Banking a la carte – Bezahlung mit Karte

Wie schon erwähnt, ist in Deutschland die Barzahlung noch weit verbreitet. Nur etwa jeder dritte Verbraucher hat Schätzungen zufolge eine Kreditkarte im Portemonnaie, weshalb die Bundesbürger gemeinhin als „Karten-Muffel“ gelten. Ganz anders die Situation im Ausland: Dort ist es durchaus nichts Ungewöhnliches, dass ein Bankkunde vier oder sogar acht Kreditkarten sein Eigen nennt. Nicht nur in den USA, wo das Plastikgeld erfunden wurde, zahlen die weitaus meisten Verbraucher sogar die täglichen Einkäufe im Supermarkt mit ihrer Kreditkarte, auch in England und Frankreich sind die Barzahler immer weiter auf dem Rückzug. Die Bundesbürger hingegen zücken ihre Plastikkarten nur bei ganz bestimmten Bezahlvorgängen. An der Tankstelle, im Restaurant und im Hotel, bei Mietwagenunternehmen und bei der Buchung eines Fluges zahlen die Deutschen schon mal „mit ihrem guten Namen“, ansonsten gilt immer noch die Devise: Cash ist fesch! Wo liegen die Gründe für diese im internationalen Vergleich deutliche Zurückhaltung? Branchenexperten sehen drei entscheidende Gründe, die allerdings einfach zu entkräften sind.
Die deutschen Bankkunden haben sich im Laufe der Jahre mit ihrer EC-Karte (jetzt Maestro-Karte) gut angefreundet. Dieses Zahlungsmittel gibt es gleichsam als Zugabe zum Girokonto. Man kann sich mit dieser Karte in Deutschland und sogar in mehreren ausländischen Staaten mit Bargeld versorgen, außerdem wird dieses Zahlungsmittel auch von zahlreichen kleineren Geschäften akzeptiert.

Viele Verbraucher in Deutschland zieren sich etwas, kleinere Beträge mit Karte zu begleichen. In den USA ist es gang und gäbe, sogar Rechnungen von zehn Dollar mit Plastikgeld zu bezahlen. Auch viele deutsche Einzelhändler, die an und für sich Kreditkarten akzeptieren, sehen es nicht unbedingt gern, wenn kleine Beträge über eine Kreditkarte abgewickelt werden, immerhin bekommen sie dann einen bestimmten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Nicht zuletzt sorgen sich zahlreiche Verbraucher um die Sicherheit von Kreditkarten: Was passiert, wenn man die Karte verliert? Und hat man nicht schon allzu oft von haarsträubendem Kartenmissbrauch gehört und gelesen?
All diese Gründe mögen nachvollziehbar sein, sie liefern allerdings kein wirklich überzeugendes Argument gegen Kreditkarten. Tatsächlich weist diese Form des bargeldlosen Zählens in vielen Fällen sogar deutliche Vorteile auf, wobei wir bei dieser Betrachtung allerdings auch die Nachteile nicht verschweigen wollen. Doch zunächst zur Frage, wie Sie als Verbraucher und Bankkunde von Ihrer Kreditkarte profitieren können. Zweifellos bieten Kreditkarten mehr Komfort als die EC- bzw. Maestro-Karten. Der wichtigste Unterschied liegt im Zahlungsaufschub. Wenn Sie heute eine Rechnung mit Ihrer EC- oder Maestro-Karte zahlen, wird Ihr Girokonto meist schon am nächsten Werktag mit dem Gesamtbetrag belastet. Beim Einsatz von Kreditkarten hingegen erhalten Sie nur einmal pro Monat eine detaillierte Rechnung. Somit wird auch nur einmal pro Monat von Ihrem Girokonto abgebucht. Sie profitieren mithin von einem Zahlungsaufschub von bis zu vier Wochen (bei Einsatz der Karte im Ausland teilweise sogar noch länger). Darüber hinaus können Sie Ihre Kreditkarte weltweit einsetzen. Mit Ihrer EC- oder Maestro-Karte kommen Sie kaum über Europa hinaus. Und Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrer Kreditkarte rund um den Globus mit Bargeld zu versorgen – in vielen Fällen sogar kostenlos.
Zum zweiten Einwand: Ein Händler muss grundsätzlich entscheiden, ob er Kreditkarten akzeptieren möchte oder nicht. Er kann die Akzeptanz solcher Karten nicht von der Höhe des Preises abhängig machen. Tut er es trotzdem, bleibt es dem Verbraucher überlassen, ob er derlei Geschäftsgebaren hinnimmt oder nicht doch lieber zur Konkurrenz wechselt. Denn realistisch betrachtet, sichert sich der Händler mit der Akzeptanz von Kreditkarten einen Vorteil. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass Verbraucher, die ihre Rechnung nicht sofort bar begleichen müssen, tendenziell zu höheren Ausgaben neigen. Das heißt im Klartext, der Einsatz von Kreditkarten führt unter dem Strich meist zu höheren Umsätzen. Selbst wenn Sie zum Kreis der „eingefleischten“ Barzahler gehören sollten, kann es dennoch Sinn machen, bei höheren Beträgen an der Kasse die Kreditkarte zu zücken. Signalisieren Sie zunächst, dass Sie mit Karte zahlen möchten. Kurz vor der Zahlungsabwicklung fragen Sie den Händler, wie hoch der Rabatt ausfiele, wenn Sie die Rechnung bar begleichen würden. In den meisten Fällen können Sie damit einen Rabatt durchsetzen, denn bei einer Zahlung mit Kreditkarte erhielte der Verkäufer ohnehin nicht den vollen Rechnungsbetrag überwiesen.
Wer seine Kreditkarte mit der üblichen Sorgfalt aufbewahrt, bei Bezahlvorgängen im Internet auf eine ausreichende Verschlüsselung der Daten achtet, die Umsätze systematisch kontrolliert und sich bei Unstimmigkeiten oder Verlust der Karte umgehend bei seiner Bank oder der Kreditkartenorganisation meldet, braucht schließlich keine Sicherheitsrisiken zu befürchten. Und eines ist unbestritten: Wer ständig größere Geldsummen mit sich herumträgt, ist einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt als Kreditkartenzahler.

Aber natürlich weisen Kreditkarten auch Schattenseiten auf. Und die sind vorrangig psychologischer Natur. Menschen, die im Umgang mit Geld ohnehin leicht den Überblick verlieren, laufen Gefahr, sich zu überschulden. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn es sich um „echte“ Kreditkarten handelt, die dem Kunden eben nicht nur einen kurzfristigen Zahlungsaufschub gewähren, sondern eine Finanzierungsfunktion aufweisen. In diesen Fällen zahlt der Kunde nicht den im jeweiligen Monat aufgelaufenen Kreditkartenbetrag komplett, sondern er tilgt die Summe zum Beispiel über mehrere Monate und zahlt hierfür Zinsen. Zwar werden diese Risiken dadurch verringert, dass die kartenausgebende Bank ein Limit festlegt, das der Kunde pro Monat nicht überschreiten darf, doch lässt sich diese Grenze leicht umgehen, indem der Betreffende zum Beispiel mehrere Karten unterhält.
Schließlich werden für die meisten Kreditkarten Jahresgebühren fällig, die bei den mit klingenden Namen geschmückten Prestigekarten (gern als Platin- oder Gold-Varianten bezeichnet) schon recht üppig ausfallen können. Diese Karten werden zwar mit zusätzlichen Funktionen und Serviceleistungen ausgestattet, deren Nutzen sich aber oft in Grenzen hält. Bestimmte Versicherungen oder der Anspruch auf Hilfe bei Problemen im Ausland („Assistance-Dienstleistung“) bestehen in vielen Fällen bereits aufgrund anderweitiger Policen oder durch Schutzbriefe, wie sie zum Beispiel Automobilclubs anbieten.
Insgesamt gesehen dürfte in den nächsten Jahren allerdings die Bedeutung von Kreditkarten als Zahlungsmittel weiter zunehmen. Dafür sprechen vier gute Gründe:
Für viele Einkaufsvorgänge braucht der Kunde eine Kreditkarte. Wer zum Beispiel Waren im Internet bestellt, hat meist nur die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag vorab zu überweisen (gefährlich), per Nachnahme zu ordern (teuer) oder eben mit seiner Kreditkarte zu zahlen.
Längst akzeptieren auch größere Supermarktketten Kreditkarten. Im Zeitalter der Internationalisierung können sie sich dem weltweiten Trend hin zu bargeldlosem Zahlen nicht widersetzen. Kleinere Geschäfte geben sich derzeit noch zurückhaltend, doch scheint selbst dort mittlerweile ein Umdenken stattzufinden. Viele Direktbanken stellen ihren Kunden kostenlose Kreditkarten zur Verfügung, mit denen sie sich (wie auf den vorangegangenen Seiten beschrieben) weltweit kostenlos mit Bargeld versorgen können. Und wer eine Kreditkarte erst einmal sein Eigen nennt, wird sie früher oder später verstärkt als Zahlungsmittel einsetzen.

