umlaufenden Bundesanleihen entstehen folgende Kosten: Bankprovision von 0,5 % vom Kurswert sowie Maklergebühr (je nach Höhe der Abschlüsse) zwischen 0,26 und 0,75%o vom Nennwert.

Für die Verwaltung von Bundesanleihen erheben die Kreditinstitute Depotgebühren (meist 1 bis 1,25%o vom Kurswert + 19% Mehrwertsteuer; Mindestgebühren häufig Euro 5 u. mehr; zum Teil werden Gebühren nach der Anzahl der Buchungsposten berechnet). Die Bundeswertpapierverwaltung besorgt die Verwaltung gebührenfrei.

Die jährlich anfallenden Zinserträge sind einkommensteuerpflichtig und unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Kursgewinne (positive Differenz zwischen Erwerbs- u. Rückzahlungskurs) sind steuerfrei; entsprechend können auch Kursverluste (negative Differenz zwischen Erwerbs- u. Rückzahlungskurs) nicht steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Bei Veräußerung von Bundesanleihen werden die gesondert berechneten Stückzinsen mit dem Zinsabschlag von 30 Prozent belegt, unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Wertpapiere.

Für den Anleger ist es interessant, Anleihen mit niedriger Nominalverzinsung zu entsprechend niedrigen Kursen zu erwerben. Da nämlich nur die niedrigen Nominalzinsen besteuert werden, ist für ihn die Rendite nach Steuern insgesamt recht attraktiv. Die effektive Verzinsung/Rendite einer Anleihe lässt sich nach folgender vereinfachter Formel ermitteln:

Zusammenfassend lassen sich Bundesanleihen als Westpapiere von hoher Sicherheit ausmachen. Schuldner ist die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem großen Vermögen und Steueraufkommen. Bei Erwerb von Neuemissionen vermeidet der Anleger das Wertveränderungsrisiko. Die Rückzahlung des Anlagekapitals erfolgt zu 100 Prozent. Diese 100-prozentige Rückzahlungsgarantie wird allerdings dann

unterlaufen, wenn der Anleger seine Papiere (oder Tale davon) während deren Laufzeit an der Börse verkauft. Für diesen Fall trägt er selbstverständlich ein gewisses Wertveränderungsrisiko. – Ein Zinsrisiko ist nicht gegeben. Ebenso kein Währungsrisiko, da der Anlagebetrag auf Euro lautet.

Die Rendite von Bundesanleihen kann im Allgemeinen  als gut eingestuft werden. Sie entspricht in der Regel den Marktgegebenheiten.

Im Vergleich zu Industrieanleihen liegt die Rendite von Bundesanleihen durchweg niedriger. Dieses Manko wird jedoch durch die höhere Sicherheit von Bundesanleihen kompensiert.

Die hier für Bundesanleihen getroffenen Darlegungen gelten im Wesentlichen auch für Länderanleihen, Stadtanleihen, Kommunalanleihen sowie für Anleihen der Sondervermögen des Bundes.

Länder- und Kommunalanleihen
Länder- und Kommunalanleihen dienen Bundesländern beziehungsweise Kommunen der Beschaffung langfristiger Mittel zur Finanzierung öffentlicher Investitionen. Sie repräsentieren Schuldbuchforderungen, die von Realkreditinstituten (Hypothekenbanken) im Auftrag von Bundesländern, Gemeinden, großen Städten und kommunalen Körperschaften ausgegeben werden. Länder- und Kommunalanleihen gelten als mündelsicher. Gesichert sind sie durch das gegenwärtige und zukünftige Vermögen und die Steuerkraft der Emittenten. – Was ihre Ausstattung bezüglich Laufzeit, Rendite, Sicherheit, Kosten bei Kauf und Verkauf sowie Besteuerung der Zinserträge betrifft, sind sie den Bundesanleihen gleichzusetzen.

Sparschuldverschreibungen, Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze

Sparschuldverschreibungen
Unter der Bezeichnung Sparschuldverschreibungen oder Sparkassenobligationen bieten Kreditinstitute Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen mit einer Laufzeit ab 1 Jahr, meistens 4-10 Jahren, zu einem für die gesamte Laufzeit geltenden Festzins an. Der Mindestanlagebetrag beziffert sich üblicherweise auf 500 Euro.

