Zerobonds und Floating Rate Notes

Durch Variation der klassischen Anleiheeigenschaften (fester Zinssatz, regelmäßige Zinszahlung, Rückzahlung am Ende der Laufzeit) wurde in jüngerer Zeit eine Reihe von Anleiheformen kreiert, die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen.

Null-Kupon-Anleihen (Zerobonds)
Null-Kupon-Anleihen, auch Zerobonds genannt, sind langfristige Schuldverschreibungen von privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die keine Zinszahlung während der Laufzeit vorsehen (und demzufolge auch keine Zinsscheine [Kupons] haben). Die Zinsen werden über die Zeit angesammelt und bei Fälligkeit der Anleihe zusammen mit dem Anleihebetrag ausgezahlt. Null-Kupon-Anleihen werden in zwei Varianten angeboten, als Abzinsungspapiere und als Aufzinsungspapiere.
Als Abzinsungspapiere werden Null-Kupon-Anleihen zum Nennwert abzüglich Zinsen und Zinzeszins ausgegeben und bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt.
Als Aufzinsungspapiere werden Null-Kupon-Anleihen zum Nennwert ausgegeben und bei Fälligkeit zum Nennwert zuzüglich Zinsen und Zinzeszinsen zurückgezahlt.
Der Ertrag der Anleihe errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Anlagebetrag (Kaufpreis) und dem Rückzahlungsbetrag. Der nominelle Zinssatz wird zum Zeitpunkt der Emission festgelegt. Die positiven respektive negativen Abweichungen des Kapitalmarktzinses zu diesem nominellen Zinssatz der Anleihe schlagen sich in deren Börsenkurs nieder. So führt eine bei hohem Zinsniveau getätigte Anlage in Null-Kupon-Anleihen bei sinkendem Zinsniveau zu überproportional hohen Kursgewinnen. Hier kommt der sogenannte Hebeleffekt (Leverage-Effekt) zum Tragen.

Nullkuponanleihen

 

Zerobonds und Floating Rate Notes

Er leitet sich aus dem niedrigen Kapitaleinsatz, der Restlaufzeit und dem Nominalkapital ab. Der Hebeleffekt ist umso größer, je länger die Restlaufzeit der Anleihe ist. Ein umgekehrter Hebeleffekt ergibt sich bei steigendem Zinsniveau.

Für den Anleger in Null-Kupon-Anleihen entfällt die Aufgabe, seine Zinserträge anzulegen. Die bei Aufzinsungspapieren einmalige Zinszahlung zum Ende der Laufzeit impliziert einen Steuerstundungseffekt, der – wenn die Rückzahlung in eine Phase niedrigerer Besteuerung (z. B. nach der Zurruhesetzung des Anlegers) fällt – zu beachtlichen Steuerentlastungen führen kann.

Werden Null-Kupon-Anleihen vor dem Fälligkeitstermin verkauft, so hat der Verkäufer den rechnerischen Ertrag des Papiers zu versteuern. Dieser Ertrag wird aus dem Emissionspreis, der bis dahin verstrichenen Laufzeit und der (bei der Ausgabe festgelegten) Emissionsrendite ermittelt. Ist der Verkaufskurs des Papieres höher als sein rechnerischer Kurs, so ergibt sich – vorausgesetzt, dass zwischen Kauf und Verkauf der Papiere mindestens 1 Jahr liegt oder der Kursgewinn weniger als 512 Euro beträgt – ein steuerfreier Kursgewinn (Spekulationsgewinn). Kursverluste (Spekulationsverluste) können in bestimmtem Umfang mit Kursgewinnen (Spekulationsgewinnen) verrechnet werden.

Null-Kupon-Anleihen können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Ihre Stückelung beläuft sich bei Neuemissionen auf 1000 Euro oder ein Vielfaches davon. Die Laufzeit beträgt üblicherweise 10, 15 bis 30 Jahre.

Neuemissionen werden vom Ersterwerber spesenfrei erstanden. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht Spesen: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühren 0,75 %o vom Nennwert, Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Die Zinserträge aus Null-Kupon-Anleihen, die erst bei Fälligkeit oder Veräußerung anfallen, unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Zusammenfassend kann die Anlage in Null-Kupon-Anleihen wie folgt beurteilt werden. Auch wenn die Liquidität dieser Papiere durch deren jederzeit möglichen Verkauf an der Börse gesichert ist, darf das bei einem vorzeitigen Verkauf möglicherweise auftretende Kursrisiko nicht übersehen werden.

Die Renditen von Null-Kupon-Anleihen sind bei langfristiger Anlage durchweg attraktiv, insbesondere unter Berücksichtigung des Leverage-Effektes.

Die Sicherheit der Anlage ist – wie bei allen Schuldverschreibungen – in erster Linie an die Bonität des Emittenten gekoppelt. Diese ist im Allgemeinen  im Inland besser einzuschätzen als im Ausland. Zur Einschätzung der Bonität ausländischer Emittenten sollte man deshalb Ratings zu Rate ziehen! Gleichwohl bleibt bei ausländischen Anleihen immer noch das Währungsrisiko bestehen.

Anleihen mit variabler Verzinsung (Floating Rate Notes)
Floating Rate Notes, kurz auch Floater genannt, sind – meist von deutschen oder ausländischen Banken emittierte – langfristige Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz. Die Zinssätze werden in regelmäßigen Zeitabständen von 3, 6,9 oder 12 Monaten an die aktuellen Geld- oder Kapitalmarktzinssätze angepasst. Als Referenzzinssätze fungieren dabei der Euribor1, der Libor2 oder der Euribor- Libor. In den Anleihebedingungen wird je nach Bonität des Emittenten ein Aufschlag oder ein Abschlag von 0,1 bis 0,3 % auf den jeweiligen Referenzzinssatz vorgenommen.

Die Ausstattung von Floating Rate Notes ist recht unterschiedlich. So gibt es solche mit einer Mindestverzinsung, sogenannte Floor Floater, auch Floors genannt, oder solche mit einer Maxi mal Verzinsung, sogenannte Cap Floater, auch Caps genannt. Als Collared-Floater oder auch Mini-/Max-Floater werden Kombinationen der beiden vorgenannten Ausstattungen genannt. Beim Reverse-Floater (Umkehrfloater) wird die Verzinsung als Differenz zwischen einem fixierten Zinssatz (z. B. 13%) und dem Referenzzinssatz (z. B. Euribor) ermittelt. Der Zinssatz von Reversed-Floaters steigt demnach, wenn der Geldmarktzins fällt, und sinkt, wenn dieser steigt. Oft wird auch für die ersten Jahre ein Festzins vereinbart. Convertible Floating Rate Notes schließlich implizieren ein Wandlungsrecht in eine festverzinsliche Anleihe.