Kreditkarten im Überblick
Kreditkarte ist nicht gleich Kreditkarte. Vier Arten gilt es zu unterscheiden:
Charged Card: Diese Variante ist in Deutschland mit Abstand am stärksten verbreitet. Auf dem Kreditkartenkonto werden die Umsätze eines Monats gesammelt und zu einem bestimmten Stichtag vom Konto des Kunden abgebucht. Der Karteninhaber profitiert von einem kurzfristigen zinslosen Zahlungsaufschub. Dabei muss der Kunde jedoch sein Limit beachten. Überschreitet er es, wird die Karte nicht mehr akzeptiert, was zu peinlichen Situationen führen kann.
Credit Card: Dabei handelt es sich um„echte“ Kreditkarten. Der Kunde hat die Wahl, ob er die monatlich aufgelaufenen Kreditkartenumsätze wie bei einer Charged Card komplett abbuchen lässt oder den Betrag in Raten zurückzahlt. Üblicherweise legt das kartenausgeben- de Unternehmen die Mindesthöhe der Rate fest. Diese Kartenvariante spielt in Deutschland noch keine große Rolle, da hierzulande in erster Linie der ungesicherte Dispositionskredit auf das Girokonto als kurzfristige Finanzierungsform dient.
Prepaid Card: In diesem Fall muss der Kunde zunächst Geld auf sein Kreditkartenkonto überweisen. Dann darf er über den betreffenden Betrag verfügen. Prepaid Cards eignen sich vor allem dann, wenn die Bonität des Kunden nicht ausreicht, um ihm eine Charged oder Credit Card zu überlassen. Wer sich für eine Prepaid Card entscheidet, vermeidet zum Beispiel eine Schufa-Anfrage.
Debit Card: Sie funktioniert wie die bekannte EC- bzw. Maestro-Karte. Das heißt, der Kunde zahlt seine Rechnung mit dieser Karte, der Betrag wird ihm aber schon kurzfristig (normalerweise am nächsten Werktag) von seinem Konto abgebucht. Der Karteninhaber profitiert somit weder von einem Zahlungsaufschub wie bei der Charged Card noch von einer echten Kreditfunktion wie bei der Credit Card.

Schwer zu durchschauen – der Mann dazwischen bei Direktbanking

Für eine andere Art des Angriffs verwendet man den englischen Begriff „Man in the Middle“ (der Mann in der Mitte). Das ist ein besonders gemeiner Trick. In diesem Fall liegt der Fehler nämlich nicht bei Ihnen. Sie haben sich auf die (echte) Internetseite Ihrer Bank eingewählt und wollen jetzt eine Überweisung ausführen. Allerdings kommen Ihre Daten nie bei der Bank an, denn der Täter hat sich mithilfe eines Trojaners dazwischengeschaltet. Er fängt jede Datenübertragung an die Bank ab. Er löscht zum Beispiel die Kontonummer des Empfängers und setzt eine andere Nummer ein. Die manipulierte Information schickt er an die Bank, die natürlich wie gewohnt eine TAN zur Autorisierung des Auftrags verlangt. Die fragt der Hacker dann bei seinem arglosen Opfer ab.

Um auch dieses Risiko zu umgehen, haben viele (Direkt-)Banken die Übertragungssicherheit durch die Einführung von iTANs, mTANs und eTANs erhöht. Bei iTANs handelt es sich um indizierte Transaktionsnummern. Das heißt, Sie tippen zur Freigabe eines Auftrags nicht mehr eine beliebige Nummer aus Ihrer TAN-Liste ein. Vielmehr fragt die Bank nach einer ganz bestimmten TAN aus der nummerierten Liste – zum Beispiel „Bitte TAN 65 eingeben“.

Die Lösung mTAN bedeutet, dass Sie die TAN, die Sie zur Durchführung einer Aktion benötigen, per SMS auf Ihr Handy erhalten. Das macht es für den Man in the Middle schwierig, denn üblicherweise wird dabei nicht nur die TAN mitgeteilt, vielmehr erhalten Sie zusätzlich die Empfängerdaten übermittelt. Außerdem ist die TAN nur wenige Minuten gültig. Wenn Sie also eine andere Kontonummer erhalten als die, die Sie eingegeben haben, können Sie den Vorgang abbrechen. Bei eTANs müssen Sie in ein Gerät (den TAN-Generator), das Sie von Ihrer Bank erhalten, die Kontonummer des Empfängers eingeben, bevor Sie eine TAN erhalten. Diese TAN tippen Sie über die Tastatur Ihres PCs ein. Sie ist wie die mTAN nur etwa zwei Minuten gültig. Die Bank hat die Möglichkeit zu überprüfen, ob TAN und die angegebene Kontonummer tatsächlich zusammengehören. Weitaus besser ist eTAN Plus. Hier erhält der Kunde keinen schlichten TAN-Generator, sondern ein „signierendes Gerät“, in das er seine EC-Karte einschieben muss, damit er es nutzen und eine TAN generieren kann. Er erhält zwei Codes: einen Banken- und einen Transaktionscode. Letzterer besteht aus den ersten sechs Stellen der Empfängerkontonummer. Die TAN, die er nach Eingabe der Codes erhält, ist an die Empfängerdaten gebunden.

PC-Sicherheit ist kein Luxus
Experten wissen es seit Langem: Der heimische PC des „Onliners“ ist die Schwachstelle. Deshalb lohnt es sich für jeden, der seine Bankgeschäfte per Internet abwickelt, seinen PC unter Sicherheitsaspekten zu prüfen. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sollten Sie unbedingt ergreifen:
Verwenden Sie einen Browser mit 128 Bit SSL Verschlüsselung. Speichern Sie weder PINs noch TANs auf dem PC. Stellen Sie immer sicher, dass Sie sich wirklich auf der Internetseite Ihrer Bank befinden. Rufen Sie die Seite niemals über Links auf.Achten Sie immer auf das geschlossene Sicherheitsschloss. Wählen Sie sichere Passwörter mit sechs bis acht Stellen und einer Mischung aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen. Gehen Sie nicht als Administrator ins Internet. Deaktivieren Sie in Ihrem Browser die automatische Verwendung von AxtiveX-Controls und Java-Applets. Diese kleinen Programme machen es Unbefugten leicht, auf Ihren PC zuzugreifen. Benutzen Sie immer ein aktuelles Virenschutzprogramm und achten Sie auf regelmäßige Updates. Installieren Sie eine Firewall.