Sparschuldverschreibungen können vom emittierenden Kreditinstitut während der Laufzeit zu einem von diesem entsprechend der jeweiligen Zinsentwicklung festgesetzten Rücknahmepreis, dem sogenannten Hauskurs, zurückgenommen werden.

Werden Sparschuldverschreibungen als Inhaberschuldverschreibungen auf dem geregelten Wertpapiermarkt oder im Freiverkehr gehandelt, so ist ihr Verkauf auch über die Wertpapierbörse möglich. Soweit die emittierenden Banken auf die Ausgabe von effektiven Stücken (d. h. von verbrieften Wertpapieren) verzichten, muss ein Depotkonto geführt werden.

Hinsichtlich der Auszahlung der Zinserträge lassen sich folgende Typen von Sparschuldverschreibungen unterscheiden:
Normalverzinsliche Sparschuldverschreibungen: Bei diesem Typ von Sparschuldverschreibungen werden die auflaufenden Zinserträge dem Anleger in der Regel jährlich zur freien Verfügung ausgezahlt beziehungsweise auf ein von diesem angegebenes Konto überwiesen.

Die Ausgabe der Sparschuldverschreibung erfolgt zum Nennwert; gelegentlich zu einem Hauskurs, der vom Kreditinstitut unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kapitalmarktsätze festgesetzt wird. Die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert.

Abgezinste Sparschuldverschreibungen: Bei diesem Sparschuldverschreibungstyp werden die über die Laufzeit (der Sparschuldverschreibung) anfallenden Zinsen und Zinseszinsen im Voraus vom Nennwert abgezogen und so dem Anleger nur ein verminderter Kaufpreis in Rechnung gestellt. Die laufenden Zinszahlungen entfallen damit.

Die Rückzahlung der Sparschuldverschreibung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert.

– Aufgezinste Sparschuldverschreibungen: Bei diesem Sparschuldverschreibungstyp erfolgt die Ausgabe zum Nennwert oder auch zum Hauskurs, der vom Kreditinstitut unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kapitalmarktzinssätze festgesetzt wird. Die laufenden Zinserträge werden vom Kreditinstitut einbehalten und am Ende der Laufzeit zusammen mit den Zinzeszinsen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt.

Die von den einzelnen Kreditinstituten den Anlegern für den Erwerb, die Verwahrung, die Rückgabe oder den Verkauf in Rechnung gestellten Gebühren sind recht unterschiedlich. Es empfiehlt sich, sich deshalb darüber vor Kaufabschluss eingehend zu informieren.

Zinserträge aus der Anlage in Sparschuldverschreibungen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte und sie je Konto und Jahr 10 Euro nicht übersteigen, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Kaufüberlegungen in Richtung Sparschuldverschreibungen sollten als Alternative vor allem die festverzinslichen Anleihen und die Wertpapiere des Bundes in Betracht ziehen.

Bundesschatzbriefe
Bundesschatzbriefe (im Volksmund liebevoll auch „Bundesschätzchen“ genannt) sind Schuldbuchforderungen gegen den Bund1, sogenannte Wertrechte, mit jährlich steigenden Zinssätzen. Bundesschatzbriefe dienen dem Bund zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln für seinen Haushalt. Sie werden als Daueremissionen aufgelegt. Ihr Erwerb ex Emission sowie ihre Einlösung bei Fälligkeit erfolgen durch die Kreditinstitute (d.h. durch alle Banken u. Sparkassen) oder durch die Bundeswertpapierverwaltung gebühren- und spesenfrei. Kaufberechtigt in begrenztem Umfang sind nur natürliche Personen sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Gebietsfremde sind – bis auf wenige Ausnahmen – vom Kauf ausgeschlossen.

Bundesschatzbriefe werden in zwei Ausstattungen aufgelegt, als Bundesschatzbriefe vom Typ A und als solche vom Typ B.