Floating Rate Notes können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Der erforderliche Anlagebetrag ist relativ hoch; er liegt bei Neuemissionen zwischen 5000 und 10000 Euro. Die Laufzeit bewegt sich heute üblicherweise zwischen 1 und 20 Jahre.

Der Ersterwerb von Neuemissionen ist spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht Spesen: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühren 0,75%o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge von Floating Rate Notes unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Kursgewinne von Floatern in ausländischer Währung, die sich aus einer positiven Entwicklung derselben ergeben, sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (VIII R 28/99) steuerfrei.

Zusammenfassend kann die Anlage in Floating Rate Notes wie folgt beurteilt werden. Der jederzeit mögliche Verkauf an der Börse verleiht diesen Papieren eine hohe Liquidität. Diese Liquidität impliziert jedoch auch ein gewisses Kursrisiko.

Die Renditen von Floaters sind im Allgemeinen  recht attraktiv.

Die Sicherheit der Anlage ist wie bei allen Schuldverschreibungen in erster Linie an die Bonität des Emittenten gekoppelt. Der Rückzahlungsbetrag am Ende der Laufzeit entspricht dem Nominalwert. Abgesehen von DM-Altemissionen lauten Floaters auf Euro oder andere Währungen. Was letztere anbelangt, ergibt sich damit auch ein Währungsrisiko. Ihr Kursrisiko entfällt weitgehend, da die kurzen Zinsanpassungszeiten kaum Kursschwankungen zulassen.

Floating Rate Notes sind Anlegern zu empfehlen, die quasi eine Termineinlage mit der Möglichkeit einer laufenden Verlängerung der Anlagedauer (zu den jeweils aktuellen Zinskonditionen) suchen. Wer lediglich eine Hochzinsphase auskosten möchte, verkauft das Papier, sobald diese Zeitspanne vorbei ist. Wer auf fallende Zinsen setzt, legt in Reverse-Floaters an.

Geldanlage Einführung

Vermögensbildung der privaten Haushalte in Deutschland
Die Ersparnisse der privaten Haushalte in Deutschland betrugen im Jahr 2005 rund 159 Mrd. Euro. Damit erhöhte sich deren jährliches Sparaufkommen gegenüber dem Jahr 2000 um rund 35 Mrd. Euro. Ihre Sparquote stieg in diesem Zeitraum von 9,2 auf 10,7 Prozent des verfügbaren Einkommens.

Die hieraus verfügbaren Finanzmittel flössen zu etwa einem Fünftel in die Sachvermögensbildung, insbesondere in den Wohnungsbau. Ihre Finanzaktiva stockten die privaten Haushalte im Jahr 2005 gegenüber 2004 um gut 180 Mrd. Euro auf 4260 Mrd. Euro auf. (Ein Viertel dieses Wertanstiegs ist allerdings auf entsprechende Bewertungsänderungen bei den Wertpapieranlagen zurückzuführen.) Dabei setzten sie wie in der jüngeren Vergangenheit weiterhin deutlich auf Wertpapieranlagen. Hier ergab sich (2005) ein Zufluss von 30 Mrd. Euro; das waren 6 Mrd. mehr als ein Jahr zuvor (2004). Zu den Anlagefavoriten gehörten neben Investmentfonds Lebens- und Rentenversicherungen. Diese beachtliche Nachfrage erklärt sich zu einem erheblichen Anteil durch die weiterhin als attraktiv angesehene Riester-Rente. – Insgesamt lässt sich die private Anlage bei Versicherungen und Pensionseinrichtungen im Jahr 2005 auf gut 50 Mrd. Euro beziffern. Das waren rund zwei Fünftel der gesamten Geldvermögensbildung der privaten Haushalte.

Insgesamt hat sich 2005 die Finanzposition der privaten Haushalte, gemessen an ihrem Nettovermögen, deutlich verbessert. Dazu trug die Geldvermögensbildung ebenso bei wie die Stabilisierung der Verbindlichkeiten.

Bei einer (wie oben dargelegt!) Gesamtheit der privaten Finanzaktiva von 4,26 Billionen Euro beläuft sich das Nettogeldvermögen je Haushalt im Jahr 2005 auf knapp 70 000 Euro. Einschließlich des mit 4,8 Billionen Euro anzusetzenden Sachvermögens lag das durchschnittliche Haushaltsvermögen damit insgesamt bei netto 190 000 Euro. Es hat sich somit seit der Wiedervereinigung um nominal 60 000 Euro beziehungsweise um 3 Prozent erhöht.

Ende 2005 beliefen sich die finanziellen Verpflichtungen der privaten Haushalte auf 1,57 Billionen Euro und damit auf nur 60 Mrd. Euro beziehungsweise 4 Prozent mehr als Ende des Jahres 2000.

Im längerfristigen Rückblick lassen sich in der Geldvermögensstruktur der privaten Haushalte deutliche Veränderungen ausmachen. So haben diese (privaten Haushalte) den Anteil ihrer Wertpapieranlagen seit 1991 signifikant erhöht, insbesondere bei Investmentzertifikaten. Während deren Anteil am gesamten Geldvermögen zu Beginn der neunziger Jahre bei nur 4 Prozent lag, stieg er zwischenzeitlich auf gut 12 Prozent. Dieser Zuwachs ging eindeutig zu Lasten der Bankeinlagen, die in diesem Zeitintervall von 46 auf 35 Prozent abfielen.

Die privaten Haushalte insgesamt sind in ihrem Spar- und Anlageverhalten Kapitalmarkt- und renditeorientierter geworden, auch wenn das Schwergewicht ihrer Anlagen noch immer bei den Banken und Versicherungen liegt.

Annuitäten-Bonds, Swap-Anleihen und Kombizinsanleihen

Annuitäten-Bonds
Annuitäten-Bonds sind meist von deutschen Banken und Großunternehmen emittierte, langfristige Schuldverschreibungen, die im Gegensatz zu normalen Anleihen nicht nach Beendigung der Laufzeit, sondern ab einem bestimmten Zeitpunkt nach einem festgelegten Plan getilgt werden. Das Anleihekapital wird zusammen mit den Zinsen in stets gleichen Jahresraten (Annuitäten) – gegebenenfalls nach Ablauf einer bestimmten Anzahl tilgungsfreier Jahre – zurückgezahlt. Der Zinssatz der Anlage ist für die gesamte Laufzeit festgelegt. Für den Anleger ergibt sich damit der Vorteil eines über einen bestimmten Zeitraum gleichbleibenden Zuflusses an Mitteln. Diese Regelmäßigkeit des Mittelzuflusses kann insbesondere dort erwünscht sein, wo bestimmte ständig wiederkehrende finanzielle Belastungen (z. B. Ausbildung von Kindern, Altersvorsorge) aus einem knappen Budget bestritten werden müssen.

