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Annuitäten-Bonds, Swap-Anleihen und Kombizinsanleihen

Annuitäten-Bonds
Annuitäten-Bonds sind meist von deutschen Banken und Großunternehmen emittierte, langfristige Schuldverschreibungen, die im Gegensatz zu normalen Anleihen nicht nach Beendigung der Laufzeit, sondern ab einem bestimmten Zeitpunkt nach einem festgelegten Plan getilgt werden. Das Anleihekapital wird zusammen mit den Zinsen in stets gleichen Jahresraten (Annuitäten) – gegebenenfalls nach Ablauf einer bestimmten Anzahl tilgungsfreier Jahre – zurückgezahlt. Der Zinssatz der Anlage ist für die gesamte Laufzeit festgelegt. Für den Anleger ergibt sich damit der Vorteil eines über einen bestimmten Zeitraum gleichbleibenden Zuflusses an Mitteln. Diese Regelmäßigkeit des Mittelzuflusses kann insbesondere dort erwünscht sein, wo bestimmte ständig wiederkehrende finanzielle Belastungen (z. B. Ausbildung von Kindern, Altersvorsorge) aus einem knappen Budget bestritten werden müssen.

Annuitäten-Bonds können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Der erforderliche Anlagebetrag ist relativ hoch. Er liegt zwischen 5000 und 10000 Euro. Die Laufzeit beträgt üblicherweise 10, 15 bis 30 Jahre.

Neuemissionen sind für den Ersterwerb spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere hingegen verursacht Spesen: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühren 0,75 %o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge aus Annuitäten-Bonds unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Zusammenfassend kann die Anlage in Annuitäten-Bonds wie folgt beurteilt werden. Interessante längerfristige Papiere, deren vorzeitiger Verkauf (Liquidität) recht problematisch sein kann.

Die Rentabilität ist wohl nicht spektakulär, kann aber im Allgemeinen  als gut bezeichnet werden.

Die Sicherheit der Anlage ist wie bei allen Schuldverschreibungen in erster Linie von der Bonität des Emittenten abhängig. Diese ist bei den emittierenden Banken und Großunternehmen in der Regel sehr gut. Ein Zinsrisiko ist nicht gegeben. Tilgung und Auszahlung sind garantiert.

Swap-Anleihen
Swap-Anleihen sind Schuldverschreibungen von Großunternehmen, Banken, internationalen Organisationen und anderen, bei denen der jeweilige Emittent seine Zinszahlungs- und/oder Währungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern gegen die (Zinszahlungs- und/oder Währungsverpflichtungen) eines anderen Emittenten austauscht. Solche Austauschbeziehungen werden dann angestrebt, wenn Emissionsschuldner über diese einen entsprechenden Vorteil (Gewinn) glauben realisieren zu können. Es lässt sich somit vereinfachend feststellen: Über Swaps in Verbindung mit Anleihen versuchen die am Swap beteiligten Parteien, sich für die Bedienung von Anleihen Mittel zu günstigen Bedingungen zu verschaffen.

Beim Zinsswap werden feste und variable Zinszahlungsverpflichtungen gegeneinander ausgetauscht. Der Austausch der Zinszahlungsverpflichtungen bezieht sich auf einen bestimmten Kapitalbetrag, eine bestimmte Laufzeit und genau festgelegte Zinstermine. Die Laufzeit der festen Zinszahlungsverpflichtung kann sich auf 1-10 Jahre erstrecken. Die variable Zinszahlungsverpflichtung wird während des vorgesehenen Zeitraumes (der Laufzeit) an einen bestimmten Referenzzinssatz angeglichen.

Beim Währungsswap werden Verbindlichkeiten in verschiedenen Währungen einschließlich der Zinsverpflichtungen getauscht. Der Austausch der Kapitalbeträge erfolgt zu einem festgesetzten Devisenkurs; ihr Rücktausch am Ende der Laufzeit zum gleichen Kurs.