-Bundesschatzbriefe vom Typ A: Mindestnennwert 50 Euro und darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/50 €); Laufzeit 6 Jahre. Die Zinsen werden jährlich nachträglich (d. h. am Ende des Jahres) ausgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert

-Bundesschatzbriefe vom Typ B: Mindestnennwert 50 Euro und darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/50€); Laufzeit 7 Jahre. Die Zinsen und Zinzeszinsen werden nach Ende der Laufzeit oder zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückgabe dem Nennwert zugeschlagen (Aufzinsungspapier).

Zinssatzstaffelung für Bundesschatzbriefe (Stand: Sommer 2006)

Laufzeitjahr               Nominalzins             Renditen nach dem … Jahr

Typ A                       Typ B

1. Jahr                       2,50%                        2,50%                        2,50%

2. Jahr                       3,00%                        2,75%                        2,75%

3. Jahr                       3,50%                        2,99%                        3,00%

4. Jahr                       4,00%                        3,23 %                       3,25%

5. Jahr                       4,25%                        3,42%                        3,45%

6. Jahr                       4,75%                        3,62%                        3,66%

7. Jahr                       4,75%                        –                                  3,82%

(nur Typ B)

Bei beiden Typen ist der Zinssatz gestaffelt. Die nachfolgende Übersicht zeigt eine solche Staffelung.

Durch eine solche Staffelung der Zinssätze soll der Anleger veranlasst werden, seine Wertpapiere (Bundesschatzbriefe) nicht vor Ende deren Laufzeit(en) zu verkaufen. Diese Laufzeiten sind für den Anleger – außer im ersten Jahr – nicht absolut bindend. Während dieses Zeitraums (dem ersten Jahr) kann der Anleger bei Bargeldbedarf die Bundesschatzbriefe allenfalls beleihen. Diese Sperrfrist errechnet sich ab dem ersten Verkaufstag der jeweiligen „Ausgabe“ (mit diesem Terminus werden die einzelnen Auflagen der Bundesschatzbriefe belegt) der Bundesschatzbriefe. Dies bedeutet: Für denjenigen, der eine bestimmte Ausgabe von Bundesschatzbriefen nicht an deren erstem Verkaufstag, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erwirbt, verkürzt sich die Sperrfrist um diese Zeitspanne (vom Erscheinungstermin bis zum Erwerb!). Nach Ablauf der Sperrfrist steht es jedem Anleger offen, Bundesschatzbriefe über sein (depotführendes) Kreditinstitut an die Bundeswertpapierverwaltung zurückzugeben oder gegen eine neue Ausgabe auszutauschen. Letzteres empfiehlt sich dann, wenn der für eine vor einiger Zeit (z. B. vor 3 oder 4 Jahren) erworbene Ausgabe gerade geltende Zinssatz niedriger ist als der für eine neue Ausgabe im ersten Jahr (der Emission) geltende. Die Rückgabe von Bundesschatzbriefen ist allerdings nur beschränkt möglich: Innerhalb von 30 Zinstagen können Bundesschatzbriefe nur bis zu einem Höchstbetrag von 5000 Euro (Altemissionen vor dem 01.2002 bis 10000 DM) zurückgegeben werden. Wer über diesen Höchstbetrag hinaus Bundesschatzbriefe zurückgeben möchte, muss dies in entsprechenden Zeitabständen tun.

Was die Sicherheit der Bundesschatzbriefe anbelangt, so wahren diese einen sehr hohen Standard. Mit der Bundesrepublik Deutschland als Schuldner entheben sie sich praktisch jegliches Einlösungsrisiko. Die Rückzahlung erfolgt zu 100 Prozent. – Es bestehen darüber hinaus weder ein Zinsrisiko (die Zinssätze sind fest vereinbart!) noch ein Währungsrisiko (der Anlagebetrag lautet vor bzw. nach dem 01.2002 auf DM respektive auf Euro!). Bundesschatzbriefe sind mündelsicher. Werden Bundesschatzbriefe im Depot eines Kreditinstituts verwaltet, so berechnet dieses dafür Depotgebühren: Banken und Sparkassen in der Regel 1,25%o vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Auf Wunsch des Anlegers können Bundesschatzbriefe von der Bundeswertpapierverwaltung gebührenfrei verwaltet werden.