Tipp:
Es gibt gute kostenlose Firewalls. Viele Tipps und Informationen rund um das Thema PC-Sicherheit sowie kostenlose Downloads finden Sie unter beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Nicht verunsichern lassen
Keine Frage, bei allen Onlinegeschäften gibt es potenzielle Risiken (wie bei anderen Geschäftsvorgängen auch, denken Sie nur an den Kauf eines Gebrauchtwagens, der oft genug zu einem Vabanque-Spiel gerät). Heute wickeln rund 40 Prozent aller Deutschen ihre standardisierten Banktransaktionen online ab. Im Ausland liegt der Anteil prozentual sogar noch höher. Das heißt, pro Jahr kommt es allein in Deutschland zu mehreren Milliarden von Onlinebanking-Transaktionen. Gemessen daran sind die Schadenfälle verschwindend gering. Die Gefahr, als Kunde in einen Banküberfall verwickelt zu werden, ist statistisch sehr viel größer als das Restrisiko bei virtuellen Bankgeschäften. Vorausgesetzt, Sie befolgen die Sicherheitstipps Ihres Instituts und die Empfehlungen, die wir Ihnen auf den zurückliegenden Seiten gegeben haben. Wir haben an dieser Stelle auf die möglichen Gefahren hingewiesen. Dies geschah nicht mit dem Ziel, Sie zu verunsichern. Aber größtmögliche Sicherheit setzt Information voraus. Wer die Risiken kennt, kann entsprechend handeln und diese minimieren. Letztlich bestätigen auch Verbraucherschützer, dass Onlinebanking mindestens ebenso sicher ist wie die Abwicklung von Geldgeschäften in der Filiale.

Direktbanking in der Praxis und Angebote

Ganz gleich, was man Ihnen erzählen mag, aber ein striktes Bankgeheimnis, das etwa mit jenem in der Schweiz oder in Österreich vergleichbar wäre, hat es in Deutschland noch nie gegeben. Die Behörden schauen bei konkreten Verdachtsmomenten schon mal sehr genau hin, was sich auf den Konten und in den Depots von Bürgern tut, die ins Visier der Fahnder oder Steuerprüfer geraten sind. Zwar erlaubt auch die im Jahr 2005 in Kraft getretene automatisierte Kontoabfrage durch Finanzämter und Sozialbehörden nur die Übermittlung von Stammdaten (wie etwa das Datum der Kontoeröffnung sowie die Namen der Verfügungsberechtigten) und nicht etwa die Offenlegung der Kontoumsätze, dennoch unterliegen die Geld- und Finanzgeschäfte einer stetigen Kontrolle. Schließlich gilt es, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder sogar terroristische Aktivitäten zu entlarven und entsprechend zu handeln. Viele Kontrollen hat der Staat an die Banken delegiert. Sie müssen sich nicht nur von der Identität ihrer Kunden zweifelsfrei überzeugen und in den Jahresbescheinigungen alle Kapitalerträge ihrer Sparer und Anlegerlückenlos dokumentieren. Darüber hinaus sind die Geldinstitute verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen genau unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls an die Behörden zu melden. Hierfür gibt es in den Banken eigens sogenannte Geldwäschebeauftragte.

Legitimation per Postident-Verfahren
All dies trifft auf Filialbanken ebenso zu wie auf Direktbanken, lediglich die Abläufe unterscheiden sich etwas. Wenn Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse vor Ort ein Girokonto eröffnen wollen, legitimieren Sie sich einfach durch Vorlage Ihres Personalausweises. Das Geldinstitut wird sich dann noch mehr oder minder diskret bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) nach Ihrer Bonität erkundigen. Gibt es keine gravierenden Gründe, Ihnen die Eröffnung eines Kontos zu verweigern, ist der Vorgang in kurzer Zeit abgeschlossen und Sie sind ab sofort Kunde des Geldinstituts Ihrer Wahl. Falls Sie sich gleich einen Dispositionskredit einräumen lassen möchten, müssen Sie üblicherweise zudem Ihre letzten Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen die letzten Steuerbescheide sowie die aktuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) vorlegen. Bei schlechter Bonität kann die Bank allerdings die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Dann bleiben nur noch die Sparkassen, die aufgrund ihres öffentlichen Auftrags Girokonten für jedermann einrichten müssen – unabhängig von der Bonität. Diese Konten werden dann allerdings nur auf Guthabenbasis geführt.

Bei Direktbanken läuft der Prozess zur Eröffnung eines Kontos oder Depots etwas anders ab, er erfordert allerdings ebenfalls nur einen relativ geringen Zeitaufwand. Der entscheidende Unterschied: Sie gehen nicht in die Bankfiliale, um sich zu legitimieren, sondern in die nächstgelegene Filiale der Deutschen Post AG. Doch der Reihe nach: Natürlich wäre es am komfortabelsten, man könnte zum Beispiel ein lukratives Tagesgeld- oder Festgeldkonto schnell und einfach per Mausklick eröffnen. Doch ganz ohne Papier geht das leider noch nicht. Es sei denn, Sie sind bereits Kunde bei der betreffenden Direktbank und haben sich schon legitimiert. Egal, ob Sie ein Konto oder ein Wertpapierdepot eröffnen möchten, Sie müssen in jedem Fall den Postweg wählen. Konkret bedeutet dies: Sie rufen auf der Homepage der Direktbank das entsprechende Antragsformular auf, geben online Ihre persönlichen Daten ein und drucken es anschließend aus. Versehen mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift und ergänzt durch weitere erforderliche Unterlagen schicken Sie den Antrag per Post an die Direktbank. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann die Nachricht, dass Ihr Konto eingerichtet wurde. Gleichzeitig gehen Ihnen die Unterlagen für das sogenannte Postident-Verfahren zu. Dabei handelt es sich um eine für Sie als Kunde recht bequeme und vor allem kostenlose Serviceleistung, mit der eine sichere Identifikation von Personen vorgenommen werden kann. Das Verfahren entspricht den Anforderungen des Geldwäschegesetzes, zu dessen Einhaltung die Banken – wie erwähnt – verpflichtet sind, wollen sie nicht ihre Lizenz verlieren. Das Postident-Verfahren gilt als unpersönliche Legitimationsprüfung und ist nicht nur auf Banken beschränkt.

Die vier Arten des Postident-Verfahrens
Postident Basic: Dient der Identifikation von Personen in den Filialen der Post nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Diese Form wird von Direktbanken bei der Eröffnung von Konten und Depots gewählt.

Postident Komfort: Funktioniert wie Postident Basic, allerdings muss die betreffende Person nicht in einer Postfiliale vorstellig werden. Vielmehr wird das Identifikationsverfahren bei Übergabe des Briefes vorgenommen. Postident Special: Diese Form bietet die Möglichkeit der Identifikation durch einen Zusteller sowie der Übergabe eines personalisierten Dokuments zur Unterschrift. Postident für Trustcenter: Diese Form dient der Identifikation von Personen nach den Vorgaben des Signaturgesetzes durch einen zertifizierten Prozess.
Wichtig: Sie können das Postident-Verfahren in allen Filialen der Deutschen Post AG abwickeln. Es ist keinesfalls erforderlich, die Postfiliale an Ihrem Wohnort aufzusuchen. Sie haben also zum Beispiel die Möglichkeit, die Identifikation bei einer Postniederlassung in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes oder an einem inländischen Ferienort vornehmen zu lassen. Und so gehen Sie vor:

Sie erhalten von Ihrer Direktbank nach der Kontoeröffnung einen Postident-Coupon und einen Rückumschlag „Postident“. Beides müssen Sie zusammen mit Ihrem gültigen Personalaus weis oder Reisepass dem Mitarbeiter in der Postfiliale vorlegen. Dieser füllt ein separates Formular aus, das Sie in seiner Gegenwart unterschreiben. Der Postmitarbeiter sendet das unterschriebene Formular und den Coupon im Postident- Rückumschlag an die betreffende Direktbank. Das Ganze dauert etwa zwei Minuten und kostet Sie nichts. Nach erfolgreicher Legitimierung können Sie alle Funktionen und Leistungen des Kontos oder des Depots uneingeschränkt nutzen. Sollten Sie sich später für ein weiteres Produkt derselben Bank entscheiden, entfällt dieses Verfahren, denn Sie sind ja bereits legitimiert. Lediglich für den Fall, dass Sie die Direktbank wechseln, wird ein erneuter Postident-Vorgang erforderlich.

Das Verfahren in Österreich ist sehr ähnlich: Sobald die Direktbank das Konto eingerichtet hat, erhält der Kunde zusammen mit der Bestätigung einen sogenannten Daten-Rückschein per Post. Diesen legt er zusammen mit seinem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bei einer Niederlassung der Österreichischen Post AG vor. Der Mitarbeiter füllt den Daten-Rückschein aus. Alle Angaben werden von Ihnen als Kunde und dem Post-Mitarbeiter per Unterschrift bestätigt. Die Post schickt den Daten-Rückschein an die betreffende Direktbank. Sobald dieser dort eingetroffen ist, gilt der Kunde als legitimiert und kann alle Leistungen rund um sein neues Konto oder Depot in Anspruch nehmen. Auch in Österreich gilt: Hat sich der Kunde gegenüber seiner Direktbank bereits legitimiert, ist bei weiteren Kontoeröffnungen keine erneute Legitimation erforderlich.