Annuitäten-Bonds können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Der erforderliche Anlagebetrag ist relativ hoch. Er liegt zwischen 5000 und 10000 Euro. Die Laufzeit beträgt üblicherweise 10, 15 bis 30 Jahre.

Neuemissionen sind für den Ersterwerb spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere hingegen verursacht Spesen: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühren 0,75 %o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge aus Annuitäten-Bonds unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Zusammenfassend kann die Anlage in Annuitäten-Bonds wie folgt beurteilt werden. Interessante längerfristige Papiere, deren vorzeitiger Verkauf (Liquidität) recht problematisch sein kann.

Die Rentabilität ist wohl nicht spektakulär, kann aber im Allgemeinen  als gut bezeichnet werden.

Die Sicherheit der Anlage ist wie bei allen Schuldverschreibungen in erster Linie von der Bonität des Emittenten abhängig. Diese ist bei den emittierenden Banken und Großunternehmen in der Regel sehr gut. Ein Zinsrisiko ist nicht gegeben. Tilgung und Auszahlung sind garantiert.

Swap-Anleihen
Swap-Anleihen sind Schuldverschreibungen von Großunternehmen, Banken, internationalen Organisationen und anderen, bei denen der jeweilige Emittent seine Zinszahlungs- und/oder Währungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern gegen die (Zinszahlungs- und/oder Währungsverpflichtungen) eines anderen Emittenten austauscht. Solche Austauschbeziehungen werden dann angestrebt, wenn Emissionsschuldner über diese einen entsprechenden Vorteil (Gewinn) glauben realisieren zu können. Es lässt sich somit vereinfachend feststellen: Über Swaps in Verbindung mit Anleihen versuchen die am Swap beteiligten Parteien, sich für die Bedienung von Anleihen Mittel zu günstigen Bedingungen zu verschaffen.

Beim Zinsswap werden feste und variable Zinszahlungsverpflichtungen gegeneinander ausgetauscht. Der Austausch der Zinszahlungsverpflichtungen bezieht sich auf einen bestimmten Kapitalbetrag, eine bestimmte Laufzeit und genau festgelegte Zinstermine. Die Laufzeit der festen Zinszahlungsverpflichtung kann sich auf 1-10 Jahre erstrecken. Die variable Zinszahlungsverpflichtung wird während des vorgesehenen Zeitraumes (der Laufzeit) an einen bestimmten Referenzzinssatz angeglichen.

Beim Währungsswap werden Verbindlichkeiten in verschiedenen Währungen einschließlich der Zinsverpflichtungen getauscht. Der Austausch der Kapitalbeträge erfolgt zu einem festgesetzten Devisenkurs; ihr Rücktausch am Ende der Laufzeit zum gleichen Kurs.

Swapgeschäfte werden außerbörslich abgewickelt, das heißt, sie unterliegen keinerlei Börsenregulierungen. Sie werden zwischen den Banken telefonisch besorgt. Provisionen und/oder Spesen werden von ihnen nicht erhoben.

Zwischen die austauschenden Parteien (Unternehmen, Organisationen) werden in der Regel Kreditinstitute als Intermediarys (Mittler) eingeschaltet, die mit den einzelnen Parteien spezielle Verträge abschließen, die auch die entgeltliche Übernahme der Ausfallrisiken regeln.

Abgesehen vom Swapgeschäft, das in sich klar geregelt ist und die Risiken weitgehend auf die Intermediarys abwälzt, ist die Anlage in Swap-Anleihen analog zu der in Industrie-, Banken- und gegebenenfalls Bundesanleihen zu beurteilen.

Gleitzins- und Kombizinsanleihen
Gleitzinsanleihen sind langfristige (meist 10-jährige) Schuldverschreibungen, die mit einer Vereinbarung über (entsprechend der Marktlage) steigende (Step-up) oder fallende (Step down) Zinssätze ausgestattet sind.

Bei der Step-up-Anleihe werden für die Anfangsjahre relativ niedrige Zinssätze vereinbart, diese dann aber allmählich überdurchschnittlich heraufgesetzt; so beispielsweise von 1,5% im 1. Jahr auf 28% im 10. Jahr.

Die Step-up-Anleihe kommt jenen Anlegern entgegen, deren Steuerprogression im Zeitverlauf abnimmt, beispielsweise durch Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben.

Bei der Step-down-Anleihe werden für die Anfangsjahre relativ hohe Zinssätze vereinbart, diese dann aber allmählich stark gesenkt; so beispielsweise von 15% im 1. Jahr auf 2% im 10. Jahr.

Die Step-down-Anleihe kommt jenen Anlegern entgegen, die in den Anfangsjahren der Laufzeit eines solchen Papiers noch Kapitalzinserträge innerhalb der steuerlichen Freigrenzen unterbringen können oder deren Steuerprogression im Zeitverlauf zunimmt.

Kombizinsanleihen sind ebenfalls langfristige (meist 10-jährige) Schuldverschreibungen. Bei ihnen wird zunächst für eine bestimmte Anzahl von Jahren keine Verzinsung gewährt; danach eine überdurchschnittlich hohe. Eine solche Regelung kann wiederum aus steuerlichen Gründen äußerst attraktiv sein. Unterliegt der Anleger zunächst (z. B. während der ersten fünf Jahre) einer hohen Steuerprogression, kann er (bei einer Laufzeit der Anleihe von beispielsweise zehn Jahren) die Zinserträge in die nachfolgende, weniger steuerlich belastete Einkommensphase (z. B. den Ruhestand) verlegen.

Gleitzins- und Kombizinsanleihen können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Neuemissionen sind für den Ersterwerb spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht dagegen Spesen: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühr 0,75 %o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25 %o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge aus Gleitzins- und Kombizinsanleihen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Abschließend kann die Anlage in Gleitzins- und Kombizinsanleihen wie folgt beurteilt werden. Der Handel der Papiere an der Börse garantiert jederzeit eine hohe Liquidität, gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten.

Was die Rentabilität der Papiere angehtTso sollte diese nicht nur hinsichtlich deren Verzinsung, sondern auch hinsichtlich der Möglichkeit der Steuerverlagerung beurteilt werden. Es ist insbesondere die Rendite nach Steuern, die diese Papiere attraktiv macht.

Die Sicherheit von Gleitzins- und Kombizinsanleihen ist, wie bei allen Schuldverschreibungen, in erster Linie an die Bonität der jeweiligen Emittenten gekoppelt. Die Rückzahlung nach Ablauf der Laufzeit ist garantiert. Der Verkauf während der Laufzeit über die Börse ist allerdings mit einem Kursrisiko belastet. Die Zinskonditionen sind fixiert. Ein Zinsveränderungsrisiko besteht nicht.