Die Zinserträge aus der Anlage in Bundesschatzbriefen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Beim Typ A, bei dem die Zinszahlung jährlich erfolgt, wird auch der Zinsabschlag beziehungsweise die entsprechende Zinsbesteuerung jährlich vorgenommen. Bei Typ B dagegen fällt der Zinsabschlag/die Zinsbesteuerung erst mit den Zinsen nach Ablauf von 7 Jahren oder bei vorzeitiger Rückgabe an. Diese Tatsache lohnt sich für diejenigen Anleger auszunutzen, die ihre Zinserträge in eine Zeit mit geringerer Steuerbelastung (niedrigerer Progressionsstufe) verlegen möchten.

Die von den Kreditinstituten als Alternative zu den Bundesschatzbriefen angebotenen Sondersparformen, insbesondere diejenigen mit steigenden Zinssätzen können nur in Ausnahmefällen mit diesen konkurrieren. Meist sind die Verfügungsmöglichkeiten bei diesen Sondersparformen im Vergleich zu den Bundesschatzbriefen erheblich eingeschränkt. – Auch die Renditen dieser Sondersparformen reichen nur in Ausnahmefällen an die der Bundesschatzbriefe heran.

Finanzierungsschätze
Vom Bund ausschließlich für die private Geldanlage in Daueremission aufgelegte Wertpapiere. Mindestnennwert 500 Euro und darüber hinausjeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/50€); maximal 250000 Euro je Person und Geschäftstag. Laufzeit von 1 Jahr (Finanzierungsschätze Typ A) oder 2 Jahren (Finanzierungsschätze Typ B). Finanzierungsschätze werden über die Banken und Sparkassen mit einem Zinsabschlag (Abzinsungspapiere) verkauft und nach Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückgabe an den Emittenten ist ausgeschlossen. Finanzierungsschätze werden nicht an der Börse gehandelt.

Für Finanzierungsschätze wird im Bundesschuldbuch eine Schuldbuchforderung für die Deutsche Börse Clearing AG, Frankfurt a. M., eingetragen. Die Anleger können wahlweise ein Anteilsrecht an diesem Forderungssammelbestand erhalten oder über ihr Kreditinstitut die Eintragung einer Schuldbuchforderung auf ihren Namen bei der Bundeswertpapierverwaltung verlangen.

Der Erwerb von Finanzierungsschätzen ex Emission und ihre Einlösung bei Fälligkeit ist gebührenfrei. Bei Verwahrung der Papiere im Depot eines Kreditinstitutes entstehen Depotgebühren von 1-1,25%o vom Kurswert (Mindestgebühr 5 Euro) zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Die Verwaltung bei der Bundeswertpapierverwaltung ist gebührenfrei.

Die Zinserträge aus Finanzierungsschätzen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Bei den Finanzierungsschätzen Typ B greift die Besteuerung erst bei Fälligkeit (also nach 2 Jahren) Platz.

Abgesehen von der Liquidität, die durch den Ausschluss einer vorzeitigen Rückgabe der Finanzierungsschätze beeinträchtigt ist (ihre Beleihung ist jedoch jederzeit möglich!), stellen diese Papiere eine bedenkenswerte Alternative zum Sparkonto dar. Maximale Sicherheit wird durch die wirtschaftliche Bonität des Emittenten, der Bundesrepublik Deutschland, gewährleistet. – Ein Wertveränderungsrisiko scheidet auf Grund der garantierten Rückzahlung zum Nennwert aus. Auch ein Zinsrisiko ist durch die feste Zinsvereinbarung nicht gegeben. Diese Verzinsung (Rentabilität) orientiert sich am Kapitalmarktzins.