Praxistipp:
Suchen Sie möglichst umgehend die nächstgelegene Postniederlassung auf. Umso schneller können Sie in vollem Umfang über Ihr neues Konto oder Ihr Depot verfügen. Sollten Sie ein Girokonto bei einer Direktbank eröffnet haben, warten Sie noch etwa vier Wochen, bevor Sie die Bankverbindung zu Ihrem ehemaligen Geldinstitut kündigen. Erfahrungsgemäß dauert es eine Welle, bis alle Ihre Geschäftspartner Ihre neue Kontonummer registriert haben.

Die kleinen Unterschiede in der Einlagensicherung und Angebote

Eine Direktbank hat keine Gesichter, keine Angestellten, denen man von Angesicht zu Angesicht in der Filiale gegenübersteht. Das Gefühl, bei Schwierigkeiten unter Umständen hilflos zu sein, niemanden verantwortlich machen zu können, hält manche Verbraucher davon ab, zu einer Direktbank zu wechseln, auch wenn sie im Vergleich zur Filialbank noch so günstig sein mag. Die gesichtslose Abwicklung der Direktbanken führt bei diesen Kunden zu dem diffusen Gefühl, dass das Geld bei einem solchen Institut möglicherweise nicht sicher sei. Ein Trugschluss, denn bei den großen Direktbanken, die dem deutschen Einlagensicherungssystem angehören, ist das Geld ebenso sicher wie bei Sparkassen oder Volksbanken. Manche Institute sind jedoch nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken angeschlossen. In diesem Fall gilt die europaweite Mindestabsicherung von 20.000 Euro pro Kunde.

Kurz erklärt: EdB
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gibt es seit 1998. Sie ist eine gesetzliche Sicherungseinrichtung und deckt 90 Prozent der Einlagen ab, maximal 20.000 Euro pro Kunde. Das entspricht dem, was die Europäische Union verlangt. Die meisten Banken gehören jedoch sowohl der EdB als auch der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken an. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds greift dort, wo die
Sicherung durch die EdB aufhört. Sollte der Fall der Fälle wirklich eintreten, erhält der Kunde die Entschädigung aus einer Hand durch den Bankenverband.
Wie gesagt: Die großen deutschen Direktbanken gehören in der Regel dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Der Fonds sichert alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden, also Geld auf dem Girokonto, Termin- und Spareinlagen inklusive Sparbriefe. Sollte die Bank zahlungsunfähig werden, erhält der Kunde trotzdem sein Kapital und die angefallenen Zinsen zurück.

Das ist wichtig:
Finden Sie heraus, welchem Einlagensicherungsfonds Ihre Bank angehört. Dann wissen Sie auch über die Flöhe bzw. den Umfang der Sicherung Bescheid. Bei Neukunden ist die Bank sogar verpflichtet, diese Informationen weiterzugeben.
Direktbanken nennen die Art und den Umfang ihrer Einlagensicherung normalerweise auf der Internetseite. Geben Sie einfach im Suchfeld das Wort „Einlagensicherung“ ein.
Unter bankenverband*de finden Sie eine Liste der Institute, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angehören. Dort können Sie auch mit einem Formular die Sicherungsgrenzen einzelner Banken abfragen. Dabei müssen Sie übrigens Name und Adresse angeben. Die schriftlich erteilte Antwort wird als Beweis gespeichert – zu keinem anderen Zweck.
Sollten Sie Ihre Bank auf dieser Liste nicht finden, ist das noch kein Grund zur Panik. Möglicherweise haben Sie bei der Suche nicht den vollständigen Namen verwendet. Über die EdB sind Sie auf jeden Fall bis 20.000 Euro abgesichert, aber Sie sollten schnellstens bei Ihrer Bank nachfragen, wenn Ihre Einlage darüber liegt.
Ihre Bank kann übrigens aus einem Sicherungsfonds austreten oder ihre Sicherungsgrenze ändern. Sie ist nicht verpflichtet, Ihnen das mitzuteilen. Sollte die Bank austreten, gibt es für die Kunden eine Art Bestandsschutz für die Einlagen, die vor dem Austritt getätigt wurden. Diese Einlagen sind bis zur Höhe der bisherigen Sicherungsgrenze geschützt, und zwar bis zur Fälligkeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Die Sicherungsgrenze selbst entspricht beim Bundesverband deutscher Banken 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank. Wenn die gesamten Einlagen eines Kunden nicht über dieser Grenze liegen, sind sie vollständig gesichert. Verändert sich das Eigenkapital einer Bank, ändert sich auch die Sicherungsgrenze.
Ausländische Anbieter, die keine Niederlassung in Deutschland haben, unterliegen hinsichtlich der Insolvenzsicherung möglicherweise anderen Regelungen. Handelt es sich um in der EU ansässige Banken, gilt zumindest die 20.000 Euro-pro-Kunde-Regel. In jedem Fall sollten Sie sich kundig machen, denn bei Streitigkeiten und Problemen – und das bezieht sich nicht nur auf den Insolvenzfall – sind Klagen im Ausland langwierig und teuer.

Praxisbeispiel:
Bei einer Sicherungsgrenze von 10 Millionen Euro sind alle Kunden, deren Einlagen nicht mehr als 10 Millionen Euro betragen, vollständig geschützt. Auch wenn mehrere Kunden Einlagen in Höhe von jeweils 9 Millionen Euro bei dieser Bank haben, sind alle abgesichert. Die Sicherungsgrenze ist das Limit der Absicherung für die Einlagen jedes einzelnen Kunden. Bei der Zweigniederlassung Deutschland der CortalConsors S.A. lag die Sicherungsgrenze zum Beispiel Anfang 2008 bei 45 Millionen Euro, bei der Comdirect Bank waren knapp 163 Millionen Euro pro Kunde abgesichert, bei der ING-DiBa 1,17 Milliarden Euro. Das sollte für die meisten Kunden ein ausreichender Puffer sein.
Der Einlagensicherungsfonds schützt nicht alles. Er deckt sogenannte „Nichtbankeneinlagen“ ab. Darunter versteht man die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, also Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Dazu gehören auch auf den Namen lautende Sparbriefe. Nicht dazu zählen Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen. Schuldscheine jedoch, die von einer deutschen Bank emittiert werden, unterliegen als Schuldscheindarlehen dem Schutz des Einlagensicherungsfonds.
Ein Depot mit Aktien, Renten, Fonds oder Investmentzertifikaten wird von einer Insolvenz der Bank nicht tangiert. Die Bank verwaltet das Depot nur. Die Wertpapiere sind Eigentum des Kunden. Sie müssen also nicht gesichert werden. Sollte Ihre Bank tatsächlich insolvent werden, können Sie von ihr schriftlich die Herausgabe Ihrer Wertpapiere verlangen oder die Übertragung Ihres Depots auf ein anderes Kreditinstitut.

Was erfährt der Fiskus für Direktbanken

Vorweg und ganz pauschal: Direktbanken und ihre Kunden unterliegen genau denselben steuerlichen Gesetzen und Regeln wie Kunden bei Filialbanken. Natürlich können sie auch dieselben Freistellungsbeträge in Anspruch nehmen wie jeder andere.

Durch die ab Januar 2009 wirksame Abgeltungsteuer ergeben sich einige wichtige Änderungen. Die Auswirkungen auf den Anleger sind je nach Einkommen unterschiedlich. Lediglich der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete bleibt bestehen. Darin enthalten ist ein Pauschalbetrag von 51 bzw. 102 Euro für Werbungskosten. Höhere Werbungskosten fallen höchstens bei Steuerpflichtigen mit einem sehr hohen Einkommen an. Allerdings profitieren die bereits von der Abgeltungsteuer, die in der Regel nicht ihrem persönlichen Einkommensteuersatz entspricht, nach dem früher Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert wurden, die über dem Sparerfreibetrag lagen.