Geldanlageformen in Zusammenfassung

Bevor wir in die Darlegung einzelner Geldanlageformen eintreten, erscheint es sinnvoll, einen ordnenden Überblick über dieselben zu geben.

Ganz allgemein lassen sich Ersparnisse in Geldwerten und in Sachwerten anlegen.

Geldwertanlagen verschaffen dem Berechtigten Anspruch auf Auszahlung einer bestimmten Geldsumme zu einem frei wählbaren oder im Voraus festzulegenden Zeitpunkt beziehungsweise in einem bestimmten Fall. Geldwertanlagen sind unter anderen: Spareinlagen, Festgelder, Sparbriefe, Bausparen, Rentenpapiere wie auch Versicherungen.

Sachwertanlagen sind im wesentlichen Aktien, Immobilien, Gold.

Neben den reinen Geld- und Sachwertanlagen sind auch gemischte Anlagen, das heißt Anlagen, die sowohl Geldwerte als auch Sachwerte umfassen, möglich. Solche gemischte Anlagen sind insbesondere bei Investmentfonds anzutreffen.

Eine Geldanlage besonderer Art bilden die (Finanz-)Termingeschäfte/(Finanz-) Derivate. Welchen Geldanlagemöglichkeiten sich nun der Anleger im einzelnen zuwendet, hängt im wesentlichen von seinen mit der jeweiligen Anlage verbundenen individuellen Zielvorgaben (Geldanlagezielen) ab.

Geldanlageziele
Die mit der Anlage von Spargeldern verfolgten Ziele sind recht unterschiedlich. Diese Unterschiedlichkeit ist nicht nur ein Reflex der Individualität des Anlegers mit ihren unterschiedlichsten Präferenzen (Vorlieben), sie hängt in der Regel auch von dessen vermögensmäßiger Ausstattung (Wohlhabenheit) ab.

Im Allgemeinen sind es drei bis vier Ziele, die von den Anlegern in ihr Anlagekalkül einbezogen werden und – je nach deren Präferenzstruktur – vorrangige oder nach- geordnete Berücksichtigung erfahren. Es sind dies:

-Sicherheit der Anlage,
-Rentabilität der Anlage,
-Liquidität der Anlage und
-Steuerminderung durch die Anlage.

Neben den vorgenannten klassischen Geldanlagezielen wird in jüngster Zeit mit auch der Aspekt der ethischen Verantwortbarkeit von Anlagen herausgestellt. Hier werden nicht selten mit Technik- und Fortschrittsfeindlichkeit oder mit Öko-Parolen dubiose Anlagepolitik betrieben und fragwürdige Geschäfte angebahnt. Hier ist erhöhte Vorsicht geboten.

Sicherheit
Mit der Sicherheit der Anlage wird das Ausmaß der Erhaltung des Anlagebetrages und seiner nominalen Rückzahlung umschrieben. Diese Sicherheit steht in Abhängigkeit von einer Reihe von Risiken, die eine Geldanlage mehr oder weniger zwangsläufig begleiten. Es sind dies im einzelnen folgende Risiken:

-Verlustrisiko,
-Kursrisiko,
-Ertragsrisiko,
-Währungsrisiko,
-Inflationsrisiko.

Verlustrisiko
Das Verlustrisiko einer Geldanlage besteht in der Gefahr, dieselbe teilweise oder insgesamt zu verlieren. Dieser Verlust kann durch widrige Umstände (z. B. Insolvenz oder wirtschaftlicher Niedergang des Unternehmens, in das die Geldanlage erfolgte), aber auch durch kriminelle Handlungen skrupelloser Anlagevermittler oder -Verkäufer (außerhalb des Bankenbereiches)1 erfolgen. Dem letzteren Verlustrisiko lässt sich dadurch begegnen, dass man solche freien Anlagevermittler/ -Verkäufer (des grauen Kapitalmarktes) meidet und sich nur solchen Anbietern zuwendet, die ihre Einlagen durch Mitgliedschaft bei einem Einlagensicherungsfonds (einem sogenannten „Feuerwehrfonds“) absichern. Solche durch Zusammenschlüsse fast aller Banken gebildete Fonds garantieren die Rückzahlung der Einlagen im Falle ihres Verlustes. Es empfiehlt sich deshalb für einen Anleger, sich nach der Mitgliedschaft eines in Betracht gezogenen Anbieters (von Geldanlagen) bei einem solchen Einlagensicherungsfonds zu erkundigen. Die Anbieter sind verpflichtet, hierüber ihren Kunden unmißverständlich Auskunft zu geben.

Kursrisiko
Bei fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren sind mehr oder minder große Abfälle des Verkaufspreises (Verkaufskurses) gegenüber dem ursprünglichen Einkaufspreis (Einkaufskurs) nicht auszuschließen, so dass der Anleger – falls er zu solch einem Zeitpunkt diese Papiere verkaufen wollte (oder müsste) – mehr oder minder große (Kurs-)Verluste gegenüber dem (ursprünglichen) Einkaufskurs und damit Vermögenseinbußen in Kauf nehmen müsste. Bei festverzinslichen Wertpapieren (Rentenpapieren) sind die Kursrisiken in der Regel verhältnismäßig eng begrenzt. Bei variabel verzinslichen Wertpapieren (so insbesondere Aktien) sind diese quasi unbegrenzt.

Ertragsrisiko
Mit Ertragsrisiko wird die Gefahr umschrieben, einen geringeren Ertrag aus Anlagen zu realisieren als ursprünglich ins Auge gefaßt. Erträge sind: Zinsen, Dividenden, Mieten, staatliche Zuwendungen (Prämien, Steuergutschriften) und andere mehr. Bei festverzinslichen Wertpapieren (Rentenpapieren) ist dieses Risiko nicht gegeben. Bei variabel verzinslichen Wertpapieren (so insbesondere Aktien) kann jedoch die Verzinsung (Dividende) bis auf Null absinken.

Zwischen Ertragsrisiko und Kursrisiko kann es bei variabel verzinslichen Wertpapieren leicht zu Koppelungseffekten kommen. Wenn nämlich bei diesen die Zinsen (Dividenden) fallen (z. B. auf Grund von Ertragseinbußen oder geschmälerten Gewinnerwartungen), führt dies (infolge von verstärkten Verkäufen dieser Papiere oder verminderter Nachfrage nach ihnen) häufig auch zu entsprechenden Kursverlusten.

Währungsrisiko
Werden Geldanlagen in einer fremden Währung vorgenommen, so ergibt sich damit für den Anleger ein Währungsrisiko. Fällt nämlich der Kurs der Fremdwährung, in der die Anlage getätigt wurde, gegenüber dem Euro, dann muss der Anleger beim Umtausch dieser Anlage in Euro zwangsläufig Wertverluste (gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis der Anlage) hinnehmen.