Sparbriefe und Anlage in Anleihen

Anleihen, auch Obligationen, Renten(-papiere) oder im englischen Sprachraum Bonds genannt, sind Wertpapiere, die eine Schuld(-verschreibung) verbriefen. Prinzipiell sollte eine solche Schuldverschreibung eine den Wert ausweisende Urkunde, auch Mantel genannt, und einen Bogen (das ist ein Blatt, das die Kupons als Gewinnanteilscheine bzw. die Zinsscheine und den Erneuerungsschein für den aufgebrauchten Bogen ausweist) umfassen. In der Praxis werden für die meisten Anleihen jedoch keine Urkunden mehr ausgestellt. Die Aushändigung von Urkunden und die Einlösung von Kupons/Zinsscheinen entfällt damit heute weitgehend.

Ständige Auskunft über die Entwicklung am Anleihenmarkt geben eine Reihe von durch die Deutsche Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse, FWB) veröffentlichten Indizes:

Unter der Marke eb.rexx führt die FWB eine Indexfamilie für festverzinsliche Wertpapiere. Diese Indizes basieren auf den Preisen der elektronischen Handelsplattform Eurex Bonds, die durch ihre Anbindung an die Handelssysteme von Xetra und Eurex Kassa- und Terminmarkt in einem zentralen Quote-Buch vereint. Grundlage für die börsentäglich fortlaufende Berechnung sind die öffentlich zugänglichen handelbaren Preise der liquidesten Anleihen. Die eb.rexx-Indizes liefern Informationen für den deutschen (Anleger-)Markt.

Der REX-Index bietet einen repräsentativen Ausschnitt des Marktes für deutsche Staatsanleihen mit fester Verzinsung und Restlaufzeit zwischen 0,5 und 10,5 Jahren. Er wird einmal börsentäglich berechnet.

Der REX-Performance-Index (REXP) gibt die Wertentwicklung des REX-Portfo- lios unter Einbezug der gezahlten Zinsen (Kuponzahlungen) wieder.

REX PERFORMANCE INDEX / DE0008469115.INX / (mtl.) 12.5.06 Schluss 308.78 / Hoch 317,78 (31.8.05) /Tief 179,37 (28.6.96)

Für Pfandbriefe werden entsprechende Entwicklungen über den PEX und den PEXP ausgewiesen. Die Familie der iBoxx-Rentenindizes beruht auf einer Allianz der Deutsche Börse AG mit den Investmentbanken ABN AMRO, Barclays Capital, BNP Paribas, Deutsche Bank, Dresdner Kleinwort Wasserstein, Morgan Stanley und UBS War- burg. Die Deutsche Börse berechnet die Indizes börsentäglich fortlaufend auf der Basis von (Realtime-)Preisen, die ihr direkt von den Partnerbanken gemeldet werden. Die iBoxx-Indizes liefern Informationen für den internationalen (Anleger-) Markt.

Als Kennzahl für die Rentabilität von Anleihen wird gerne die sogenannte Um- laufrendite herangezogen. Sie erfasst die durchschnittliche Rendite aller im Umlauf befindlichen, auf Euro lautenden Inhaberschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von über 4 Jahren. Die Umlaufrendite wird von der Deutschen Bundesbank börsentäglich ermittelt.

Sparbriefe
Unter Bezeichnungen wie Sparbrief, Sparkassenbrief, Kapitalsparbrief und ähnlichen bieten Kreditinstitute (wertpapierähnliche) Schuldverschreibungen für die mittelfristige Anlage von Spargeldern an. Der Mindestanlagebetrag beläuft sich je nach Anbieter auf Euro 2500 oder Euro 5000. Solche Sparbriefe sind relativ hoch verzinslich (z. Z. [Sommer 2006] zwischen 3,25 % u. 4,1 %). Diese Anlageform schließt die Lücke zwischen den Spareinlagen und den langfristigen Wertpapieren.

Die Laufzeit von Sparbriefen ist recht unterschiedlich. Vereinzelt beträgt sie 1 Jahr, meistens jedoch 3-5 Jahre; in Ausnahmefällen auch 10 Jahre. Die Rückzahlung des Sparkapitals erfolgt am Ende der Laufzeit (Fälligkeit) zu jeweils 100 Prozent.