Abgeltungsteuer in Kürze
Ab dem 1. Januar 2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen in Deutschland einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Darunter fällt grundsätzlich alles: Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Termingeschäften und Zertifikaten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Immobilien sind ausgenommen. Zu den 25 Prozent kommen allerdings noch Kirchensteuer (sofern der Anleger Kirchenmitglied ist) und Solidaritätsbeitrag hinzu. Insgesamt werden dann 28,5 Prozent fällig. In unseren Beispielen rechnen wir der Einfachheit halber mit 25 Prozent.
Die Abgeltungsteuer wird an der Quelle erhoben. Das bedeutet, dass die Banken verpflichtet sind, einen Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen. Damit ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge abgegolten, das heißt, der Steuerpflichtige muss die Kapitaleinkünfte nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Für Kapitalanlagen im Ausland gilt nach wie vor, dass der Steuerpflichtige seine Erträge ermitteln und gegenüber dem Finanzamt erklären muss. Diese Erträge werden dann gleich behandelt wie inländische.

Die Regierung erhofft sich von der Einführung der Abgeltungsteuer mehr Steuerehrlichkeit der Bürger und einen attraktiveren Markt für Kapitalanleger. Bisher mussten über den Freibetrag hinausgehende Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen waren das leicht 42 Prozent. Insofern nehmen sich die 25 Prozent Abgeltungsteuer auf den ersten Blick positiv aus. Doch die Sache hat auch einen Haken: Mit der Einführung der Abgeltungsteuer entfällt das Halbeinkünfteverfahren. Erzielte beispielsweise bisher ein Anleger 1000 Euro Gewinne aus Dividenden, musste er davon lediglich die Hälfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern, also 500 Euro, für die bei einem Steuersatz von 33 Prozent 165 Euro an den Fiskus abzuführen waren. Im Rahmen der Abgeltungsteuer müssen nun 250 Euro abgeführt werden. Das heißt zum einen, dass hier vor allem Anleger mit durchschnittlichem Einkommen belastet werden, zum anderen, dass die Anlage in Aktien und Fonds an Attraktivität verliert.

Minus für Aktien und Investmentfonds
Kursgewinne können nicht mehr steuerfrei vereinnahmt werden. Auf Kursgewinne von 1000 Euro fallen ebenso wie auf Zinsgewinne 250 Euro Abgeltungsteuer an.
Das gilt prinzipiell auch für Investmentfonds, allerdings wird zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds unterschieden. Thesaurierende Fonds sollen erst unter die Steuer fallen, wenn der Anleger Fondsanteile verkauft und seine Gewinne realisiert. Das bedeutet lediglich, dass die Besteuerung verschoben wird. Bei ausschüttenden Fonds greift der Fiskus zweimal zu: einmal jedes Jahr bei den ausgeschütteten Erträgen und dann noch einmal, wenn der Anleger seine Fondsanteile mit Gewinn verkauft. Gerade bei Fondssparern kann sich die Abgeltungsteuer nachteilig auswirken. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hat folgende Rechnung aufgestellt: Legt ein Sparer jeden Monat 100 Euro in einem Aktienfonds mit einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8,3 Prozent an, erreicht er nach 30 Jahren ein Endvermögen von 150.000 Euro. Davon konnte er nach altem Recht 20 Jahre lang eine monatliche Rente von 977 Euro finanzieren. Jetzt muss er 31,920 Euro an das Finanzamt überweisen. Der Rest des Geldes reicht dann noch für eine Monatsrente von 769 Euro, also gut 20 Prozent weniger als zuvor.

Profiteure: Immobilien und Immobilienfonds
Wer in Immobilien und Immobilienfonds investiert, ist fein raus. Für diese Anlageformen gilt die neue Steuer nicht. Sofern die Anteile bzw. die Immobilien zehn Jahre lang gehalten werden, können die Gewinne nach wie vor steuerfrei realisiert werden.
Lebens- und Rentenversicherungen
Auch Versicherungssparer sehen sich Veränderungen gegenüber. Wird in die Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre lang eingezahlt und ist der Versicherte 60 Jahre oder älter, wenn ausgezahlt wird, muss die Hälfte der Erträge versteuert werden. Ausgehend von 25 Prozent Abgeltungsteuer liegt die Steuerlast bei 12,5 Prozent, ein leichter Vorteil gegenüber Fondsprodukten. Diese Regelung gilt nur für die sogenannten „Neuverträge“, also Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden.
Besser stellen sich Fondssparpläne innerhalb von Riester- oder Rürup-Rente. Sie zählen ganz klar zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer. Die später ausgezahlte Rente wird zwar zum persönlichen Steuersatz versteuert, doch die Einzahlungen sind steuerfrei.

Tipp für Geringverdiener:
Sollte Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkünfte aus Kapitalanlagen in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Bank. Sollte sich bei der Prüfung durch das Finanzamt herausstellen, dass die Veranlagung doch nicht günstiger ist als die Abgeltungsteuer, werden die Kapitaleinkünfte nicht berücksichtigt.

Was passiert mit Altverlusten?
Verluste, die nach dem alten Steuerrecht entstanden sind, können für eine Übergangszeit bis 2013 auch nach dem bisher geltenden Steuergesetz geltend gemacht werden. Der Anleger kann sie also mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen verrechnen. Die Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist nicht möglich. Das war auch bisher nicht möglich. Die Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass der Anleger die Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in seiner Steuererklärung angegeben hat und sie vom Finanzamt berücksichtigt wurden.

Was Sie noch wissen sollten
Die Abgeltungsteuer gilt grundsätzlich für alle Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 getätigt wurden. Alles, was Sie davor erworben oder begonnen haben (Fondssparpläne), unterliegt dem alten Steuerrecht. Lebensversicherungen müssen dafür allerdings vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden sein. Auch für Zertifikate gibt es eine Sonderregelung. Zertifikate, die ab dem 1. Juli 2009 verkauft werden, müssen am 14. März 2007 oder vorher erworben worden sein, damit die Gewinne steuerfrei bleiben.

Ist Direktbanking heutzutage wirklich sicher

Die Zahlen sprechen für sich: Direktbanking gewinnt immer mehr an Beliebtheit. Das sieht man zum Beispiel daran, dass sich die Direktbanken in der Top-1OO-Liste der deutschen Banken immer weiter nach oben schieben. Kein Zweifel, das Vertrauen der Verbraucher in diese Geldinstitute ist in den vergangenen Jahren gewachsen – und damit auch das Vertrauen in das Onlinebanking. Dennoch sehen nach wie vor viele Verbraucher das größte Risiko der Direktbanken in der Sicherheit der Transaktionen. Die Befürchtungen bezüglich des Onlinebankings sind besonders bei denen ausgeprägt, die es bisher noch nicht nutzen. Eine Umfrage des Bundesverbands deutscher Banken zeigte, dass knapp die Hälfte der Deutschen davon ausgeht, Onlinebanking sei „nicht so sicher“ (36 Prozent) oder „überhaupt nicht sicher“ (12 Prozent). Aber nur 2 Prozent derjenigen, die bereits Onlinebanking machen, waren der Meinung, dieses Verfahren sei „überhaupt nicht sicher“.

Folgerichtig waren bereits zu Beginn des neuen Jahrtausends bei einer Flow-Analysis-Studie des Marktforschungsinstituts Infratest Burke in München Onlinekunden nicht nur eher bereit, ihre Bank zu wechseln, sondern 20 Prozent der Wechsler entschieden sich für eine Direktbank. Außerdem stellte man fest, dass sich jeder zehnte Neukunde, der sich zum ersten Mal ein Konto einrichten ließ, für eine Direktbank entschied. Dies ist ein Hinweis nicht nur auf die hohe Affinität junger Menschen zu Internet und Computer, sondern auch ein Beleg für das gewachsene Kostenbewusstsein, das zunehmend die Treue zum Bankberater vor Ort ersetzt.