Inflationsrisiko
Im Gegensatz zu Sachwertanlagen unterliegen Geldwertanlagen (deren Rückzahlung in Geld erfolgt) dem Inflationsrisiko, das heißt der Gefahr der Wertminderung durch Kaufkraftverlust. Eine solche Wertminderung der Geldanlage kann gegebenenfalls durch eine entsprechende Verzinsung kompensiert bis überkompensiert werden.

Rentabilität
Die Rentabilität einer Anlage ergibt sich – je nach Art der Anlage – aus verschiedenen Teilgrößen:

-der Verzinsung,
-dem Kursgewinn/-verlust,
-den Kosten und Gebühren.

Verzinsung
Entsprechend der jeweiligen Geldanlage ist die Verzinsung fest (bei Spareinlagen, Rentenpapieren, Immobilien [Mietzins]) beziehungsweise variabel (bei Aktien, Investmentfonds). Bei einer festen Verzinsung richtet sich der vertraglich vereinbarte Zinssatz nach der Knappheit des Geldes am (Geld-)Anlagemarkt. Je knapper die Anlagegelder, desto höher die Zinssätze und umgekehrt.

Kursgewinne/Kursverluste
Soweit die Anlagen am Markt, insbesondere an der Börse, gehandelt werden, können sich neben den Zinserträgen Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste ergeben. Auf solche Kursgewinne richtet sich in der Regel das Hauptinteresse der einschlägigen Anleger. Die Zinsen der Geldanlagen spielen daneben meist eine untergeordnete Rolle.

Aktienindexanleihen, Hybridanleihen und Inflationsanleihen

Aktienindexanleihen
Aktienindexanleihen sind langfristige Schuldverschreibungen, deren Rückzahlungskurs an die Entwicklung eines repräsentativen Aktienindex (beispielsweise den DAX) gebunden ist. Es werden zwei Varianten von Aktienindexanleihen unterschieden: die Hausse-Anleihe und die Baisse-Anleihe.

Bei der Hausse-Anleihe, auch Bull-Anleihe genannt, steigt und fällt der Rückzahlungsbetrag mit dem Auf und Ab des gewählten Index.

Bei der Baisse-Anleihe, auch Bear-Anleihe genannt, steigt der Rückzahlungsbetrag mit dem Fallen des gewählten Index und umgekehrt.

Anleger, die mit allgemein steigenden Aktienkursen rechnen, werden bei dieser Anlageform Hausse-Anleihen wählen; Anleger, die mit allgemein fallenden Aktienkursen rechnen, werden sich für Baisse-Anleihen entscheiden.

Im Ausgleich für das nicht unbeträchtliche Rückzahlungskursrisiko sind die Aktienindexanleihen mit einem relativ hohen Nominalzinssatz ausgestattet. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich. Sie unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Aktienindexanleihen können als Neuemissionen oder an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden, Neuemissionen sind für den Erwerber spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht Spesen: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühr 0,75%o vom Kurswert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Anlage in Aktienindexanleihen lässt sich zusammenfassend wie folgt beurteilen. Der Handel der Papiere an der Börse garantiert jederzeit eine hohe Liquidität, gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten.

Die Rentabilität wird durch einen relativ hohen Nominalzins festgeschrieben. Ein Zinsveränderungsrisiko besteht nicht.

Die Sicherheit von Aktienindexanleihen ist wie bei allen Schuldverschreibungen in erster Linie an die Bonität des jeweiligen Emittenten gekoppelt. Die Rückzahlung wie auch ein eventueller Verkauf während der Laufzeit über die Börse ist mit dem Kursrisiko behaftet.

Hybridanleihen
Eine in jüngster Zeit von großen, international bekannten Konzernen eingeführte Anleihespezies, die bei extrem langer Laufzeit (meist 40 Jahre und mehr) und einem weit über dem üblichen Marktzins liegenden Zinskuponaktien- und rentenähnliche Eigenschaften in sich vereint.

Rentenähnlich ist der zumindest auf eine bestimmte Zeitspanne festgelegte Zinssatz und der Anspruch auf Zinszahlungen. Es gilt aber zu sehen, dass diese Zinszahlungen bei ungünstiger Ertragslage ausgesetzt und, falls sich diese wieder verbessert, erst in nachfolgenden Jahren wieder üppig gestaltet werden können. Diese Erfolgsabhängigkeit der Zinszahlung erinnert offensichtlich an die der Aktiendividende. Diese risikobelastete Zwitterstellung von Hybridanleihen erklärt deren – im Vergleich zu normalen Anleihen desselben Emittenten – deutlich höheres Zinsniveau.

Das Kündigungsrecht des Emittenten wird von diesem in der Regel nach einer Laufzeit von 10 Jahren ausgeübt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Zinskupon fix; nach diesem Zeitpunkt variabel und tendenziell ansteigend. Hybridanleihen sind gegenüber normalen Anleihen desselben Emittenten nachrangig gestellt. Dies bedeutet, dass die Anleger in solche bei Insolvenz des Emittenten schlechter gestellt sind als die in normale Anleihen desselben Unternehmens. Diese Tatsache kann für den Anleger im Extremfall den Totalverlust seines Investments bedeuten. Außerdem muss er wegen der Nachrangigkeit seiner Forderung und der relativ starken Renditeabhängigkeit seiner Anlage von der Ertragslage des emittierenden Unternehmens auch mit einer höheren Kursvolatilität des (jeweiligen) Papieres rechnen.

Hybridanleihen werden neuerdings von Ratingagenturen bis zu 75 Prozent ihres Emissionsvolumens dem Eigenkapital des Emittenten zugerechnet. Damit erhöhen sie – im Gegensatz zu normalen Anleihen – dessen Bonität, Kreditspielraum und gegebenenfalls auch Ratingeinstufung. Anleger sollten jedoch darauf achten, dass Hybridanleihen nicht zwangsläufig das gleiche Rating aufweisen wie das diese emittierende Unternehmen.

Inflationsanleihen
Inflationsanleihen sind staatlich begebene, auf das jeweils emittierende Land lautende Schuldverschreibungen von in der Regel 10-jähriger Laufzeit, bei denen Zins und Tilgung an einen Preisindex (im Euro-Raum vorzugsweise an den Verbraucherpreisindex [HVPI]) gekoppelt sind. Steigt dieser Index inflationsbedingt, so erhöhen sich der jährliche Zins sowie der Rückzahlungsanspruch bei Laufzeitende in gleichem Ausmaß. Damit wird für den Anleger der Werterhalt seiner Investition gesichert. Der Emittent trägt das Risiko des inflationsbedingten Wertverlustes.