Sparbriefe werden in der Regel als (Namens-)Schuldverschreibung auf den Namen des Anlegers ausgestellt. In diesem Fall erhält zum Fälligkeitstermin nur der auf der Schuldverschreibung Genannte den angelegten Betrag zurück. – Vereinzelt gibt es auch Sparbriefe, die den Anleger nicht (namentlich) ausweisen und somit als Inhaberpapiere behandelt werden. Dies bedeutet, dass jeder, der den Sparbrief zum Fälligkeitstermin dem (ihn) ausgebenden Institut vorlegt, den Anlagebetrag verlangen kann.

Sparbriefe sind weitgehend risikolos: Es besteht kein Kursrisiko, da sie nicht an der Börse oder im freien Kapitalverkehr gehandelt werden; es besteht kein Zinsrisiko, da der Zins vertraglich vereinbart ist; es besteht kein Währungsrisiko , da der Anlagebetrag auf Euro (zum 1.1.2002 wurden die bestehenden Sparbriefe auf Euro umgestellt) lautet; und es besteht kein Rückzahlungsrisiko, da die Kreditinstitute (Banken/Sparkassen) allesamt Sicherungsfonds angeschlossen sind. Diese weitgehende Risikolosigkeit lässt Sparbriefe zur mündelsicheren Anlage aufsteigen.

Laufende Nebenkosten oder laufender Zeitaufwand sind mit der Anlage in Sparbriefen nicht verbunden. Zinserträge aus der Anlage in Sparbriefen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte und sie je Konto und Jahr 10 Euro überschreiten, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Hinsichtlich der Auszahlung der Zinserträge lassen sich folgende Typen von Sparbriefen unterscheiden:
-Normal verzinslicher Sparbrief: Bei diesem Sparbrieftyp werden die auflaufenden Zinserträge dem Anleger in der Regel jährlich zur freien Verfügung ausgezahlt beziehungsweise auf ein von diesem angegebenes Konto überwiesen. – Die Ausgabe des Sparbriefes sowie dessen Rückzahlung bei Fälligkeit erfolgen zum Nennwert.
-Abgezinster Sparbrief: Bei diesem Sparbrieftyp werden die über die Laufzeit (des Sparbriefes) anfallenden Zinsen und Zinzeszinsen im Voraus vom Nennwert abgezogen und so dem Anleger nur ein verminderter Kaufpreis in Rechnung gestellt. Die laufenden Zinszahlungen entfallen damit. Die Rückzahlung des Sparbriefes bei Fälligkeit erfolgt zum Nennwert.
-Aufgezinster Sparbrief: Bei diesem Sparbrieftyp erfolgt die Ausgabe zum Nennwert. Die laufenden Zinserträge werden vom Kreditinstitut einbehalten und am Ende der Laufzeit zusammen mit den Zinzeszinsen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt.
-Sparbrief mit steigendem Zinssatz: Dieser Sparbrieftyp ist mit einem über die Laufzeit steigenden Zinssatz ausgestattet. Der Anleger erhält die Zinserträge in der Regel jährlich ausgezahlt beziehungsweise auf ein von ihm dem Kreditinstitut genanntes Konto zu seiner freien Verfügung überwiesen. Die Rückzahlung des Anlagebetrages bei Fälligkeit erfolgt zum Nennwert.

Sparbriefe mit steigendem Zinssatz können nach Einhaltung einer festgelegten Sperrfrist vorzeitig an das ausgebende Kreditinstitut zurückgegeben werden. Es werden dafür keine Abschläge erhoben.

Auf- und abgezinste Sparbriefe bieten die Möglichkeit, die Ausschüttung der Zinserträge in eine Zeit mit geringerer Steuerbelastung (z. B. ins Rentenalter) zu verlegen.

Für die Anlage in Sparbriefen erheben die Kreditinstitute keine Gebühren. Abgesehen von solchen mit steigendem Zinssatz werden Sparbriefe von den sie anbietenden Kreditinstituten nicht vor Fälligkeit zuriickgenommen. Sie können icdoch bei diesen zu 100 Prozent beliehen werden, meist zu einem Vorzugszins (von 1,5-3 Prozent über dem jeweiligen Guthabenzins). Kaufüberlegungen in Richtung Sparbriefe sollten stets auch Bundesanleihen oder Bundesschatzbriefe als lukrative Alternativen in Betracht ziehen.