Doch obwohl Onlinebanking längst als zumindest ebenso sicher gilt wie die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Papierbelegen, wird in den Medien immer wieder über spektakuläre Manipulationen berichtet. So viel gleich vorab: Wer ein paar wichtige Sicherheitstipps beachtet und nicht allzu vertrauensselig ist, hat beim Onlinebanking nichts zu befürchten. Wir werden hierauf gleich detaillierter eingehen. Zunächst aber ein Thema, das die potenziellen Direktbanken-Kunden meist noch stärker interessiert als der Kampf gegen Phishing und Trojaner. Eine der ersten Fragen lautet: Wie sicher ist mein Geld? Und die Verbraucher tun gut daran, hier sehr genau hinzuschauen.

Trojaner – wirklich hinterlistig bei Direktbanking

Der Name sagt es schon: Es geht um das Trojanische Pferd. So wie sich die griechischen Soldaten im Bauch eines Holzpferds nach Troja hineingeschmuggelt haben, so mogelt sich der Trojaner unbemerkt auf Ihren PC und installiert dort heimlich ein Schadprogramm. Der Trojaner taucht oft in Form einer Werbe-E-Mail auf. In der Mail ist ein Link, über den Sie auf eine Website gelangen, auf der Sie sich Spiele, Musik oder Videos herunterladen oder anschauen können. Sobald der arglose Internetnutzer eines der Angebote anklickt, nistet sich der Trojaner auf seinem PC ein und beginnt mit seinem Unwesen. Manchmal muss man nicht einmal etwas anklicken, sondern nur auf die betreffende Website gehen. Die Software, die der Trojaner installiert, spioniert dann Ihren PC aus und protokolliert Ihre gesamten Aktivitäten und erfährt so natürlich auch sensible private Daten.
Deshalb noch einmal der dringende Appell: Klicken Sie niemals auf Links, die Sie in E-Mails von Absendern erhalten, die Sie nicht kennen!
Ebenfalls ziemlich fies ist das „Pharming“, eine Kombination aus Phishing und Farming. Der Trojaner manipuliert den Browser. Selbst wenn der Kunde seine Bankseite in den Browser tippt und nicht über einen Link geht, leitet ihn der eigene Browser automatisch auf eine falsche Internetseite, die der Bankenseite natürlich täuschend ähnlich sieht.

Praxistipp:
Hacker, die mit Trojanern arbeiten, infizieren gern scheinbar harmlose Seiten, also zum Beispiel private Homepages oder solche von Vereinen. Auf der Seite von großen Unternehmen oder anderen Instituten kann Ihnen bzw. Ihrem Rechner mit Sicherheit viel weniger geschehen als auf der Seite des örtlichen Sportvereins oder der Ihres Freundes. Es gibt Softwareprogramme, die Sie vor Trojanern schützen oder diese auf Ihrem PC aufspüren können.
Zu den Trojanern zählt auch der Keylogger. Er zeichnet alle Tastaturbewegungen auf und versendet sie an die Betrüger. Die kommen auf diese Art und Weise schnell und unkompliziert an Passwörter, PINs und TANs.

Das Girokonto – Drehscheibe für alle Finanztransaktionen

„Geld regiert die Welt“ heißt es nicht erst im Zeitalter der Globalisierung. Doch was den Umgang mit Geld angeht, haben sich die Völker gewisse Eigenarten bewahrt, die Finanzdienstleister bei der erfolgreichen Bearbeitung ausländischer Märkte beachten sollten. Die Deutschen zum Beispiel sind in ihrer Mehrheit noch Barzahler. Zwar verfügen die meisten Bundesbürger über eine oder mehrere Kreditkarte(n), doch die Zeche im Gasthaus, der Einkauf im Supermarkt und die Rechnungen von Dienstleistern werden in den meisten Fällen bar beglichen. Die Kreditkarte kommt in der Regel erst bei größeren Ausgaben (zum Beispiel beim Juwelier), bei Autovermietern, Hotels, Fluggesellschaften sowie beim Einkauf im Internet zum Einsatz. Zwar ändert sich dieses Verbraucherverhalten allmählich und immer mehr Anbieter von Waren oder Dienstleistungen akzeptieren die gängigen Kreditkarten, doch ist Deutschland noch weit von der Praxis in den USA entfernt, wo Barzahler schon mal schief angeschaut werden. Mit diesem Thema werden wir uns gleich noch etwas ausführlicher beschäftigen.
Fest steht immerhin, dass gerade bei den deutschen Bankkunden der uneingeschränkten Bargeldversorgung große Bedeutung zukommt. Das heißt, sie möchten rund um die Uhr und standortunabhängig über die Guthaben auf ihren Girokonten beziehungsweise über den eingeräumten Dispositionskredit in Form von Cash verfügen können. Bequem und unproblematisch funktioniert dies mithilfe der Maestro-Karte (frühere EC-Karte). Grundsätzlich kann man an jedem Geldausgabeautomaten bis zu den jeweiligen Tageslimits Bargeld abrufen, doch nur bei institutseigenen Automaten oder solchen, die einer Bankengruppe angeschlossen sind, bleiben solche Verfügungen für den Kunden kostenlos. Wer mit seiner Maestro- Karte einen fremden Automaten nutzt, wird mit einem Entgelt von einem Prozent des Bargeldbetrags zur Kasse gebeten. Die Mindestgebühr pro Verfügung liegt zwischen 3,50 und 5 Euro.
Ihr engmaschiges Netz an Geldausgabeautomaten galt daher jahrelang als Argument, mit dem vor allem die Sparkassen ihre Kunden zu überzeugen suchten. Die großen Privatbanken konnten da kaum mithalten und hoben daher im Jahr 1998 die „Cash Group“ aus der Taufe. Dahinter stehen die Deutsche Bank, die Dresdner Bank, die Commerzbank, die HypoVereinsbank, die Postbank sowie die Tochtergesellschaften (unter anderem comdirect Bank und DAB Bank). In der Praxis bedeutete dies, dass etwa ein Kunde der Commerzbank an einem Geldausgabeautomaten der Deutschen Bank bis zu den bestehenden Limits gebührenfrei Bargeld abrufen kann. Die Citibank, SEB und die Sparda Banken haben sich mit einer Reihe von kleineren privaten Banken zum CashPool zusammengeschlossen. Die Kunden dieser Institute haben dadurch also die Möglichkeit, sich auch an Geldausgabeautomaten von anderen Banken innerhalb dieser Gruppe gebührenfrei zu bedienen.
Doch selbst mit dieser Regelung gilt die Praxis in Deutschland als nicht eben besonders kundenfreundlich. In den Niederlanden zum Beispiel zahlen die Bankkunden generell keine Gebühr beim Geldabheben. Ganz egal, zu welchem Institut der betreffende Geldausgabeautomat gehört. Den Aufwand regeln die Banken einvernehmlich untereinander. In Deutschland offenbar undenkbar, obwohl nach Recherchen des Verbraucherportals „biallo*de“ aus dem Jahr 2008 die tatsächlichen Kosten, die einer Bank durch eine Barabhebung am Automaten entstehen, unter 63 Cent liegen.

Das Girokonto - Drehscheibe für alle Finanztransaktionen 4

Die in der Bundesrepublik üblichen Gepflogenheiten benachteiligten lange Zeit jene Direktbanken, die nicht einer der großen deutschen Bankengruppen angehören. Nicht von ungefähr promoteten diese Institute ihre Girokonten in den vergangenen Jahren denn auch eher zurückhaltend. Vorteile hatten hingegen die Direktbanken-Töchter der großen deutschen Banken, wie etwa comdirect oder DAB Bank. Deren Kunden können sich nämlich an sämtlichen Geldausgabeautomaten der Cash Group bedienen. Bei Instituten wie der ING-DiBa oder der Volkswagen Bank sah dies lange Zeit anders aus. Sie verfügen zwar ebenfalls über eigene Automaten, doch naturgemäß nicht über ein flächendeckendes Netz. So konnte es passieren, dass bis zum nächsten bankeigenen Automaten schon mal mehrere Kilometer zurückgelegt werden mussten. Damit waren diese Institute als Hausbanken-Alternative zunächst kaum interessant. Daher erhielten die Kunden die Möglichkeit, auch an Fremdautomaten kostenlos Geld abzuheben, allerdings nicht beliebig oft. Die Zahl der gebührenfreien Verfügungen war begrenzt. So waren bei der ING- DiBa früher nur 24 Abhebungen pro Jahr kostenfrei. Hintergrund: Die Fremdinstitute berechneten den Direktbanken hohe Entgelte für die Nutzung ihrer Geldausgabeautomaten. In Einzelfällen sollen Sparkassen schon mal bis zu 15 Euro pro Verfügung verlangt haben. Bei diesem Direktbanken-Entgelt gibt es keine verbindliche Regelung. Mancher Direktbanker spricht in diesem Zusammenhang von regelrechter „Wegelagerei“. Die Sparkassen wiederum argumentierten, sie stellten die technische Infrastruktur mit all den damit verbundenen Kosten zur Verfügung, die dann von den Direktbanken- Kunden genutzt werde. Wo die einen „Wegelagerei und Willkür“ anprangern, sprechen die anderen von „Rosinenpickerei“.