Als kompensierendes Äquivalent für diese Übernahme des Inflationsrisikos ist der relativ niedrige Kupon zu sehen. Er liegt typischerweise rund 2 Prozent unter dem Zinssatz von normalen Anleihen! – Inflationsgeschützte Anleihen werden für den Anleger somit erst dann attraktiv, wenn die Inflationsrate deutlich über dieser (Zins-)Differenz liegt! – Ob und wann eine solche Entwicklung Raum greift, ist – wenn überhaupt – nur schwer zu antizipieren. Genaue Kalkulationen über Einnahmen aus Zins und Tilgung können deshalb vom Anleger nicht vorgenommen werden! Hinzu kommt: Steigende Kapitalmarktzinsen und rückläufige Inflationsraten können sich negativ auf den Kursverlauf (Kursrisiko) dieser Papiere auswirken: Hier ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten!

Gebühren bei Ankauf von Aktien, Options, Zertifikate usw.

Um die Rentabilität einer Anlage zu ermitteln, müssen die mit derselben anfallenden Kosten und Gebühren, so insbesondere Maklergebühren, Provisionen, Bankspesen, in Ansatz gebracht werden. Sie schmälern den Ertrag der Anlage. Eine umfassende Auflistung der mit einer Geldanlage möglicherweise anfallenden Kosten und Gebühren ist kaum zu geben, da sich in diesem Bezug die Banken/ Anlageinstitute nicht nur recht unterschiedlich, sondern auch zuweilen äußerst erfinderisch verhalten.

Es lassen sich jedoch für den Kauf, den Verkauf und die Verwaltung von Wertpapieren folgende Standard-Belastungen ausmachen:

Kosten und Gebühren beim Kauf und Verkauf
Die Kosten und Gebühren beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren sind in der Regel gleich. Sie unterscheiden sich jedoch insbesondere hinsichtlich Aktien, Options- und Genussscheinen sowie Zertifikaten einerseits und Anleihen andererseits hinsichtlich der Höhe der Abschlüsse wie auch hinsichtlich der einzelnen Kreditinstitute.

Aktien, Options- und Genussscheine, Zertifikate, Wandelanleihen
(1)Provision: 0,75-1% des Kurswertes, mindestens 25-35 Euro. (Bei Telefonbanking niedrigere Sätze [0,3-0,5%, mindestens 10 Euro]; allerdings dabei keine Beratung!)
(2)Maklergebühr! Cour tage (nur bei Parketthandel): zwischen 0,4 und 0,8 %o des Kurswertes, mindestens 0,75 Euro.
(3)Börsenspesen: Parkett: 3 Euro; XETRA: 0,06 %o vom Kurswert (zwischen 1,50 u. 4 Euro).
(4)Eigene Spesen der betrauten Bank: zwischen 1,25 und 3 Euro.

Anleihen
(1)Provision: 0,5 % des Kurswertes, mindestens 15-35 Euro. (Bei Telefonbanking niedrigere Sätze [0,15-0,25%, mindestens 10 Euro]; allerdings dabei keine Beratung!)
(2)Maklergebühr)Courtage: zwischen 0,26 und 0,75 %> des Nenn- bzw. Kurswertes (soweit der Kurs über pari), mindestens 0,75 Euro.
(3)Börsenspesen: 3 Euro.
(4)Eigene Spesen der betrauten Bank: zwischen 1,25 und 3 Euro.

Kosten für Verwahrung und Verwaltung
Für Aktien wie für Anleihen werden von den verwahrenden Kreditinstituten üblicherweise Depotgebühren in Höhe von 1,25 bis 2,5%o vom Kurswert (Aktien) beziehungsweise Nennwert (Anleihen) zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Anrechnung gebracht (mindestens 4r6 Euro pro Posten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer). Online-Broker verwahren und verwalten die über sie erstandenen Wertpapiere i. d. R. kostenlos beziehungsweise mit einer Jahresgebühr zwischen 10 und 30 Euro. Die Verwaltung von Bundeswertpapieren durch die Bundeswertpapierverwaltung ist gebührenfrei.

Rendite
Die rechnerische Größe zur Beurteilung der Rentabilität einer Geldanlage ist deren Rendite. Sie zeigt in einem Zinssatz an, welchen Ertrag diese Anlage pro Jahr erbringt. Sie definiert sich als das Verhältnis des jährlichen Ertrags der Geldanlage zu deren Kaufpreis.

Wird eine Geldanlage unter dem Rückzahlungswert erworben, so erhält der Anleger außer dem jährlichen Ertrag, das heißt der laufenden Verzinsung, einen Zusatzertrag aus dem Rückzahlungsgewinn. Es lassen sich dann die laufende Verzinsung und die effektive Verzinsung unterscheiden.

Beispiel: Erwerb einer 6%-igen Anleihe zum Ausgabekurs von 92% und einer Laufzeit von 10 Jahren
Für Anleger mit Erträgen aus Geldanlagen (Kapitalerträgen) über 801 Euro (Sparerfreibetrag 750 Euro + Werbungskostenpauschale 51 Euro) für Ledige bzw. 1602 Euro (Sparerfreibetrag 1500 Euro + Werbungskostenpauschale 102 Euro) für Verheiratete (Freistellungsauftrag!) pro Jahr sind auch steuerliche Aspekte für die Berechnung der Rentabilität in Betracht zu ziehen.

Liquidität
Mit Liquidität wird die Möglichkeit umschrieben, die Geldanlage zu „verflüssigen“, das heißt wieder in Bargeld umzuwandeln. Die Liquidität einer Anlage ist umso höher, je schneller und problemloser sie wieder in Bargeld umgewandelt werden kann. Bei Anlagen auf Konten bestimmt sich die Liquidität nach den vertraglichen Kündigungsfristen. Bei börsennotierten Wertpapieren kann die Anlage jederzeit (allerdings auch unter Inkaufnahme eines Kursverlustes!) liquidiert werden. Problematischer gestaltet sich die Liquidierbarkeit bei Immobilien oder Kapitalbeteiligungen, die nicht an der Börse gehandelt werden.

Eine genaue Prüfung der Liquidität einer in Erwägung gezogenen Anlage erscheint immer dann angezeigt, wenn bereits im Vorhinein bekannt ist, dass die angelegte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt oder vielleicht sogar jederzeit kurzfristig verfügbar sein muss. Eine Nichtbeachtung dieses Erfordernisses hätte nämlich gegebenenfalls zur Folge, dass der Anleger auf sein eigenes (nicht verfügbares) Vermögen einen Kredit aufnehmen und dafür (Schuld-)Zinsen und möglicherweise Gebühren zahlen müsste, die die ihm durch die Anlage zufließenden Guthabenzinsen weit übersteigen würden.