Swapgeschäfte werden außerbörslich abgewickelt, das heißt, sie unterliegen keinerlei Börsenregulierungen. Sie werden zwischen den Banken telefonisch besorgt. Provisionen und/oder Spesen werden von ihnen nicht erhoben.

Zwischen die austauschenden Parteien (Unternehmen, Organisationen) werden in der Regel Kreditinstitute als Intermediarys (Mittler) eingeschaltet, die mit den einzelnen Parteien spezielle Verträge abschließen, die auch die entgeltliche Übernahme der Ausfallrisiken regeln.

Abgesehen vom Swapgeschäft, das in sich klar geregelt ist und die Risiken weitgehend auf die Intermediarys abwälzt, ist die Anlage in Swap-Anleihen analog zu der in Industrie-, Banken- und gegebenenfalls Bundesanleihen zu beurteilen.

Gleitzins- und Kombizinsanleihen
Gleitzinsanleihen sind langfristige (meist 10-jährige) Schuldverschreibungen, die mit einer Vereinbarung über (entsprechend der Marktlage) steigende (Step-up) oder fallende (Step down) Zinssätze ausgestattet sind.

Bei der Step-up-Anleihe werden für die Anfangsjahre relativ niedrige Zinssätze vereinbart, diese dann aber allmählich überdurchschnittlich heraufgesetzt; so beispielsweise von 1,5% im 1. Jahr auf 28% im 10. Jahr.

Die Step-up-Anleihe kommt jenen Anlegern entgegen, deren Steuerprogression im Zeitverlauf abnimmt, beispielsweise durch Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben.

Bei der Step-down-Anleihe werden für die Anfangsjahre relativ hohe Zinssätze vereinbart, diese dann aber allmählich stark gesenkt; so beispielsweise von 15% im 1. Jahr auf 2% im 10. Jahr.

Die Step-down-Anleihe kommt jenen Anlegern entgegen, die in den Anfangsjahren der Laufzeit eines solchen Papiers noch Kapitalzinserträge innerhalb der steuerlichen Freigrenzen unterbringen können oder deren Steuerprogression im Zeitverlauf zunimmt.

Kombizinsanleihen sind ebenfalls langfristige (meist 10-jährige) Schuldverschreibungen. Bei ihnen wird zunächst für eine bestimmte Anzahl von Jahren keine Verzinsung gewährt; danach eine überdurchschnittlich hohe. Eine solche Regelung kann wiederum aus steuerlichen Gründen äußerst attraktiv sein. Unterliegt der Anleger zunächst (z. B. während der ersten fünf Jahre) einer hohen Steuerprogression, kann er (bei einer Laufzeit der Anleihe von beispielsweise zehn Jahren) die Zinserträge in die nachfolgende, weniger steuerlich belastete Einkommensphase (z. B. den Ruhestand) verlegen.

Gleitzins- und Kombizinsanleihen können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Neuemissionen sind für den Ersterwerb spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht dagegen Spesen: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühr 0,75 %o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25 %o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge aus Gleitzins- und Kombizinsanleihen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Abschließend kann die Anlage in Gleitzins- und Kombizinsanleihen wie folgt beurteilt werden. Der Handel der Papiere an der Börse garantiert jederzeit eine hohe Liquidität, gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten.

Was die Rentabilität der Papiere angehtTso sollte diese nicht nur hinsichtlich deren Verzinsung, sondern auch hinsichtlich der Möglichkeit der Steuerverlagerung beurteilt werden. Es ist insbesondere die Rendite nach Steuern, die diese Papiere attraktiv macht.

Die Sicherheit von Gleitzins- und Kombizinsanleihen ist, wie bei allen Schuldverschreibungen, in erster Linie an die Bonität der jeweiligen Emittenten gekoppelt. Die Rückzahlung nach Ablauf der Laufzeit ist garantiert. Der Verkauf während der Laufzeit über die Börse ist allerdings mit einem Kursrisiko belastet. Die Zinskonditionen sind fixiert. Ein Zinsveränderungsrisiko besteht nicht.