Mittlerweile indessen haben die filiallosen Geldinstitute dieses Problem weitgehend gelöst, und zwar mit einer recht einfachen Strategie. Kunden, die zum Beispiel bei der ING-DiBa oder der Volkswagen Bank ein Girokonto eröffnen, erhalten eine kostenlose Visa-Karte, mit der sie sowohl im Inland als auch im Ausland kostenlos Geld abheben können. Allein in Deutschland gibt es etwa 50.000 Geldausgabeautomaten, die von Visa-Debit-Karteninhabern genutzt werden können. Weltweit sind rund eine Million Automaten mit dem Visa-Logo im Einsatz. Eingeführt wurde dieses Kreditkartenprinzip im Herbst 2006 von der Citibank, die damit nach eigenen Angaben innerhalb von wenigen Monaten rund 75.000 neue Kunden gewonnen hat. „Kostenloses Bargeldabheben per Kreditkarte wird den Markt aufrütteln und zahlreiche Nachahmer finden“ ist Claudia Thiele, Direktorin Kreditkartengeschäft der Citibank, überzeugt.
Tatsächlich erscheint dieses System nachgerade wie eine „Win- win-Situation“. Der Verbraucher kann unbegrenzt Bargeldabhebungen in Deutschland und im Ausland vornehmen, ohne dass er von Fremdinstituten zur Kasse gebeten wird. Die Direktbank zahlt hierfür Gebühren an die Kreditkartenorganisation, die dadurch zusätzliche Einnahmen generiert. Und die filiallosen Geldinstitute kommen deutlich günstiger weg, als wenn sie ihren Kunden die Fremdnutzungsgebühren ersetzen oder diese direkt an die Konkurrenz zahlen würden.

Schutz vor Betrügern im Internet bei Direktbanking

Die Zeitungen sind immer wieder voll von Berichten über Betrüger, die über das Internet angeblich in die Konten harmloser Onlinebanking-Nutzer eindringen oder die Bankkunden sogar dazu bringen, ihre TANs und PINs zu verraten. Allerdings sollte heutzutage kein aufgeklärter Verbraucher mehr auf eine Phishing-Mail hereinfallen. Und damit sind wir auch schon mittendrin im Thema, denn Experten ist inzwischen klar, dass der schwarze Peter bei der Internetsicherheit im Onlinebanking nicht so sehr den Banken anzulasten ist , sondern den Kunden. Zum einen sind die Nutzer oft schlecht informiert, obwohl alle Direktbanken Informationen zur Internetsicherheit auf ihren Webseiten veröffentlichen, zum anderen ist der heimische PC oft vergleichbar mit einer offenen Balkontür. Weder ein umfassender Virenschutz noch eine Firewall hindern die kriminellen Elemente am Eindringen. Und oft genug loggt sich der Kunde auch noch als Administrator ein, was den Hackern dann wirklich Tür und Tor öffnet.
Die erste Aufgabe für den Onlinebanking-Kunden ist demzufolge, sich immer wieder zu informieren, um nicht in die neuesten Fallen der Betrüger zu tappen. Die zweite Aufgabe besteht darin, den eigenen PC sicher gegen Angriffe von außen zu machen.

Die Tricks der Betrüger kennen
Der Betrug im Internet ist längst nicht mehr das Delikt kleiner Hacker, vielmehr handelt es sich um perfekt organisierte internationale Verbrecherbanden, die Milliardenschäden anrichten. Mit Trojanern und sogenannten Keyloggern bringen diese Banden Millionen von Rechnern unter ihre Kontrolle und können nach Belieben die Daten der Nutzer ausspionieren und für ihre Machenschaften verwenden. Sie locken die Nutzer auf täuschend echt aussehende, gefälschte Internetseiten, die der Bankkunde für die Seite seiner Bank hält. Doch selbst wenn sich der Kunde tatsächlich auf der Homepage seiner Bank befindet, kann er Opfer eines Betrügers werden. Die Raffinesse der Trickdiebe kennt nahezu keine Grenzen. Doch alle Experten sind sich einig: Am meisten kann der Nutzer selbst gegen die Betrüger im Internet tun, indem er sich überlegt verhält. Dafür muss er die Tricks der Bösewichte kennen.
Der Begriff Phishing stammt vom englischen „Fishing“ – Fischen – und bedeutet „Fischen nach Passwörtern“. Eine typische Phishing-E-Mail trägt als Absender den Namen einer Bank und fordert den Nutzer dazu auf, sofort und ohne Aufschub über einen Link auf die Seite der Bank zu gehen und dort seine Kreditkarten- oder Kontonummer und die entsprechenden Passwörter, womöglich auch TANs einzugeben. Als Grund werden meistens technische oder organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel eine „Umstellung des Systems“, angegeben. Damit der User auch handelt, wird ihm hin und wieder gleich mit Sperrung des Kontos gedroht. Der Link führt jedoch nicht auf die Originalseite der Bank, sondern auf eine andere Seite, die täuschend echt aussieht. Dort sammelt der Betrüger die sensiblen Daten zum gezielten Missbrauch.
Früher waren die Phishing-Mails relativ leicht zu erkennen, weil sie in schlechtem Deutsch verfasst waren mit vielen Rechtschreibfehlern. Das hat sich inzwischen gebessert. Trotzdem – auf eine klassische Phishing-Mail sollte man nicht mehr hereinfallen, denn inzwischen sollte durch die Informationen der Banken selbst und die Berichte in den Medien klar sein, dass weder eine Bank noch eine Kreditkarten Organisation jemals per Mail (oder auch per Telefon) Karten-, Kontonummern, PINs oder TANs abfragen würde. Niemals!
Sollten Ihnen doch leise Zweifel kommen, dann rufen Sie bei Ihrer Bank an und erkundigen Sie sich. Öffnen Sie diese Mails nicht und schon gar nicht deren Anhänge. Am besten sofort in den Papierkorb. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass er die Mails nicht automatisch öffnet, sondern erst nach einem Doppelklick mit der Maus.
Inzwischen werden die Phishing-Mails immer häufiger mit anderen Angreifern wie Computerviren, Trojanern und Würmern kombiniert. Ein Beispiel: Sollten Sie auch nur auf den Link zu der falschen Internetseite klicken, installieren sich sofort Schadprogramme auf Ihrem PC, die im Hintergrund Informationen sammeln und an den Angreifer senden. Das heißt, wenn Sie am nächsten Tag irgendetwas im Internet mit Kreditkarte bezahlen und dafür Ihre Kreditkartennummer eingeben, kann der Hacker ebenfalls damit einkaufen gehen. Nach Angaben der „Anti-Phishing-Working-Group“ (an-tiphishing*org) ist weltweit seit Monaten ein Zuwachs an Vorfällen dieser Art zu verzeichnen, aktuell bis zu 24 Prozent.