Steuerminderung
Die Auswirkungen einer Geldanlage auf die persönliche Steuersituation sollten – insbesondere unter dem Blickwinkel der Steuerersparnis – vor jeder Anlageentscheidung eingehend geprüft werden. Es ist insbesondere zu achten auf:

-die Ausnutzung des Sparer-Freibetrages (Kapitalerträge einschließlich des Werbungskostenpauschbetrages sind bis zu einem Betrag von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete pro Jahr von der Einkommensteuer befreit!);
-den persönlichen Einkommensteuersatz;
-die allgemeine Besteuerung bestimmter Anlageformen (z. B. Grundvermögen);
-die allgemeine Besteuerung bestimmter Erträge (z. B. Erträge aus Vermietung und Verpachtung);
-die steuerliche Begünstigung bestimmter Anlageformen (z. B. Lebensversicherungen, Wohnungsbau);
-die Erbschaftsteuer, der das Vermögen unterliegen kann.

Obgleich die Ausnutzung steuerlicher Vergünstigungen von Geldanlagen äußerst verlockend ist, sollte darüber die Beachtung der anderen Anlageziele – insbesondere die Sicherheit und Rentabilität – nicht vernachlässigt werden. Aus einer schlechten Geldanlage wird durch Steuervorteile keine gute!

Zielkonflikte
Die Anlageziele Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Steuerminderung stehen untereinander in einem nicht zu übersehenden Konfliktverhältnis. Sie lassen sich praktisch nie bei einer Anlageform gleichzeitig maximieren, denn:

-hohe Rentabilität geht in der Regel mit hohem Risiko einher;
-Sicherheit geht meist zu Lasten der Rentabilität;
-langfristige Anlagen haben in der Regel eine höhere Rentabilität als kurzfristige (das heißt: höhere Liquidität wird meist durch geringere Rentabilität erkauft!);

die Steuerbegünstigung von Geldanlagen ist meist mit langen Bindungsfristen (stark geminderte Liquidität!) oder hohen Risiken (Risikokapital!, Abschreibungsmodelle!) gekoppelt. Es liegt letztlich im freien Belieben und der höchst persönlichen Verantwortung eines jeden Anlegers selbst zu entscheiden, welche Ziele er in Anbetracht seiner individuellen Situation vorziehen und welche er nachordnen möchte. Verallgemeinernde Feststellungen lassen sich hierfür nur schwer oder gar nicht treffen.

Neben einer klaren Zielorientierung sollte der Anlieger nicht außer Betracht lassen, welcher laufende persönliche Zeitaufwand mit der „Betreuung“ der jeweiligen Geldanlage verbunden ist. So kann eine flexible Anlage in Aktien zeitaufwendige Marktbeobachtung (über entsprechende Berichte, Sendungen, Analysen etc.) und Portefeuille-Umschichtungen (Verkäufe u. Käufe) erfordern oder der Erwerb von Immobilien zeitraubende Überwachungen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit Mietern/Pächtern implizieren. Solche und andere oft zwangsläufig sich mit der Geldanlage einstellende Belastungen werden bei der Entscheidungsfindung nicht selten übersehen.

Rentenfonds und Genussscheine

Genussscheine
Genussscheine, im Börsenjargon auch „Genüsse“ genannt, sind Wertpapiere, die Genussrechte jedoch keine Teilhaberrechte verbriefen. Genussrechte sind Gläubigerrechte ohne eindeutige gesetzliche Normierung und demnach mit großer Gestaltungsfreiheit. – Gemeinsam sind den meisten Genussscheinen die Anrechte des Inhabers auf Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nennwert sowie auf einen Anteil am Reingewinn des betreffenden Unternehmens. Im Wesentlichen lassen sich folgende Typen von Genussscheinen unterscheiden:

-mit ergebnisunabhängiger, fester Ausschüttung,
-mit ergebnisabhängiger, variabler Ausschüttung und
-mit fester oder variabler Ausschüttung und Wandelrecht in Aktien

Welcher Typ von Genussscheinen im Einzel fall anzuraten ist, hängt von der Risikofreudigkeit des Anlegers ab. Wer die Sicherheit sucht, sollte sich an Genussscheine mit fester Ausschüttung halten. Wer auf den wirtschaftlichen Erfolg des emittierenden Unternehmens setzt, der dürfte mit ergebnisabhängiger Ausschüttung am besten bedient sein. Wer zwar mit steigenden Aktienkursen rechnet, aber dennoch nicht das volle Risiko eingehen möchte, der könnte bei Genussscheinen mit fester oder variabler Ausschüttung und Wandelrecht seine Entsprechung finden.

Genussscheine werden in der Regel in einer Stückelung von 100 und 1000 Euro angeboten und können bei Emission gebührenfrei über Kreditinstitute bezogen werden. Ihre Laufzeiten liegen üblicherweise bei zehn und mehr Jahren. Es gibt aber auch unbefristete Genussscheine. Diese beinhalten aber ein Kündigungsrecht. Börsennotierte Genussscheine können – soweit die entsprechende Nachfrage vorhanden ist-jederzeit verkauft werden. Bei Kauf oder Verkauf während der Laufzeit berechnen die Kreditinstitute die gleichen Kosten wie bei Aktien: in der Regel 1 % Provision vom Kurswert und 0,75 % Maklergebühr vom Nennwert.

Die vorgetroffene Einschränkung, dass der Verkauf börsennotierter Genussscheine eben nur bei entsprechender Nachfrage ermöglicht wird, kennzeichnet die Liquidität dieser Wertpapiere. Sie ist nur sehr eingeschränkt gegeben.

Dagegen ist die Rückzahlung des Anlagebetrages bei Genussscheinen in der Regel als sicher zu bezeichnen, da durchweg nur potente (Groß-)Unternehmen (so insbesondere große Kreditinstitute) Genussscheine herausgeben.

Weniger sicher erscheint dagegen die Zinsausschüttung. Hier gilt es zu beachten, dass bei Genussscheinen mit fester Ausschüttung (was für die meisten zutrifft) dieselbe keineswegs so sicher ist wie das Adjektiv zu suggerieren vermag. Ausgeschüttet wird nämlich nur, wenn der Bilanzgewinn dazu ausreicht. – Genussscheine mit ergebnisabhängiger, variabler Ausschüttung schließlich können allenfalls dann als interessant erscheinen, wenn sie mit einem Wandelrecht ausgestattet sind.

Die Ausschüttungen der Genussscheine werden Steuer recht lieh wie Beteiligungserträge und nicht wie Zinseinnahmen behandelt. Deshalb wird bei Auszahlung der laufenden Ausschüttungen 20 % Kapitalertragsteuer in Abzug gebracht. Nach dem Halbeinkünfteverfahren wird nur die Hälfte der Ausschüttungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen belastet.

Entsprechend der nicht zu übersehenden eingeschränkten Sicherheit können die in ihrer Rendite im Vergleich zu öffentlichen Anleihen in der Regel um 1-2 Prozentpunkte höher liegenden Genussscheine nicht gerade als attraktiv bezeichnet werden. Genussscheine sind Risikopapiere, die einen Übergang von Aktien zu Anleihen markieren.

