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Prüfungen und Gespräche bei der Bank bezüglich Ihres Darlehens

Ein erstes, kostenloses Gespräch ist bei fast allen Banken möglich. Die weitergehenden Prüfungen sind jedoch meist mit Kosten verbunden. Geschäftsbanken verlangen dafür üblicherweise Gebühren in Höhe von ein bis zwei Prozent des Darlehensbetrags. Einige erstatten diese Gebühr zurück, sobald eine Zusage vorliegt. Daneben gibt es Geschäftsbanken, bei denen die Prüfungen gar nichts kosten. Damit Sie die Prüfungen mehrerer Geschäftsbanken nicht teuer zu stehen kommen, beachten Sie die folgenden Tipps.

Thema Was Sie tun können
Ermitteln Sie die Höhe der Gebühren. Fragen Sie bei mehreren infrage kommenden Banken nach, ob dort Kosten für die Prüfung entstehen und wie hoch diese ausfallen.
Lassen Sie sich Zeit. Denken Sie gründlich nach, bevor Sie entscheiden, wann Ihr Vorhaben in die abschließende Prüfung bei einer Bank gehen soll. Sie können nach dem ersten Gespräch bei einer Bank verlangen, dass Ihnen eine Bedenkzeit eingeräumt wird.
Wahlen Sie die Bank sorgfältig aus. Wenn Sie mit mehreren Banken sprechen, sollten Sie sich gut überlegen, bei welcher davon Sie Ihr Vorhaben in die abschließende Prüfung geben wollen. Bevorzugen Sie die Bank, bei der Sie sich am besten aufgehoben fühlen.
Vorsicht bei zeitgleichen Prüfungen! Wenn Ihr Budget knapp ist, sollten Sie auf zeitgleiche Prüfungen bei mehreren Geschäftsbanken verzichten. Informieren Sie sich bei einer Ablehnung zunächst über die Gründe – nur so können Sie es beim nächsten Versuch besser machen.
Ziehen Sie vordem Kontakt mit der Bank einen Berater hinzu. Sie können Ihr Vorhaben jederzeit durch einen Berater prüfen lassen. Von ihm erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung, ob Ihr Vorhaben überhaupt Aussichten auf Erfolg hat oder ob Sie nur an Ihrem Businessplan arbeiten müssen. Der Check durch einen Berater kostet zwar etwas, ist aber unter Umständen immer noch günstiger als die Prüfungsgebühren der Bank. Teuer wird es vor allem dann, wenn mehrere Prüfungen durchgeführt werden, weil Ihr Antrag im ersten Anlauf abgelehnt wurde. Holen Sie am besten Angebote für eine Beratung in Ihrer Nähe ein, denn so werden Sie auch erfahren, welche Bank in Ihrer Umgebung zu Ihrem Vorhaben passt. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine Zusage.

Wird ein Vorhaben nicht nur von einer Geschäftsbank, sondern auch von einer Förder- oder Bürgschaftsbank geprüft, müssen Sie sich auf weitere Gebühren einstellen. Die Kosten hierfür fallen ebenfalls unterschiedlich aus. Sind beispielsweise zwei Prozent des Darlehensbetrags bei einer Bürgschaftsbank zu zahlen und geht es um 50.000 Euro, müssen Sie mit zusätzlichen 1.000 Euro rechnen.

Pauschalen für die Bank
Wenn Geschäftsbanken eine Gebühr für die Prüfung verlangen und diese bei positivem Ausgang nicht zurückerstatten, wird meist so argumentiert: „Wir verdienen ja nichts an einem Förderdarlehen.“ Das ist nicht ganz richtig: Die KfW will attraktive Vorhaben unterstützen, auch wenn nicht viel Kapital vorhanden ist. Daher zahlt sie den Geschäftsbanken eine angemessene Bearbeitungspauschale und beteiligt sie an den Zinseinkünften. Welchen Anteil sie bekommt, kann die Geschäftsbank nicht selbst festlegen. Sie erhält aber de facto weniger Zinsen als bei einem Darlehen, das sie aus eigenen Mitteln vergibt. Dafür übernimmt die Förderbank allerdings auch bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos. Leer geht die Geschäftsbank auf keinen Fall aus.

Es kostet viel Zeit, wenn Geschäftsbank und Eörder – oder Bürgschaftsbank Ihr Vorhaben nacheinander prüfen. Deshalb kann Ihre Bank im Ausnahmefall dafür sorgen, dass beide Prüfungen zeitgleich ablaufen. Das Vorgehen verspricht zwar eine schnellere Bearbeitung, birgt aber erhebliche Risiken:
• Wenn beide Banken Gebühren für die Prüfung verlangen, müssen Sie in jedem Fall zweimal zahlen; auch wenn schon die Geschäftsbank Ihren Antrag nicht genehmigt.
• Lehnt Ihre Geschäftsbank das Vorhaben ab, während es gleichzeitig bei der Bürgschafts- oder Förderbank geprüft wird, müssen Sie damit rechnen, dass dort Misstrauen entsteht. Im schlimmsten Fall erteilt die Förder- oder Bürgschaftsbank sogar gleich eine Absage, obwohl Sie in einem zweiten Anlauf vielleicht doch eine Geschäftsbank gefunden hätten, die Ihr Vorhaben unterstützt hätte. Mit einer Ablehnung durch eine Förder- oder Bürgschaftsbank verhageln Sie sich alle Chancen auf ein Förderdarlehen oder auf eine Bürgschaft dieser Bank. Das kann zum vorzeitigen Aus für Ihre Pläne führen.

Mithilfe des Businessplans beschreiben Sie Ihr Geschäftsvorhaben. Dabei geht es nicht darum, eine große Menge an beschriebenem Papier zu produzieren, sondern darum, Ihr Vorhaben auf rund 20 Seiten auf den Punkt zu bringen. Und zwar so, dass Sie die Bank oder andere Personen beziehungsweise Organisationen davon überzeugen. Da Sie für verschiedene Gesprächspartner unterschiedliche Versionen des Businessplans benötigen, ist es sinnvoll, zunächst eine Basisversion auszuarbeiten. Meist müssen Sie diese Fassung nur minimal abwandeln, wenn Sie Ihren Businessplan bei anderen Organisationen, beispielsweise bei der Arbeitsagentur, vorlegen müssen. Erstellen Sie am besten zuerst die Version für die Bank, da diese den größten Arbeitsaufwand mit sich bringt, und verwenden Sie diese als Basis.