So schützen Sie sich vor Phishing
Am allerwichtigsten: Geben Sie niemals irgendwelche Konto- oder Kartennummern, PINs und TANs per Mail, im Internet oder am Telefon weiter, auch nicht, wenn es angeblich das Bundeskriminalamt verlangt!
Öffnen Sie niemals Mails, die von Ihrer Bank kommen. Banken versenden keine unangekündigten Mails. Wenn Sie mit Ihrem Berater per Mail korrespondieren, steht sein Name dabei. Öffnen Sie die Internetseite Ihrer Bank immer durch die Eingabe in Ihren Browser. Gehen Sie nicht über einen Link. Rufen Sie Ihre Bank an, wenn Sie Zweifel am Inhalt der Mail haben, aber gehen Sie auf keinen Fall auf den Link.
Antworten Sie nicht auf verdächtige Mails. Es könnte sein, dass Sie dann noch mehr Mails dieser Art erhalten oder sogar die E- Mail-Adressen Ihrer Kontakte verwendet werden. Denken Sie daran, wenn Sie für Ihren Urlaub eine Abwesenheitsnotiz einrichten. Richten Sie sie so ein, dass sie nur an bekannte Kontakte verschickt wird.
Es gibt mit „Password-Manager“ eine Software, die vor der Eingabe Ihrer persönlichen Daten überprüft, ob die Internetseite in Ordnung ist.
Sobald Sie auf die Banking-Seite Ihres Kreditinstituts gehen, bevor Sie sich einloggen, erscheint das Sicherheitssymbol. Es zeigt an, dass die Seite über ein Sicherheitszertifikat verfügt und die Daten verschlüsselt übertragen werden. Beim Internet-Explorer ist es ein geschlossenes gelbes Vorhängeschloss, beim Netscape Navigator ein ungebrochener Schlüssel. Das Symbol befindet sich meist am rechten unteren Rand des Browser-Fensters oder oben rechts. Außerdem beginnt die Internetadresse nicht mehr mit http://, sondern mit https://.

Praxistipp:
Sie können das Sicherheitszertifikat überprüfen. Wenn Sie einen Doppelklick auf das Symbol machen, erhalten Sie Details. Vergleichen Sie diese Angaben (Zertifikatseigentümer, Ausgabestelle, Gültigkeitsdatum) mit denen, die Sie von Ihrer Bank erhalten haben, oder fragen Sie dort nach. Nur so können Sie sicher sein, dass die verschlüsselte Verbindung nicht zu einem Betrüger führt.

Discountbroker suchen für Geldanlage

In diesem Teil des unseren Finanzportals bespreche ich verschiedene Anlagemöglichkeiten in Wertpapiere – I Aktien und Anleihen – die Sie haben. Ich bin der Meinung, dass Anleger mit Investmentfonds am besten beraten sind. Wenn Sie eine der Fondsgesellschaften auswählen, die ich Ihnen in diesem Finanzportal empfehle, dann halte ich das für sehr sinnvoll.
Dies vorausgeschickt, sollten Sie überlegen, ob Sie aus den folgenden Gründen ein Wertpapierkonto eröffnen wollen:
✓ Sie haben einzelne Aktien oder Anleihen oder wollen in Aktien oder Anleihen investieren.
✓ Sie wollen Investmentfonds von mehreren Fondsgesellschaften über ein einziges Wertpapierkonto verwalten.

Discountbroker
Broker sind vor allem in den USA und in Großbritannien etablierte Wertpapier- Spezialinstitute bzw. Börsen- und Effektenmakler. Sie betätigen sich schwerpunktmäßig als Effektenhandelsbanken bzw. als Effektenkommissionäre. Broker gab es im anglo-amerikanischen Bereich hauptsächlich deshalb, weil die Handelsbanken Einschränkungen bei Effektengeschäften unterlagen. Bis Anfang der 80er Jahre war den Banken in Amerika die Börsenmitgliedschaft und damit der direkte Börsenhandel untersagt. Heute sind diese strikten Aufgabenteilungen zwischen Banken und Brokern weniger ausgeprägt. In Deutschland wird das Broker-Geschäft seit Mitte der 60er Jahre von Repräsentanten amerikanischer, englischer und japanischer Unternehmen getragen. Broker sprechen finanzstarke Kapitalanleger im gewerblichen und privaten Bereich an. Ihre Finanzdienstleistungspalette konzentriert sich insbesondere auf das Angebot im Ausland gehandelter Titel.
Normalerweise sind für Sie die Banken und Sparkassen Ansprechpartner für den Handel mit Wertpapieren. Ordentliche Mitglieder an den Börsen können in Deutschland nur natürliche oder juristische Personen sein, die gewerbsmäßig Wertpapiergeschäfte betreiben. Alle anderen müssen sich zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte von Wertpapierhändlern, besonders von Banken, vertreten lassen. Für die Banken werden Börsenhändler tätig, die im Namen und für Rechnung der Banken Geschäfte tätigen.
Sie als Anleger geben bei Ihrer Bank den Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der Auftrag muss bestimmte Angaben enthalten: genaue Bezeichnung des Wertpapiers (Wertpapierkennnummer, WKN), Stückzahl, evtl. Kurslimit und Geltungsdauer des Auftrags. Schriftlich limitierte Aufträge ohne Terminangabe gelten bis zum Monatsende. Aufträge, die nicht limitiert sind, werden bestens (Verkauf) oder billigst (Kauf) ausgeführt.
Die Banken nehmen für ihre Dienstleistungen oft ganz happige Gebühren. Die werden dann mit der Beratungsdienstleistung begründet. Weil der Kunde, also der Anleger oft sehr genau weiß, was er will, und keine Beratung wünscht, kamen in letzter Zeit immer mehr Discount-Broker ins Geschäft. Diese führen die Aufträge ohne Beratung durch und verlangen deshalb wesentlich geringere Gebühren als Sie am Bankschalter bezahlen müssen. Besonders attraktiv für Anleger wurde es, als eine Reihe von Banken oder Discountbroker über das Internet erreichbar wurden und die Kunden ihre Aufträge am heimischen Computer erteilen konnten.

Wieso Discountbroker?
Discountbroker erledigen Ihre Aufträge zu einem deutlich geringeren Preis, weil ihnen weniger Kosten entstehen. Und Discountbroker residieren nicht in feinen Büros mitten in der City und brauchen auch keine mahagonigetäfelten Besprechungsräume, mit denen sie ihre Kunden beeindrucken müssen. Discountbroker brauchen auch kein Geld für Analysten und Researcher auszugeben, die Prognosen und Berichte erstehen müssen.
Die Banken versuchen natürlich, den Discountbrokern entgegenzuhalten und behaupten, dass man bei Discountbrokern einen schlechten Service erhalten würde. Ich selbst, und auch viele andere, machten jedoch die Erfahrung, dass der Service der Discounter tatsächlich oft besser war. Banken und Broker, die hohe Provisionen verlangen, behaupten beispielsweise manchmal, dass die Kunden von Discountbrokern schlechtere Kurse bekämen, wenn sie ihre Wertpapiere kauften oder verkauften. Dies ist allerdings nicht richtig, denn alle Brokerfirmen benutzen für kleinere Trades ein computergestütztes Trading-System. Die Trades werden innerhalb von wenigen Sekunden durchgeführt.
Broker und manche Banken sagen auch, dass Discounter nur etwas für Leute sind, die genau wissen, was sie tun und keinerlei Hilfe benötigen. Selbst das ist nicht ganz richtig. Viele größere Discountbroker bieten auch Hilfen an, beispielsweise unabhängige Research-Berichte. Und außerdem können Sie Investmentfonds kaufen, bei denen der Fondsmanager die Entscheidungen für Sie trifft.

Wählen Sie einen Discountbroker
Welcher Discountbroker für Sie am besten ist, hängt ganz von Ihren Bedürfnissen ab. Wichtig ist ein Discountbroker für Sie dann, wenn Sie häufig Aktien kaufen oder verkaufen, denn dann werden die geringeren Gebühren angenehm spürbar. Auf alle Fälle sollten Sie von allen im folgenden aufgeführten Discountbrokern, die Sie auch online erreichen können, umfassende Informationen anfordern. Das Wichtigste erfahren Sie meist auch schon auf der Homepage. Dennoch: Vergleichen Sie genau, denn für Sie zählt jeder Prozentpunkt, den Sie weniger bezahlen müssen, Sie haben nichts zu verschenken.
•Comdirect
•Consors
•Direktbank
•eQ Online
•FIMATEX
•1822direkt (Sparkasse)