Rentenfonds
Rentenfonds sind von Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)1 gebildete und verwaltete Sondervermögen (Fonds) festverzinslicher Wertpapiere, über die an Geldanleger Anteilscheine (Fondsanteile), sogenannte Investmentzertifikate, ausgegeben werden. Diese Investmentzertifikate verbriefen dem Anleger ein Miteigentumsrecht zu Bruchteilen an diesem Sondervermögen. Gesetzliche Grundlage der Rentenfonds ist das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).

Rentenfonds sind traditionellerweise als Open-end-Fonds konstruiert. Bei ihnen ist der Umfang des Fondsvermögens nicht begrenzt. Über den Zufluss von Anlagekapital wächst dieses unbegrenzt und damit auch die Anzahl der Anteilscheine darüber.

In der Regel werden die Fondsanteile über die Banken und Sparkassen vertrieben. Diese verkaufen allerdings vorwiegend nur eigene Papiere (so beispielsweise DWS- Fonds die Deutsche Bank, DIT-Fonds die Dresdner Bank, Adig-Fonds die Commerzbank, Deka-Fonds die Sparkassen, Union-Fonds die Volks- und Raiffeisenbanken). Fondsanteile können jedoch auch direkt bei den Fondsgesellschaften gezeichnet werden.

Der Anleger erwirbt die Investmentanteile zu einem Ausgabepreis, der börsentäglich von den Fondsgesellschaften errechnet wird. Davon zu unterscheiden ist der Rücknahmepreis. (Die Ausgabe- u. Rücknahmepreise werden laufend im Wirtschaftsteil der großen überregionalen Tageszeitungen veröffentlicht.) Zwischen beiden liegt ein Ausgabeaufschlag von 3 bis 5 Prozent.

Die Investmentgesellschaften sind den Anlegern gegenüber verpflichtet, deren Anteile jederzeit zum jeweiligen offiziellen Rücknahmepreis1 zurückzunehmen. Deutsche Investmentzertifikate werden nicht an der Börse gehandelt.

Erträge aus Rentenfondsanteilen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Dafür ist es unerheblich, ob der Fonds die Erträge ausschüttet oder thesauriert (wieder anlegt). Kursgewinne, die im Fonds realisiert werden, sind steuerfrei. Sie unterliegen nicht (wie die Kursgewinne der Anleger) der Spekulationsfrist von 1 Jahr.

Nach der von den Investmentgesellschaften jeweils verfolgten Anlagestrategie lassen sich im Wesentlichen folgende Rentenfonds unterscheiden:

Traditionelle Rentenfonds: Sie investieren in längerfristige Anleihen, die von kurzfristigen Kursschwankungen meist verschont bleiben.

Die Anteile solcher Fonds besitzen eine hohe Sicherheit. Ihre Liquidität ist durch die Rücknahmegarantie der jeweiligen Investmentgesellschaft gewährleistet. Die Rentabilität liegt in der Regel etwas über der von normalen Rentenpapieren.

Kurzläufer-Rentenfonds: Sie investieren in festverzinsliche Wertpapiere mit Laufund Restlaufzeiten zwischen einem Jahr und maximal fünf Jahren und/oder Anleihen mit variabler Verzinsung (Floater).

Auch diese Papiere haben eine hohe Sicherheit und auf Grund der Rücknahmegarantie der jeweiligen Fondsgesellschaft eine ebensolche Liquidität. Die Durchschnittsverzinsung (Rendite) des Fondsvermögens folgt weitgehend dem Geldmarktzins und schließt Kursverluste infolge steigender Zinsen weitgehend aus. Kurzläufer-Rentenfonds empfehlen sich deshalb für Anleger, die das Kursrisiko ihres Engagements klein halten wollen.

Geldmarktfonds: Sie investieren ausschließlich in kurzfristigen Geldmarktpapieren (d. s. auf dem Geldmarkt zwischen der Deutschen Bundesbank und den Banken gehandelte Papiere) und in Anleihen mit kurzen Restlaufzeiten.

Auch diese Papiere zeichnen sich durch hohe Sicherheit und Liquidität (Rücknahmegarantie) aus. Ihre Rendite entspricht den Zinsen des Geldmarktes und kann deshalb als attraktiv bezeichnet werden.

Rentenfonds mit begrenzter Laufzeit (Laufzeitfonds): Ihr Fondsvermögen besteht aus festverzinslichen Wertpapieren. Nach einer festgelegten Laufzeit wird dieses aufgelöst und zuzüglich der aufgelaufenen (thesaurierten) Zinsen an die Anteilsinhaber ausgezahlt.

Auch diese Anteilscheine haben eine hohe Sicherheit und Liquidität (Rücknahmegarantie). Ihre Rentabilität leitet sich aus dem Marktzins ab.

Junkbond-Fonds: Sie investieren in recht fragwürdige (junk, engl.: Schund, Ausschuss), hochriskante Anleihen. Bei – infolge fehlender Bonität der Schuldner – geringer Sicherheit bieten diese (weit) überdurchschnittliche Ertragsmöglichkeiten (Rendite). Junkbond-Fondsanteile sind hochspekulativ!

Indexfonds: Rentenfonds, die einen Rentenindex abbilden. Für Anleger, die mittel- bis langfristig in Rentenwerten investieren möchten, bieten Indexfonds eine flexible und kostengünstige Anlage.

Die Frage, ob Direktanlagen in Rentenpapieren oder die Anlage in Anteilspapieren von Rentenfonds attraktiver seien, lässt sich nicht generell und eindeutig beantworten. Was die Bonität der Anlage anbelangt, so ist diese in beiden Fällen weitgehend die gleiche. Auch die Liquidität ist in beiden Fällen in etwa gleich. Was schließlich die Rendite angeht, so dürfte diese für beide Anlageformen brutto ungefähr gleich sein. Was bei der Direktanlage möglicherweise durch Erwerbsspesen in Ansatz gebracht werden muss, gilt es beim Kauf von Anteilspapieren durch Ausgabeaufschläge sowie durch zusätzliche Verwaltungs- und Depotgebühren als Belastung in Kauf zu nehmen.

Was die Anlage in Fonds gegenüber der Direktanlage (in Rentenpapieren) möglicherweise als vorteilhaft erscheinen lassen könnte, ist das von der jeweiligen Investmentgesellschaft übernommene professionelle Asset-Management und die damit gewonnene Zeitersparnis für den privaten Anleger. Wer sich für die Anlage in Rentenfonds entscheidet, sollte dies allerdings nicht für kurze Zeiträume tun. Um Erwerbsspesen und Kursrisiken auszugleichen, ist von einer Anlagedauer von mindestens fünf Jahren auszugehen.